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gemeinsames Sorgerecht nachweisen?
#1
Hi,

ich benötige für einige Auskünfte einen Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht. Dummerweise steht im Scheidungsurteil darüber nichts, dafür aber umsomehr was Geld betrifft (wen wunderts??).

Gibt es sowas überhaupt? Wenn ja woher bekomm ich die Bestätigung?
Reicht evtl. ein Verweis auf die GierTusse dass sie kein alleiniges vorweisen kann?

Grüße
calc
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#2
Wird durch Heirat erworben. Heirats- oder Scheidungsurteil
vorlegen. Fertig.
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#3
Ich hab im Protokoll nur nen einzigen kleinen Passus gefunden:

"Die Parteien-Vertreter erklären, dass auf Grund dieser Erklärung derzeit eine Sorgerechtsentscheidung nicht veranlasst ist."
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#4
In der Abstammungsurkunde des Kindes sind die Eltern aufgeführt. Bei verheirateten Eltern haben sie dadurch beide die elterliche Sorge.
Eine Scheidung berührt diese Situation nur dann, wenn es besonders beschlossen worden ist, z. B. Übertragung vom Sorgerecht oder einzelner Bestandteile auf ein Elternteil durch Urteil.
Liegt kein solches Urteil vor, ist also das Sorgerecht unberührt.

Die Frage nach einer Bescheinigung des Sorgerechts, die ich auch diverse Male gehört habe, ist nur ein Vorwand, es Vätern schwer zu machen. Dem gegenüber wurde oft stillschweigend vorausgesetzt, dass die Mutter die Alleinsorge hat. Erst, wenn ich die Gesprächspartner darüber aufgeklärt habe, dass dann die Mutter die Übertragung nachzuweisen habe, z. B. durch ein Urteil, war Ruhe zu dem Thema.
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#5
Ggf. kann man sich eine Bescheinigung über die gemeinsame elterliche Sorge beim zuständigen Standesamt holen bzw. beim Jugendamt (Auszug aus dem Sorgeregister), falls die Geburtsurkunde des Kindes / Heiratsurkunde der Eltern nicht ausreichen sollte.
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#6
(06-03-2013, 13:59)calcaneus schrieb: "Die Parteien-Vertreter erklären, dass auf Grund dieser Erklärung derzeit eine Sorgerechtsentscheidung nicht veranlasst ist."

Das reicht, da Heirat immer gemeinsame Sorge bedeutet, wie die anderen schon gesagt haben. Vielleicht gibts mittlerweile auch einen Auszug aus dem Sorgerechtsregister (Jugendamt am Wohnort des Kindes). Beispiel: http://www.landkreis-miltenberg.de/Landr...7735780%7D
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#7
Als ein Arzt bei mir etwas vergleichbares gefordert hat, weil ich Auskunft über den Gesundheitszustands meines Kindes haben wollte, war mein damaliger RA so nett und hat im Rahmen seines sowieso bestehenden Mandats einen kurzen Brief geschrieben, daß es eine solche Bescheinigung gar nicht geben kann, da ich mit der Gebärerin verheiratet gewesen bin.

Danach war der Käse gegessen und ich habe meine Auskunft bekommen.

Simon II
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#8
Wenn ich wenigstens wüßte bei welchen Ärzten meine Kinder sind.
Ich habs grad über die Krankenkassen versucht.
Das war von der Vorgehensweise lustig.

1.) Aussage: ich muss das gemeinsame Sorgerecht nachweisen
blabla
2.) Aussage: die haben sowieso keine Detaildaten vorliegen
blabla
3.) Aussage: Datenschutz (man muss MICH vor den Daten MEINER Kinder schützen??)
blabla
4.) Aussage: wie heissen denn die Kinder und wann sind sie gebohren?
blabla
5.) Aussage: die Kinder finde ich hier nicht

*Ausnahme Beginn*
Aufklärung über den Sachverhalt
- *erschüttert* viele Entschuldigungen, dass mir nicht geholfen werden konnte und Wünsche "alles Gute", "hoffentlich finden Sie ihre Kinder" usw
tat wenigsten ein bischen gut
*Ausnahme Ende*

Das spricht Bände. So gehts in jedem Bereich und mit jedem Menschen mit dem ich wegen meiner Kinder bisher zu tun hatte - kennt ihr eh alles.
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#9
(06-03-2013, 16:11)calcaneus schrieb: kennt ihr eh alles.

Leider ja. Genau so.
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#10
(06-03-2013, 16:11)calcaneus schrieb: Wenn ich wenigstens wüßte bei welchen Ärzten meine Kinder sind.
Ich habs grad über die Krankenkassen versucht.

Ich hatte vor einiger Zeit ähnliche Probleme.
Aber da ist ja jeder Patient eine Chiffrenummer und wird
erstmal unter dem Konto des KK-Hauptversicherten abgerechnet.
Ob die Kinder in Behandlung waren, erfährt man so erstmal nicht.
Erst recht nicht, wenn der Arzt sich überhaupt die Mühe gemacht hat, eine Abrechnung zu erstellen, für die er kaum mehr als 7 Euro bekommen hätte.
Man erfährt nur, ob sie überhaupt versichert sind.

Das war der Anfang einer wochenlangen Beschäftigungstherapie
mit der Sozialbehörde. Zigmal Anträge ausgefüllt, zigmal falsche verwertet oder irregeleitet und dann von der EDV komplett entstellt.
Nach 2 1/2 Monaten dann endlich wieder alles rund.
Wenn man also automatisiert verarbeitete Daten erfragt, dann muß man sich darüber klar sein, das in Bezug auf den Wahrheitsgehalt keine Aussagekraft haben (könnten).
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#11
Das mit den Krankenkassen und Ärzten hat keinen Sinn.
Ne Auskunftsklage steht eh als nächstes auf dem Programm.
Mal kucken inwieweit hier der Staat der GierTusse auf die Griffel haut und sie zwingt die INfos beizubringen und vor allem wie die dann in der Realität aussehen -> Bierdeckel?
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#12
Ich hatte mal Krakenkassedaten von ein paar Millionen Leuten in meinen Tentakeln. Die waren für die Datenschützer hinreichend anonymisiert. Aber das war für gelernte Datenkraken ein Witz.
(06-03-2013, 17:47)Sixteen Tons schrieb: Wenn man also automatisiert verarbeitete Daten erfragt, dann muß man sich darüber klar sein, das in Bezug auf den Wahrheitsgehalt keine Aussagekraft haben (könnten).
Man muss verstehen, nach welchen Kriterien die Daten dort hin gelangen. Dann versteht man auch, was sie zu bedeuten haben.

Meine Zeit als Datenkrake war eine beeindruckende Erfahrung. Und ich bin froh, dass es vorbei ist.
Ich kann nur jedem, der etwas verheimlichen will, empfehlen, nichts über Krakenkassen abrechnen zu lassen.
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#13
(06-03-2013, 16:11)calcaneus schrieb: Wenn ich wenigstens wüßte bei welchen Ärzten meine Kinder sind.
Warum interessiert Dich das überhaupt?
(06-03-2013, 16:11)calcaneus schrieb: - kennt ihr eh alles.
Wenn Du bis zum Landrat bekannt bist, benötigst Du keine Nachweise mehr, ob Du das Sorgerecht hast! TongueWink
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