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Alles blah blah - klar muss eine Falschbeschuldigerin bestraft werden. Aber der Rachegedanke sollte aussen vor bleiben. Ich finde das Urteil gut und würde ihr ein Angebot machen, jeden Monat Gefängnis in einen Tag Pranger auf einem öffentlichen Marktplatz umzuwandeln - bei Wasser und Brot und einem Apfel täglich. Dann hätte sie es nach ein paar Wochen hinter sich und wir würden einen Haufen Steuergelder sparen. Oder wie wärs mit einem Stockhieb pro Monat Gefängnis - das sollte reichen. Und im Gegensatz zu Horst Arnold wird sie es überleben und garantiert nie wieder machen.
7 Jahre wegsperren heisst nur sie sienen Jahre durch zu füttern und hinterher noch für ihr Harz IV aufzukommen.
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lange wegsperren ist in jedem fall eine gute sache. mit sowas im lebenslauf wird die nächste falschbeschuldigung ungleich komplizierter!
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Dass ich das noch erleben darf.
Eine Beamtin die auf Hartz4 landet.
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass Richterinnen wesentlich kritischer eingestellt sind, was Vergewaltigungsvorwürfe betrifft, als ihre männliche Kollegen. Das sagen jedenfalls die Verteidiger:
Zitat:Strafverteidiger, die Vergewaltiger vertreten, berichten, dass ihnen eine Frau als Richterin häufig lieber sei; anders als vielfach angenommen gebe es keine latente Geschlechtersolidarität. Im Gegenteil, Männer hätten eher Angst, die Angaben des Opfers in Zweifel zu ziehen. Das Schicksal von Horst Arnold würde dafür Anhaltspunkte liefern. Bei seinem Urteil führte den Gerichtsvorsitz ein Mann. Bei Heidi K. war es jetzt eine Frau.
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/z...88610.html
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Was ist jetzt an der Entlassung so ungewöhnlich? Das passiert recht schnell, eine Strafe von mindestens einem Jahr für vorsätzliche Taten reicht aus und führt zwingend zur Entlassung. Und zwar auch dann, wenn sie zur Bewährung ausgesetzt wurde. Bei einer Verurteilung wegen Bestechlichkeit und ein paar anderen Taten reichen sechs Monate. Man beachte, dass die Vorsätzlichkeit dafür nicht extra festgestellt werden muss, Strafnormen wie z.B. §332 (Bestechlichkeit) StGB sind grundsätzlich nur vorsätzlich begehbar.
Das kann übrigens auch Pensionäre treffen.
Das Beamtenverhältnis endet aber erst mit der Rechtskraft des Urteils. Mit einer Revision verzögert sich also alles. Dann gehts aber los: Nicht nur der Stauts ist weg, sondern auch die Pension löst sich in Rauch auf, §41 BBG. Da haben es Angestellte wesentlich besser, ihre Rentenpunkte verfallen wegen einer Straftat nicht.
Külzer gehört anschliessend nicht vor einen Schalter der Arbeitsagentur, sondern in eine geschlossene Einrichtung mit 5 EUR Taschengeld pro Monat.
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Die Gründe wurden genannt. Geltungsbedürfnis, ausgeprägte histrionische Persönlichkeitsstörung. Aber voll schuldfähig.
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Ich war dreissig Jahre mit einer Frau verheiratet, die ebenfalls eine histrionische Persönlichkeitsstörung hat. Vielleicht nicht so ausgeprägt wie bei Heidi Külzer, aber doch deutlich. Wer sich für dieses Krankheitsbild interessiert, kann gerne googeln.
Wichtig für alle Betroffenen: die HPS ist nicht therapierbar! Wenn also eine Frau deshalb andere Menschen in Gefahr gebracht hat, z.B. einen Horst Arnold, dann dürfte Gemeingefährlichkeit vorliegen. Und das sollte eine anschliessende Sicherheitsverwahrung (nach verbüßter Haftstrafe) im Maßregelvollzug rechtfertigen. Von dieser Frau wird IMMER eine Gefahr ausgehen. Es wird geschehen, dass Heidi Külzer aus der Haft heraus Staatsanwaltschaften und Gerichte beschäftigen wird mit frei erfunden Geschichten; Dinge, die ihr angeblich in der Justizvollzugsanstalt angetan werden etc. pp. Wegschliessen, lebenslänglich. Alles andere ist nicht angemessen...
Austriake
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Ob über dem Zellenblock "Psychiatrische Klinik für abnorme Verbrecher" oder "Haftanstalt für Frauen" ist eigentlich ziemlich egal. Hauptsache, sie ist da drin eingeschlossen und die Öfentlichkeit somit vor ihr geschützt.
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Wieviele solcher Fälle werden in Deutschland garnicht aufgeklärt, wieviele Männer werden unschuldig bestraft und verlieren ihr Leben?
Solche Personen schaden auch wirkliche Sexualopfern, sollte also auch in Interesse der Frauen sein, dass solche Lügnerinnen sehr hart bestraft werden.
10 Jahre Netto Knast sollten es schon sein. Vielleicht sollte man über die Zulassung von Lügendetektoren nachdenken und diese verstärkt einsetzen. Das würde abschreckend für solche Frauen sein.
Gruss
Heinrich
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(17-09-2013, 10:13)Heinrich schrieb: Vielleicht sollte man über die Zulassung von Lügendetektoren nachdenken Im Familienrecht zulässig und erfolgreich:
http://www.bild.de/regional/dresden/proz....bild.html
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vielleicht ist die alte ja selber nur ein opfer der trennungsindustrie brd, mit den dazu gehoerigen folgen. vorstellen kann ichs mir, wenn ich sehe was fuer kranke seelen unser staat produziert.
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(17-09-2013, 16:26)Berlusconi schrieb: vielleicht ist die alte ja selber nur ein opfer der trennungsindustrie brd, mit den dazu gehoerigen folgen. vorstellen kann ichs mir, wenn ich sehe was fuer kranke seelen unser staat produziert.
Falsch. Die Histrionische Persönlichkeitsstörung, die wohl ursächlich war für das Verhalten der Heidi Külzer, wird spätestens in der Pubertät angelegt und entwickelt sich mit zunehmendem Alter immer ausgeprägter.
Die Fachleute meinen, dass die Vernächlässigung in der Kindheit eine Ursache sein könnte. Die HPS tritt fast nur bei Frauen auf.
Die Alte hatte ihre Macke schon vor der erste Heirat, Exmann Nr. 1 dürfte wahrscheinlich ihr erstes Opfer gewesen sein. Dass er nicht im Knast landete mag Zufall gewesen sein - oder einfach nur Glück....
Austriake
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(17-09-2013, 20:58)raid schrieb: Vermutlich wird sie nun männliche JVA-Mitarbeiter beschuldigen sie vergewaltigt zu haben. Nein.
Vermutlich wird sie nun weibliche JVA-Mitarbeiter und Mithäftlinge (vielleicht zu recht - mit der Vorstrafe) beschuldigen, sie vergewaltigt zu haben.
Aber leider wird ihr nun niemand mehr glauben wollen.
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Ganz sicher bekommt sie im Knast von den Kampf-Amazonen den Frack voll gehauen ;-)
schwellkörper
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Zum dritten Mal hat jetzt ein Gericht über die Frage verhandelt, ob Frau Heidi K ü l z e r (jawohl, bitte immer Roß und Reiter nennen!!) mit ihrer Vergewaltigungsgeschichte die Wahrheit gesagt oder gelogen hat und ist nun endlich zu einem hoffentlich gerechten Urteil gekommen.
Wer die Leidensgeschichte des Herrn Arnold verfolgt hat, für den sind 5,5 Jahre viel zu wenig. Doch das Urteil ist mutig, basiert es doch ebenso auf Indizien, genauso wie schon das Urteil gegen Horst Arnold im Jahre 2002. Indizien deshalb, weil die klare Feststellung, daß gewaltsamer Analverkehr im Stehen technisch unmöglich ist, in der Urteilsbegründung -sofern in den Medien vollständig berichtet- zu kurz kam.
Gewichtiger ist jedoch, daß die Justiz mit diesem Urteil die gesamte Verantwortung für ihr Handeln allein dem Zeugen, in diesem Falle dem sogenannten "Opferzeugen", übertragen hat, zumal die Überschrift lautet "Freiheitsberaubung" und nicht etwa "Falschaussage mit schwerwiegenden Folgen"!
Damit verbunden ist das Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit, für korrekte Urteile garantieren zu können. Ich kann nur hoffen, daß dies durch diesen Fall endlich einer breiten Öffentlichkeit bewußt geworden ist.
Da was sind die Konsequenzen?
Eine umfassende Reform der Strafjustiz, nach der es keine Strafurteile ohne hieb- und stichfeste Beweise, etwa DNA-Analysen, mehr geben darf?
Die Angehörigen von Herrn Arnold könnten zivilrechtliche Schadenersatzforderungen in 6-stelliger Höhe geltend machen (Anwaltskosten, Hausverkauf, 5 Jahre Lehrersgehalt, Schmerzensgeld und -am Ende- Beerdigungskosten.
Doch gegen wen? Gegen Frau Külzer oder gegen den Staat? Oder beide 50/50?
Wer beantwortet uns diese Fragen???
Mitschuldig haben sich jedoch noch andere gemacht, wenn nicht juristisch, so doch moralisch: Das gesamte berufliche Umfeld von Horst Arnold, dem die Lügengeschichten der Frau Külzer sattsam bekannt gewesen sein müssen! Vorgesetzte, Lehrerkollegen, Schüler und Eltern. Alle haben sie beim Prozeß und Jahre danach geschwiegen! Warum? Aus Furcht? Aus Gleichgültigkeit? Oder waren sie froh, den alkoholkranken Lehrer auf diese Weise endlich aus dem Schuldienst entfernt zu haben?
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(18-09-2013, 10:44)Nappo schrieb: Ganz sicher bekommt sie im Knast von den Kampf-Amazonen den Frack voll gehauen
Man muss halt auch mal gönnen können ;-)
Klingt zwar gehässig - aber bei dieser Frau habe ich nullkommanull Mitgefühl. Wenn man bedenkt, was die Knastis mit Horst Arnold angestellt haben, bleibt das Mitleid mit einer (Falschbeschuldigerin) Heidi Külzer definitiv aus.
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19-09-2013, 19:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-09-2013, 20:21 von StrengGeheimerInformant.)
Programmhinweis:
Stern TV schrieb:.
Fünf Jahre unschuldig im Gefängnis
Christine Arnolds Vater saß fünf Jahre unschuldig im Gefängnis. Kurz nach der Haftentlassung starb Horst Arnold. Er verlor sein halbes Leben, weil eine Kollegin log, er habe sie vergewaltigt.
... Nun musste sich Heidi K. wegen ihrer vernichtenden Lügen vor Gericht verantworten. Arnolds Tochter ist dabei, als die Frau wegen schwerer Freiheitsberaubung zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt wird. Wie Christine Arnold und ihr Rechtsanwalt Hartmut Lierow das Urteil sehen, darüber sprachen sie mit Steffen Hallaschka im stern TV Studiogespräch.
Ist ja endlich mal ein Grund RTL zu gucken. Ich find's gut, dass das Thema Falschbeschuldigung, Folgen für die angeblichen Täter - und die nun erfolgte Beschuldigung der "notorischen Lügnerin" (Staatsanwaltschaft) noch weitaus mehr in die Öffentlichkeit kommt. Hoffen wir mal, dass die Unterschichtenmatronen sich von ihren Soaps lösen können, um mal was Anspruchsvolleres zu sehen und wenigstens ein bisschen für ihr Leben zu lernen.
Sendetermin (war gestern): 18. September 2012
Auf Mediathek Online: http://rtl-now.rtl.de/stern-tv/thema-ua-...1&season=0 (da gibt es die Sendung zu sehen)
Mehr davon!
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Der WDR hat auch eine Sendung über ihn gebracht. Den Beitrag kann man immernoch abrufen:
Zitat:Horst Arnold ist tot. Mit 53 Jahren hat sein Herz einfach aufgehört zu schlagen. Vielleicht hat es den Kampf nicht mehr ausgehalten gegen das Unrecht, das ihm widerfahren ist.
http://www.wdr.de/tv/tag7/sendungsbeitra...engnis.jsp
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Die Richterin hat 'die Justiz' entschuldigt - welch Hohn - was ist mit dem Richter, der ihn binnen 5 Tagen mit nur einer Belastungszeuging, die auch dem Gericht noch ein paar Lügen präsentierte, verurteilt hat - weitere Beweise gab es nicht ?
Die Tochter hat ihn nicht einmal im Gefängnis besucht. Dafür bekommt sie jetzt die Haftentschädigung von 45 kilo€.
Die Staatsanwaltschaft hat von 2008 bis 2013 also 5 Jahre gebraucht, um Heidi Külzer anzuklagen. In der Zwischenzeit haben sich keine neuen Umstände oder Fakten ergeben. Und im Ergebnis konnte Horst Arnold die Anklage nicht mehr erleben.
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Es gibt kein Entrinnen..
Die Füße stinken laut zum schrei`n
sie laufen davon, doch sie holen sich ein[b]
Auch der neue Strohhalm, schwimmt irgendwann dahin,
denn auch Anwälte, geraten an ihren Grenzen...
[b]Fünf Jahre und sechs Monate, werden auch für Külzer die Hölle werden![/b] [/b]
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Horst Arnolds Tochter Christine begibt sich, nach erfolgter strafrechtlicher Verfolgung und Verurteilung von Heidi Külzer, auf den Weg zum Zivilgericht, um dort Schmerzensgeld geltend zu machen.
Eine solche Möglichkeit zu nutzen ist weder ungewöhnlich noch unbedingt aussichtslos und wird normalerweise von den Opfern selbst wahrgenommen.
Hier wollte es der „Zufall“, dass das Opfer der Falschbeschuldigung diesen Schritt aus bekannten Gründen nicht gehen kann. Horst Arnold verstarb bereits am Morgen des 29.06.2012 - wenn ich das richtig erinnere - dem Tag, an dem die Staatsanwaltschaft Klage gegen Heidi Külzer erhob – weit also, vor Abschluss des Strafverfahrens, am 13.09.2013.
Entschädigt wurde Horst Arnold, bzw. dessen Erben „großzügig“ durch den Staat, der die Haftstrafe für Horst Arnold nachgewiesen unrechtmäßig angeordnet und vollstreckt hatte.
Christine Arnold verlangt nun darüber hinaus Schmerzensgeld für sich selbst, weil sie Heidi Külzer in der Verantwortung für ihre vaterlose Jugend und die Folgen sieht. Ein erster Gerichtstermin hierzu wurde gemäß BILD auf den 11.10.2013 gelegt.
Als juristischer Laie kann ich die Erfolgsaussichten auf das Zugeständnis von Schmerzensgeld nicht auch nur annähernd einschätzen. Interessant finde ich schon die Begründung, hinsichtlich anderer denkbarer Konstellationen, betreffend Vaterlosigkeit und Folgen für Kinder.
Apropos, Folgen für die Kinder (BILD):
Zitat: Sebastian K.* (24), der Sohn der verurteilten Lügnerin, hat kein Verständnis für die Klage: „Ich habe das Gefühl, dass sie nur auf Geld aus ist.“ Sie drücke „auf die Tränendrüse“. Und weiter: „Auch ich habe lange keinen Unterhalt von meinem Erzeuger erhalten (...). Nicht nur sie hat also dieses Problem. Das haben viele Menschen und ich habe mit ihr absolut kein Mitleid – ich muss da auch durch.“
Zitat:Er plaudert über Freunde, die er nach und nach gefunden hat, und von einer Mutter, die ständig nervös und verängstigt war und nicht alleine sein konnte.
[…]
Seinen leiblichen Vater kennt der junge Mann bis heute nicht. Versuche, mit ihm Kontakt aufzunehmen, scheiterten.
echo-online
So mag die Reaktion, des nach all den Aussagen über seine Mutter nun sicherlich auch traumatisierten Sohnes, nachvollziehbar sein. Jedoch hat - meiner Meinung nach - die eigene Erfahrung mit Vaterlosigkeit, mit der anderen, der Tochter, die sehr wohl eine Beziehung zum Vater pflegte, nichts gemein, um so einen direkten Vergleich zu begründen.
Ich wünsche beiden, ramponierten jungen Menschen, dass sie baldmöglichst stabil in unserer Mitte leben können und werden.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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25-09-2013, 00:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-09-2013, 00:39 von StrengGeheimerInformant.)
Übrigens:
Heidi Külzer ist mit ihrem Anwalt in Revision gegangen (Quelle: Echo-Online). Der BGH muss nun entscheiden und das kann ein gutes Jahr dauern. In dieser Zeit steht sie nicht bei der ARGE für HIV an, sondern behält ihre hälftigen Beamtenbezüge.
2014 wissen wir mehr,
- ich hoffe sie wandert ein!
Die aktuelle Gerichtsbarkeit hat diesmal einen wirklich guten Job gemacht, was manches Unverständnis hier im Forum über die Verfahrensdauer auch aufklären mag.
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