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setz deine ex unter druck:
1. deine tochter soll zum JA gehen, vormundschaft für sich selbst bis zum 18ten beantragen, KG geht dann zu ihr und der bestellte vormund lässt den PA machen.
2.ABR oder sorgerecht wirst nicht mehr bekommen - dauert zu lange.
wann wird sie denn 18? JA und bullerei MÜSSEN was machen! sind nur zu faul!
sie kann auch bei dir wohnen und angemeldet sein, das würde sofortigen stopp der zahlungen an die km bedeuten - und sie kann nix machen!
bb
netlover
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Hi Tochter wird erst 12/2014 18 Jahre. JA weiß seit Jahren über denn Missstand nach mehrmaligen Aufforderung was dagegen zu tun bekomme ich zu hören das müssen die Eltern unter sich ausmachen.KG stelle habe ich angeschrieben das die Zahlungen gestoppt werden sollen.Da nur ich zur zeit meiner Tochter KU zahle bekäme ich das KG so sagte mir die Sachbearbeiterin.Auch wenn das Kind nicht bei mir leben würde.Natürlich weree ich das KG meiner Tochter überweisen.
Manchmal erscheint das Ende des Weges
als eine Sackgasse. Wenn man aber weitergeht,
merkt man das der Weg nur einen Knick
macht.
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Hi,
wie schon geschrieben ist meine Tochter zum Freund gezogen,und der KM ist dieses auch egal was mit ihr passiert bringt ja kein Geld mehr. Die KM möchte nur 12,50 Mon. KU zahlen angeblich hat Sie nicht mehr übrig(Vollzeitjob)
Was für Möglichkeiten,hat meine Tochter um KU von der Mutter zu bekommen? Außer über RA
Wie sieht das aus mit Vereinfachtes Unterhaltsverfahren nach § 249 FamFG.
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Jugendamt.
Sollen die mal ein bisschen was tun.
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Hallo beppo,
an welcher stelle vom JA kann ich meiner Tochter schicken?
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Weiß ich nicht.
Einfach mal anrufen und fragen.
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13-12-2013, 22:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-12-2013, 23:54 von Skipper.)
...
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13-12-2013, 23:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-12-2013, 23:28 von StrengGeheimerInformant.)
'Mädchen' und Schnorrer, so wie ein @Skipper,
die argumentieren hier, und anders, meist ähnlich:
Hauptsache ein(e) Andere® zahlt!
Dafür stehe ich doch 'gerne' morgens auf.
Ist ja für einen guten Zweck
- und das zwecklos ...
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(13-12-2013, 23:19)StrengGeheimerInformant schrieb: 'Mädchen' und Schnorrer, so wie ein @Skipper,
die argumentieren hier, und anders, meist ähnlich:
Hauptsache ein(e) Andere® zahlt!
Dafür stehe ich doch 'gerne' morgens auf.
Ist ja für einen guten Zweck
- und das zwecklos ...
Verstehe ich nicht so ganz???????
Schon traurig das meine Tochter am WE Pfandflaschen Sammeln muss,nur weil Mutti kein Geld übrig hat.
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Hi, meine Tochter ist vor Okt 13 von der Mutter Abgehauen.Sie lebt seitdem beim Freund. Monatlich bekommt meine Tochter von mir 150-€ Kindesunterhalt.Auf mehrmaligen Aufforderung an die KM Sie möge auch ihr teil dazu tun weigert Sie sich.Könnte ich jetzt nicht zur Polizei gehen und die KM Anzeigen nach §170 stgb?
LG Zahlknecht
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Das müsste deine Tochter tun, nicht du. Abseits dessen wäre vielleicht als erster Schritt eine UH-Klage gegen die KM sinnvoller?!
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Jessy bis die UH Klage durch ist hat meine Tochter nichts mehr was zum Anzuziehen und zum fressen:-((
Könnte meine Tochter Morgen zur Polizei gehen uns Sie Anzeigen.
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Grundsätzlich kann jeder jeden anzeigen, ist ja Strafrecht. Wird in diesem Fall aber nichts bringen. Hat die Tochter überhaupt Auskunft und Geld von der Mutter gefordert?
Kindeswohlhandel.de
Unregistered
Wenn deine Tochter zu dir zieht wäre der optimale Fall für dich eingetreten.
Bleibt sie beim Freund wird es kompliziert.
Ich hatte den Fall bei einem Freund, beim Vater ging es nicht lange gut und bis zum 18. Geburtstag war noch ein halbes Jahr.
Also zum Schluss betreutes Wohnen und dann vom Amt eine eigene Wohnung etc. - das Mädchen hatte allerdings eine Lehrstelle.
Für den Vater bedeutete dies kaum noch Unterhalt (ab 18) und die KM wird ebenfalls herangezogen beim Barunterhalt, Kindergeld kassierte der Vater musste das KG aber an die Tochter überweisen. Auch er hat das Kindergeld bei der KK beantragen müssen.
Bleibt deine Tochter beim Freund und beantragt Leistungen wird ihr evt. eine Bedarfsgemeinschaft mit dem Freund/Eltern des Freundes unterstellt werden - besser sie geht auf das JA oder gleich zur ARGE.
Die haben für "Wohnsitzlose" - junge Mädchen entsprechende Angebote.
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@ Zahlknecht - Und bis die Strafanzeige durch ist, ist es genauso. Nur dauern Strafanzeigen noch länger, und dann hat sie immer noch keinen UH-Anspruch durchgesetzt. Ausserdem vermute ich mal fast, dass die auf der Polizeidienststelle erstmal fragen werden: "Haben Sie Ihren Anspruch überhaupt schon durchgesetzt?"
BEVOR du/deine Tochter nämlich die KM wegen "Nichtzahlung" anzeigen kannst, muss erstmal jemand festlegen, dass sie überhaupt zahlen müsste...