Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Masterstudium Erstausbildung
#26
Der Bachelor wird allgemein als berufsqualifizierender Abschluss gesehen. Andererseits ist man mit Bachelor nicht wirklich berufsfähig.
Zitieren
#27
(11-09-2013, 17:29)bio schrieb: Der Bachelor wird allgemein als berufsqualifizierender Abschluss gesehen. Andererseits ist man mit Bachelor nicht wirklich berufsfähig.
Es ist halt die Frage ob der Gesetzgeber ...ähm ich meine die Junta ganz klar sagt, dass ein Masterstudium dem Sachverhalt eines Zweitstudiums entspricht.

Allerdings lässt sich belegen, dass ein Masterstudium, wenn es direkt/zeitnah an den Bachelor anknüpft, ein konsekutives Studium darstellt.

Hier mal ein Link zur Fragestellung von der Humboldt Universität : http://www.hu-berlin.de/foerdern/was/pro...erende/faq

Persönlich bin ich der Meinung, dass es bestimmte berufliche Felder gibt für die ein Bachelor berufsqualifizierend und zukunftssicher ist. Dies gilt vor allem für Bereiche, in denen Dinge erschaffen werden und viel Mathe drin steckt.

Ein Master wäre schon nicht verkehrt Tongue

Stecke gerade im letzten Semester Bachelor und habe schon eine Zusage für den Master. Allerdings geht mir meine liebe Beistandschaft gerade leicht auf den Kranz. Meine Geschichte habe ich schon hier an anderer Stelle niedergeschrieben. Kurzfassung : Als Student Vater geworden, KM Persönlichkeitsstörung, ich wurde entsorgt und habe keinen Kontakt zu meiner Tochter. Ich bin ein EC-Automat auf zwei Beinen.

Meine Entsorgung liegt jetzt knapp 3 Jahre zurück und es wird nicht besser. Hätte es anfangs nicht für möglich gehalten aber im Laufe der Jahre wird der Schmerz über den Verlust weniger und die Weichen scheinen gestellt. Ich bin jetzt 28 Jahre alt und meine besten Jahre gehen für dieses Drama drauf. Schulden sind mir jetzt egal, ich möchte den Master machen. Bin jetzt mal gespannt ob die liebe Beiständin mich jetzt vor den Scharfrichter zehrt.

Was wollen die machen ?! Habe nicht mal regelmässiges Einkommen und liege unter dem Sozialhilfesatz.

(12-09-2013, 00:42)raid schrieb: Durch ein längeres Studium sparst du Betreuungsunterhalt und hohe Kosten für Fernunis bzw. Nebenbeistudiengänge, um den Master während einer Vollzeitarbeit nachzuholen.
Das Argument leuchtet mir ein. Kenne mich selbst allerdings gut genug und weiß, dass ein Studium neben dem Beruf nicht mein Ding ist. Habe vor dem Studium schon gearbeitet und kenne meine Grenzen. Nach einer 40-50 Stunden Woche habe ich nicht mehr die Power um auf diesem Level mitzuhalten.

(12-09-2013, 00:42)raid schrieb: Du hast noch viel Zeit als Unterhaltszahler vor dir sprich Du musst jetzt knapp kalkulieren.
WENN alles mit rechten Dingen zugehen würde, hätte ich kein Problem KU zu bezahlen.

Mir hat meine Vaterschaft nach meiner Entsorgung Verlust, Schmerz und Armut gebracht. Die KM hat von allen Seiten Unterstützung bekommen und ich sollte selbst für die Rechtsberatung bei einer karitativen Einrichtung blechen. Es wird einseitig gegen mich Krieg geführt und an Prinzipien kann ich mich schlecht wärmen.

Die beste Gegenmaßnahme scheint mir Bildung in Verbindung mit Urteilvermögen und Handlungsfähigkeit zu sein.
Zitieren
#28
Ich melde mich auch noch mal, mit einem (in letzter Zeit öfter dagewesenen) Gedanken:

Wie stehen eigentlich die Chancen, wegen § 170 verknackt zu werden, weil man gern den Master anschließen würde und sich somit dem Unterhalt "verweigert"?
Zitieren
#29
Da weiß keiner Rat? Confused
Zitieren
#30
Es haben doch bereits einige Leute hier im Fred diese Frage beantwortet.
Zitieren
#31
Bzgl. des 170er-Problems habe ich keine Antwort gefunden. Vielleicht bin ich auch gerade zu blöd zum Lesen ...

Fest steht ja, dass man im Master unterhaltspflichtig ist ... aber ist das eine Vorsatzhandlung für das Strafrecht gemäß diesem tollen Paragraphen?
Zitieren
#32
Natürlich ist das Vorsatz.
Zitieren
#33
Okay, also ist die Wahl, um die es in diesem Thread ging, in Wirklichkeit gar keine ...

Dann mal ab ins Hamsterrad und zumindest die nächsten 3 Jahre von 1100 € leben. Bin mal fix kotzen ...
Zitieren
#34
Naja, das ist ja ein Antragsdelikt...

Zitat:Dann mal ab ins Hamsterrad und zumindest die nächsten 3 Jahre

Big Grin

Wenn die Unterhaltspflicht nur drei Jahre dauerte, würde es dieses Forum wohl nicht geben.
Zitieren
#35
(30-09-2013, 19:49)iglu schrieb: Naja, das ist ja ein Antragsdelikt...

Zitat:Dann mal ab ins Hamsterrad und zumindest die nächsten 3 Jahre

Big Grin

Wenn die Unterhaltspflicht nur drei Jahre dauerte, würde es dieses Forum wohl nicht geben.

Ich meinte ja nicht den generellen Unterhalt, sondern die tödliche Kombination BU + KU, und scheinbar kann man auch durch sinnvolle Weiterbildung bis zur richtig geldgebenden Milchkuh dem nicht ausweichen.

KU allein wäre weniger das Problem, aber nicht auf das Risiko hin, noch strafrechtlich belangt zu werden, weil man seine "Ausbildung" komplettieren will.

Warum werden aus Sicht des unterhaltsberechtigten Kindes eigentlich andere Maßstäbe gesetzt (Bachelor + Master = eine Ausbildung) als beim unterhaltsverpflichteten Studentenvater (nach dem Bachelor hast du zu arbeiten, egal was kommen möge) ?
Zitieren
#36
Ein Kind ist eben schützenswerter, vor allem wenn es in den Krallen einer Frau in Geiselhaft genommen wird.

Wenn KU kein Problem ist, kannst du doch in aller Ruhe studieren. Dann sehe ich das Problem nicht.
Zitieren
#37
Deswegen habe ich nach dem § 170er gefragt.

Ich möchte gern den Master anschließen, meinethalben zahl ich den Rest eben nach. KU ist ja auch meine Schuld und das seh ich auch ein.

Nur wenn ich mich strafbar mache, wenn ich weiterstudiere, dann ist das ja wohl kein Ausweg aus der Misere...
Zitieren
#38
Für einen Studenten mit Bachelorabschluss bist du ganz schön begriffsstutzig. Wir haben uns früher immer über die Bologna-Reform und den Bachelor lustig gemacht. Jetzt weiß ich: zu Recht!

Machen wir es einfacher: wenn du den Schulraudies nicht dein Milchgeld gibst, wirst du vermöbelt.
Zitieren
#39
Dankeschön ...

Ich weiß aber nun ehrlich gesagt nicht, wo denn die "Begriffsstutzigkeit" sitzt.

Vielleicht bin ich auch gerade zu durcheinander, um meine Gedanken zu ordnen und von selbst ne Lösung zu finden.

Was soll denn nun der bessere Weg sein?

Master:
- kein BU
- dafür evtl. Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung

Arbeit:
- 3 Jahre 1100 € (KU + BU Zahler)
- "legal"

Klingt ja gerade so, als wären beide Wege von mir absoluter Bullshit. Ich danke schon mal im Voraus, einem "begriffsstutzigen" Schmalspurakademiker doch etwas auf die Sprünge zu helfen, solange man noch die Möglichkeit hat zu steuern.
Zitieren
#40
Vielleicht siehst du die Sache ja komplizierter, als sie ist. Als Vater hast du Kindesunterhalt zu blechen. Mehr muss man nicht wissen oder verstanden haben. Wenn du das tust, kannst du nebenher machen, was du willst.

Wenn du es nicht tust und lieber studieren willst, wird man dir ordentlich was husten.

Dein eben mal so angelesenes Halbwissen von BU und KU und legal oder Vorsatz, solltest du möglichst schnell in die Tonne treten.
Zitieren
#41
Wir wollen nicht Halbwissen vorwerfen, sondern zu Vollwissen verhelfen.
Dein Masterstudium ist eine klare Verletzung der in §1603 BGB für Unterhaltspflichtige vorgeschriebenen gesteigerten Erwerbsobliegenheit, das hatten wir schon in diesem Thread. Zivilrechtlich ist die Sache ziemlich klar. Strafrechtlich ist ein Weiterstudium statt Unterhaltszahlung ebenso zu beurteilen wie andere "Beschäftigungen" ohne Einkommen. Die Hürde für eine Verurteilung ist hoch, wenn man sich in der ersten Instanz nicht von irren Amtsrichtern beeindrucken lässt. Man muss dir unter anderem nachweisen, dass du einen Job hättest annehmen können.

Tips gab es dazu auch schon viele. Du musst dir im klaren darüber sein, dass es keinen Königsweg da durch gibt, an den du offenbar noch glaubst. Du muss hier zwangsläufig Nachteile abwägen, also zwischen schlechten und sehr schlechten Wegen wählen.
Zitieren
#42
Doch, das mit dem Halbwissen ist relevant. Das führt dazu, das Dinge über gebühr aufgebauscht werden.

Neben dem Studium einen 450€-Job suchen und daraus Unterhalt bezahlen, wenn es denn überhaupt so weit kommt. Gegebenenfalls kann man als armer Student noch ein bisschen mit den zuständigen Stellen dealen, sorglos sprach das an. So einfach ist das.

Das sind über 4 Semester bei durchschnittlichem Stundenlohn für Hilfsarbeiten 10Std. Mehrarbeit pro Woche. das ist durchaus zu wuppen. Je nach Fachbereich, kann man sich auch an der Uni als Tutor oder Hilfskraft anstellen lassen. Das bringt einen sogar im oder fürs Studium voran.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Umschulung und Erstausbildung, Mehrbedarf Bürgergeld teekommentarratlos 9 846 28-10-2024, 00:49
Letzter Beitrag: Alimen T
  Erstausbildung DerSchmidt 10 11.183 08-09-2010, 16:14
Letzter Beitrag: seeelig

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste