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ladyboy visa problem
#51
(01-11-2012, 23:45)peterjohannes schrieb: Das ist zumindest mal gut so dass ich dafür nicht unbedingt nach deutschland muss.

Es wundert mich immer wieder, dass in Thailand die Welt eine Glasplatte, getragen von 5 Elefanten, ist. Ich fasse mal kurz zusammen: Ladyboy als Freundin, die nicht kostenlos ist und im Gegensatz dazu wird kein Unterhalt gezahlt. Und dadurch gibts natürlich Probleme in Deutschland. Das ist eine bemerkenswerte Logik. Dann geht es um die Verpflichtungserklärung für den Ladyboy und dem Visa, damits dem Burschen an nichts fehlt. Das scheint wichtiger zu sein, als die Probleme in Deutschland zu lösen. Und die Lösungsansätze wegen dem Unterhaltskram sind mehr als stümperhaft.

Da hilft nur ein Sprung vom View Talay.

Es ist typisch für Pattayaresidenten, dass das Rohr immer schön geputzt wird, aber am Denkvermögen scheiterts schlichtweg. Mein Lieblingsspruch: " Wie Scheißeblöd kann man nur sein!"
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#52
@peterjohannes,

In Deiner Situation ist es nicht gut eine neue Partnerschaft einzugehen welche Dich zusätzliches Geld kostet. Ich hatte die Situation vor vielen Jahren mit einer sehr gebildeten und attraktiven Frau aus der ehemaligen UDSSR. Ich hab die Sache einfach abgehakt da ich sie mir nicht zusätzlich zu den Unterhaltsverpflichtungen ggü. meinen Kindern leisten konnte. War natürlich schade aber ich wollte mir nicht noch zusätzliche Probleme aufhalsen. Hier in Deutschland werden lt. der Obrigkeit immer zuerst die bestehenden Unterhaltsverpflichtungen bedient und das holt Dich immer wieder ein (zumindest sobald Du auch nur mit einem Bein im "gelobten Land" stehst).
Die Alternative besteht nur darin möglichst weit weg zu gehen und Dir eine neue Existenz aufzubauen. Dafür benötigst Du aber einen eisernen Willen, brachiales Durchhaltevermögen und ordentlich Anfangskapital. All dies zusammen ist nur den Wenigsten unter uns vergönnt.
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#53
(02-11-2012, 10:35)Zahlmeister schrieb: In Deiner Situation ist es nicht gut eine neue Partnerschaft einzugehen welche Dich zusätzliches Geld kostet.

Sowas gibt es in Pattaya überhaupt nicht. Das ist Business.
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#54
Leutnant Du wirst mir immer symphatischer. Es bringen viele nicht fertig in Th zu existieren;
dann noch mit Partnerschaft und dazu noch auf die Idee zu kommen eine(n) Partner
nach D zu holen; als UHP. Ich glaube der verarscht uns
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#55
also ein zierfischreimport nach D ist grundsätzlich nichts ungewöhnliches. nach einer gewissen zeit in thailand wollen - bis auf den bösen mann natürlich Smile - viele wieder zurück. da ist es doch naheliegend ein schönes mitbringsel nach D einzuführen.

davon abgesehen ist die story von peterjohannes natürlich etwas abwegig. wenn es ernsthafte anzeichen gibt, dass es wieder einmal der daytrader ist, dann sollte p einfach das konto stilllegen.
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#56
(02-11-2012, 04:53)Nathan schrieb:
(01-11-2012, 23:45)peterjohannes schrieb: Was ich bisher in erfahrung bringen konnte ist dass man eine verpflichtungserklärung nicht nur in deutschland abgegeben kann sondern auch auf jeder deutschen vertretung.

Stammt diese Aussage von einer offiziellen Quelle?

'Deutsche Botschaft Bangkok schrieb:Von einem vorübergehenden Aufenthalt in Thailand ist auszugehen, wenn Sie ein Touristenvisum haben oder noch in Deutschland gemeldet sind. In diesen Fällen kann die Verpflichtungserklärung nicht in der Botschaft abgegeben werden.

http://www.bangkok.diplo.de/contentblob/...aerung.pdf

Das habe ich von der seite frageinenanwalt.de von dem anwalt gesagt bekommen.
Er sagte bei der Ausländerbehörde in deutschland oder bei jeder deutschen Vertretung so würde es im Gesetz stehen.

Ansonsten bekam ich in der sache noch folgendes mitgeteilt von der botschaft:

der Gesetzgeber stellt für die Zuständigkeit auf den gewöhnlichen Aufenthalt ab, § 3 I Nr. 3a VwVfG iVm § 71 II AufenthG.

Zur Denfinition des gewöhnlichen Aufenthalts habe ich Ihnen folgenden Text aus den Verwaltungsverschriften kopiert:

2.2. Definition des gewöhnlichen Aufenthaltes
Zur Definition des „gewöhnlichen Aufenthalts“ gilt in Anlehnung an § 3
Abs. 1 Nr. 3a
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Folgendes:
Es kommt darauf an, ob die betreffende Person sich an einem Ort oder in
einem Gebiet unter
Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass sie an diesem Ort nicht nur
vorübergehend
verweilt, vgl. Ziff. 71.1.2.2 VwV-AufenthG. Es kommt zunächst nicht
darauf an, ob der
Aufenthalt freiwillig besteht oder ob die Person polizeilich gemeldet
ist, sondern vielmehr auf
eine gewisse Verfestigung des Aufenthalts. Von einer solchen
Verfestigung ist dann
auszugehen, wenn sich der Ausländer bereits seit sechs Monaten an dem
betreffenden Ort
aufhält oder bei Beginn seines Aufenthalts an diesem Ort die
voraussichtliche Dauer des
Aufenthalts mindestens sechs Monate betragen wird. Auch Personen, die
sich illegal im
Gastland aufhalten, können somit dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt
haben, es sei denn, mit
der Beendigung ihres Aufenthalts – ob freiwillig oder zwangsweise - ist
in absehbarer Zeit zu
rechnen.
Selbst wenn ein Antragsteller (u.U. auch vollziehbar) ausreisepflichtig
ist, die Ausreise aber
erfahrungsgemäß nach Einschätzung der Vertretung nicht absehbar ist und
der Antragsteller
den Ausgang des Visumverfahrens im Gastland aller Voraussicht nach noch
abwarten kann,
ist der Aufenthalt nicht nur vorübergehender Natur und damit die
örtliche Zuständigkeit nach
§ 71 Abs. 2 AufenthG begründet.

Nach Subsumtion unter diese Auslegung kommt man zu dem Ergebnis, dass Sie den gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand haben. Die Art des Visums spielt dafür keine Rolle.
Sie können den Antrag also hier stellen und auch hier eine Verpflichtungserklärung abgeben. Ich gehe davon aus, dass Beabsichtigt wird, ein Visum zur Eingehung einer Lebenspartnerschaft zu beantragen.

Bezüglich der Unterlagen, die zur Antragsstellung eingereicht werden müssen, verweise ich auf folgenden Link:

http://www.bangkok.diplo.de/contentblob/...schaft.pdf

Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen bei Antragsstellung vorliegen müssen. Das gilt in Ihrem Fall insbesondere für die Anmeldung zur Lebenspartnerschaft beim deutschen Standesamt. Bezüglich der dafür erforderlichen Unterlagen müssten Sie sich an das zuständige Standesamt wenden.
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#57
Du willst das echt machen? Einen Ladyboy mitbringen? Krass!
Live or Die...Make Your Choice
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#58
Wenn Dein Internet-Anwalt das so fundiert schreibt, dann ist ja alles bestens. Bin gespannt, ob die Botschaft das genauso sieht, denn darauf kommt es schliesslich an.
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#59
Day trading macht Birne hohl..
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#60
Seien wir mal ehrlich. §170 an der Backe, was ja nicht gerade für ein geschicktes Vorgehen spricht und denn will er den Wahnsinn durchziehen mit dem Ladyboy. Mit dem Daytrading hat es auch nicht so geklappt.

Ich kann mich noch erinnern, dass er 500 bis 1000 Euro pro Tag in Deutschland verdient hat.
Denn muss es doch easy sein, sich mal einen ordentlichen Anwalt zu nehmen, die Sache mit §170 zu checken und denn seinen Ladyboy mit anwaltlicher Hilfe reinholen.

Ich denke eher das Geld wird jetzt knapp, die Party ist zu ende.
Live or Die...Make Your Choice
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#61
Nachdem ich über privat Nachricht per Email mit jemanden hier gechattet habe möchte ich nur hier mal klar machen dass ICH weder ein Daytrader bin oder war und auch mit diesem Daytrader von dem gesprochen wird nichts zu tun habe.

Ich denke dass kann der Admin hier auch sicher bestättigen!!
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#62
(03-11-2012, 17:02)Fluechtling schrieb:
(03-11-2012, 16:31)peterjohannes schrieb: Nachdem ich über privat Nachricht per Email mit jemanden hier gechattet habe möchte ich nur hier mal klar machen dass ICH weder ein Daytrader bin oder war und auch mit diesem Daytrader von dem gesprochen wird nichts zu tun habe.

Ich denke dass kann der Admin hier auch sicher bestättigen!!

Mag sein, trotzdem eine Menge Gemeinsamkeiten.

Mag sein bin es aber nicht!!!. Das müsste der Admin dieser Seite am besten feststellen können. Ich frage mich wieso du solche Gerüchte in die Welt setzt? Hab ich dir irgendwas getan oder aus welchem Grunde machst du sowas?
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#63
In Deutschland laufen doch viele Ladyboys herum, irgendwie müssen die ja auch ihre Aufenthaltsgenehmigung bekommen haben.
Ferner sehen die meisten deutschen Frauen wie LadyBOYs aus, denn bei einen Körpergewicht von 80 kg plus x, bleibt nicht mehr viel weibliches übrig......
Also, wer auf Ladyboys steht, wird in Deutschland sicherlich fündig!!
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#64
Jedem sein Schicksal. Wenn @peterjohannes trotz aller offensichtler Gefahren und Warnungen seinen Ladyboy importieren will und die Dt.Botschaft ihn lässt (das glaube ich erst, wenn ich es gesehen habe), dann liegt es in seiner eigenen Verantwortung, sein Leben zu ruinieren .. oder gestalten - mag man sehen, wie man will. Ich würde beim zweiten Mal niemanden davon abhalten vom Balkon aus dem zehnten Stock zu springen - wer es zweimal versucht, probierts dann auch ein drittes Mal - da ist jede Intervention zwecklos.

Die Diskussion über Daytrader und seine Identifikation mit peterjohannes machen nur Sinn, wenn man diesen Thread beliebig fortsetzt - es scheint aber alles gesagt worden zu sein. Letzte Sicherheit bekommt man sowieso nicht.
https://t.me/GenderFukc
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#65
(08-11-2012, 18:54)Petrus schrieb: Ich würde beim zweiten Mal niemanden davon abhalten vom Balkon aus dem zehnten Stock zu springen - wer es zweimal versucht, probierts dann auch ein drittes Mal - da ist jede Intervention zwecklos.

Genau so isses. Liebe macht bekanntlich blind.
Aber ich gehe sogar noch weiter mit dieser Theorie: Bei schwanzgesteuerten Männer kann man sagen, dass die Liebe dumm macht.
(bei PeterJohannes heisst es vielleicht anders, je nachdem welche Position er annimmt, d. h. aktiv oder passiv, vielleicht denkt er nicht mit seinem Johannes)
Aber Frauen nutzen diese Macht besser aus als Männer, sie schauen die Männer schneller durch die Seele und wissen ganz genau wo sie sind, was sie erreichen können. Im diesen Sinnen ist der TE mit dem "Boy" relativ besser aufgehoben. Big Grin
++++++++Zahlst du noch oder lebst du schon?+++++++++
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#66
ich denke uns allen wäre damit gedient, wenn sich ein ladyboy verständnisvoll um die seelischen und körperlichen bedürfnisse des daytraderjans kümmern würde! das würde ihn dann wenigstens sinnvoll beschäftigen. also den kleinen und den großen jan Smile
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#67
Ich bin gespannt was der auf der Visastelle antwortet; wenn die ganze Story stimmt.
Ihr dürft nicht vergessen dass fast nur "Problemfälle" nach D wollen; das weiß die
Botschaft auch. Und wer sich umbauen läßt ist wohl weder seelisch noch beruflich
in D der große Brüller; es sei denn wir haben bei den Travestishows eine Nachfrage.
Ich weiß ich diskrimminiere da jemand; aber man sollte doch auch mal etwas realistisch
sein wenn man eine Botschaft betritt
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#68
Nen Tipp hätte ich noch, Versuchs mal mit einem Sprachvisum, 6-12 Monate Sprachkurs in Deutschland, um Deutsch zu lernen.... So hast du sämtliche Verpflichtungen vom Hals, er lernt Deutsch....
schon gesehn: Bilderburger Endgame http://www.youtube.com/watch?v=x-CrNlilZho
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#69
Ich hab eine Phillippina geheiratet mit der ich jetzt in Thailand lebe.
Wollte mal wissen ob man die Ehe in deutschland eintragen lassen kann von hier aus und ob das sinn macht. Wuerde gerne mit meiner frau nach europa reisen. was sagt ihr? hat jemand erfahrungen gemacht? gibt es da schwierigkeiten?
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#70
Wo hast Du den Zierfisch geheiratet?
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#71
in manila habe ich keinen Zierfisch geheiratet sondern meine Frau!!!
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#72
die grenzen zwischen zierfisch und asiatischer ehefrau sind fliessend Smile ordentlich futter und artgerechte haltung brauchen beide, sonst verblassen sie und setzen schimmel an den kiemen an!
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#73
(12-03-2013, 23:09)ausgewanderter schrieb: Wollte mal wissen ob man die Ehe in deutschland eintragen lassen kann von hier aus und ob das sinn macht.

Ja, das kann man, ist aber ein recht grosser Aufwand. Zudem wird sich die deutsche Botschaft in Bangkok mit philippinischen Dokumenten schwer tun. Ich empfehle Dir, Dich dort beraten zu lassen.

Ich habe meine in Thailand geschlossene Ehe nicht eintragen, aber Heiratsurkunde und Heiratsregistereintrag von der deutschen Botschaft in Bangkok legalisieren lassen. Für den Nachweis des Ehestatus bei Visaanträgen zu Reisen nach Europa genügt das.

http://www.bangkok.diplo.de/contentblob/...gister.pdf

Die deutsche Anerkennung der ausländischen Eheschliessung macht allenfalls Sinn, um der Ehepartnerin Zugang zu deutschen Sozialleistungen zu erleichtern, z.B. Unterhalt, Witwenrente, usw.
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#74
Dokumente aus den Philippinen werden in Deutschland als auch in der deutschen Botschaft nicht anerkannt. Die Philippinen stehen auf der Blacklist als Weltmeister für gefälschte behördliche Dokumente. Das heisst nichts anderes, dass für die philippinische Ehefrau praktisch kein Touristenvisum erteilt wird, ausser man beginnt den umfangreichen Nachweis der Echtheit dieser Dokumente. Und dann besteht noch die Hürde der Rückkehrwilligkeit der philippinischen Dame. Sie wird in Thailand sicherlich keinen Job haben, kein Einkommen und ansonsten keine Reisemittel nachweisen können. In den einschlägigen Philippinenforen sind diese Probleme aufgelistet und oft dauert es Jahre bis der deutsche Mann seine liebste Braut einschleusen kann.

Alternativ kann man natürlich andere EU-Länder bereisen und dort Urlaub machen. Österreich, Polen etc. Aber auch dort sind die Visabestimmungen zu beachten, was sicherlich auch nicht einfach ist.

Und nach Deinen bisherigen Postings vermutest Du Probleme mit den deutschen Behörden. Die Botschaften in Bangkok tauschen sich aus und wenn ein Deutscher für seine Frau ein Tourivisum z.B. für Österreich beantragt, dann geht diese Anfrage zur deutschen Botschaft.

Dein Vorhaben ist kaum umsetzbar und wenn, dann nur mit enormen Kosten umsetzbar. Legalisierungen wird von der deutschen Botschaft in Manila veranlasst. Dafür gibt es sogar Merkblätter, dass Anwälte beauftragt werden etc. Und auch wenn der Anwalt die Echtheit bestätigt, bleibt es eine Einzelfallentscheidung des deutschen Konsularbeamten.
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#75
Ich glaube Lt.Dino kennt noch einen anderen Weg? In die USA, dort heiraten und denn mit Apostille bestätigen lassen.
So hat er glaube ich seinen Zierfisch reingeholt.

Später arbeitet der Fisch denn total gefrustet im Imbiss. Kann ich hier jeden Tag sehen. Dachte nie, dass eine Philippinin so unfreundlich sein kann. Damit schlägt sie schon die deutschen Zicken.
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