21-07-2013, 13:56
Nach den Ausführungen meines Anwalts kann für Altersvorsorge auch die Tilgung einer selbstbewohnten Eigentunswohnung geltend gemacht werden wenn.
Es kann ein Betag von 24% des Brutto das über der Beitragsbemessungsgrenze liegt geltend gemacht werden (wenn die Eigentumswhg. als Altersvorsorge dient).
Hat jemand Erfahrung ob das möglich ist ?
Es kann ein Betag von 24% des Brutto das über der Beitragsbemessungsgrenze liegt geltend gemacht werden (wenn die Eigentumswhg. als Altersvorsorge dient).
Hat jemand Erfahrung ob das möglich ist ?