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Zitat:Ich habe heute vom JA etwas gehört was mir tatsächlich alle Wege öffnet. Möchte das im Moment nicht öffentlich schreiben, die Info ist mir zu kostbar :=)
Vorsicht vorm JA! Deren Taktik ist häufig: "links blinken und rechts vorbei"
Alle positiven Signale des JA mir gegenüber haben sich tatsächlich als "faule Eier" herausgestellt.
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Zitate Anfang:
Meine Ex hat mir gesagt, dass ich nicht der Vater des Kindes bin sondern ihr neuer Partner den sie bald heiraten möchte. Ich bin l.t Aussage meiner Exfreundin nur der biologische Vater. Ich soll mich nicht in die Erziehung reinmischen e.t.c
Die Mutter möchte mit mir nichts zu tun haben, weil sie ein neuen hat der bereits meine
Vaterrrolle übernommen hat. Die Mutter sagte mir " Du bist nicht der Vater und wirst es nie sein, der XXXXX ( Name des Nexts ) hat die Nabelschnur durchgeschnitten, er ist der Papa kümmert sich rührend
um das Kind e.t.c "
Das habe ich Heute getan sie will, dass ich mein Kind zur Adoprion freigebe.
Ich dürfete nicht mal das Kind in den Arm nehmen.
Die Ex behandelt mich wie den letzten Dreck, der Ton die Art wie sie mit mir redet ist echt unter aller Sau. Ich bin für sie das Letzte.
Wie dem auch sei, die Ex möchte von mir nichts wissen, nicht ich sondern der Next ist ihrer Meinung nach der Vater, sie kam mit Sprüchen wie ich soll das Kind vom Next adoptieren lassen.
Sie sagte " Du bist rechtlich gesehen noch kein Vater ich habe die Vaterschaft nicht unterschrieben "
Ich denke sie wollte damit sagen, wenn Du uns ( sie und den next ) in ruhe lässt.
Hast du keine finanziellen Verpflichtungen.
So oder so habe ich die Arschkarte, wenn ich zu dem Kind stehe KU zahle, werde ich vermutlich trotzdem nie mein Kind sehen dürfen.
" Unterhaltsansprüche können erst von dem Monat an geltend gemacht werden, in dem der Unterhaltspflichtige schriftlich aufgefordert wurde, Auskunft über sein Einkommen zu erteilen und Unterhalt zu bezahlen "
Das ist leider bei mir der Fall.
Zitate Ende.
Ich bin dann ´mal raus.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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(20-03-2013, 23:07)24601 schrieb: Ich muss doch handfeste Beweise haben, auf Vermutung zu klagen ? Alles was ich geschrieben habe kann ich nicht nachweisen. Fakt ist doch, dass Deine Vaterschaftsanerkennung höchstoffiziell auf dem Tisch liegt, und dass die KM diese noch nicht durch ihre Unterschrift bestätigt bzw. anerkannt hat.
Dieser Sachverhalt ist unbestreitbar, und mehr musst Du für Deine hier im Thread genannten Zwecke auch nicht belegen.
Versprechen kommt von sich versprechen!
(Aussage der Ex lange vor Kind + Ehe. - Oh Mann, war ich blöd!)
(21-03-2013, 00:00)wackelpudding schrieb: Ich bin dann ´mal raus. laß mich bloß nicht allein zurück *lach*
Auf der Reeperbahn nachts um halb eins .....
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21-03-2013, 01:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-03-2013, 01:19 von 24601.)
(21-03-2013, 00:49)Ibykus schrieb: (21-03-2013, 00:00)wackelpudding schrieb: Ich bin dann ´mal raus. laß mich bloß nicht allein zurück *lach*
Auf der Reeperbahn nachts um halb eins .....
:=)
Ah Ibykus, schade, dass Du so Vieles durcheinander gebracht hast,
hätte Dich am liebsten PN angeschrieben :=)
(21-03-2013, 01:17)24601 schrieb: (21-03-2013, 00:49)Ibykus schrieb: (21-03-2013, 00:00)wackelpudding schrieb: Ich bin dann ´mal raus. laß mich bloß nicht allein zurück *lach*
Auf der Reeperbahn nachts um halb eins .....
:=)
Ah Ibykus, schade, dass Du so Vieles durcheinander gebracht hast,
hätte Dich am liebsten PN angeschrieben :=)
"Zu spät, Du rettest den Freund nicht mehr, so rette das eigene Leben ..."
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(20-03-2013, 23:07)24601 schrieb: @Orakel und Pudding : Zitat " Das ist kein Widerspruch, denn sie sagt: Wenn Du der Adoption nicht zustimmst, wirst Du zahlen und trotzdem nichts von Deiner Tochter haben... "
Das hat sie nicht nicht gesagt und ich habe es nicht geschrieben. Sie hat zwar den Beistand eingeschalltet, ich denke heute sie hats wirklich unwissend gemacht, sie sagte irgendwas von " als ich im Krankehaus lag musste ich bla bla unterschreiben "
Wenn sie tasächlich nur Kohle haben wollte, hätte sie die Vaterschaft längst unterschrieben und 675 € KU für 3 Monate kassiert. Das hat sie aber bisher nicht getan. Ok. Dann ist die Behauptung, dass sie Geld haben will, hinfällig.
Damit hast du keinen Grund mehr, Geld für Unterhalt beiseite zu legen. Warum tust du das überhaupt? Willst du damit belegen, dass dir das Kind wichtig ist? Auch das wird gegen dich verwendet werden, denn die Mutter wird dir das als Versuch auslegen, ihr (nicht euer) Kind zu kaufen.
Was sagt der Next dazu? Hast du mit ihm gesprochen?
Ich weiß inzwischen, was Frauen Männern für Geschichten erzählen, und dass Männer so etwas oft glauben. Ein Gespräch von Mann zu Mann kann da viel bringen.
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nein Orakel, ich tue es weil es heisst ab Geburt des Kindes ist man zu Unterhalt verpflichtet.
Kind kaufen würde ich es nicht nennen sondern fürs Kind sorgen das wäre gegen mich kein gutes Argument. Weiterer Grund ist ich hasse Schulden, hatte nie welche.
Den Next habe ich nicht gesprochen, habe es nicht mehr vor, wenn der Next es duldet oder sogar fordert, dass seine Freundin den Vater des Kindes
wie den letzten Dreck behandelt und ihm Umgang zum Kind verweigert ( er war dabei ), wird es nichts bringen.
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(21-03-2013, 03:02)24601 schrieb: nein Orakel, ich tue es weil es heisst ab Geburt des Kindes ist man zu Unterhalt verpflichtet. Es heißt alles mögliche und sein Gegenteil. Das Geld, was du sparst, nützt weder dir noch deinem Kind etwas. Es würde etwas nützen, wenn du Ex und Next damit gefügig machen könntest. Aber das ist nicht der Fall, wenn du es anhäufst.
(21-03-2013, 03:02)24601 schrieb: Kind kaufen würde ich es nicht nennen sondern fürs Kind sorgen das wäre gegen mich kein gutes Argument. Es geht nicht um dein Verständnis, sondern um das Verständnis der Ex, das Verständnis des Next und das Verständnis der Juristen, die hier entscheiden.
(21-03-2013, 03:02)24601 schrieb: Weiterer Grund ist ich hasse Schulden, hatte nie welche. Du hast diese Schulden nicht verursacht. Die Frau hätte mit dir zusamemn eine Familie sein können. Dann gäbe es diese Schulden nicht.
Du musst dich entscheiden, ob du im Rahmen der dir erlaubten Möglichkeiten Umgang mit deinem Kind erklagen willst, oder verhindern willst, dass dir Schulden angehängt werden. Deiner Antwort an PolyTraume nach zu urteilen, solltest du dich für das erste entscheiden. Durch Abwarten triffst du auch eine Entscheidung.
(21-03-2013, 03:02)24601 schrieb: Den Next habe ich nicht gesprochen, habe es nicht mehr vor, wenn der Next es duldet oder sogar fordert, dass seine Freundin den Vater des Kindes
wie den letzten Dreck behandelt und ihm Umgang zum Kind verweigert ( er war dabei ), wird es nichts bringen. Dann mach das, was Ibykus gesagt hat! Du willst Umgang mit deinem Kind. Und du willst dich an das halten, was in diesem Rechtsstaat erlaubt ist.
Ich wünsche dir dabei viel Erfolg, obwohl ich nicht glaube, dass du dadurch Erfolg haben wirst.
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Moment, warum wird denn hier Unterhalt angespart?
Wird denn Unterhalt nicht erst ab "in Verzugsetzung" fällig?
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(21-03-2013, 10:57)webmin schrieb: Moment, warum wird denn hier Unterhalt angespart?
Wird denn Unterhalt nicht erst ab "in Verzugsetzung" fällig? Jap, so isses. Außer die Mutter war gehindert, die Unterhaltsforderungen rechtzeitig geltend zu machen - etwa durch Untertauchen des KV. Da der KV aber schon seine Vaterschaftserklärung abgegeben hat, die KM hier einfach nicht einwilligt, trifft das hier nicht zu. Unterhaltsschulden laufen somit nicht auf...
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Das störte mich schon den ganzen Thread lang.
Ich war mir nur nicht sicher, denn es haben schon einige gepostet, die fachlich sehr versiert sind.
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21-03-2013, 13:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-03-2013, 13:11 von Skipper.)
Hmh.
Ich bin mir nicht sicher, ob nicht DOCH rückwirkend KU zu zahlen wäre. Nämlich dann, wenn die Mutter die Vaterschaft ihrerseits bestätigt.
Sollte der angesparte Betrag nicht für KU eingesetzt werden müssen, dann kann sich Vater24601 über Masse freuen. Muß er doch zahlen, dann gerät er nicht unter Druck oder wird gar erpreßbar.
In jedem Fall ist er durch das Ansparen auf der sicheren Seite.
Ich halte ihn insofern für umsichtig.
.
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Er "spart" auf ein Ereignis, das gar nicht eintritt, wenn er nicht endlich rechtlicher Vater wird.
Bin mal gespannt, wie lange es noch dauert, bis die Ex bemerkt, dass sie mit zwei Unterschriften schnell und kostenlos eine kalte Adoption durchziehen kann.
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21-03-2013, 13:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-03-2013, 13:23 von Skipper.)
Nein. DAS sehe ich durch die seinerseits erfolgte Beurkundung der Vaterschaft blockiert!
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Wieso? Wo steht, dass das saubere Paar sich nicht gegenseitig zu Eltern machen kann, bloss weil ein Dritter eine nicht rechtskräftige Urkunde unterschrieben hat?
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21-03-2013, 13:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-03-2013, 13:51 von Skipper.)
§ 1592
Vaterschaft
Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.
Die Frage ist, welcher ET in Vor-Willenserklärung gehen muß/kann und ob es eine Rechtausübungssperre gibt, wenn der biol. Vater das einseitig tut.
.
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Die Anerkennung ist aber nicht gültig geworden.
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Hier sehe ich für @24601 keine Zahlungspflicht für die Vergangenheit.
Auch kann die More sich nicht einfach herausreden an der Unterhaltsfindung gehindert worden zu sein.
Ich selbst musste auch erst ab offizieller "Inverzugsetzung" zahlen.
§ 1613
Unterhalt für die Vergangenheit
(1) Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist. Der Unterhalt wird ab dem Ersten des Monats, in den die bezeichneten Ereignisse fallen, geschuldet, wenn der Unterhaltsanspruch dem Grunde nach zu diesem Zeitpunkt bestanden hat.
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Ich habe mal rasch mit einem JAmt telefoniert.
Praxis ist:
Die beurkundende Stelle würde nix entscheiden, den biol. Vater beurkunden lassen und den soz. 'Vater'. Das Rennen macht der Mann, der übereinstimmend mit der Mutter zeichnet. Er ist dann der rechtliche Vater ... und der biologische muß ihn anfechtend wegklagen.
Entscheidend für eine Anfechtung wird dann wohl sein, welcher der Männer die faktisch stärkere Bindung zum Kind hat.
Auch insofern arbeitet die Zeit gegen den TO und er sollte vor diesem Hintergrund eher heute als morgen eine Klage anhängig machen.
.
(21-03-2013, 13:53)p schrieb: Die Anerkennung ist aber nicht gültig geworden. genau genommen, liegt gar keine wirksame Anerkennung vor!
§ 1592 Nr. 2 BGB gilt offensichtlich nach Maßgabe der §§ 1594 ff
Danach versteht der Gesetzgeber unter "Anerkennung" eine einseitig abgegebene Erklärung des Vaters und eine diese Erklärung bestätigende Unterschrift der Mutter.
Inwieweit einem Adoptionsverfahren das einseitige Anerkenntnis der Vaterschaft entgegensteht, müßte dem Gesetz entnehmbar sein.
Ich kann mir den Hinweis nicht verkneifen, dass 24601 über die außerordentliche Begabung zu verfügen scheint, Probleme "herbeizuwarten"!
Man sollte ihn darin nicht unterstützen, sondern davor bewahren!
(21-03-2013, 14:23)Skipper schrieb: Entscheidend für eine Anfechtung wird dann wohl sein, welcher der Männer die faktisch stärkere Bindung zum Kind hat. Nein, das ist vollkommen unerheblich.
Entscheidend ist, ob -und wenn ja wann- eine wirksame Anerkennung vorliegt.
Und falsch ist auch, dass der Mann das Rennen machen würde, dessen Anerkenntnis von der Mutter unterschrieben ist.
An erster Stelle steht der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der KM verheiratet war (auch wenn er gar nicht der biologische Vater sein kann).
Wieder einmal bestätigt sich, dass es falsch ist, das JA anzurufen oder um Rat zu fragen. Denn diese Menschen haben in der Regel auf einer FH Sozialwissenschaften studiert.
Mir genügt diese Erkenntnis allemal, um mich mit freundlichen Worten zu verabschieden, noch bevor man sich bei mir für das "nette informative Gespräch" bedanken kann.
Aus Sicht eines skippers, der sich jugendamtlicher gibt als das Jugendamt selbst, ist das natürlich verständlich!
Jugendamt? Nein Danke!
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21-03-2013, 15:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-03-2013, 16:05 von Skipper.)
Die zu beachtenden Fakten:
Die Mutter ist bei Geburt des Kindes nicht mit dem Mann verheiratat gewesen. Er ist somit nicht automatisch der rechtliche Vater. Wir sprechen hier also über ein uneheliches Kind, das derzeit - soweit keine übereinstimmenden Beurkundungen vorliegen - keinen rechtlichen Vater hat.
Der LG der Mutter kann es in dieser Situation aber werden, indem
- ihn die Mutter als Vater des Kindes angibt und der Mann bestätigt, oder
- er durch Heirat einrückt,
unabhängig davon, ob er der biologische Vater ist.
Das ist die hier geäußerte Befürchtung.
Tritt diese Situation ein, dann sehe ich den biologischen Vater nach § 1600 Abs. 1 Nr 2 BGB zur Anfechtung berechtigt. In zwei Stufen kann es dann mW weiter gehen:
- Feststellung der biologischen Vaterschaft (offizieller Test) und
- Abänderung der rechtlichen Vaterschaft
Ob er im zweiten Schritt durchdringt, das hängt mW davon ab, inwieweit sich schützenswerte Familie mit dem rechtlichen Vater gebildet hat. Das Gericht hat dann die zwei Grundrechtsgüter aus Art. 6 GG gegeneinander abzuwägen: Familie versus bioloische Elternschaft
Je länger der TO wartet, umso stärkeres Gewicht erhält die mütterliche Familie.
.
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(10-03-2013, 02:20)24601 schrieb: Ich habe mich gefragt, wenn meine Ex nicht mich sondern
den Next als Vater sieht, warum sie mich als Vater angeben hat. Habe ihr auch diese Frage gestellt, die Antwort " Sollte ich etwa lügen ? "
Etwas inkonsequent von mir, aber dafür spar ich mir dann auch ´nen Kommentar...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Befolge Euren Rat suche mir endlich ein Anwalt !
§ 1613 2.b " ....an der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gehindert war "
Das war sie definitv nicht. Sie war letzte Woche beim JA, hat die Vaterschaft trotzdem nicht unterschrieben.
@ Ibykus " Ich kann mir den Hinweis nicht verkneifen, dass 24601 über die außerordentliche Begabung zu verfügen scheint, Probleme "herbeizuwarten"
Hehe, leider ! Ich gehöre zu den besonders dummen Menschen die nicht einmal, zweimal sondern 100X den selben Fehler machen.
@wackelpudding welcome back !!
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