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Frau will einfach nicht arbeiten - Sozialbetrug?
#1
Servus Forengemeinde,

eine entfernte Bekannte ist bei einem Freund von mir eingezogen, dabei ergibt sich folgender Sachverhalt:

- 44-jährige Frau zieht bei einem Typen in dessen 3-Zimmer Wohnung ein
- Frau wohnt mittlerweile seit mehr als 5 Jahren bei ihm
- sie ist seit mehr als 10 Jahren arbeitlos, im ganzen Leben nur 5 Jahre gearbeitet
- sie war nie verheiratet, ebenso keine Kinder
- sie erhält seit 10 Jahren ca. 380 € vom Steuerzahler
- b. Versuch Whngld. zu beantragen, kam Besuch vom Amt, Zutritt wrd. verweigert
- beide gaben Eidesstattliche Vers. ab, keine Beziehung zu führen
- beide schlafen im selben Bett (ob mit Action oder nicht, weiß ich net)

Besagter Freund bat mich nun wegen einem anderen Punkt um Hilfe, bevor ich da jedoch ansetzen kann meine Frage an Euch. Was mich bei dieser Konstellation wundert, ist die Tatsache, dass die Madame einfach so 380 Euronen bekommt?
Ich meine, sie bemüht sich weder um einen Job und wohnt bei einem Typen seit so langer Zeit. Mein Verständnis ist, daß sie eigentlich gar keinen Anspruch auf irgendwelche Sozialleistungen hat. Stichworte wäre hier Bedarfsgemeinschaft und/oder eheaehnliche Beziehung. Meiner Meinung nach liegt hier Sozialbetrug vor. Was meint Ihr bzw. wer hat Kennntnisse oder Erfahrungen mit sowas?

Besten Dank & VG aus dem Süden,
Der 60er
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#2
(05-09-2013, 23:36)raid schrieb: Jeder soll sein Geld haben und jeder soll leben können! Es muss uns nicht interessieren, warum sie das ein oder andere Geld hat.

Hartz IV treibt schon genug Unfug mit den Menschen in diesem Land.

Da geb ich Dir schon Recht, vielleicht haette ich es besser formulieren sollen. Es geht in keiner Weise darum jemandem seine Sozialleistungen nicht zu gönnen, geschweige denn jemanden w/ "Sozialbetrug" anzuschwaerzen. Da bin ich weit davon entfernt!

Konkret steht eine Trennung an und die Dame weigert sich beharrlich auszuziehen. Was zu tun ist wissen wir und sind auch schon dabei. Es wäre hilfreich für uns zu wissen, ob hier eine Bedarfsgemeinschaft oder gar eine eheaehnliche Beziehung vorliegt? Daraus resultierend stellt sich evtl. die Frage bez. Unterhalt etc.?
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#3
Bei einer Trennung gibts in diesem Fall keinerlei Unterhaltspflichten. Keine Kinder, nicht verheiratet. Wenigstens das hat der Bekannte richtig gemacht.
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#4
Beide haben eine Versicherung an Eides statt abgegeben, getrennt zu wirtschaften und keine Beziehung zu führen. Das als wahr angenommen, besteht weder eine Bedarfsgemeinschaft noch gar eine eheähnliche Gemeinschaft.
Nachdem sie offenbar schon fünf Jahre in der Wohnung lebt, hat sie auch ein Gewohnheitsrecht darauf - sie zum Auszug zu zwingen ist also rechtlich gar nicht so leicht.

Dass sie Sozialleistungen bekommt kann viele Gründe haben - eventuell ist sie nicht vermittelbar, sie hat vielleicht ein psychisches oder physisches Leiden, etc.?

In letzter Konsequenz - was schert`s dich? Vielleicht ist sie nur eine dumme faule Trulla, die sich das Leben so leicht wie möglich machen will. Dann sollte dein Bekannter sie schleunigst loswerden.
Willst du ihr Ärger machen, kannst du ja mal das Amt bei ihr vorbeischicken... allerdings hängt dann dein Bekannter auch mit drin, wenn sie doch eine Beziehung geführt haben.
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#5
Zitat:Meiner Meinung nach liegt hier Sozialbetrug vor....

Ist es Deine Ex?

Wenn Du die Olle anschei*** willst, musst Du es schriftlich einreichen.
- Detailliert beschreiben. Rate Dir keine erfundene Geschichte zu schreiben!

In übrigen, wird dieses Anonym aufgenommen.



Wenn es nur ein Bekannter ist, lade ihn zum Bierchen ein,
Gleichgesinnten anzuschei**** ist unehrenhaft.
Gruß, der kollektive Samenspender..
Abgeschlossen - aber nicht aus meinem Herz!

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#6
Nach der zu Grunde liegenden Schilderung ist es selbstverständlich Betrug, hilft aber nichts, da der Freund genauso betrogen hat.
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#7
@ Lagegeschnitzelt: Nein, es handelt sich nicht um meine Ex. Wie bereits erwähnt, geht es mir ausschließlich darum dem Kumpel zu helfen und niemanden anzuschwaerzen. Das ist nicht mein Ding!
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#8
(06-09-2013, 11:33)Jessy schrieb: Beide haben eine Versicherung an Eides statt abgegeben, getrennt zu wirtschaften und keine Beziehung zu führen. Das als wahr angenommen, besteht weder eine Bedarfsgemeinschaft noch gar eine eheähnliche Gemeinschaft.
Nachdem sie offenbar schon fünf Jahre in der Wohnung lebt, hat sie auch ein Gewohnheitsrecht darauf - sie zum Auszug zu zwingen ist also rechtlich gar nicht so leicht.

Dass sie Sozialleistungen bekommt kann viele Gründe haben - eventuell ist sie nicht vermittelbar, sie hat vielleicht ein psychisches oder physisches Leiden, etc.?

In letzter Konsequenz - was schert`s dich? Vielleicht ist sie nur eine dumme faule Trulla, die sich das Leben so leicht wie möglich machen will. Dann sollte dein Bekannter sie schleunigst loswerden.
Willst du ihr Ärger machen, kannst du ja mal das Amt bei ihr vorbeischicken... allerdings hängt dann dein Bekannter auch mit drin, wenn sie doch eine Beziehung geführt haben.

Danke für Deine Ausführungen. Demzufolge sind beide eidesstattliche Versicherungen wohl falsch abgegeben worden. Es ist so, daß sie ihm 100 € Miete zahlt und vom Rest kauft sie Lebensmittel ein, von denen er auch isst. Inzwischen fiel mir noch ein, daß es ab und zu zu Sex kommt - zumindest erzählte sie das mal. Ebenso werden gemeinsam Veranstaltungen besucht, sie schlafen im selben Bett, sie hat in der Wohnung auch keinen abgetrennten bzw. eigenen Lebensbereich. Auch werden gemeinsam Gäste eingeladen und verköstigt. Obendrein wäscht sie die gem. Wäsche, bügelt seine Hemden und kümmert sich um den Haushalt. Wenn auch alles sehr schleppend. Von getrenntem Wirtschaften ohne Beziehung kann also keine Rede sein. Dann liegt wohl schon zumindest eine Bedarfsgemeinschaft vor, oder?

Was für Geld sie bekommt, weiß ich nicht genau, nur daß sie nach wie vor regelmäßig ins Jobcenter tippelt. Die Trulla hat schwere psychische Probleme. Die Ursache hierfür liegt aber in der sehr lang anhaltenden Arbeitslosigkeit. Ja, faul ist sie aber eigentlich nicht dumm.

Ne, Ärger machen will ich ihr net, darum gehts mir nicht!
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#9
(06-09-2013, 21:48)iglu schrieb: Nach der zu Grunde liegenden Schilderung ist es selbstverständlich Betrug, hilft aber nichts, da der Freund genauso betrogen hat.

Du bringst es auf den Punkt - je mehr ich darüber nachdenke, komme ich zu genau derselben Schlussfolgerung.
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