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Flucht in die USA - ganze Geschichte
#1
Hey liebe Forengemeinde,

auf die Vorstellung meiner Person verzichte ich aus Anonymisierungsgruenden einfach mal.

Ich bin Vater, Vaterschaft ist anerkannt, es liegt ein KU Titel gegen mich vor. Mutter hat mich verlassen, weil sie es bevorzugte eine heile Familie mit meinem Kind und einem neuen Mann (ist ihr Landsmann), zu fuehren. Ich habe 3 Jahre KU gezahlt.

Die Trennung war ziemlich dreckig, hinterhaeltig und hat mich in den finanziellen Ruin getrieben. Sie hat Ware auf meinen Namen bestellt und niemals bezahlt, aus liebe bin ich rechtlich niemals dagegen vorgegangen, ich weiss, dass war dumm. Sie versprach mir immer und immer wieder diese Sachen zu bezahlen, ohne anschliessende Taten.

So es liegt ein KU Titel gegen mich vor und ca. 7 zivile Titel. EV habe ich bereits abgegeben. Ich habe Deutschland verlassen, lebe derzeit in den USA. Es gibt ein paar Personen, Familie / Freunde, die wissen, dass ich in den USA bin, aber NIEMAND weiss meinen genauen Aufenthaltsort. Ich habe mein Bankkonto geschlossen und soweit alles gekuendigt wozu ich in der Lage war. Der Rest wird nach und nach von einer Vertrauensperson gekuendigt. Ich habe mich ordnungsgemaess beim Amt abgemeldet und Neuseeland als Wohnort angegeben.

Mein Pass ist ausreichend lange gueltig, bis zum Ablaufdatum habe ich lange die US Staatsbuergerschaft.

Ich habe noch mitbekommen, dass einer der Glauebiger einen Strafantrag wegen Betrug gestellt hat (wegen den Schulden).

Nun meine Frage an Euch was habe ich zu erwarten und was muss ich beachten?
Ich habe niemals vor nach DE zurueck zu kehren.


Lieben Gruss
John
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#2
(07-05-2013, 03:19)johnmacklemore schrieb: Ich habe niemals vor nach DE zurueck zu kehren.

Dann brauchste im Prinzip nichts zu befürchten. Wir können auch noch nicht nichts dazu sagen, denn einen Strafantrag kann eigentlich jeder stellen, ob es dann zu einer Anklage kommt (sprich erhoben wird), erst dann wird die Sache interessant, aber meistens wird es eh eingestellt, vor allen, wenn sie mitkriegen, dass du außerhalb der EU wohnst: keine Chance auf Vollstreckung. Einfach abwarten und cool bleiben.
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#3
Mit wieviel Geld bist du nach USA? Bist du dort Fachkraft oder Hilfskraft? Wie bist du auf Amerika gekommen? Ein paar mehr Infos oder besser tipps währen schön gewesen.
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#4
(07-05-2013, 06:31)MasterOfDesaster schrieb: Mit wieviel Geld bist du nach USA? Bist du dort Fachkraft oder Hilfskraft? Wie bist du auf Amerika gekommen? Ein paar mehr Infos oder besser tipps währen schön gewesen.

Ich bin eine Fachkraft. Ingenieur bei einem Chemiekonzern. Ich wollte schon immer in die USA, habe aus dem Grund an der Greencard-Lotterie teilgenommen und nach 6 Jahren, letztes Jahr gewonnen. Seit meinem Gewinn plane ich mich duenne zu machen. Ich bin mit ca. 70.000 gegangen. War zu Besuch hier und habe in dem Zuge ein Konto ereoffnet und mein Geld in kleinen Summen Stueck fuer Stueck hierher geschafft, natuerlich nicht mit meinen Namen in Verbindung zu bringen, zumindest nicht von deutscher Seite.

//EDIT: Die 70.000 sind das Geld das ich im Laufe meines Lebens gespart habe. Ich haette meine Schulden zwar damit bezahlen koennen, aber warum? Ich bin nicht der Verursacher.
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#5
Die USA sind recht durchsetzungsstark bei deutschen Unterhaltsschulden. Schon immer, wegen der "HInterlassenschaften" von Generation von US-Soldaten in Deutschland gibts entsprechende Abkommen. Deine einzige Chance besteht darin, nicht gefunden zu werden. Wenn das bricht, dann bricht alles.

"Landsmann" der Ex? Du hast eine Dame geheiratet die aus dem Ausland kommt? Arbeitet sie?
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#6
Wie konnte Deine Ex denn Schulden auf Deinen Namen ohne Deine Unterschrift machen ?
https://t.me/GenderFukc
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#7
Sie ist im nahen Osten geboren, immigrierte im Kindesalter nach Deutschland. Sie hat aber den deutschen Pass. Und nun war sie der Meinung einen Kerl haben zu muessen, der ebenfalls aus dem nahen Osten stammt.
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#8
(07-05-2013, 08:05)Petrus schrieb: Wie konnte Deine Ex denn Schulden auf Deinen Namen ohne Deine Unterschrift machen ?

Das ist ganz einfach. Man bestellt Ware im Internet und waehlt als Zahlungart Rechnung oder Bankeinzug aus. Der Goettergatte kriegt davon ja nichts mit, da er den ganzen Tag / Nacht arbeiten ist...
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#9
@johnmacklemore
Dann ist wohl dumm gelaufen (oder dumm angestellt). Eigentlich kann man nur jedem empfehlen, die Konten zu trennen, so wie alles andere auch. Du schreibst, dass die Schulden < 70.000 EUR sind - das dürfte für die Gläubiger, die sowas in der Regel über eine Inkasso-Firma laufen lassen, noch unterhalb der Schwelle sein, bei der sich der Einsatz besonderer Mittel zur Aufenthaltsermittlung lohnen würden.

Wenn Du aber aus dem Unterhaltsnetzwerk verschwunden bist - einfach so - wirst Du irgendwann als vermisst gemeldet. Und das bedeutet, dass Du zumindest in INPOL landest (Die polizeiliche Bearbeitung von Vermisstenfällen in Deutschland) und bei der nächsten Passkontrolle Dein Aufenthaltsort ermittelt wird.
https://t.me/GenderFukc
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#10
Die Schulden sind unterhalb von 20.000. Dennoch will und werde ich das nicht zahlen.

Wie meinst du das? Unterhaltsnetzwerk und Verschwinden? Ich bin ordnungsgemaess abgemeldet (Neuseeland), meine Bekannten denken, dass ich mich in einem EU Land, welches ich hier nicht nennen werde, befinde und meine Familie weiss in welchem Land ich bin? Wer oder was sollte mich denn dann vermissen?
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#11
Das Meldewesen ist in den USA ja zum Glück nicht so ausgeprägt und es handelt sich um einen föderalen Staat mit vielen eigenständigen Unterbehörden. Wenn man nicht gerade wegen eines Verbrechens gesucht wird und als unauffälliger Fisch im Schwarm mitschwimmt, kann man dort recht lange unerkannt leben.
Ich schätze mal ein kritischer Zeitpunkt ist das Beantragen der US Staatsbürgerschaft. Hier muss man aus der Deckung und hier werden auch die Register und Verzeichnisse geprüft, bzw. hier wird dann der Aufenthaltsort bekannt.

Wegen der Betrugsermittlung würde ich mir keine Sorgen machen, das Verfahren ruht, da der Bösewicht sich an einem unbekannten Ort befindet. Gleiches gilt auch für ein mögliches Unterhaltsverweigerungsverfahren. Meist lehnen sich die Typen auf den Ämtern eh zurück mit der Annahme, dass jeder Deutsche mit der Zeit eh einsieht, dass es in D am schönsten ist und wieder zurückkommt und dann kann man die Tretmühle immer noch anwerfen.
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#12
(07-05-2013, 09:37)MitGlied schrieb: Ich schätze mal ein kritischer Zeitpunkt ist das Beantragen der US Staatsbürgerschaft. Hier muss man aus der Deckung und hier werden auch die Register und Verzeichnisse geprüft, bzw. hier wird dann der Aufenthaltsort bekannt.

Und es sind eine Menge Fragen schriftlich zu beantworten, jedes Jahr mehr. Stellt sich noch Jahre später heraus, dass etwas nicht gestimmt hat, kann die Staatsbürgerschaft auch wieder weg sein.
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#13
Hier mal eine unverbindliche Empfehlung, was man zum Einbürgerungsinterview mitbringen sollte:
Green Card
Führerschein
Pass
Wiedereintritts-Erlaubnis oder Flüchtlingsreisedokument
Geburtsurkunde
Originale Gerichtsverfügungen
Vorstrafenregister
Beweis der Staatsbürgerschaft des Gatten
Beweis für Unterhaltszahlungen an Kinder <--- Da sehe ich das Problem
Steuerformulare oder Steuerzusammenfassung
IRS Formular 1722
Nachweis für Namenänderung
Nachweis über den gemeinsamen Wohnsitz mit dem Gatten, wenn die Green Card über den Gatten und nach drei Jahren erhalten wurde

Warum checkst du nicht kurz vor Einbürgerung den Status in Deutschland, ob ein Ermittlungsverfahren anhängig ist? Dann zahlst du Unterhalt für einen bestimmten Zeitraum über ein Konto bei einem Verwandten und wenn du die Staatsbürgerschaft hast, kannst du ja wieder machen was du willst.
Wegen dem Betrugsverfahren würde ich mir nicht allzuviele Sorgen machen, da muss dir erst mal jemand Vorsatz nachweisen, bzw. dass du die Ware selbst bestellt hast.

Du musst ja bei der Einbürgerung wahrheitsgemäß angeben ob du Kinder hast und wo die leben, daher wird sich die Frage nach dem Unterhalt zwangsläufig entstehen.
Und wenn du wahrheitsgemäß bestätigen kannst, dass Unterhalt fliesst, kann dir niemand hinterher einen Strick daraus drehen, wenn du dann nach der Einbürgerung keinen Unterhalt mehr zahlst.
Von dem Betrugsverfahren weisst du ja offiziell gar nichts und die Warenbestellungen sind ja zunächst einmal zivilrechtliche Forderungen.
Die EV interessiert zunächst auch nur in D und auch nur wenige Jahre. Immerhin hast du ja ein meinEV abgegeben, oder sind dir die 70k erst später zugeflossen.
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#14
Dont worry, es wird alles nicht so heiss gegessen wie es gekocht wird, du hast Kinder ja, aber du kannst ein notarielles Schreiben aufsetzen lassen, das du nicht weist wo dein Kind lebt und du nicht vor hast es spaeter zu sponsoren und damit hat es sich. So bald wie irgend moeglich die Staatsbuergerschaft beantragen, die Frage ist ob die Immi dann ueberhaubt noch ein deutsches Police Clearence sehen will, nach dem du ja fuer die Greencard eins gebraucht hast und dann ja in USA gelebt hast.
Du hast nur ein Leben lass Dir das nicht kaputt machen
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#15
Danke fuer die vielen Tips!

Wie sieht das eigentlich aus? Ich werde im Zuge meiner Einbuergerung in die USA meinen Zweitnamen streichen lassen und einen neuen Nachnamen annehmen. Das ist vor der naturalization bei einem district court zu beantragen.

Nun dann stehe ich da, neuer Pass, kein zweiter Vorname, neuer Nachname - inwieweit sind die DE Behoerde noch in der Lage mich dann zu identifizieren?
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#16
Wenig bis gar nicht, und wenn du nicht ins Reich zuerueck willst kann es dir ja sowiso am Hintern vorbei gehen.
Du hast nur ein Leben lass Dir das nicht kaputt machen
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#17
Wenn du z.B. 8 Jahre in den USA gelebt hast (was du ja anhand der Stempel im Pass nachweisen kannst), dann interessiert die Behörden dort bei der Einbürgerung nicht mehr, was in den letzten Jahren in D war, sondern ob du in den USA gesetzeskonform gelebt hast.
Und die haben dort wesentlich härtere Fälle in Bearbeitung.
Wenn eben alles normal aussieht, also keine unüblichen Sachen drin sind, dann wird der Antrag im Normalfall durchgewunken. Die schauen im Prinzip ihre eigenen Datenbanken durch aber bestimmt nicht die aus D.
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#18
EINEN Besuch in Deutschland plane ich noch ca. eine Woche lang. Ich will und muss meine Familie besuchen. Mutter, Geschwister, etc. pp - allerdings mache ich das erst wenn ich den US Pass mit Namensaenderung habe. Daher meine Frage
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#19
Den kannst du normalerweise jederzeit machen, allerdings solltest du nach Möglichkeit nicht in D landen, sondern in einem der schönen Länder drum herum, z.B. in Zürich, Amsterdam o.ä.
Dann kannst du per Auto oder Bahn bequem einreisen.
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#20
Also kann man zusammenfassend sagen, dass:

- 170er nicht verfolgt wird sobald der StA eine EMA Abfrage macht und peilt das ich in 'Neuseeland' bin

- Strafsachen wegen Betrug sowieso ruhen solange ich in 'Neuseeland' bin

- Ich einfach zusehen muss, dass die Hexe, ihre Freunde und ihre staatlichen Helfer nicht rausfinden wo ich bin

Ist das so korrekt?
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#21
- 170er wird verfolgt, da aber niemand weiss, wo du steckst, ruht das Ermittlungsverfahren bzw. wird erst mal eingestellt.
Vorausgesetzt du bist überhaupt angezeigt worden.
- Das gleiche gilt für das Betrugsverfahren.

Wenn du dich ordnungsgemäß abgemeldet hast, wirst du nicht gesucht, sondern höchstens im deutschen Fahndungsregister INPOL eingetragen zur Aufenthaltsermittlung, wegen Zustellung der Vorladungen wg. der Ermittlungverfahren, nicht um dich festzunehmen.

- richtig, solange die in Neuseeland suchen ist alles roger. Ich hätte an deiner Stelle lieber Thailand eingetragen. In Neuseeland kooperieren die Behörden mit D im Bezug auf Unterhalt, in Thailand nicht. Dadurch könnte sich evtl. herausstellen, dass du gar nicht nach Neuseeland eingereist bist und dann weiss deiner Hexe und deren Helfer, dass sie woanders suchen müssen.

Deine Hexe erhält 6 jahre lang Unterhaltsvorschuss. In dieser Zeit ist ihr Antrieb dich anzuzeigen nicht besonders hoch, der vom Jugendamt eher auch nicht.
Wenn die 6 jahre rum sind und deine Ex womöglich arbeitet und daher dann selbst für das Kind aufkommen muss, wird sie dich möglicherweise anzeigen, da sie naturgemäß gefrustet sein wird. Also der Zeitpunkt Auswanderung plus 6 Jahre wird noch mal interessant.
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#22
Macht es Sinn eine Email, natuerlich von einem neuen Account, an meine Stadtverwaltung zu schicken? Von wegen Update Neuseeland nach Thailand?
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#23
(07-05-2013, 18:51)johnmacklemore schrieb: Macht es Sinn eine Email, natuerlich von einem neuen Account, an meine Stadtverwaltung zu schicken? Von wegen Update Neuseeland nach Thailand?
nein, sicherlich nicht. Du bist weg und jedes Lebenszeichen könnte etwas über dich verraten.
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#24
Okay dankeschoen!

Wie sieht das eigentlich aus, koennen die Behoerden nicht einfach bei der Airline anfragen wohin ich geflogen bin?
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#25
(07-05-2013, 18:18)MitGlied schrieb: Den kannst du normalerweise jederzeit machen, allerdings solltest du nach Möglichkeit nicht in D landen, sondern in einem der schönen Länder drum herum, z.B. in Zürich, Amsterdam o.ä.
Dann kannst du per Auto oder Bahn bequem einreisen.

Amsterdam ja, aber über Zürich lieber nicht.
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