06-08-2020, 15:04
https://www.domradio.de/themen/soziales/...eformieren
Da wird Dir schlecht beim Lesen.
Reform des Abstammungs- und Sexualstrafrechts. Die letzte Reform des Sexualstrafrechts fand 2018 statt. Nach langer Diskussion. Also nun im 2-Jahres-Rhythmus. Jetzt aber! Vielleicht ist das Thema auch stimmenfanggeeignet. Sicher sogar.
Lambrecht: Für die ganz große Familienrechtsreform reicht die Zeit tatsächlich nicht."
Ach? Welche Zeit? Die, bis zur möglichen Abwahl 2012? Klar, dann muss man wenigstens jetzt noch größtmöglichen Schaden anrichten.
Lambrecht: Dabei geht es mir besonders um die Interessen des Kindes und das Kindeswohl. Es soll möglichst in gesicherten Verhältnissen aufwachsen. Deshalb soll etwa bei lesbischen Paaren künftig neben der Geburtsmutter eine weitere Frau Mutter sein können.
Das Problem hatten wir schon! Bei den Vätern! Nur war das hier bis zum Zaunegger-Urteil immer wieder erfolgreich verhindert worden. Nämlich im Bereich der gemeinsamen Sorge. Und wird es heute noch. Nun ist klar, was mit "positiver Diskriminierung" gemeint ist. Zum Schluß hat die Mit-Mutter eines lesbischen Paares diejenigen Rechte, denen die Väter bei der gemeinsamen Sorge seit 30 Jahren hinterher hecheln.
Und sie hat die Chuzpe es auch direkt zu sagen. Kann ihr ja nicht viel passieren.
Lambrecht: Wenn ein Kind in eine Ehe zweier Frauen hineingeboren wird, soll das Kind durch die Mutterschaft der Ehefrau der Geburtsmutter eine rechtlich gesicherte Stellung erhalten. Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften soll dies auch gelten, wenn neben der Geburtsmutter eine weitere Frau ihre Mutterschaft anerkennt.
Domradio: Wie sieht es bei männlichen Paaren aus?
Lambrecht: Wir wollend daran festhalten, dass die erste Elternstelle der leiblichen Mutter vorbehalten bleibt. Ihr Vorhandensein ist Grundvoraussetzung. Deshalb bleibt für männliche Paare weiter nur der Weg zur Adoption.
Hier also genau umgekehrt. Was dem lesbischen Paar mit Federstrich zugestanden wird - natürlich unter dem Deckmäntelchen des Kindeswohls - bekommt das schwule Paar noch lange nicht - auch unter dem Deckmäntelchen des Kindeswohls oder unter dem Deckmäntelchen des Mütterwohls?
Kein Aufschrei der männlichen Homosexuellen? Ich weiß es nicht. Bin gespannt...
Domradio: Wie sieht es um die Rechte der Kinder, die mithilfe von Samenspenden gezeugt wurden aus?
Lambrecht: Sie sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Auskunft zur Abstammung von einem mutmaßlichen leiblichen Elternteil erhalten.
Ja klar. Das "mutmaßliche leibliche Elternteil" ist ja hier zwangsläufig ein Mann. Der bekommt in der Folge - wie bisher auch schon - dann als Nächstes das Schreiben vom Anwalt: "Bitte zahlen Sie ... bis zum .... spätestens ....
Rechte hat er nicht. Logisch. Er ist ja nicht Mit-Mutter ....
Wenn in hundert Jahren in diesem Land noch jemand sein sollte, wird man vermutlich jeden Tag nach dem Aufstehen erst mal mit dem Kopf vor die Wand rennen und sich fragen, was damals für ein Film eigentlich gelaufen ist.
Da wird Dir schlecht beim Lesen.
Reform des Abstammungs- und Sexualstrafrechts. Die letzte Reform des Sexualstrafrechts fand 2018 statt. Nach langer Diskussion. Also nun im 2-Jahres-Rhythmus. Jetzt aber! Vielleicht ist das Thema auch stimmenfanggeeignet. Sicher sogar.
Lambrecht: Für die ganz große Familienrechtsreform reicht die Zeit tatsächlich nicht."
Ach? Welche Zeit? Die, bis zur möglichen Abwahl 2012? Klar, dann muss man wenigstens jetzt noch größtmöglichen Schaden anrichten.
Lambrecht: Dabei geht es mir besonders um die Interessen des Kindes und das Kindeswohl. Es soll möglichst in gesicherten Verhältnissen aufwachsen. Deshalb soll etwa bei lesbischen Paaren künftig neben der Geburtsmutter eine weitere Frau Mutter sein können.
Das Problem hatten wir schon! Bei den Vätern! Nur war das hier bis zum Zaunegger-Urteil immer wieder erfolgreich verhindert worden. Nämlich im Bereich der gemeinsamen Sorge. Und wird es heute noch. Nun ist klar, was mit "positiver Diskriminierung" gemeint ist. Zum Schluß hat die Mit-Mutter eines lesbischen Paares diejenigen Rechte, denen die Väter bei der gemeinsamen Sorge seit 30 Jahren hinterher hecheln.
Und sie hat die Chuzpe es auch direkt zu sagen. Kann ihr ja nicht viel passieren.
Lambrecht: Wenn ein Kind in eine Ehe zweier Frauen hineingeboren wird, soll das Kind durch die Mutterschaft der Ehefrau der Geburtsmutter eine rechtlich gesicherte Stellung erhalten. Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften soll dies auch gelten, wenn neben der Geburtsmutter eine weitere Frau ihre Mutterschaft anerkennt.
Domradio: Wie sieht es bei männlichen Paaren aus?
Lambrecht: Wir wollend daran festhalten, dass die erste Elternstelle der leiblichen Mutter vorbehalten bleibt. Ihr Vorhandensein ist Grundvoraussetzung. Deshalb bleibt für männliche Paare weiter nur der Weg zur Adoption.
Hier also genau umgekehrt. Was dem lesbischen Paar mit Federstrich zugestanden wird - natürlich unter dem Deckmäntelchen des Kindeswohls - bekommt das schwule Paar noch lange nicht - auch unter dem Deckmäntelchen des Kindeswohls oder unter dem Deckmäntelchen des Mütterwohls?
Kein Aufschrei der männlichen Homosexuellen? Ich weiß es nicht. Bin gespannt...
Domradio: Wie sieht es um die Rechte der Kinder, die mithilfe von Samenspenden gezeugt wurden aus?
Lambrecht: Sie sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Auskunft zur Abstammung von einem mutmaßlichen leiblichen Elternteil erhalten.
Ja klar. Das "mutmaßliche leibliche Elternteil" ist ja hier zwangsläufig ein Mann. Der bekommt in der Folge - wie bisher auch schon - dann als Nächstes das Schreiben vom Anwalt: "Bitte zahlen Sie ... bis zum .... spätestens ....
Rechte hat er nicht. Logisch. Er ist ja nicht Mit-Mutter ....
Wenn in hundert Jahren in diesem Land noch jemand sein sollte, wird man vermutlich jeden Tag nach dem Aufstehen erst mal mit dem Kopf vor die Wand rennen und sich fragen, was damals für ein Film eigentlich gelaufen ist.