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Berechnung: Dispozinsen und Einmalzahlungen über wieviel Jahre?
#1
Moin,

hab ein paar Fragen zur Berechnung von Unterhalt.

1. Dispozinsen wirken sich doch auch auf die Bereinigung des Einkommens aus, oder?

2. Ich habe letztes Jahr über 5000,-€ an Einmalzahlungen für "Optimierungsideen" bekommen. Das sind wirklich willkürliche und einmalige Zahlungen, wenn man neue Ideen in den Betrieb einbringt. Die Höhe wird nach Sparpotential oder Verbesserungsgrad individuell berechnet. Es liegt halt immer daran OB man Ideen hat und WIEVIEL die bringen. Man ist dazu nicht verpflichtet und man kann es nicht voraus sagen. Aktuell ist das ganze eh eingefroren. Auf wie viel Jahre könnte ich bei der Berechnung diese Zahlungen verteilen? Ich persönlich würde mal mindestens von drei Jahren ausgehen und bis zu fünf Jahre. Aber ich finde nirgends im Netz oder in Urteilen ein konkretes Beispiel.

3. Ich mache nebenbei eine private Fortbildung die direkt mit meinem jetzigen Beruf zusammen hängt und darauf aufbaut. Dahingehend ab nächsten Jahr auch mit Abschluss mehr Geld zu verdienen. Das kostet mich an einer privaten Schule 117€ pro Monat. Mein Anwalt sagte, das KÖNNTE man evtl. auch mit anrechnen. Wie seht ihr das? Konkrete Fälle dazu?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#2
1. Nein. Schulden und deren Folgen sind bei Kindesunterhalt Privatsache und vom Selbstbehalt zu bestreiten. Reicht das Geld nicht, besteht eventuell Obliegenheit zur Insolvenz.
2. Bei einer derartigen Einmalzahlung kann man versuchen, sie ganz aus der Berechnung herauszunehmen, keinesfalls darf man zustimmen, sie zu irgendeiner Grundlage für die Zukunft >1 Jahr heranzuziehen, denn es war eben nur eine Einmalzahlung.
3. Probieren kostet nichts. Wird aber zu 95% abgelehnt.
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#3
Zu 1.: Okay. Weil Raten für zwei Kredite werden zur Bereinigung ran gezogen (Ein Ratenkredit, ein Autokredit)
Zu 2.: Das wär ja richtig geil. Ich würde gern halt selbst berechnen und dass dem Anwalt schicken und mich entsprechend neu in der DDT eingruppieren. Also sagst ganz raus rechnen und notfalls dann eine Vereinbarung treffen, dass man sie auf 5 Jahre oder so verteilt?
Zu 3.: Sagte mein Anwalt auch, aber da es in direktem beruflichen Zusammenhang steht und mein Verdienst damit höher wird und somit der Mangelfall kleiner wird gäbe es evtl. eine Chance.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#4
1. Wenn Kredite berücksichtigt werden, hast du grosses Glück gehabt.
2. Probieren. So eine Zahlung ist wie ein Lottogewinn zu betrachten. Einmaliges Ereignis für das keine Wiederholungsobliegenheit deinerseits besteht, nicht als Grundlage für alle kommenden Jahre zulässig. Die 5000.- waren zudem brutto, netto bleibt viel weniger übrig.
3. Die werden dich einfach jetzt abzocken und nachher erst recht abzocken. Das Unterhaltsrecht angewendet auf Väter besteht aus blindwütigem zuschlagen und zerstören, was da ist wird dir entrissen und was nicht da ist, wird dir als Schulden aufgeladen. Bemühst du dich, mit Fortbildung ein höheres Einkommen zu erwirtschaften, wirst du genauso abgezockt, mit dem Unterschied dass sich die Gegenseite die schmierigen Hände reibt, weil sie morgen noch viel mehr abzocken kann.
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#5
Na zum Glück bin ich kein Pessimist...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#6
Sei froh, dass beim Zugewinn- und Versorgungsausgleich nicht viel zusammenkommt. Allein das wäre schon ein Grund, niemals vor 40 zu heiraten und dann nur jemand, der adäquaten Verdienst und Vermögen hat. Was du getan hast, war ein Kardinalfehler, für den insbesondere jüngere Männer ohne persönliche eindringliche Erfahrungen besonders anfällig sind. Die glauben nämlich selten, was andere ihnen erzählen, hören nicht zu, wollen das nicht wissen. Ist ja auch unangenehm, dieser Unterhalt- und Scheidungskram - aber leider, leider richtig.

Davon bist du jetzt geheilt, denke ich.

Den Ehegattenunterhalt überstehst du schon. Der wird begrenzt sein. Der Kindesunterhalt wird dir aber noch 25 Jahre wie eine Eisenkugel am Bein hängen, du bist 50 wenn du da raus bist (vorausgesetzt du produzierst keine weiteren Unterhaltberechtigten), deine besten Jahre im Leben. In der Gesamtsumme ist der viel, viel höher wie der aufsummierte Ehegattenunterhalt.
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#7
Jetzt hab ich mal die Frage, da ich aktuell nur KU zahle und ansonsten die gegn. Anwältin fleissig fordert aber ich nichts zahle... weil nichts da ist.

Mein Auto ist finanziert. Lasse ich das krachen ist das Auto also weg... den Kredit muss ich bedienen. Dann is der Dispo am Ende und zwei weitere Ratenkredite laufen, einmal für ein früheren Ausgleich des Kontos und einmal für eine Waschmaschine.

Die Bank nervt mich dermassen, dass ich wohl demnächst mal mit denen reden muss... die will mir unbedingt einen neuen Kredit aufschwatzen um die alten Kredite zusammen zu fassen und den Dispo auszugleichen.

Wie sollte ich am schlauesten vorgehen? Die geg. Anwältin fordert jetzt auch ein Titel für den KU und höheren Trennungsunterhalt, weil Madamme ja plötzlich nicht mehr arbeiten kann. Das aber innem anneren Topic.

Wie sollte ich strategisch vorgehen bei Bank und für die Zukunft?

Und mal eine Frage allgemein und zu Punkt 5: Warum soll ich eine EV ablegen? Was bringt es mir neben den Nachteilen für Vorteile? Was macht der GV, wenn ich sie nicht ablege?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#8
Posting an deinen Dispozinsenthread angehängt.

Der Gerichtsvollzieher macht gar nichts, wenn du die Vermögensauskunft nicht gibst. Aber das Vollstreckungsgericht kann dann Zwangsmassnahmen gegen dich anordnen, die bis zur Erzwingungshaft gehen. Das ist in endlos vielen Threads bereits haarklein dargelegt. Beispiele:
http://www.trennungsfaq.comforum/showthr...p?tid=7209
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=5938
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=4497
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#9
Du bist ordentlich durch den Wind, nicht das ich dies nicht verstehen könnte.

Die Bank geht leer aus, ausser du hast nach Abzug des KU noch so viel wie in den Pfändungstabellen aufgeführt.

Bei einer unterhaltspflichtigen Person bedeutet dies, dass nach Abzug von KU/TU noch über 1400€ Einkommen Netto da sein muss, bevor die Bank oder andere Gläubiger einen Pfennig sehen.

Pfändungstabelle 2013

Bei KU/TU bleiben dir nur der Selbstbehalt! Was du da machen kannst habe ich dir bereits erklärt (ARGE, Aufstocken, Notar eigener, befristeter Titel). Damit schaffst du Fakten und hast Zeit die Dinge nach Priorität anzugehen.

P-Konto eröffnen sollte dein nächster Schritt sein, eigener Titel auf zwei Jahre und dies im P-Konto berücksichtigen lassen = höherer Pfändungsfreibetrag!

Das Auto stosse ab wenn du kannst bzw. gebe es zurück an die Bank/Händler.

Durch die Abgabe der EV hast du Ruhe und die Zeit dich zu konsolidieren, sprich du schaffst Fakten für die Bank. Wenn die Druck ausüben sollten gehst du eben in die Privatinsolvenz. Eigentlich langt die Drohung in Richtung Bank mit der Privatinsolvenz alleine schon aus, damit die Ruhe geben.

Ich habe das schon hinter mir, da ging es um ca.14.000€ Bankkredit. Nichts ist nach der EV passiert, eine neue EV wurde nicht mehr gefordert da der Schuldtitel eh 30 Jahre gültig ist. Jetzt zahle ich kleine Raten im Monat, so läuft nichts neues auf und irgendwann strebe ich einen Vergleich an und kaufe mich raus. Die wissen ganz genau das sie nichts sehen bis mein Kind keinen Anspruch auf Unterhalt mehr hat oder ich im Lotto gewinne, bzw. etwas Erben sollte.

Bankschulden und Unterhalt sind zwei völlig unterschiedliche Themen.

Zum JA:

Wenn du nachweisen kannst, dass die Schulden aus der Ehe/Partnerschaft stammen und damit gemwinsame Anschaffungen gemacht wurden, solltest du anrechenbare Freibeträge durchsetzen können. Setze aber nicht so viel Energie in dieses Thema, sondern mache den KU/TU zum durchlaufenden Posten. Mehr wie 1100 Euro Netto, ausschliesslich durch Erwerbstätigkeit erworben, wirst du nicht haben.

Daher ARGE und Aufstocken, Umgang sichern, Umgang leben und einen Scheiß auf das geben was Dritte von dir denken könnten!
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#10
(21-04-2013, 22:48)Episches Präteritum schrieb: Eigentlich langt die Drohung in Richtung Bank mit der Privatinsolvenz alleine schon aus, damit die Ruhe geben.

Als mir hat eine der kreditgebenden Banken nach Ankündigung eines aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes umgehend die Geschäftsbeziehung gekündigt und die Restsumme fällig gestellt.

Meine Hausbank hat allerdings nicht so heftig reagiert.
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#11
(21-04-2013, 23:47)Sixteen Tons schrieb:
(21-04-2013, 22:48)Episches Präteritum schrieb: Eigentlich langt die Drohung in Richtung Bank mit der Privatinsolvenz alleine schon aus, damit die Ruhe geben.

Als mir hat eine der kreditgebenden Banken nach Ankündigung eines aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes umgehend die Geschäftsbeziehung gekündigt und die Restsumme fällig gestellt.

Meine Hausbank hat allerdings nicht so heftig reagiert.

Das haben die bei mir auch so gemacht, man wollte keine kleineren Raten, man wollte alles sofort.

Ausser Kosten für das EV-Verfahren, jetzt niedrigere Zinsen für mich und klare gesetzliche Vorgaben für die Bank haben die nichts erreicht. Ich zahle jetzt freiwillig kleinere Raten. Vom Einkommen gesehen müsste ich nichts abdrücken, was aber widerum auch keinen Sinn macht sich total zu verweigern bei der geringen Summe.

Wegen jetzt noch 10k mache ich keine PI, es sei denn, man ärgert mich. Wink

Widerstand ist machbar, Herr Nachbar.
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#12
Nach Abzug des KU bin ich noch über 1400... der TU is halt ein harter Brocken... die Unterhaltsschulden, die jetzt schon auflaufen seit der Trennung Ende letzten Jahres sind schon nicht mehr zahlbar von meiner Seite aus.

Bei Banken stehe ich mit insgesamt über 17.000 inna Kreide Wink
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#13
(22-04-2013, 11:42)DerArsch schrieb: Bei Banken stehe ich mit insgesamt über 17.000 inna Kreide Wink

Da würde ich mit evtl. später verbleibenden 1.100 Euro Rest/Monat den Sack zumachen. Selbst wenn du das umfinanzierst auf beispw. 72 Monate, drückst du über 230 Euro im Monat (ohne Zinsen) ab.
Wenn man dann mal länger krank wird oder irgendwelche unvorhersehbaren Ausgaben da sind, geht der Mist wieder von vorne los.

Versuch mal, die Restschuld und die Raten zu drücken, ggf. mit
Hilfe einer Schuldnerberatung. Anwalt / Notar dabei kostet wieder nur Geld.
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