Beiträge: 2.711
	Themen: 173
	Registriert seit: Jan 2012
	
	
 
	
	
		Auskunftsanspruch nach § 60 Abs. 2 SGB II besteht auch bei 
denkbarem Anspruch eines Leistungsempfängers auf nachehelichen Unterhalt gegen ehemaligen Ehepartner.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2...gb-ii.html
	 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 22.123
	Themen: 924
	Registriert seit: Aug 2008
	
	
 
	
	
		Das war doch immer schon so? Und oft wird auch bei undenkbarem Anspruch das Auskunftsersuchen verschickt?
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 1.537
	Themen: 13
	Registriert seit: Jul 2012
	
	
 
	
		
		
		08-04-2013, 21:22 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-04-2013, 21:22 von Das Nerdliche Orakel.)
		
	 
	
		 (08-04-2013, 13:40)p schrieb:  Und oft wird auch bei undenkbarem Anspruch das Auskunftsersuchen verschickt?
Der Verschicker wird sich etwas debei gedacht haben.
	
 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 2.711
	Themen: 173
	Registriert seit: Jan 2012
	
	
 
	
	
		 (08-04-2013, 21:22)Das Nerdliche Orakel schrieb:  Der Verschicker wird sich etwas debei gedacht haben.
Na eben. Vielleicht zahlt ja ein Depp, ohne die Rechtslage zu
prüfen.