Urteil vom 10.07.2009
Wenn der Unterhaltsberechtigte unvollständige, fehlerhafte oder bewusst falsche Angaben zu seinem Einkommen macht, sind Unterhaltszahlungen unzumutbar, auch nach 24 Jahre Ehe.
Geschiedene Ehegatten sind einander zu nachehelicher Solidarität verpflichtet. Falsche Angaben zum Einkommen verletzten diese Solidaritätspflicht und erfüllten außerdem den Betrugstatbestand (Prozessbetrug), weil sie zu überhöhten Unterhaltsansprüchen führen könnten.
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?...from=HP.10
Wenn der Unterhaltsberechtigte unvollständige, fehlerhafte oder bewusst falsche Angaben zu seinem Einkommen macht, sind Unterhaltszahlungen unzumutbar, auch nach 24 Jahre Ehe.
Geschiedene Ehegatten sind einander zu nachehelicher Solidarität verpflichtet. Falsche Angaben zum Einkommen verletzten diese Solidaritätspflicht und erfüllten außerdem den Betrugstatbestand (Prozessbetrug), weil sie zu überhöhten Unterhaltsansprüchen führen könnten.
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Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.