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Mein Amtsgericht ist jetzt wahrscheinlich nach letztem Schriftsatz der Gegenseite in die Schockstarre verfallen. Immer noch kein neuer Termin für eine Güteverhandlung. Gutes oder Schlechtes Omen? Mein Anwalt versucht jetzt gerade zaghaft, wieder wachzurütteln.
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So. Ein neuer Beschluss des Amtsgerichtes ist da.
PKH für die Mutter wird erneut abgewiesen.
Zur Begründung:
1.) Das gezahlte anteilige Sozialgeld aus dem Sozialgerichtsverfahren sind Leistungen an die Kinder zur Umgangsausübung.
Es ist nicht Einkommen des Antragstellers.
2.) Die Entlastung des Antragsstellers ist irrelevant, da die von diesem
geltend gemachte Mehrbelastung durch die regelmässige Umgangsausübung
von Umgangskontakten mit den fünf Kindern bei der Entscheidung über
Verfahrenskostenhilfe überhaupt nicht zum Tragen gekommen ist.
Beschwerde ist zugelassen.
Den 2. Teil verstehe ich übrigens noch nicht so recht. Kann mir
das jemand aus dem Juristendeutsch übersetzen?
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Der zweite Teil heisst meinem Verständnis nach, dass die Verfahrenskostenhilfe nicht zu einer Entlastung bei den Umgangskosten führen würde. Genaues wird man nur mit Hilfe des Wortlauts der Anträge sagen können, auf die sich die Geschichte bezieht.
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Heute was Neues im Postfach. Die Gegenseite hat dem
Gericht neue Erkenntnisse mitzuteilen.
Die Gegenseite bestreitet, das es sich bei dem gezahlten
anteiligen Sozialgeld um Leistungen an die Kinder handelt.
Es sei kein Aufwandsersatz für die Umgangszeiten.
Es wäre üblich Praxis, das der Umgangselternteil das Geld
"ausgezahlt" bekommt. Da wird sogar ein Jobcenter MA als
möglicher Zeuge genannt (nicht namentlich).
Außerdem hätte ich ja auch "bezeichnenderweise" als Antragsteller den Antrag bei dem Sozialgericht gestellt.
Gut, von der Vertretetung der Bedarfsgemeinschaft weiss dieser
Anwalt wohl nicht viel. Außerdem hat er wohl in dem Beschluß vom Sozoalgericht nicht gelesen, das Antragsteller zu 1). (meine Wenigkeit), gar keinen Anspruch hat.
Gab es da nicht einmal so etwas wie "mutwillig, weil erfolglos" oder
so etwas?
Auf jeden Fall haben sich wohl Gerichtsbeschluß und die Stellungnahme der Gegenseite überschnitten,
das Datum von Beschluß und Schreiben des anderen RA weicht nur um einen Tag voneinander ab.
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Exe lässt nicht locker. Jetzt will sie die Bescheide, aus denen die
Höhe der Zahlungen vom Jobcenter an die Kinder für Umgang
ersichtlich ist.
Wenn ich die nicht rausrücke, will sie die per Auskunftsklage einfordern.
Entweder wird sie die Informationen daraus dann weiter im lfd. Unterhaltsverfahren verwursten wollen, oder aber vielleicht über einen anderen Weg an das Geld herankommen. Da sie ja auch sorgeberechtigt ist, kommt da vielleicht so eine Nummer, das ich das nicht verbrauchte Geld an sie aushändigen soll oder so...
Hat jemand eine Idee, wie die Rechtslage ist?
Allmählich macht mich die Sache etwas müde.
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Verweise sie doch ans Jobcenter :-)
Meinem Verständnis nach sind das keine Daten, die für Unterhalt relevant sind. Damit hat sie auch keinen Anspruch auf Einblick.
Das Sozialgeld ist das bedarfsorientierte Existenzminimum. Was sollte davon übrig bleiben?
Im Übrigen ist es ja nicht dein Einkommen. Du verwaltest es nur. Mit der Begründung würde ich das Auskunftsbegehren zurückweisen.
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(07-05-2013, 14:53)Sixteen Tons schrieb: Wenn ich die nicht rausrücke, will sie die per Auskunftsklage einfordern. Ha, ha, laß sie mal machen.... Hatte die Gegenseite nicht bereits Akteneinsicht im SG-Verfahren? Dann könnte sie die schon kennen oder sich verschafft haben können. Das würde sich auf den Erfolg ihrer Auskunftsklage auswirken.
Beim Rest machst du dir zuviel Gedanken. Geld für deinen Haushalt ist für deinen Haushalt. Eine "Herausgabe" läuft nach den rechtlichen gleichen Regeln, wie du von ihr KU herausgegeben haben könntest. Und?
Hoffe auch, dass du den Streß bald mal durch hast.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Vielleicht sollte ich den Titel dieses Fred's umbenennen in
"Unterhaltsverhandlung entfernt sich".
Habe KM heute mitgeteilt, das sie wegen fehlender Anspruchsgrundlage keine Auskunft aus meinen Sozialleistungsbescheiden bekommt.
Prompt kam zurück, das sie diese dann nun einklagen wolle.
Dabei hat sie durchblicken lassen, das sie diese Auskunft
nicht im Rahmen von §1605 BGB, sondern ggf. nach §1687 BGB,
bzw. § 1667 BGB einklagen will (Vermögenssorge).
Wobei sich natürlich die Frage stellt, welches Vermögen sich bilden
soll, wenn durch den Grundsicherungsträger lediglich Leistungen zur
Existenzsicherung gewährt werden. Die werden i. d. R. auch als solche im Bewilligungszeitraum verbraucht, sonst müssten sie ja nicht beantragt werden.
Das wird ja noch spannend.
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Oder noch besser umbenennen in "Vernunft der Ex entfernt sich". Diese Zahlen bringen ihr überhaupt nichts, die legt es nur aufs Stnkmachen an. Wenn das von sorgerechtlichem Belang für das Kind wäre, könnte sie sich selbst Auskunft holen, Sorgerecht hat sie schliesslich.
Vielleicht endet sie Sache schon mit einem abschlägigen Verfahrenskostenhilfebescheid.
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Mein Anwalt hat gerade angerufen, die Gegenseite wehrt sich
vehement gegen die Nichtanrechnung der gezahlten Sozialleistungen
für Umgang. Jetzt will er (endlich) eine Mangelfallberechnung aufmachen.
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Gerade die Beschwerdeschrift der Gegenseite via E-Mail erhalten.
Das Schreiben ist echt der Knaller. Jetzt müsste ich mir eigentlich vorwerfen, ein abgrundtief schlechter Mensch zu sein. Könnte ich das Geld doch ungestraft ohne jede Rechtfertigung sinnlos auf den Kopf hauen. Und überhaupt ist der Standardumgang alle 14 Tage und halbe Ferien ja nicht sooo teuer, da reicht auch das halbe Kindergeld.
Also keine Auskunftsklage sondern Aufforderung an den Richter im lfd. Verfahren meiner Unterhaltsabänderungsklage, mich zu ermuntern, meine Bescheide rauszurücken.
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Gestern ist die Mangelfallberechnung an das AG rausgegangen (Abänderungsformulierung der Klage).
Mal sehen, was daraus wird. Nächste Woche gibt es jedenfalls erst einmal wieder eine SMS mit hässlichem Text vom eigentlichen Adressaten.
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Die hässliche SMS ist ausgeblieben. Stattdessen wurde
mir telefonisch mitgeteilt, das es Umgang nur noch gegen Geld gibt.
Jedenfalls dann, wenn ich an meiner Mangelfallberechnung festhalten sollte.
Quasi so: Wenn der Umgang dazu führt, das er Etat für
den Kindesunterhalt belastet, dann müssen wir den eben
einschränken, z. B. von 2 Mal auf 1 Mal monatlich.
Die Mutter habe keine Lust mehr auf gerichtliche Auseinandersetzungen und sei zufrieden mit der jetzigen Umgangs-/Unterhaltsituation. Ich solle überlegen, das Kriegsbeil zu begraben.
Das wurde mir in ganz ruhigen, sachlichen Ton vorgetragen.
Konkret: Ich soll meinen Antrag zurückziehen.
Wenn ich dem nachgebe, fällt mir das ggf. einmal später auf
die Füße, befürchte ich. Ich möchte nicht, das es einen Gewöhnungseffekt gibt, den Unterhalt auf meiner derzeitigen Bedürftigkeit zu etablieren. Möglicherweise kann ich mich später nicht darauf berufen. Abgesehen davon sehe ich die Kinder auch gerne öfter als nur einmal im Monat. Ich bin ja sowieso schon
eine Randfigur.
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Allmählich komme ich wegen der Unterhaltsproblematik ins Grübeln.
Bei unserem Quintett hat die Ex zugegebenermaßen 24/7 ein hartes Brot.
Trotzdem stelle ich fest, das sie wohl den Rest ihres Lebens Hausfrau und Mutter bleiben möchte und bis dahin mit regelmässigen Wehwechen das Punktekonto für den nächsten Behinderungsgrad auffüllt.
Umgang läuft derzeit weitgehend entspannt.
Ich habe nun die Ansage der KM, daß mein weiteres Sägen an der
Unterhaltshöhe quasi als Verrat an den Kindern gesehen wird. Die seien ja nun einmal auf das Geld angewiesen. Es sei ja so schon knapp genug.
Die zweitälteste Tochter drückte sich am vergangenen Wochenende so aus: "Mama hat gesagt, das du uns ans Geld willst."
Würde ich also nicht davon ablassen, einen leistungsgerechten Unterhalt
zu fordern, muß ich künftig mit Streß bei der Umgangswahrnehmung rechnen.
Allerdings bekomme ich schon heute, obwohl noch nichts gerichtlich entschieden ist, schon regelmässig die Aufforderung, dies und jenes für die Kinder zu bezahlen (Musikunterricht, ein paar Schuhe, etc.), als wäre ihr Etat bereits gekürzt.
Im Allgemeinen gibt sich die Ex in Umgangssachen ganz freundlich und aufgeschlossen, aber macht auch in ihrem Verhalten immer wieder deutlich, das sie das letzte Wort hat.
In finanziellen Dingen bin ich der erste Honeypot, in den man zu greifen versucht. Das wird sich wohl auch in Zukunft nicht ändern.
Ich kann mir also aussuchen, ob ich mir eine unbestimmte Zeit des
Elternfriedens "erkaufe" (und möglicherweise auf den Prozesskosten sitzenbleibe) oder das Ding durchziehe mit der möglichen
Konsequenz, das die Kinder gedanklich "vergiftet" werden. Für diesen
Fall habe ich noch keinen Plan B. Bleibt noch die Variante, vor Gericht
alle Aufwändungen gestrichen zu bekommen und vielleicht wegen verpaßter Karrieresprünge noch eine Schüppe "fiktiv" oben drauf.
Ich muß sagen, ich habe mich in drei Jahren endlich und mit enormen phsychischem und physichen Aufwand so weit aus dem Keller heraus gearbeitet,
das ich jetzt endlich auch mal wieder ein paar Sonnenstrahlen abbekomme. Ich bin mir nicht sicher, ob ich es noch einmal die Leiter heraufschaffe,
wenn man mich familienrechtlich wieder in den Keller zurückschubst. Egal, ob ein Gericht oder die die Mutter das tut.
Habt ihr vielleicht eine hilfreiche Anmerkung für meinen weiteren Kurs in diesen tückischen Gewässern?
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Der Unendlichkeit von Wünschen stehen begrenzte Mittel gegenüber. Wenn Du Wünsche erfüllst, bedeutet das ja nicht, dass es keine weiteren geben wird. Irgendwann wirst Du "Nein" sagen müssen. Der Konflikt als solcher ist m. E. unausweichlich. Führe ihn zu einem Zeitpunkt, wo Du Dich dazu in der Lage fühlst.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Nicht so einfach, wenn die KM jetzt über Umgang Druck auf den Unterhalt macht. Andererseits: KANNST du denn den höheren UH wirklich leisten? Es nutzt dir ja nicht wirklich viel, dass du um des lieben (Umgangs-)Frieden willens deinen Antrag zurückziehst und dann am Hungertuch nagst... Das würde ich übrigens auch den Kindern sagen: Dass es nicht darum geht, dass du nicht mehr geben willst, sondern dass es einfach nicht geht.
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(11-07-2013, 20:49)Jessy schrieb: Andererseits: KANNST du denn den höheren UH wirklich leisten?
Naja, ich wäre ja nicht schon Kunde bei der Staatsfürsorge,
wenn der Unterhalt der Leistungsfähigkeit entsprechen würde.
Mit der Aufstockerei habe ich 3x so viele Aktenordner gefüllt als mit
der Korrespondenz in Familiensachen.
Die ganze Unterhaltsklamotte dümpelt jetzt seit Herbst 2011 herum
und außer Spesen nichts gewesen. Von den Beschlüssen zu meinen
Gunsten kann ich mir auch nichts kaufen, weil die Gegenseite
die Güteverhandlungen jedesmal platzen lässt und dann eine neue
Eingabe macht. In der Zwischenzeit rückt wenigstens ein Mitglied der Kinderschar auf der DDT jedes Jahr eine Spalte nach rechts.
Im Grunde genommen möchte ich jetzt ein Signal setzen, das meine
Leistungsfähigkeit schon lange überschritten ist und das es bei
gegebenem Einkommen eben (ohne Einkommensfiktion) nicht mehr nach oben geht, bzw. die Verhältnisse einfach nicht mehr passen.
Sonst heißt es hinterher noch, ich hätte Zeit genug gehabt, mich
daran zu gewöhnen, oder "sie sind ja zwischenzeitlich nicht verhungert!".
Es ist ja nicht so, das die Ex erst seit gestern davon weiß. Sie hat mir
ja auch mitgeteilt, das sie sich beim Jugendamt erkundigt hat, ob bei mir noch mehr zu holen sei. Der zuständige Mitarbeiter hat ihr
dann die Prognose gegeben, das es bei einer neuen Titulierung eher weniger gibt. Daraufhin hat sie den bestehenden Titel natürlich nicht angegriffen.
Den Kindern werde ich das wohl so ähnlich verklickern, wie du, Jessy, vorgeschlagen hast.
Ich habe nicht mitgerechnet, aber vielleicht ist es für die Mutter ja lehrreicher, wenn du in den Sack haust und auch sie unmittelbar vom Jobcenter lebt und sich dann auch mit selbigem herumschlagen darf.
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Ja Iglu, den Tipp haben mir auch schon ein paar andere Leute gegeben,
die es gut mit mir meinen.
Allerdings mag ich meine Arbeit auch und habe einen sehr sozialen
Arbeitgeber.
Der Witz ist ja, sollte ich weiter aufstocken, also nicht komplett in den Sack hauen, dann muß die Ex früher oder später auch zum Jobcenter tippeln und das wendet sich dann postwendend wieder an mich. Dann habe ich "den Theater" hoch zwei.
Es ist gar nicht meine Intention, die Ex vor den Schalter des Jobcenters zu schubsen. Mag sein, das sie das verdient hat, schliesslich
ist sie an dem Schlamassel ja auch nicht unerheblich beteiligt. Aber ich finde es nicht fair, das finanziell nicht jeder ein blaues Auge bekommt, sondern
ich stattdessen zwei. Rollenverteilung hin oder her.
Man kann auch ehrenamtlich arbeiten (wie ich im Moment), aber das nur nebenbei.
Naja nun, aber bei deinen, wenn ich richtig Obacht gegeben habe, fünf Kindern wächst sich das ja zu einer Neverending Story aus. Du hast hier glaube ich einmal etwas über das Hamsterrad geschrieben und wählst trotzdem hier die Strategie des Jahrzehntelangen hamsterradelns. Leuchtet mir nicht so wirklich ein. Muss es auch nicht, weil es ja nicht mein Bier ist.
Vielleicht treibt dich da ja der Ernährerstolz oder so. Ich weiß es natürlich nicht aber so ganz stimmig ist das alles nicht. Wie Leutnant Dino sagen würde: "Ich drück dir ganz fest die Daumen!"
Im Gegensatz zu ihm meine ich das natürlich ernst.
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(11-07-2013, 22:28)iglu schrieb: Naja nun, aber bei deinen, wenn ich richtig Obacht gegeben habe, fünf Kindern wächst sich das ja zu einer Neverending Story aus. Du hast hier glaube ich einmal etwas über das Hamsterrad geschrieben und wählst trotzdem hier die Strategie des Jahrzehntelangen hamsterradelns.
Du hast nicht unrecht mit dieser Beobachtung. Ich habe immer
noch etwas von der Versuchsratte an mir, die panisch von
einer Käfigwand zur anderen rennt, um sich da den nächsten
Stromstoß abzuholen.
Ich bin so erzogen, das man die Suppe, die man sich einbrockt,
auch auslöffeln muß. Hier ist es allerdings so, das die Suppe
immer wieder bis zum Erbrechen nachgefüllt wird. Es ist auch
nur ein Versuch von mir, es jetzt mal mit einem kleineren Löffel zu versuchen, damit ich nicht dauern Magenschmerzen davon bekomme.
Es ist irgendwie auch schmerzlich, das sich die traurige Geschichte aus dem Elternhaus wiederholt hat. Es ist nicht leicht, sich das einzugestehen ,das man es selber nicht besser gemacht hat.
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Den Vortrag der Gegenseite zu meiner Mangelfallberechnung
kann ich mittlerweile ganz enspannt lesen, obwohl einem die
Haare zu Berge stehen müssten.
Alles wie gehabt. Altervorsorge (10 Euro mtl.) nicht abziehbar,
bei Mangelfall sowieso nicht.
Berufsbedingte Pauschale? Wir sind hier am OLG Hamm, da kann
er das vergessen! Wir wollen Belege sehen.
Der Pflichtige muß einen VW-Touran als Dienstwagen fahren und wenn nicht, muß er sich diesen fiktiv anrechnen lassen.
Nicht einen popeligen Kleinwagen. Haben wir doch schon vorgetragen.
Außerdem erspart er sich ja schon Unterhalt, in dem er auf
einen grösseren Dienstwagen verzichtet.
Grössere Wohnung und Wohnkosten für Umgang? Wieso das denn und warum überhaupt? Das ist ja wohl das Privatvergnügen des Pflichtigen, zahlt ja sowieso der Grundsicherungsträger.
Fahrtkosten zum Umgang? Kriegt der Pflichtige doch vom Arbeitgeber bezahlt.
Der Pflichtige erhält Zahlungen vom Grundsicherungsträger für
die Umgangswahrnehmung. Er kann frei damit disponieren. Keiner weiß, was er damit anstellt. Die Kinder haben sicher nichts davon. Her damit und zwar sofort!
Was soll es, ich hefte es mal an meine Stellungnahme zum Landessozialgericht mit an. Die sollen ruhig mal sehen, worum sich
das Familienrecht schert. Falls die sich überhaupt die Mühe machen, das zu lesen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Ich glaube du wirst von der gleichen RAtte gebissen wie ich.
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16 tonner...
kannst Du einem einfach strukturierten Menschen wie mir in einem kurzen, prägnanten Satz mal formulieren, welches klar definierte Ziel Du für Dich hast in der ganzen Thematik?
Aus Kellern klettern, Sonnenstrahlen abbekommen, nicht gegen stromdurchtränkte Wände rennen - das hab ich verstanden. Wer will das nicht. Aber was möchtest Du erreichen?
Beim lesen Deiner Situation beschleicht mich der Eindruck, Du drehst Dich im Kreis... oder im Hamsterrad.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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