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Bausparvertrag fürs Kind gekündigt, Scheidung stockt
#1
Hallo, ihr lieben!!! Ich brauche einen Rat.

Folgende Situation:

Mein Freund ist seit 2 Jahren getrennt, Scheidungsantrag wurde im Dezember 2012 gestellt. Er zahlt Unterhalt für 3 Kids 2x11 und 1x16 Jahre alt (dynamische zeitlichunbegrenzte JA Titel), zahlt das Haus ab (wo natürlich seine Ex mit Kids residieren), zahlt zum glück momentan kein Trennungsunterhalt, da er nicht mehr leistungsfähig ist. Seine Ex arbeitet aufgrund ihre "Erkrankung" nicht.

Und jetzt zum Problem:
Für das ältere Kind wurde etwa gleich nach der Geburt ein Bausparvertrag gemacht, der auch aufdem Namen des Kindes lief. Etwa 2 Jahre vor der Trennung wurde dieser Vertrag aus finanziellen Gründen der Familie gekündigt. Die Ex hat die Kündigung persönlich mitunterschrieben. Das Geld wurde auf das gemeinsame Konto, das im Minus war, gezahlt. Nun fordert die Ex die komplete Summe zurück, naturlich "zum Wohle des Kindes", und natürlich die Summe dazu, entstanden wäre, wäre der Vertrag weiterbezahlt ( ich meine die letzten 4 Jahren, also zum jetztigem Zeitpunkt). Die Foderungen sind momentan nur durch ihre Anwältin.

Fragen:
1. Darf sie die komplette summe fodern? (Sie hat die Schulden aufdem Konto auch verursach)
2. Darf sie überhaupt das fodern?

Ich bitte um Hilfe. Wir wissen nicht weiter.
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#2
(09-01-2014, 01:29)Lelja schrieb: ..und natürlich die Summe dazu, entstanden wäre, wäre der Vertrag weiterbezahlt
Hä? Weiterbezahlen hätte sie doch aus dem Kindesunterhalt "zum Wohle des Kindes" können.

Ich finde die Forderung etwas absurd. Schreib mal die genaue Formulierung der 2-3 Sätze aus dem Schreiben hier rein.

Ansonsten, wenn er das Haus allein abbezahlt, also er den Kindern Wohnraum aus seinem (Allein?)-Eigentum zur Verfügung stellt. Ist dann der Wohnanteil im Kindesunterhalt reduzierend berücksichtigt worden?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#3
Danke für schnelle Reaktion!
Das haus gehört 50/50. Wohnantal wurde natürlich nicht im KU berücksichtigt nur Wohnwert als ihres ankommen eingerechnet.

Aus dem Schreiben ihrer Anwältin etwa so "Das minderjärige Kind haftet nicht für wirtschftliche Lage seiner Eltern, deswegen errechnete summe X als wenn Vertrag noch gegeden wäre". Sorry habe papiere nicht hier
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#4
So ein Blödsinn, sorry.

Ja das Kind haftet nicht. Das Kind hat aber auch keinen Bausparvertrag abgeschlossen, weil es gar nicht geschäftsfähig war.

Da der Vertrag während der Ehezeit gemeinsam gekündigt wurde kann sie da jetzt keine Forderungen mehr raus ableiten.

In der Ehe ist es wurscht wer die Schulden verursacht und wer sie tilgt. Man haftet gemeinsam, wenn man gemeinsam unterschreibt.

Nach meiner Trennung habe ich auch alles zurück buchen lassen von meinem Konto, was die Exe so ausgegeben hat. Ihre Anwältin forderte dann natürlich dass ich die Rechnungen wieder begleiche. Der Schriftwechsel ging ein paar Mal hin und her, wobei ich ihr auch meine Schulden aufgrund meiner Exe vorhielt.

Im letzten Brief von mir an die Ex-RAttin habe ich dann einfach nach der Rechtsgrundlage für die Forderungen gefragt mit dem Hinweis, dass es mir helfe entsprechende Forderungen gegenüber der Exe zu stellen. Seitdem habe ich nie wieder was gehört.

Würde also ganz entspannt nach der Rechtsgrundlage fragen. Und nebenbei noch fragen, wie sie darauf käme das allein der Vater für das Bausparguthaben haftet und es allein seine Pflicht wäre die (fiktiven) Beiträge zu zahlen.

PS.: Warum zahlt er noch für das Haus? Allein mit den 3 Kindern ist sein Pfändungsfreibetrag so hoch, das er entspannt das Haus über die Bank entsorgen könnte...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#5
Hallo, wieder...
Danke für den Tipp: nach Rechtsgrunlage fragen.
Er zahlt das Haus immer noch ab, weil sonst würde er den Ehegattenunterhalt zahlen (Trennungsunterhalt, da sie immer noch nicht geschieden sind, wegen Zugewinnausgleich).

* Allein mit den 3 Kindern ist sein Pfändungsfreibetrag so hoch*Huh Ich verstehe nich was das bedeutet???


LG
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#6
Dein Freund ist ein sehr gutmütiger und großzügiger Mann. Falls seine Exe nicht kooperativ ist, könnte er noch ganz andere Saiten aufziehen, er soll sich mal hier anmelden und seine Situation anonymisiert schildern, dann können wir ihm Tipps für die Haussache, etc.. geben.

Zum Thema Bausparvertrag:

Da bekommt weder die Exe noch das Kind etwas, da der Vertrag noch während funktionierender Ehe aufgelöst wurde. Punkt.

Beteiligte können nicht besser gestellt werden als es der Fall gewesen wäre, wenn die Ehe weiter bestanden hätte.

Du als Frau bekommst es jetzt live mit, wie mit Männern und Familienvätern umgesprungen wird. Hilf bitte mit, das Wissen über dieses Unrecht in die Welt zu tragen. Danke!

Gruß

Clint
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#7
(09-01-2014, 08:33)Lelja schrieb: Allein mit den 3 Kindern ist sein Pfändungsfreibetrag so hoch*Huh Ich verstehe nich was das bedeutet???

Nichts, weil die genauen Einkommensverhältnisse unbekannt sind.
Gemeint war damit wohl, dass man mit drei Kindern ohnehin kaum mehr gepfändet werden kann, weil jedes Kind für das man Unterhalt bezahlt die Pfändungsgrenze erhöht. Wenn also weitere Zahlungen verlangt werden, kann einem das egal sein.
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#8
hallo, alle zusammen!!!

Dein Vorschlag,Clint Eastwood, mein Freund hierher anzumelden werde ich ihm ausrichten. Ich hab da meine Zweifell, dass er das tut. Er hat keine Kraft mehr. Die ständige Foderungen machen ihn einfach kaputt. Deswegen bin ich hier. Ich versuche ihn unterstützen wie ich nur kann. Leider hab ich zu spät diesen Forum entdekt, deswegen sind auch UT unbefristet, hätte ich das früher gewusst... Was allgemein Deutsches Rechtsystem (Familien Recht) angeht, kann ich nur mein Kopfschütteln. So was hab ich nur in Deutschland erfahren. Da, wo ich her komme gibt es so was nicht. Natürlich gibt es Alimente für minderjährige Kinder, also bis 18. Danach entweder Kind auf die Grosszügichkeit der Eltern angewiesen oder soll selber auf den Beinen stehen. Natürlich normale Eltern helfen mit der Ausbildung. Das ist aber keine Pflicht. So was wie Trennungsunterhalt oder noch schlimmer unbefristete Ehegattenunterhalt gibt es nicht. Jeder muss für sich selber sorgen oder halt sozial Fall sein. Obwohl soll ich sagen Kinderbetreuungunterhalt bis 3 Jahre alt würde ich bejaen, egal ob für die Mutter oder für den Vater, irgendjemand muss ja mit dem Kind sein.

Danke für die Antworten. Was Bausparvertrag angeht sag ich ihm er soll sich nicht den Kopf machen.

Da hab ich noch eine Frage. Sorry, wenn es euch zu viel wird.

Ex unterstellt ihm auch das er sein Vermögen während der Ehe verschwendet hat. Dabei geht's um Bar abzügen von gemeinsamen Konto.
Ich meine derjenige der geld verdient darf das geld auch ausgeben. Oder ist das im Deutschen Recht nicht so ??!! Er bekommt Gehalt, sie verdient nichts. Er zahlt das Haus (Eigentum 50/50) ab, bildet also ihr Vermögen. Warum darf er Rest seines geldes nicht ausgeben???!!! (Natürlich Haushaltführungskosten zahlt er auch, auch alles was Kisd angeht). Was für einer Drasstigkeit!!! Oder ist das in D so, das wenn das geld auf gemeinsames Konto fliesst gehört das auch zu Hälfte ihr???

Danke noch mals für die Antworten!!
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#9
(09-01-2014, 11:06)p schrieb:
(09-01-2014, 08:33)Lelja schrieb: Allein mit den 3 Kindern ist sein Pfändungsfreibetrag so hoch*Huh Ich verstehe nich was das bedeutet???

Nichts, weil die genauen Einkommensverhältnisse unbekannt sind.
Gemeint war damit wohl, dass man mit drei Kindern ohnehin kaum mehr gepfändet werden kann, weil jedes Kind für das man Unterhalt bezahlt die Pfändungsgrenze erhöht. Wenn also weitere Zahlungen verlangt werden, kann einem das egal sein.

Genau so meinte ich das. Er müsste schon sehr gut verdienen.

(09-01-2014, 12:48)Lelja schrieb: Dein Vorschlag,Clint Eastwood, mein Freund hierher anzumelden werde ich ihm ausrichten. Ich hab da meine Zweifell, dass er das tut. Er hat keine Kraft mehr. Die ständige Foderungen machen ihn einfach kaputt.

Dann ist er hier genau richtig, wenn er es nicht mehr schafft sich selbst mit allem auseinander zu setzen. War bei mir nicht anders. Ständig das P für Panik in den Augen und Schriftsätze von Anwälten und Antragsstellen prasselten ein. Hier wurde ich erstmal beruhigt und mir genau erklärt, was ich wo zu tun und zu lassen habe. Seitdem bin ich viel entspannter.

(09-01-2014, 12:48)Lelja schrieb: Ex unterstellt ihm auch das er sein Vermögen während der Ehe verschwendet hat. Dabei geht's um Bar abzügen von gemeinsamen Konto.
Ich meine derjenige der geld verdient darf das geld auch ausgeben. Oder ist das im Deutschen Recht nicht so ??!! Er bekommt Gehalt, sie verdient nichts. Er zahlt das Haus (Eigentum 50/50) ab, bildet also ihr Vermögen. Warum darf er Rest seines geldes nicht ausgeben???!!! (Natürlich Haushaltführungskosten zahlt er auch, auch alles was Kisd angeht). Was für einer Drasstigkeit!!! Oder ist das in D so, das wenn das geld auf gemeinsames Konto fliesst gehört das auch zu Hälfte ihr???

Die will einfach alles abziehen, was geht. Völliger Blödsinn. Sein Konto, sein Geld. Er leistet auch in der Ehe entsprechend Barunterhalt und Sie Naturalunterhalt. So lange der Kühlschrank voll ist, kann sie nicht meckern. Ansonsten hätte Sie bereits in der Ehe auf Unterhalt klagen müssen. Hinterher ist zu spät. Unterhalt kann nur ab dem Tag gefordert werden, ab dem er geltend gemacht wird. Was er mit seinem Vermögen macht, bleibt allein ihn überlassen. Ehebedingte Schulden und Vermögen werden bei der Scheidung (und keinen Tag vorher!) geteilt. Sollte er also Schulden gemacht haben, werden diese geteilt außer die Exe kann nachweisen, dass diese nicht ehebedingt waren. Soweit ich weiß, ist sie in der Pflicht, da Ehe eine Solidargemeinschaft ist und man erstmal davon ausgeht, dass alles gemeinsam entschieden wurde.

Dazu:
Zitat:§ 1364
Vermögensverwaltung

Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbständig; er ist jedoch in der Verwaltung seines Vermögens nach Maßgabe der folgenden Vorschriften beschränkt.

§ 1365
Verfügung über Vermögen im Ganzen

(1) Ein Ehegatte kann sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Hat er sich ohne Zustimmung des anderen Ehegatten verpflichtet, so kann er die Verpflichtung nur erfüllen, wenn der andere Ehegatte einwilligt.

Wenn er also den Kühlschrank gefüllt hat und sie regelmässig ihr paar Schuhe bekommen hat, hat Sie an der Verfügung des Vermögen im Ganzen teilgenommen. Fertig aus.

Sie will jetzt einfach die Situation ausnutzen, dass dein Partner keine Lust mehr hat und psychischen Druck ausüben.

(09-01-2014, 12:48)Lelja schrieb: Da hab ich noch eine Frage. Sorry, wenn es euch zu viel wird.

In diesem Forum wird nichts zuviel. Alle hier kennen das Problem, die Ängste, den Druck. Ich bin in vielen Foren unterwegs und das hier ist das erste Forum, wo man eben nicht angepflaumt wird von wegen "das wurde schon 100mal gefragt" und Topics geschlossen werden. Hier wird immer freundlich auf jede noch so kleine Frage geantwortet und geholfen. Habe hier auch teilweise aus Unsicherheit wegen kleinsten Sachen gefragt, weil ich nervlich einfach am Ende war.

Also nicht zögern, alles fragen, bevor man Fehler macht. Habe damals auch den Fehler gemacht mich zu spät hier zu melden.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#10
Danke für die gute Wörte,Antragsgegner !!!

*Sein Konto. Sein Geld*. Das Problem war ja, dass sein Gehalt auf das gemeinsame Konto floss. Natürlich hatte sie genauso Zugrief auf das Konto wie er. Sie kann nicht aber behaupten, dass sie von ihm kein Geld bekommen hatte und nicht wusste was auf dem Konto los ist. Allerdings sie hat viel weniger gezogen als er. Das erklärt sich daraus, das er sich um Haushalt und Kids kümmern musste bzw. dafür zahlen musste (Betreuung, Haushalthilfen, weil seine Ex so "krank" ist) plus voll Berufstätig!!! Eigendlich ist es meinem Freund ein Denkmal zusteht..für erbrachte ausergewönnliche Leistungen!!!

Deswegen war die Frage, wenn man eigenes Gehalt auf gemeinsames mit dem Ehe-Partner Konto einzahlen lässt, gehört dann die Hälfte dem Partner??? Wenn ich richtig verstanden habe was vorbei ist, ist vorbei.

*Ehebedingte Schulden und Vermögen werden bei der Scheidung (und keinen Tag vorher!) geteilt*.
Du meinst wahrscheinlich mit der Zustellung des Scheidungsantragts. Sie sind immer noch nicht geschieden, d.h. doch nicht dass sie immer noch Schulden machen kann und er mithaftet??
Ich bin's wieder

Kann mir jemand vielleich erklären was Pfändungsfreibetrag ist. Bei meinem Freund wurde noch nie gepfändet. Aber es wäre besser für die Zukunft Bescheid zu wissen. Ja, er hat 3 Kinder und verdient eigentlich nicht schlecht. Nur bleiben ihm fürs Leben 1000.

Nochmal DANKE
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#11
also wenn er Miteigentümer des Hauses ist kann er eine Zwangsversteigerung beantragen (ob Exe das will oder nicht). Dann ist er zumindest die laufenden Zahlungen fürs Haus los. Im Moment bringen Immos (noch) ziemlich viel Geld in die Kasse.
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#12
Der Pfändungsfreibetrag ist der Betrag, den ihm bei einer Pfändung verbleiben muss plus unpfändbares Einkommen wie Erschwerniszulagen etc.

Berechnen kannst Du den hier: http://www.jm.nrw.de/BS/Hilfen/freibetrag/index.php

Bei 3 Kindern + Ex-Frau = 4 Unterhaltsberechtigten liegt der bei 2099,- €. Von dem, was darüber ist, ist die Hälfte pfändbar.

Das gilt allerdings nur bei "normalen Pfändungen" wie Haus & Hof, Auto & Boot. Bei Unterhalt gibt es keine Pfändungsgrenzen außer das Existenzminimum.

Ich würde auch schnellstmöglich das Haus abstossen. Damit baut er nur Kapital auf, was er bei der Scheidung dann teilen muss.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#13
Das Haus zu verkaufen, schätze ich, keine gute Idee (wenigsten bis zu Scheidung), weil dann muss er Ehegattenunterhalt zahlen. Weil wenn die summe für das Kredit für's Haus wegfällt, treibt das sein Unterhaltrelevantes Einkommen hoch, sprich Anspruch auf Ehegattenunterhalt. So kann er wenigsten sein Vermögen bilden ( leider auch ihres). Natürlich 4% Brutto als Vermögensbildung wurde bei Berechnung des KU berücksichtigt. So hat man insgesamt einbisschen mehr als 4%.
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#14
Haus würde ich trotzdem verkaufen und dann möglichst so viel (wenig) verdienen dass es für den Kindesunterhalt noch reicht und er seinen Selbstbehalt hat. Unterhalt für die Ex müsste er dann nicht mehr bezahlen. Allerdings wenn er in häuslicher Gemeinschaft lebt und seine Partnerin verdient genug Geld dass beide davon leben können sieht es wiederum düster aus.
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#15
@Lelja:

Ganz ruhig bleiben, wir arbeiten hier alles Schritt für Schritt ab:

Was während der Ehe ausgegeben wurde, ist weg. Egal von welchem Konto es abging.

Zum Thema Haus verkaufen:

Als klar war, dass es keine gütliche Scheidung gibt und ich Schwierigkeiten hatte, mein Kind sehen zu können hatte ich damals mit der Bank vereinbart, dass ich nur noch Zinsen bezahle, keine Tilgung mehr. Muss die Bank allerdings mitspielen.

Ob und wann das Haus verkauft werden muss/soll hängt von vielen Faktoren ab:

1. Verkaufspreis vs. Schulden
2. Zugewinn (wer hat wieviel in die Ehe eingebracht und wieviel Vermögen hatte jeder bei Zustellung des Scheidungsantrages (letzteres wird hauptsächlich das Haus sein)
3. Welche Kosten wurden vom Gericht berücksichtigt (bei mir waren es Zins UND Tilgung UND NK-Vorauszahlung)
4. welchen Wohnwertvorteil muss Exilein sich anrechnen lassen, lt. Gericht
5. Wo zieht dann die Exe mit den Kindern hin? (Nicht dass sie dann plötzlich 500km weg zu ihren Eltern zieht und der Papa kann die Kinder kaum noch sehen)

Dein Freund sollte seinen Fall wirklich mal schildern. Das hat mir sehr geholfen, es gibt im Netz keine bessere Seite dazu als diese hier.

Also: auf die wichtigen Sachen konzentrieren und solange das Gezeter nur um Geld geht, das schon längst weg ist, einfach darüber lachen und das Leben genießen.
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#16
Hallo, an alle!!!

Zu Fragen von Clint:
1. 2/3 sind schon abbezaht.
2. Um Zugewinn dreht sich ja alles (ich schreibe später dazu)
3. Bei Unterhalt berechnung wurde Tilgung und Zinsen berücksichtigt
4. Im ersten Trennungsjahr wurde ihr 600 angerechnet im 2. - 1000
5. Ja, sie will wegziehen zu ihren Eltern und zwar 600 km.

Zum P.2
Am 4.02 ist Gerichtstermin wegen Zugewinnausgleich (Eigentlich musste ich so anfangen und nicht mit Bausparvertrag und Verschwendung in der Ehe , für mich waren die Foderrungen so absurd, dass ich hier nachfragen wollte, weil in D so komische Gesetze sind).
Endvermögen: Sie 1/2 Haus, Endvermögen Er 1/2 Haus + das Auto (Erbe Mutter)
Anfangsvermögen: Sie =0 , Er=0 (wurde durch Ehevertag festgehalten). Kurz zum Ehevertrag: modifizierte Zugewinngemeinschaf, keine Unterhaltsregelungen beinhaltet.Der Vertrag wurde eigendlich gemacht, damit Erben, Geschenken und weitere nicht in der Ehe verdientes Vermögen, die zu jeder Partei evt. kommen könnten zu schützen. Der Vertrag wurde in anderem Land gemacht, da die beide Parteien zum Zeitpunkt der Eheschliessung dort gelebt haben. Nach dem Recht dieses Landes ist Güttergemeinschaft automatisch, wenn man nichts anderes bzw. Zugewinngemeinschaft vereinbart. Die Ehe wurde aber in Deutschland geschlossen. Seit 15 jaren leben beide in Deutschland. Beide sind deutsche Staadtangehörige.

Jetzt kommt das Problem und Kreiss schliesst sich.
Wärend des Hausbau hat mein Freund richtig gute Summen an geld von seiner Mutter bekommen. (fürs Hausbau). Die sieht man auf den Kontoauszügen (Verwendungzweck war fast immer angegeben "Haus", "Bauhilfe")Im 2010 starb seine Mutter.

Lauter Deutschem Recht und dem Ehevertrag sind die summen als Privilegiertes Anfangsvermögen anzusehen. D.h. schuldet die Madame meinem Freund Ausgleich. Da sie das nicht akzeptieren will, denkt sie alles mögliches um dies nicht zu bezahlen. Davon kommt ja Verschwendung und Bausparvertrag, und eidstaatliche Erklärung von ihre Eltern, die besagt, dass die Mutter meines Freundes auf unterschidlichen Familientreffen immer wieder betohnt hat, dass ihre Zuwenndungen immer an beiden Parteien gedacht war. Da sie jetzt tod ist, kann man sie nicht befragen.

Es geht meinem Freund richtig beschi...n, weil er nicht weiss wie das Gericht ausgeht, ob Verschwendung + Bausparvertrag + Eidstaatliche Erklärung von Ex Schwigereltern berücksichtigt werden und wenn ja dann, wie weit.

Jetzt ist ihm besser geworden, dank eure UnterstützungShy Danke
Zum p.5 von Clint fragen.

Es ist tatsächlich so von den Kids gekommen das sie bald zu Oma und Opa ziehen. Und ich weiss nicht wie hier Rechtslage ist. Ich glaube, Ex darf nicht wegziehen ohne Einverständiss des Vaters. Wie kann ein Mann dem nur 1000/ monat zum Leben bleibt noch 2 solche Reisen plus 2 Übernachtungen machen???!!!

Er schafft es finanziell nicht. D.h. kein Umgang mehr mit Kids? Kann man ihr das irgendwie verbittin??
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#17
Hallo Lelja,

Ok, nun kommen wir zu den wirklich wichtigen Dingen:

1. Kinder / drohender Wegzug
2. Zugewinn

Alles andere kann Dein Holder meiner Meinung nach entspannt in die runde Ablage legen.

Zu 1.: Die Mutter darf nicht ohne Zustimmung des Vaters Hunderte von Kilometern mit den Kindern wegziehen. Soweit die Theorie. Ich kenne Mütter, die gute (weiter entfernte) Jobangebote ablehnen mussten, weil sie der Meinung waren, dass der Vater dem erforderlichen Umzug nicht zustimmt.
Die Kernfrage ist, was passiert, wenn sie es trotzdem einfach tut? Dann muss der Vater unverzüglich bei Gericht eine eA beantragen und dann entscheidet das Gericht. Und dort ist man bekanntlich wie auf hoher See in Gottes Hand. Das Gute daran ist: Die Kinder werden sicherlich befragt (11 und 16 Jahre alt, die kann man nicht einfach übergehen) und ABR und Sorgerechtsprozesse sind nicht sehr teuer und es besteht auch keine Anwaltspflicht, d.h. Dein Freund kann sich da selbst vertreten (muss sich natürlich in ein paar Paragraphen einarbeiten). Falls er die erste Instanz verlieren sollte (eher wenig wahrscheinlich, da die Mutter erst mal darlegen muss, weshalb ein Umzug dem Kindeswohl entspricht), dann kann er sich immer noch einen Anwalt nehmen und beim OLG in Revision gehen. Es sieht also nicht so schlimm aus. Evtl wollen die Kinder auch lieber im Ort beim Vater bleiben, stell' Dich schon mal darauf ein.. Was meint denn das 16-jährige "Kind" dazu?!

2. Zugewinn: wenn Dein Freund die Geldzuwendung auf sein Konto erhalten hat, dann sollten diese Geschenke ihm zustehen, d.h. sie werden abgezinst seinem Anfangsvermögen zugeschlagen und mindern so seinen Zugewinn. Wenn das Konto auf beide gelaufen ist UND der Verwendungszweck "Haus" ist, dann wird die Argumentation schon schwieriger, Dein Freund sollte ebenfalls eine eV dazu abgeben. Eigentlich sollte das Gericht den Ehevertrag anerkennen, es war klar, dass Zuwendungen kommen, daher wurde der Vertrag gemacht, diese Zuwendungen haben den Zugewinn der Exfrau erhöht und davon muss sie nun halt die Hälfte wieder abgeben. Der Vertrag, sofern er sauber gemacht war, sollte also hier helfen..

Insgesamt ist die Situation aus meiner Sicht nicht so schlecht: er zahlt keinen Trennungsunterhalt, Ex-Frau muss auf jeden Fall wieder arbeiten, da Kinder schon recht groß. Kinder werden angehört und haben Mitspracherecht und es gibt einen Ehevertrag, der den Zugewinn regeln sollte.

Es besteht allerdings die Gefahr, dass die Ehe vom Gericht als "langdauernde" Ehe angesehen wird (da gab es Anfang 2013 oder so eine Gesetzesänderung, sein Anwalt muss wissen, ob diese auch gilt für Scheidungsanträge VOR 2013 (ich befürchte, dass "ja").

Bis zum 4.2. ist nicht mehr lange hin, er sollte einen guten Anwalt haben, der ihm für alle Deine Fragen zumindest eine Auskunft geben sollte... Er zahlt ihn, er sollte ihn auch intensiv nutzen und fordern!!
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#18
Clint,

Zum P. 1 Kinder wegzug
Wir hoffen darauf, dass der Grosse mitspielt. Da er alle seine Freunde und die erste Liebe Smile hier hat, ist er mit allen Füssen und Händen gegen den Wegzug. Die kleinen sind schon bearbeitet. Ich glaube, sie stimmen dem Wegzug zu.

Zum p.2 Zugewinnausgleich

a) Erst die Frage: was bedeutet eV abgeben (Ich kenne mich mit Abkürzungen nicht so aus)?
b) Die Gelder, die von seiner Mutter stammen flossen aus das gemeinsame Konto, da mein Freund kein anderes Konto hier (in D) hatte, nur das einzige mit der Ex zusammen.

Ich schätze seine Anwältin gut ein. Im Wort und Schrift ist sie profi. Nur manschmal denke ich, dass sie mit vielen Fällen etwas überfodert ist, weil man muss ihr immer hinterher laufen um ein Termin zu bekommen. (Ich weiss nicht, ob es ein guter Zeichen ist, oder eher schlecht)

Da hab ich noch eine Frage.

Kann man die Scheidung irgendwie beschleunigen? Ich fürchte, dass nach dem Zugewinnausgleich Prozess, wird Sie noch weitere Gründe suchen um Scheidung auszuzögern. Und je länge das dauert, desto mehr Versorgungsausgleich. Ausserdem geht es auf die Psyche.

P.s. wie kann ich die Wörter anderen Mitglider zittieren. Ich hab das noch nicht herausgefunden.
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#19
(10-01-2014, 15:07)Lelja schrieb: P.s. wie kann ich die Wörter anderen Mitglider zittieren. Ich hab das noch nicht herausgefunden.

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8262
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#20
Hallo, wieder!!!

Sorry, wenn ich alles in ein Topf zusammenschmeisse.

Es geht jetzt um ihre (Ex) Pflicht ein Job anzunehemen. Ab wann kann man das fodern, dass Sie endlich mal arbeiten geht. Die Kinder sind gross genug: 2x11 und 1x16. Sie selber ist etwa 50 Jahre alt. Während der Ehe hat Sie kaum gearbeitet, nur das erste Ehejahr, wo das erste Kind noch nicht geboren war. Danach hat sie nicht gearbeitet. Sie hat ihres Studium abgeschlossen, noch vor der Ehe.

gruss
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#21
(10-01-2014, 15:55)Lelja schrieb: Es geht jetzt um ihre (Ex) Pflicht ein Job anzunehemen. Ab wann kann man das fodern, dass Sie endlich mal arbeiten geht.

Immer. Fordern kann man immer!

Während einer Ehe haben BEIDE Ehepartner die sog. Erwerbsobliegenheit, das heisst, beide müssen zum Familieneinkommen beitragen. Es sei denn, einer der beiden Partner wäre daran gehindert, z.B. durch Krankheit oder Kinderbetreuung.

Ihr könnt seine Exe gerne auffordern, ihrer Erwerbsobliegenheit nachzukommen. Dann wird sie aller Wahrscheinlichkeit mit einem ärztlichen Attest daher kommen, dass sie aus irgendwelchen Gründen nicht arbeiten kann.

Meine Exe praktiziert das erfolgreich seit März 2010 - weil sie wegen der Trennungs-/Scheidungsproblematik so schwer psychisch angeschlagen ist, dass sie nichts mehr arbeiten kann.....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#22
Hallo, Austriake
Zitat: Dann wird sie aller Wahrscheinlichkeit mit einem ärztlichen Attest daher kommen, dass sie aus irgendwelchen Gründen nicht arbeiten kann.
Das befürchte ich auch, das Sie das auch macht. Sie hat das schon in der Ehe angefangen. Das war der eigendliche Grund, warum mein Freund das Zusammenleben mit Ihr nicht mehr machen wollte und konnte.

Kann man dagegen irgendwie vorgehen???

Wer beuhrteil, ob sie arbeitsfähig/unfähig ist??? Gericht, Gutachter??

LG
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#23
In meinem Fall hat das Gericht nach zwei Jahren! einen Gutachter beauftragt, die Exe zu untersuchen. Das Gutachten ist aus Juli 2012 und stellt fest, dass Exe mehr als 6 Stunden täglich arbeiten kann - also Vollzeit.

Exe arbeitet trotzdem nicht, und der Richter hat sie auch nicht dazu angehalten. Der Richter hat einfach akzeptiert, dass sie sich weiterhin schlecht fühlt und unter der Trennung und Scheidung leidet (wohlgemerkt: sie hat sich von mir getrennt, nicht umgekehrt!) und bei der letzten Verhandlung im Oktober 2013 laut, zusammen mit der Anwältin der Exe, darüber spekuliert ob sie wohl ein Arbeitgeber einstellen würde, so wie sie aussieht.....der Richter hat deshalb immer noch keine Entscheidung gefällt (zum nachehelichen Unterhalt), sondern vertagt und will jetzt erst mal darüber nachdenken, ob er die Exe ein zweites Mal zu einem Gutachter schickt. Inzwischen sind wir im vierten Trennungsjahr, Scheidungstermin immer noch nicht in Sicht.....

Wenn Exe den Scheidungstermin hinauszögern will, weil sie von einer längeren Dauer der Ehe profitiert, dann wird sie das bis zum Exzess machen können mit voller Unterstützung aller Richter, Anwälte und Behörden. Das ist halt so in Deutschland. Der einzieg Weg, eine Scheidung schnell über die Bühne zu kriegen ist ein Mr. Next. Wenn sich die Ex-Frau einen Neuen angelacht hat und diesen heiraten will, dann geht es auch mal schnell mit einer Scheidung.

Also - jetzt wißt ihr, was zu tun ist......

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#24
Aber nach einem Jahr kannst Du die Verfahren doch trennen lassen, oder klappt das in dem Fall nicht?

Wir haben zur Zeit auch die Angst, dass Exe auf die Idee kommt das EU-Verfahren und Scheidungsverfahren zusammen zu legen um lang genug TU pfänden zu können.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#25
Hey Austriake,
Zitat:Inzwischen sind wir im vierten Trennungsjahr, Scheidungstermin immer noch nicht in Sicht.....

Ist das nicht so dass max. 3 Jahre und dann wird geschieden, egal ob einer damit eiverstanden ist oder nicht?
Kann man das ganze nicht nach der Scheidung Regeln? Kann man extra Scheidungstermin beantragen?

Wenn das tatsächlich so blöd läuft, dann wäre es vieleicht schlauer erst mal nichts fodern( Job suchen), das Haus weiter zahlen (damit Exe kein Unterhalt bekommt, klagen kann sie ja nicht) und die Scheidung abwarten.

grüssle
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