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ISUV - Erwartungen an die neue Regierung
#1
Das sind doch mal konkrete, prägnant formulierte Punkte:

Zitat:Erwartungen an die neue Regierung in Sachen Familienrecht und Familienpolitik

Die Zeit der Versprechungen ist vorbei, mit den Koalitionsverhandlungen beginnt die Umsetzung der im Wahlkampf gemachten Versprechungen. (...)

1. Die Reform des Sorgerechts für nichteheliche Kinder ist noch nicht konsequent umgesetzt. Streit, „Kampf ums Kind“, teure Prozesse und Gutachten ließen sich verhindern, wenn auch bei nichtehelichen Kindern klar geregelt wäre: Die elterliche Sorge steht beiden Elternteilen ab Feststehen der Vaterschaft und ab Geburt gemeinsam zu.

2. Für ISUV ist die Forderung eines gerechten Selbstbehalts ein zentrales Thema. Die Frage lautet: Was muss einem unterhaltspflichtigen Elternteil, der für Kinder Unterhalt zahlt, an der Betreuung mitwirkt und Vollzeit arbeitet, von seinem Lohn bleiben, damit er selbst einigermaßen angemessen über die Runden kommen kann? Der ISUV fordert einen Mindestselbstbehalt von 1250 EURO, das ist der Betrag, der Menschen bleiben soll, wenn sie nach dem Mindestlohn bezahlt werden. (...)

3. Die Anhebung des Mindestunterhalts muss immer parallel zur Anhebung des Selbstbehalts erfolgen, denn so ist einigermaßen gesichert, dass die Unterhaltsbeträge nicht aus dem Ruder laufen.

4. Der ISUV fordert zur Entschärfung von Scheidungen, zur Entschärfung von Unterhaltsproblem, zur Vermeidung von Umgangsverweigerung, zwecks notwendiger Berufstätigkeit beider Elternteile, zwecks notwendiger sozialrechtlicher Absicherung in Bezug auf Rente und Krankenkasse, zwecks gemeinsamer Elternschaft trotz Trennung und Scheidung die gesetzliche Einführung eines Wechselmodells, wie es schon mit Erfolg in anderen Ländern praktiziert wird. Die zunehmende gesellschaftliche Bedeutung und Akzeptanz des Wechselmodells hat die Diskussion beim diesjährigen Familiengerichtstag ausdrücklich bestätigt.

5. Der ISUV fordert den weiteren Ausbau einer professionellen, pädagogischen Standards entsprechenden Kinderbetreuung. Kinderbetreuung soll auch für Schulkinder gesichert sein. Das ist die Voraussetzung für die gesellschaftlich notwendige Berufstätigkeit beider Elternteile.

6. ISUV fordert die Gleichberechtigung von Zweitfamilien und deren Kindern. Erforderlich sind die Aufarbeitung von Benachteiligungen und die Beseitigung. Leistungen für die Zweitfamilien müssen uneingeschränkt der Zweitfamilie verbleiben.

7. ISUV fordert Steuergerechtigkeit für alle Lebensformen. Für Haushalte mit Kindern fordert ISUV eine Anhebung der Freibeträge/Kindergeld, für das erste Kind, 8000 EURO, für das zweite 9 500 EURO, für das dritte und jedes weitere Kind 10000 EURO. Ziel ist ähnlich wie in Frankreich Eltern mit mehreren Kindern quasi steuerfrei zu stellen. Für Geschiedene fordert ISUV die steuerliche Berücksichtigung des Ehegatten- und des Kindesunterhalts. (...) Das Ehegattensplitting soll und kann nach Auffassung von ISUV nicht einfach durch ein Familiensplitting ersetzt werden. (...)

8. Die neuen gentechnischen Möglichkeiten schaffen neue familiale Probleme – insbesondere Identitätsprobleme für Kinder. ISUV fordert, dass Kinder immer das Recht haben müssen ihre leiblichen Eltern zu kennen, (...)
komplett: http://www.isuv-online.de/?p=148975
(...) Habs ein wenig gekürzt. Hoffentlich nicht sinnentstellend.

Muss man ja nicht alles teilen. Aber gut und kenntnisreich formuliert.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#2
wenigstens erkenne ich nichts, was zu unserem Nachteil gefordert wird.

Warum man sich auf einen Mindestbehalt von 1250 € einläßt, ist mir ein Rätsel.
Weg mit der Unterhaltspflicht.
Wenn Eltern sich trennen, soll gefälligst der Staat den (in aller Regel 'die') finanziell unterstützen, bei dem/der die Kinder wohnen.
Wenn wir schon Kinder brauchen, um einen funktionierenden Generationswechsel zu gewährleisten, dann soll auch die Allgemeinheit dafür zahlen und dafür dankbar sein.
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#3
(31-10-2013, 00:40)Ibykus schrieb: Weg mit der Unterhaltspflicht.
Wenn Eltern sich trennen, soll gefälligst der Staat den (in aller Regel 'die') finanziell unterstützen, bei dem/der die Kinder wohnen.


Also darin sehe ich nun wirklich keinen Sinn. Warum soll der Staat?! (also auch ich als Steuerzahler) für die Kinder anderer Leute aufkommen?
Hier sind alleine die Eltern gefordert! Diese haben schließlich die Entscheidung getroffen den Nachwuchs in die Welt zu setzen. Entscheidungen ziehen nunmal Konsequenzen nach sich. Eine Konsequenz kann auch sein, dass man finanziell ziemlich dünn da steht.

Der "Staat" mischt sich schon heute viel zu sehr in Familien und deren Finanzierung ein. Da müsste m.E. mal radikal gestrichen werden!
Also "Staat" raus aus den Familien und Hände weg von den Kindern!


Zu den ISUV-Forderungen:

1. Die einzig logische und menschrechtskonforme Lösung.

2. Weg mit Mindestunterhalt und Selbstbehalt, ein prozentualer Anteil vom Gehalt als Unterhaltsleistung für die Kinder unabhängig von der Höhe des Einkommens (So läuft es in intakten Familien ja auch)

3. wäre somit hinfällig

4. Wechselmodell ja, die zugehörige Begründung naja. Kinder sollten gleichen/gleichberechtigten Umgang mit beiden Eltern haben. Das ist natürlich und förderlich für eine gute und gesunde Entwicklung.

5. Nochmal, wer Kinder haben will, soll auch für deren Betreuung sorgen. Ich sehe das nicht als staatliche Aufgabe.

6. Wäre alles nicht nötig wenn man 2. vernünftig lösen würde.

7. Das ist sinnvoll. Das Existenzminimum der Gesamtfamilie sollte steuerfrei gestellt werden, auch für den Fall des getrenntlebens.

8. Ja, so sollte es sein. Wer sein Sperma spendet weiß, dass er Vater werden kann, mit allen nachfolgenden Konsequenzen.
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#4
Ach, wieder diese Forderungslisten. Schön, dass sich der ISUV nun auch eine zugelegt hat. Bravo. Ich hab auch eine. Der vafk auch. Manndat mehrere. Listen, Listen, Umzugskisten.
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#5
weg mit den Listen.
weg mit dem Unterhalt.
Ich werde nur noch Kinder zeugen, wenn das angemessen prämiert wird. Angel
Basta.
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#6
@p Immerhin, ISUV wird eingeladen und gehört, ganz im Gegensatz zu VAFK, Manndat, etc.
Zuletzt ja bei der Besprechung des Bundestages zur Neuregelung der elterlichen Sorge
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#7
Gerade mal grob ausgerechnet.

Die Erwartung von ISUV geht von einem Einkommen von mindestens 10 € (ohne Werbungskostenabzug) in der Stunde voraus und der Unterhaltspflichtige wäre immer noch nicht in der Lage, auch nur einen Cent Unterhalt zu bezahlen.

Momentan streitet man über einen flächendeckenden und branchenübergreifenden Mindestlohn von 8,50 €, den viele regional und nach Branchen gestaffelt noch weit darunter sehen (wollen.)

Es wäre also an der Zeit, dass jeder Unterhaltspflichtige fiktiv zum Familienrichter erklärt wird, damit wenigstens fiktiv Unterhalt bezahlt werden kann.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#8
(01-11-2013, 15:40)c schrieb: Zuletzt ja bei der Besprechung des Bundestages zur Neuregelung der elterlichen Sorge

Wenn man sich das Ergebnis dieser Neuregelung ansieht, kann er nicht viel bewirkt haben.
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