22-03-2012, 17:06
Hallo.
Ich wollte mich mal erkundigen, ob Euch schon Auswirkungen des BGH- Urteils vom November bekannt sind, nach dem Mütter ab einem Kindesalter von 3 Jahren + nicht mehr nur teilschichtig, sondern jetzt vollschichtig arbeiten müssen.
Meine Exe verabschiedete sich mit den Worten :" Du wirst dich wundern, was du alles zahlen darfst" und hatte sich schon auf mindestens 3 Jahre
nachgehenden Betreuungsunterhalt eingestellt, bis das Kind 12 ist. Sie arbeitet z.Zt. TZ 30 Std wchtl., Tochter ist 8 .....
Sie könnte in ihrem Job problemlos auf Vollzeit aufstocken....
Ich bin nicht bereit, auch nur einen Cent freiwillig an diese Person zu zahlen und verlange von ihr nach erfolgter Scheidung die Aufnahme einer
Vollzeittätigkeit.
Habt Ihr schon Erfahrungen mit dem Urteil in der Praxisumsetzung ?
Viele Grüße
ArJa
Ich wollte mich mal erkundigen, ob Euch schon Auswirkungen des BGH- Urteils vom November bekannt sind, nach dem Mütter ab einem Kindesalter von 3 Jahren + nicht mehr nur teilschichtig, sondern jetzt vollschichtig arbeiten müssen.
Meine Exe verabschiedete sich mit den Worten :" Du wirst dich wundern, was du alles zahlen darfst" und hatte sich schon auf mindestens 3 Jahre
nachgehenden Betreuungsunterhalt eingestellt, bis das Kind 12 ist. Sie arbeitet z.Zt. TZ 30 Std wchtl., Tochter ist 8 .....
Sie könnte in ihrem Job problemlos auf Vollzeit aufstocken....
Ich bin nicht bereit, auch nur einen Cent freiwillig an diese Person zu zahlen und verlange von ihr nach erfolgter Scheidung die Aufnahme einer
Vollzeittätigkeit.
Habt Ihr schon Erfahrungen mit dem Urteil in der Praxisumsetzung ?
Viele Grüße
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )