Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Erster Kontakt
(17-03-2013, 15:02)wackelpudding schrieb:
(17-03-2013, 14:46)Ibykus schrieb: Selbst wenn die KM daraufhin anerkennt und erklärt, an ihr habe es nicht gelegen sodass diese Klage mutwillig wäre und infolge dessen die Kostenentscheidung zu Deinem Nachteil ergehen müsste, kann Dir das egal sein.

Neben den bereits aufgeführten noch ein weiterer Grund, der für einen Brief mit Fristsetzung spricht. Und sicher verwendet er Geld auch lieber für sein Kind, als für Verfahrenskosten...
einen Vorteil sehe ich schon darin, dass man die Blumen zu überreichen nicht weiter diskutiert.

Wofür er sein Geld lieber verwendet, scheint mir momentan nicht die vorrangige Frage zu sein. Er sollte erst mal die Voraussetzungen schaffen, darüber überhaupt entscheiden zu können.

Ein relativ geringes Kostenrisiko für eine gerichtliche Entscheidung in der alles dominierenden Vaterschaftsangelegenheit gegen die Wahlfreiheit, gegebenenfalls Unterhalt zahlen zu "dürfen".
Na, hier werden Prioritäten gesetzt!!!
Zitieren
Ich finde es immer besser, wenn man sich in einer Ausnahmesituation die Zeit nimmt sich über das weitere Vorgehen zu informieren, sich dann zu sortieren und dann zu handeln. Die Zeit muss nun vorbei sein. Das Kind ist 2 Monate alt, und es wird derzeit nicht durch den leiblichen Vater geprägt. Bei meiner Tochter habe ich schnell gemerkt, wie wichtig persönlicher Kontakt ist. Also:
Es sind einige brauchbare Tipps gegeben worden, wie hier zu verfahren sein könnte. #126 ist auch aus meiner Sicht der richtige Weg. Hier bedarf es weder JA noch irgendwelcher anderen Dummschwätzer.
Zitieren
(17-03-2013, 15:02)wackelpudding schrieb:
(17-03-2013, 14:46)Ibykus schrieb: Selbst wenn die KM daraufhin anerkennt und erklärt, an ihr habe es nicht gelegen sodass diese Klage mutwillig wäre und infolge dessen die Kostenentscheidung zu Deinem Nachteil ergehen müsste, kann Dir das egal sein.
Neben den bereits aufgeführten noch ein weiterer Grund, der für einen Brief mit Fristsetzung spricht. Und sicher verwendet er Geld auch lieber für sein Kind, als für Verfahrenskosten...
Geld spielt keine Rolle. Das, was er ihr an Geld gibt, kommt sowieso nicht beim Kind an.
Zitieren
(17-03-2013, 10:04)wackelpudding schrieb: Ich würde hier etwas stringenter sein: Einwurf-Einschreiben an die Mutter mit 14tägiger Fristsetzung und Klageankündigung, falls Frist ergebnislos verstreicht. Kopie davon mit kurzem Anschreiben unter Bezugnahme auf das Telefonat an das JA.
Wozu dies? Er kann auch einfach behaupten, ihr schon vor 14 Tagen eine solche Frist gesetzt zu haben.
Bringt der Zettel von der Post, dass er ein Einwurfeinschreiben da hin geschickt hätte, etwas? Falls ja, dann kann er ihr auch irgendwas schicken, und diesen Zettel vorlegen.
Zitieren
(16-03-2013, 23:07)p schrieb: Vaterschaft verweigern, aber Unterhalt verlangen gibts nicht. Die Frau hat mehr als einen Knall.
Was hat die Frau vor?
Will sie die Sache verzögern, damit 24601 schechtere Chancen beim Umgang hat?
Oder will sie Ärger mit Juristen haben, um sich als Opfer zu fühlen?

Was sagt der Next dazu?
24601, hast du schon mit dem Next gesprochen?
Zitieren
Na ja, sie hat 24601 ihre "Folterwerkzeuge" (regelmäßige Einkommensüberprüfung/Unterhaltszahlungen/) gezeigt - und auch ein Angebot gemacht, wie er das vermeiden kann. Da er nicht will, geht´s in eine neue Runde und die sollte er erkennbar ernsthaft aber nicht eskalierend angehen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
Das passt nicht zusammen. Wenn sie und der Next das Kind für sich alleine haben wollen, der Next das Kind adoptieren will, und der Ex außen vor bleiben soll, dann darf sie nicht vom Ex unterhalt fordern. Das Zeigen der Folterwerkzeuge macht die beiden unglaubwürdig.
Zitieren
Na gut, dann 'foltert' Vater-24601 eben mit, indem er das Kind regelmäßig bei sich hat und das Kind -mit seinem Bild im Herzen- zum betreuenden Pärchen schickt, sodaß er dort quasi mit am Tisch sitzt...Wink
Gerade die entfernten Väter können beim Kind einen hohen Stellenwert haben.

Ich sehe es so: Kind lebt beim Vater und wird regelmäßig zur Betreuung zu Mutter und Helfer gegeben, ...

und paar Euro als KU
gibt 's für Dienste mit dazu... Wink

Alles Ansichtssache.
Zitieren
Es ist halt nur so: Was sie von ihm wollte, kann sie gegen seinen Willen nicht kriegen; da macht Folterwerkzeuge zeigen Sinn. Er hingegen kann Umgang durchsetzen; wenn Sie sich jetzt gefoltert f ü h l t , sollte sie sich Hilfe suchen. Wenn sie lieber Krieg spielen will, bleibt das Kind auf der Strecke...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
so lange die Vaterschaft nicht abschließend geklärt ist, wird's auch Schwierigkeiten mit dem Umgangsrecht geben.
Dann ist nix mit "Vater im Herzen" zur KM.

Seine Rechte vor dem Familiengericht durchzusetzen, bedeutet nicht mehr und nicht weniger "Krieg", als derzeit schon ist.

Aber je länger er wartet, je mehr Zeit verliert er. Und wenn ich die Mutter richtig einschätze, hat SIE ein ein Intreresse daran, die Sache eskalieren zu lassen.
Ich sehe bei dem Verhalten der KM überhaupt keine Alternative, als die Vaterschaft gerichtlich feststellen zu lassen und den Umgang gleich mit zu regeln.

Wie man in dieser Situation noch zögern oder diskutieren kann, ist mir schleierhaft.
Zitieren
... und die Kerzen nicht vergessen! Big Grin

Vater24601 sollte jeden Abend im Schein einer Kerze an sein fernes Kind denken, es so in seinem Herzen tragen und so Kraft für den 'Kampf' sammeln.
.
Zitieren
(18-03-2013, 22:16)Skipper schrieb: ... und die Kerzen nicht vergessen! Big Grin

Vater24601 sollte jeden Abend im Schein einer Kerze an sein fernes Kind denken, es so in seinem Herzen tragen und so Kraft für den 'Kampf' sammeln.
.
24601 muss keine Kräfte für einen "Kampf" sammeln, sondern handeln.

Ich stehe derzeit in Kontakt mit einen Vater, der zu früherer Zeit aktiv bei Väterwiderstand.de engagiert war. Er hatte in der Tat heftig und ausdauernd um sein Kind (jetzt 12) gekämpft und schließlich das ABR übertragen bekommen. Ich weiss nicht genau, wie lange er so sein Kind betreut hatte; vielleicht ein Jahr lang.

Vor wenigen Tagen rief er bei mir an und teilte ziemlich deprimiert mit, dass die Mutter seines Kindes einen neuen Partner hat. Sie haben das Kind während des letzten Ferienumganges einfach nicht mehr zum Vater zurück gebracht, weil das Kind, nachdem ihm vielerlei Versprechungen gemacht wurden, geäußert hatte, es wolle lieber bei seiner Mutter wohnen.

Während wir Väter uns in z.t. zynischer Dummschwätzerei die Zeit vertreiben und Skrupel haben, ein Kind, dass lieber bei seinem Vater bleiben will, vorerst nicht zu seiner Mutter zu bringen, machen uns die Mütter zu Deppen und zeigen uns eine "Lange Nase" und werden vom Familiengericht dafür belohnt.

Solange Väter sich mit "Blumengrüßen" und "Ommmm-Gesumme" bei Kerzenschein zu profilieren versuchen, werden wir über den Status "Besuchsonkel" nicht hinaus kommen - und das zu recht!

Übrigens erreicht mich dieser Tage auch eine eMail von Franzjörg Krieg, der zu einem Vernetzungskongress in Klrh einlädt um die "Väterszene" in Richtung "organisierte Bewegung" zu führen.

Endlich jemand, der die Zeichen der Zeit erkannt und verstanden hat und mit seinem VAfK-Ortsverein die Initiative ergreift!

(sehe gerade, das hier bereits darauf hingewiesen wurde)
Zitieren
(18-03-2013, 23:48)Ibykus schrieb: Solange Väter sich mit "Blumengrüßen" und "Ommmm-Gesumme" bei Kerzenschein zu profilieren versuchen, werden wir über den Status "Besuchsonkel" nicht hinaus kommen - und das zu recht!

Wieso bist Du nicht längst Chef des hiesigen JAes? Mit Deinem "Rechts"Wissen solltest Du das doch locker schaffen und auf diesem Wege die übrigen "Rechts"Wissenschaftler der Behörde auf den rechten Weg gebracht haben!

Mal nachgehorcht, ob Dich die Bewohner Deinest Ortes wählen würden? Die Frage an sich bleibt natürlich, welcher Partei Du gerne angehören würdest. Tongue
Zitieren
Ich stehe immer denen nahe, die sich nicht gerne auf der Nase herum tanzen lassen.
Und ich habe viel Verständnis für um das Wohl ihrer Kinder besorgte Väter - auch wenn sie nicht immer die gleichen Prioritäten setzen.
Aber alles hat Grenzen. Allein das, was ich momentan vor mir auf meinem Schreibtisch liegen habe, läßt mir die Haare zu Berge stehen, wenn ich Beiträge wie den Letzten von @skipper lese.

Aber manchmal liegt's auch an meiner "Guten Laune", die mir gelegentlich abhanden kommt. Wink
Zitieren
(17-03-2013, 12:42)Skipper schrieb: Moin 24601, junger Vater. Smile

Mich interessiert, ob und wie Du weitermachst, die hier eingestellten Hinweise für Dich umsetzen kannst und wie man Dich weiter unterstützen kann.

Ich finde es übrigens gut, daß und wie Du zu Deiner Vaterschaft stehst und Dich von dieser Frau, die behauptet Mutter Deines Kindes zu sein, nicht wegbeißen läßt.
Wink
.


Ich bin offengesagt verwirrt, Eure Aussagen sind wiedersprüchlich, von Dreisprung, bis sofort Klagen alles vertreten.
Denke nicht, dass mir das JA helfen kann, Briefe an KM sind ebenfalls sinnlos, sie hat nun mal ein Ersatzlover/papa ich störe nur.
War heute bei einer Hilfsorginasation, habe ledeglich ein Terim in 3 Wochen bekommen und den Rat mich zumindest bei einem
Familienanwalt zu informieren. Werde morgen beim JA nachfragen ob meine Ex endlich die Vaterschaft unterschrieben hat.
Muss die Auskunft abwarten. Dann weiss ich ob es um Vaterschaftsanerkennung oder Umgang geht.
Da ich den KU zur Seite lege kann ich mir echt kein Anwalt leisten. Nicht mal ein Beratungsgespräch.
Wenn die KM Vaterschaft und Titullierung unterschrieben hätte dann könnte ich bedenkenlos PKH beantragen.

Ibykus @ " Die Mutter hatte Dir mitgeteilt und insofern bestätigt, dass Du der biologische Vater bist. Sie macht aber derzeit mit eMail vom ... klar dass Umgang und Mitsprache bezüglich des Antragstellers nicht erwünscht sind.
Da zwischenzeitlich Deinerseits ein Vaterschaftanerkenntnis aufgrund medizinischer Festellungen vorliegt, ist nicht hinnehmbar, dass die Mutter die dir aus der Vaterschaft zustehenden Rechte (bspw. Umgang mit dem Kinde) durch Unterschriftsverweigerung vorenthält. "

Ich habe mit ihr telefonisch gesprochen, das einzige was ich vor einem Gericht nachweisen könnte, da es mehr oder weniger neutrale Zeugen gab ist ledeglich die Aussage der Mutter " Du wirst Das Kind adoptieren lassen ! "
Zitieren
(20-03-2013, 01:01)24601 schrieb: Ich habe mit ihr telefonisch gesprochen, das einzige was ich vor einem Gericht nachweisen könnte, da es mehr oder weniger neutrale Zeugen gab ist ledeglich die Aussage der Mutter " Du wirst Das Kind adoptieren lassen ! "
mach Dein Handeln nicht davon abängig, was von den schäbigen Absichten der Mutter bewiesen werden kann oder nicht.
Du musst dem Gericht Deinen Klageantrag begründen - mehr nicht.
Im Grunde kann die Mutter ohne sich zu widersprechen, gar nichts dagegen halten, wenn Du vorträgst, dass sie trotz Aufforderung dazu nicht an der Vaterschaftsfeststellung mitwirkt.

Aber eh wir noch weitere kostbare Zeit vergeuden, kannst Du ja zu Deiner Beruhigung die KM anschreiben und ihr eine Frist setzen:
wackelpudding schrieb:Ich würde hier etwas stringenter sein: Einwurf-Einschreiben an die Mutter mit 14tägiger Fristsetzung und Klageankündigung, falls Frist ergebnislos verstreicht. Kopie davon mit kurzem Anschreiben unter Bezugnahme auf das Telefonat an das JA.
eine 12-Tagesfrist tut es auch!
Aber nimm endlich das Heft in die Hand und erledige das!

Für Dich beantragst Du, dass Dir ratenfreie VKH bewilligt wird. Denn die Unterhaltsrücklagen stehen Dir nicht zur Verfügung und mindern Dein Einkommen.
Entweder das Gericht verweigert die VKH unter Hinweis darauf, dass kein Unterhalt anfällt, solange die Vaterschaft nicht als festgestellt gilt (was ich vermute) oder es sagt: toller Vater, der nicht so wie ein Ibykus keinen Unterhalt zahlen will, solange er kein Sorgerecht bekommt; gelle, Herr RA Borkenkäfer?! Big Grin

[skipper kann Dir ja -falls erforderlich- beim Formulieren helfen]Wink
Zitieren
Junger Vater,

die 'Munition' ist fast vollständig:

- Vom Blumenhändler ein reizendes Schreiben an die Mutter, das diese durch die Decke gehen lassen wird

- Vom Avvocato del padre eine Klagevorlage, die nur noch auszufüllen ist

- Vom wackelpudding fehlt nur noch ein staubtrockenes Jugendamtsschreiben, in dem er seine 'Stringenz' unter Beweis stellen kann..

und Du mußt nur noch abfeu... schicken!Rolleyes

DAS nenne ich Vernetzung!
Wink
Zitieren
Die Sache ist doch eindeutig und schon durchschaut worden. Die KM will den leiblichen Vater nicht als Vater akzeptieren. Das zeigt sie zum einen, wenn sie auf die Adoptionsfreigabe abzielt und zum anderen die Vaterschaftsanerkennung verweigert. Das widerspricht sich meiner Meinung nach nicht, sondern folgt ihrer Logik.
So, und unter diesen Voraussetzungen muss man eben handeln oder nicht. Was nützen wochenlange Gespräche, Blumengebinde und nette Aufforderungen? Gar nichts. Ich würde hier nicht mal das Jugendamt einschalten. Wenn es aber unbedingt sein muss, dann sollte alles in der Fristsetzung an die KM passieren. Dann verliert man da wenigstens keine Zeit. Kann alles parallel laufen.

Wenn man allerdings lediglich biologischer Vater sein will, dann gibt man zügigst das Kind zur Adoption frei, solange die KM das noch will.
Zitieren
ja, bio, so sehe ich das auch.
@24601 muss die Mutter nicht zwingend "in Verzug" setzen.
Aus ihrer Untätigkeit ergibt sich bereits das Rechtschutzbedürfnis für eine Klage. Denn die kommt nach Allem nicht mehr "überfallartig".
Zitieren
Das ist der Punkt.
Der TO hatte bereits die Schwierigkeiten benannt, sein Rechtschutzbedürfnis belegen zu können, da mit Mutter nur Hörensagen.

Das, die von mir angeregten Schreiben könnten diese Belege liefern.

Auch das JAmt könnte man ans Arbeiten bringen, verpflichten.
Die väterliche Willenserklärung liegt beurkundet vor. Feststellung und Anerkennung der Vaterschaft sind mW zentrale Aufgaben des JAmts.
Warum nicht diesen kostengünstigen Service auch mal gegen eine Mutter in Anspruch nehmen?Wink
.
Zitieren
weil die Mutter vom JA angeschrieben erst mal nicht reagieren wird. Dann setzt das JA Fristen. Dann schreibt der Anwalt der KM dem JA und bitte um Verlängerung. Zwischenzeitlich ist Pfingsten vorüber und wir gehen auf Weihnachten zu ...

Es ist genug Zeit verstrichen.
Nun ist Klage geboten!
Und zwar schnell.
Zitieren
(20-03-2013, 07:32)bio schrieb: Die Sache ist doch eindeutig und schon durchschaut worden. Die KM will den leiblichen Vater nicht als Vater akzeptieren. Das zeigt sie zum einen, wenn sie auf die Adoptionsfreigabe abzielt und zum anderen die Vaterschaftsanerkennung verweigert. Das widerspricht sich meiner Meinung nach nicht, sondern folgt ihrer Logik.
Der Widerspruch ist, dass sie vom Vater Geld haben will.
Zitieren
Das ist kein Widerspruch, denn sie sagt: Wenn Du der Adoption nicht zustimmst, wirst Du zahlen und trotzdem nichts von Deiner Tochter haben...
für letzteres werden ich und Next sorgen... Argumentationsverstärker...

Ansonsten: Der TO ist immer noch da, wo er vor 10 Tagen schon war und erwartet offenbar weiterhin, dass wir ihm zustimmen, dass er eigentlich nichts tun kann... wahrscheinlich haben wir ihn enttäuscht, als wir meinten, dass Umgang gegen die Mutter erreichbar ist.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
Die passende Antwort ist: Um Geld zu kriegen, musst du meine Vaterschaft anerkennen. Um das durchzusetzen, musst du dazu stehen, dass du unserem Kind den Vater wegnimmst.
Zitieren
@Skipper : So ist es. Doch das mit den Schreiben hat sich vermutlich erledigt.
@Ibykus : Ich muss doch handfeste Beweise haben, auf Vermutung zu klagen ? Alles was ich geschrieben habe kann ich nicht nachweisen.
@Orakel und Pudding : Zitat " Das ist kein Widerspruch, denn sie sagt: Wenn Du der Adoption nicht zustimmst, wirst Du zahlen und trotzdem nichts von Deiner Tochter haben... "
Das hat sie nicht nicht gesagt und ich habe es nicht geschrieben. Sie hat zwar den Beistand eingeschalltet, ich denke heute sie hats wirklich unwissend gemacht, sie sagte irgendwas von " als ich im Krankehaus lag musste ich bla bla unterschreiben "
Wenn sie tasächlich nur Kohle haben wollte, hätte sie die Vaterschaft längst unterschrieben und 675 € KU für 3 Monate kassiert. Das hat sie aber bisher nicht getan.

Ich habe heute vom JA etwas gehört was mir tatsächlich alle Wege öffnet. Möchte das im Moment nicht öffentlich schreiben, die Info ist mir zu kostbar :=)

Kann mich bitte ein Fachmann der erfolgreich sein Umgangsrecht vorm Gericht ohne Anwalt durchgekämpft hat per PN am Besten gestern anschreiben ?
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste