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(29-11-2012, 17:18)karlma schrieb: zu 1 guggst du hier:
Zitat:§ 43 Rente wegen Erwerbsminderung
(1) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn sie
1.
teilweise erwerbsgemindert sind,
2.
in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und
3.
vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.
Beim Aktenstudium ist mir aufgefallen:
Exe hat im September 2008 einen 400-Euro-Job angefangen, die Rentenversicherung hat wieder Beiträge eingezahlt bekommen (steht bei der RV im Bescheid zum Versorgungsausgleich). NACH dem Trennungsdatum Mai 2010 hat Exe den Job nicht mehr angetreten (sie war ab März 2010 krank geschrieben), somit flossen auch keine Beiträge mehr. Das Familiengericht hat ihr aber für die Zeit der Trennung ein fiktives Einkommen von 400.- Euro unterstellt- nämlich die Fortführung dieser Tätigkeit.
Fakt ist nunmehr: Exe hat keine Beiträge bezahlt (resp. ihr Arbeitgeber- aber dass der keine Beiräge mehr bezahlt hat lag im Verschulden der Exe), um die obigen Kriterien zu erfüllen. Ich behaupte sogar, sie hat es vorsätzlich getan um mich maximal zu schädigen. Damit hat sich Exe selbst in eine Situation gebracht, dass sie keine EU-Rente beanspruchen kann- und daher fordert sie nachehelichen Unterhalt von mir, unbefristet bis zu ihrem regulären Alters-Renteneintritt irgendwann in 2026 oder 2027.
Meine Anwältin meint, das sei legal (Schuldfrage sei abgeschafft) und ich müsse das wohl so hinnehmen. Einzig um die Höhe des monatlichen Zahlbetrages könne man noch streiten.
Forderung der Exe liegt bei 1.360.- € monatlich, für fünfzehn Jahre.
Eventuell könne man auf 1.100.- € drücken, mehr sei nicht zu erwarten.
Mir fällt es schwer, das zu glauben. Wer sich vorsätzlich in eine Situation bringt dass er danach einem anderen zur Last fällt- der gewinnt?
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-04-2013, 15:20 von Austriake.)
Update:
Heute war Verhandlung vor dem OLG Stuttgart, wenn Urteil da ist stell ich es rein.
Vorab wichtig für jeden, der noch verheiratet ist:
Der §1579 greift nur, wenn der Ehemann sofort reagiert. Mein Fall: Exe fälscht meine Unterschrift im Oktober 2006 und erschleicht sich damit einen Dispo-Kredit über 15.000.- Euro (Hintergrund zunächst egal). Ich merke, dass da was nicht stimmt, verdiene aber so viel, dass dieser Dispo binnen eines Jahres wieder aufgefüllt ist. Exe hat die Kohle zur Seite geschafft, wohin, weiss niemand. Endgültige Trennung und Beginn des Scheidungsverfahrens im Herbst 2009, drei Jahre später. Tatsächliche Kenntnis über den tatsächlich angerichteten finanziellen Schaden bzw. über das ganze Ausmass von Exe`s Betrügereien, Unterschlagungen und anderer krimineller Aktionen erhalte ich letztlich durch Zufall und in einem anderen Zusammenhang im Juli 2011.
Der Vorsitzende Richter unterstellte mir, ich hätte das mehr oder weniger billigend in Kauf genommen, sonst hätte ich Exe schon damals (mit drei minderjährigen Kindern!) rausgeschmissen.
Schlussfolgerung für jeden Ehemann: wenn die Frau finanziell bescheisst und betrügt und veruntreut - sofort raus aus der Bude mit ihr, und ab zum Staatsanwalt und Strafantrag gestellt! Sonst erzählt Euch so eine Robe später, ihr hättet es letztlich nicht anders gewollt.
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(17-04-2013, 15:19)Austriake schrieb: Der Vorsitzende Richter unterstellte mir, ich hätte das mehr oder weniger billigend in Kauf genommen, sonst hätte ich Exe schon damals (mit drei minderjährigen Kindern!) rausgeschmissen.
Austriake
Das war schon fast zu erwarten. Bis zu 7 Jahre damit Zuzuwarten, um vor dem Scheidungstermin die Latte der Verfehlungen herunterzubeten, konnte nicht funktionieren.
Ich stand in ähnlich gelagertem Fall sogar schon mit einem Bein im Knast, ist mir aber erst viel später bewußt geworden. Von dieser Erkenntnis konnte ich mir aber auch nichts (er)kaufen.
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Ich lese hier immer wieder hier mit und ich kann nicht glauben, wie mies Frauen sein können. Ich bin selbst eine Frau und kann nur sagen, dass mir das alles wirklich sehr sehr leid tut. Aber ihr müsst wissen, dass es nicht nur an den Frauen liegt - es liegt vielmehr an den Gesetzen und den ebenfalls männlichen Richtern, die sich durch das weibliche Geschlecht / das vermeintliche Opfer blenden lassen
Es ist in Deutscheeeland auch fakt, dass man nichts und niemanden tolerieren darf / obwohl man das moralisch immer erwartet. Egal was passiert, immer gleich Anzeige erstatten oder vor Gericht gehen - ansonsten wird es hier einem als Unterlassung und somit als Nachteil ausgelegt.
LG
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(17-04-2013, 16:02)Sixteen Tons schrieb: Das war schon fast zu erwarten. Bis zu 7 Jahre damit Zuzuwarten, um vor dem Scheidungstermin die Latte der Verfehlungen herunterzubeten, konnte nicht funktionieren.
Stimmt, hat mein Rechtsbeistand mir auch vorher gesagt. Es ging ja auch nicht unbedingt um den §1579 BGB, sondern darum aufzuzeigen, dass ein Mensch, der bedenkenlos Unetrschriften zum eigenen Vorteil fälscht, genauso bedenkenlos ärztliche Atteste und Gutachten fälscht oder manipuliert, wenn es zum eigenen Vorteil ist.
Exe hat vor Gerich eine bühnenreife Show mit Rückenschmerzen hingelegt - Samy Molcho hätte es nicht besser gekonnt........
Und sie hat gewonnen, die Richter glaubten dem eigenen Augenschein mehr als einem 14-seitigen arbeitsmedizinischen Gutachten.
By the way: das Familiengericht in unserer kleinen Kreisstadt hat dieses arbeitsmedizinische Gutachten in Auftrag gegeben, die Ergebnisse werden sowohl von FamGericht als auch vom OLG ignoriert. Muss ich das dann trotzdem via Gerichtskosten bezahlen? Ein Gutachten, dessen Inhalt niemanden kümmert?
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(17-04-2013, 16:23)Austriake schrieb: By the way: das Familiengericht in unserer kleinen Kreisstadt hat dieses arbeitsmedizinische Gutachten in Auftrag gegeben, die Ergebnisse werden sowohl von FamGericht als auch vom OLG ignoriert. Muss ich das dann trotzdem via Gerichtskosten bezahlen? Ein Gutachten, dessen Inhalt niemanden kümmert? Wenn Du es aus grundsätzlichen Gründen nicht zum BGH ziehen kannst (setzt auch voraus, dass das vom OLG nicht ausgeschlossen wurde), dann steht das Urteil erstmal - die Konsequenzen sind rechtswirksam und Deine Kohle dahin.
Dir bleibt aber noch der Weg zum BVG - das hat aber weder aufschiebende Wirkung, noch ist die Chance dort etwas zu bewirken grösser als 2 Prozent - in Deinem Fall vermutlich eher 0.2%.
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So, jetzt stellt sich eine neue Frage im Anschluss:
Das OLG hat meiner Exe ein fiktives Einkommen von 400.- € monatlich zugerechnet sowie einen Wohnvorteil von 1.000.- € für das gemeinsame, nur von Exe genutzte Haus.
Das als Grundlage für den Trennungsunterhalt. Mit dem Vergleich vorm OLG ist das Thema Trennungsunterhalt vorläufig erledigt.
Das FamGericht am örtlichen Amtsgericht hat ja schon angekündigt, für die Berechnung des nachehelichen Unterhalts die OLG-Entscheidung zugrunde legen zu wollen, d.h. der FamRichter wird wohl um das fiktive Einkommen der Exe nicht herumkönnen - wie aber verhält es sich mit dem Wohnvorteil? Das Haus wird in die Zwangsversteigerung gehen, ab Datum der Zwangsräumung hat Exe keinen Wohnvorteil mehr. Ich gehe davon aus, bis zu diesem Tag rechtskräftig geschieden zu sein - zugleich verurteilt zu einem nachehelichen Unterhalt, der wahrscheinlich diesen Wohnvorteil berücksichtigt. Wenn dieser Wohnvorteil entfällt, wird Exe dann höheren nachehelichen Unterhalt einfordern können?
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(11-05-2012, 16:12)p schrieb: Man erteilt Räubern jedenfalls keine kostenlose Rechtsbelehrung. Man tut nur das, was man tun muss, um nicht mit Erfolg verklagt zu werden. In obigem Fall gibt man Auskunft zu der man verpflichtet ist und ignoriert alle unzulässigen Forderungen.
Warum? Es ist einfacher ein Antwortschreiben so zu formulieren, dass der einfache Sachbearbeiter erst einmal zur hauseigenen Rechtsstelle wandern muss. (Natürlich sollte man selber immer wissen, was man da reinschreibt um nicht angreifbar zu werden.)
Besonderen Spaß hat mir immer die mindestens zwei Seiten lange Antwort im Juristendeutsch mit vielen § gemacht. Die Auskünfte zu denen man verpflichtet ist gibt man natürlich ab. Kontoauszüge schwärzt man an den für das Amt unrelevanten Stellen, ebenso habe ich den Arbeitgeber auf der Abrechnung geschwärzt, wohl wissend das die über "Amtshilfe" es eh rausbekommen.
Am Ende immer der Satz:
" .....natürlich begrüßen wir ihre Überlegung (Drohung) Klage einzureichen."
"....weise ich auf die Datenschutzbestimmungen der BRD und des Bundeslandes XYZ hin. Einer Weitergabe meiner Daten an Dritte widerspreche ich ausdrücklich."
Immer wieder machen die Sachbearbeiter und Fallmanager beim JA/ARGE Fehler, obwohl klar erkennbar die hauseigene Rechtsstelle involviert war. Diese sammelt man, legt Widerspruch ein und lässt die Bande in das Leere laufen.
Sachbearbeiter die Beruf und private "Wahrnehmung" nicht trennen können, "beruhigt" man entweder mit Dienstaufsichtsbeschwerden oder macht es wie ich 2010 -> Strafanzeige wegen Rechtsbeugung im Amt, die Medien und lokalen Politiker informieren und zusehen wie nichts passiert, bis zum heutigen Tag.
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Update:
Am Montag war wieder mal eine Verhandlung vor dem Familiengericht. Eine reine Show-Veranstaltung, der Richter hat nach wie vor keine Lust, uns zu scheiden.
Da das Thema Trennungsunterhalt durch den OLG-Vergleich erledigt ist, geht es jetzt um den nachehelichen Unterhalt.
Das wichtigste vorneweg: nach 30 Jahren Ehedauer bekommt der Unterhaltspflichtige lebenslänglich. Die einzige Variable ist die Höhe des monatlichen nachehelichen Unterhaltsbetrags. Über die Höhe dieses Betrags herrscht Uneinigkeit - letzten Kuli musste sich Exe arbeitsmedizinisch begutachten lassen, der Gutachter kam zu dem Schluss, dass Exe seit Januar 2013 wieder voll arbeiten könne. Exe behauptet (ohne dies belegen zu können) weiterhin, für eine Erwerbstätigkeit zu krank zu sein. Der Richter hat am Montag dann gemeinsam mit der gegnerischen Anwältin darüber philosophiert, ob Exe wieder ein Job bekommen könne und welchen Verdienst sie erzielen könne usw. usf. - bis mir der Kragen geplatzt ist und ich ziemlich unfreundlich in die Runde gefragt habe, wer der Anwesenden mich denn in den letzten drei Jahren (so lange zieht sich das Verfahren schon) denn danach gefragt habe, wie ich das Geld verdiene das sie hier im Raum untereinander verteilen wollen - betretene Stille war die Folge.
So, nun zu den Dingen, die mich nerven: der Richter will schon wieder aktuelle Gehaltsabrechnungen incl. Einkommenssteuerbescheid von mir sehen. Ich habe seit Juni diesen Jahres einen deutlichen Einkommenssprung gemacht, es würde sich erneut die Berechnungsgrundlage ändern. Der Scheidungsantrag wurde von mir im Februar 2011 bei Gericht gestellt, der Trennungsunterhat bis zum Zeitpunkt der Scheidung vom OLG Stuttgart festgelegt. Muss ich denn schon wieder mein Einkommen offenlegen, obwohl sich doch Karrieresprünge und Einkommenszuwächse NACH dem Trennunsgzeitpunkt angeblich nicht auswirken? Wieso kann der Richter erneut Einkommensauskunft fordern, wenn doch die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen nachweislich gegeben ist?
Zweitens: es existiert ein arbeitsmedizinisches Gutachten, das der Exe Arbeitsfähigkeit bescheinigt, Dieses Gutachten datiert aus Juli 2012. Mir genügt die Aussage dieses Gutachtens, die Exe hat bislang nichts mehr vorgetragen, was ihre behauptete Erwerbsunfähigkeit untermauert. Der Richter überlegt, ein neues arbeitsmedizinisches Gutachten erstellen zu lassen - muss ich das dann wieder via Verfahrenskosten bezahlen, obwohl mir das aktuelle genügt? Auch wenn ein neuerliches Gutachten kein anderes Ergebnis bringen wird?
Drittens: Warnung an alle Geringverdiener, die mit der Leistungsunfähigleit jonglieren - die Juristen freuen sich auf den Tag, wenn der gesetzliche Mindestlohn verabschiedet wird. Ab dann lautet die Berechnung der Leistungsfähigkeit des U-pflichtigen ganz einfach 8,50 € /Stunde x 160 Stunden - fertig ist das fiktive Einkommen.
Viertens: ich trage mich mit der Absicht, im September 2017 nach 45 Beitragsjahren meine berufliche Laufbahn zu beenden und in den Ruhesatnd zu wechseln. Meine dann zu erwartende Rente wird, nach Abzug des Versorgungsausgleichs für die Exe, noch ca. 1.500.- € betragen. Davon werde ich kaum nich nachehelichen Unterhalt leisten können. Exen - Anwältin meinte süffisant, dass man mir dann eben fiktives Einkommen unterstellen könne. Mag sein, aber mehr als ein paar Hunderter bis zum Selbstbehalt wird man mir nicht wegnehmen können, hoffe ich. Für Exe wird das nicht zum Überleben reichen, und bis zu ihrem eigenen Renteneintrittsalter wird sie acht bis neun Jahre durchzuhalten haben - kaum möglich von nicht mal 500.- € monatlich. Was kann mich da erwarten - dass man mich als Rentner runterpfändet auf 1050.- € bis zum Renteneintrittsalter der Exe?
Kann ich in so einem Fall Aufstocker werden nach SGB II ?
Sachdienliche Hinweise und Kommentare sind willkommen.
Austriake
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Deine Exe hat offensichtlich keine Lust zu arbeiten, Gutachten hin oder her.
Warum soll sie auch, wenn es einen gibt, der 45 Jahre lang geackert hat um gemolken zu werden.
Bitter für dich, aber eine Lösung bleibt immer noch: auch mit einer kleinen Rente kannst du auswandern.
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23-10-2013, 20:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-10-2013, 20:21 von Austriake.)
Vollquote gelöscht
Auswandern bringt dann auch nicht mehr viel. Dann lieber diesem Dr...system zur Last fallen wie Jürgen Hass http://wikimannia.org/J%C3%BCrgen_Hass
Austriake
Muss noch mal darauf herumreiten:
Im worst case zahle ich nachehelichen Unterhalt an die Exe die nächsten Jahre bis zum Ende meines Berufslebens - wird von der Höhe her erträglich sein, so wie die Zahlen derzeit im Raum stehen, ca. 800.- € monatlich.
Ab Eintritt in das Rentnerdasein wird die Höhe meiner Altersrente nicht mehr ausreichen, diesen nachehelichen Unterhalt weiterhin an Exe zu bezahlen. Allenfalls noch die Hälfte - was aber bedeutet, dass meine Alterbezüge so weit reduziert werden durch Unterhaltsverpflichtungen (und Versorgungsausgleich) von einstmals 2.300- € monatlich auf 1.050.- €.
Diese Situtaion wird für mindestens neun Jahre so bleiben, bis Exe selbst in den Ruhestand gehen kann. Erst dann endet meine Unterhaltsverpflichtung. Und ich bin dann fast siebzig.
Wer kann mir konkret sagen, ob ich für diese neun Jahre Aufstocker werden kann?
Austriake
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Update:
Der Richter am Familiengericht hat zum Jahresende seinen Schreibtisch aufgeräumt und nicht nur die Akte zum Sorgerechtsstreit in den Keller gelegt, sondern auch zum Thema nachehelicher Unterhalt was verfügt:
Die Exe muss erneut zum arbeitsmedizinischen Gutachter. Und zwar zum selben Gutachter, der sie bereits im Juli 2012 begutachtet hat - mit dem Ergebnis, sie sei vollschichtig arbeitsfähig. Immerhin das lässt hoffen; ich glaube kaum, dass der sein eigenes Gutachten revidieren wird.
Es ist unglaublich, wie in diesem Lande mit legalen Mitteln eine Scheidung verzögert werden kann.
Im Herbst 2009 habe ich Exe die Trennung/Scheidung angedroht, wenn sie nicht auf Entzug geht. Bis sie einen Therapieplatz hatte, wurde es April 2010. Im März, drei Wochen zuvor, hat sie sich krankschreiben lassen. Von April 2010 bis Ende Juni 2010 war sie auf Entzug, erster Rückfall am 31.07.2010. Im August bin ich mit meinem jüngsten Sohn zu einem Angelurlaub an die Müritz, nach Rückkehr im September 2010 erfolgte die räumliche Trennung. Ich bin aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Im Februar 2011 lag der Scheidungsantrag bei Gericht.
Seither wird Exe von ihrer Hausärztin (alte Kampflesbe) fortlaufend krankgeschrieben; mal wegen Rückenschmerzen, mal wegen psychischer Probleme als Folge der Trennungs-/Scheidungsproblematik.
Bis das zweite arbeitsmedizinische Gutachten vorliegen wird, wird es Sommer werden. Ich werde also voraussichtlich auch in 2014 noch nicht geschieden werden, weil eben der nacheheliche Unterhalt immer noch strittig ist. Versorgugsausgleich und Zugewinn sind längst abgehandelt und erledigt. Abtrennung des Verbundverfahrens geht angeblich nur, wenn die Gegenseite damit einverstanden ist - und das wird sie nicht sein.
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Mit welcher Begründung meint der Richter, fremdes Geld für noch eine Runde im Gutachtervergnügungspark verbrennen zu müssen?
Eine Abtennung von Versorgungsausgleich und Zugewinn ist möglich nach Massgabe des §140 FamFG.
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(14-01-2014, 10:12)p schrieb: Mit welcher Begründung meint der Richter, fremdes Geld für noch eine Runde im Gutachtervergnügungspark verbrennen zu müssen?
Eine Abtennung von Versorgungsausgleich und Zugewinn ist möglich nach Massgabe des §140 FamFG.
...es ist Beweis zu erheben über die Behauptung der Antragsgegnerseite, die Antragsgegnerin sei nach wie vor nicht in der Lage mehr als 3 Stunden täglich zu arbeiten, durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens....
So steht`s geschrieben.
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Kannst du dem widersprechen? Schliesslich wurde bereits Beweis über eben diesen Sachverhalt erhoben. Welche neuen Ereignisse rechtfertigen es, erneut Beweis zu erheben?
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Es gibt keine neuen Ereignisse.
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Es gibt vielleicht keine neuen Ereignisse im Verfahren selber. Aber der Richter hatte irgendein Ereignis. Er will es haben und der dumme Michel muss es schlucken und zahlen, denn NOCH ist die Kuh ja nicht trockengemolken. Kenne ich nur zu gut diese Schei** Spielchen, die da laufen.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-04-2014, 17:44 von Austriake.)
Update:
der worst case ist eingetreten. Exe ist ein zweites Mal arbeitsmedizinisch und nervenfachärztlich begutachtet worden. Ihren Opiat-Entzug hat sie wohl ganz gut überstanden (vom Alkohol steht nichts im Gutachten), ihre schlechte Laune aufgrund der Trennungssituation hat sie aber immer noch. Der Gutachter meint jetzt, die depressive Episode sei nunmehr nicht mehr leicht, sondern mittelgradig. Demnach sei in den nächsten zwei Jahren mit einer Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit nicht zu rechnen.
Für mich heisst das:
die bislang der Exe zugerechneten fiktiven 400.- € Einkommen entfallen, d.h. ich werde den Trennungsunterhalt (am Anfang des Monats habe ich die 48. Überweisung zum Trennungsunterhalt geschrieben....) um diese 400.- € aufstocken dürfen auf dann über 1.200.- €.
Irgendwann ist das Eigenheim zwangsversteigert, Exe verliert ihren Wohnvorteil, ich darf dann den Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt um abermals 500.- € aufstocken. Ohne Befristung - müsste zwar lt. aktueller BGH-Rechtssprechung befristet werden, aber das kümmert meinen Richter nicht. Also rund 1.700.- bis 1.800.- € lebenslänglich. Dazu kommen noch die Restschulden aus dem ehem. gemeisamen Haus, die darf ich alleine stemmen - Exe hat ja kein Einkommen....
Wenn nun das Rentenpaket vom Bundestag so verabschiedet wird, wie es in der Presse steht, dann kann ich in ein paar Jahren aufhören (habe jetzt 42 Beitragsjahre, bin 57 Jahre alt). Meine ehemals gute Rente von 2.300.- € ist durch den Versorgungsausgleich reduziert auf ca. 1.600.- €. Wenn ich in den Ruhestand gehe, hat Exe noch neun Jahre bis zu eigenen Verrentung. Von meinen 1.600.- € Rente werde ich ihr keine 1.700.- € zahlen können. Also wird man mir meine Rente auf den Selbstbehalt von aktuell 1.100.- € wegnehmen und der Exe geben. Wenn Exe dann selbst in Rente geht, wird sie von ihren eigenen Ansprüchen von nicht mal 700.- € nicht leben können, also wird man bei mir weiterhin bis auf 1.100.- € alles wegnehmen.
Fazit: 42 Jahre bezahlt (davon fast dreissig Jahre über Beitragsbemessungsrenze, also Höchstsatz), und als Renter bleibt mir der Selbstbehalt von 1.100.- €. Bis zum Ende.
Das lohnt nun wirklich nicht mehr, weiterzumachen. Jeden Euro Rentenanspruch, den ich ab jetzt noch erwerbe, bekommt Exe. Dafür kann ich es lassen. Dann ist jetzt Schluss mit der Karriere. Ich hatte das anders vor, aber so ist es nun.
Merke: selbst ein sechsstelliges Jahreseinkommen reicht nicht aus, der Pleite durch Unterhaltspflicht zu entgehen.
Austriake
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Hallo Austriake.
Sorry das es für dich so schlecht gelaufen ist.
Deshalb bin ich ja auch schon 2 Jahre weg und zahle nicht auch nicht für meine ex Kinder.
Ich hatte 10 Monate je 1000€ gezahlt.
(Du wirst leider wenn du 70 Jahre alt wirst 200000 € an deine Ex gezaht haben).
Ich wünsche dir alles gute für deine Zukunft.
Gruss Wunder.
...dann soll das an dieser Stelle mein erster Beitrag bei euch im Forum sein.
(11-04-2014, 17:40)Austriake schrieb: Dazu kommen noch die Restschulden aus dem ehem. gemeisamen Haus, die darf ich alleine stemmen - Exe hat ja kein Einkommen.... Selbstverständlich hat deine Exe ein Einkommen, mit dem sie sich an der Schuldentilgung zu beteiligen hat - und zwar Höhe des von dir gezahlten EUs (1.700 € - 1.800 €).
(11-04-2014, 17:40)Austriake schrieb: Von meinen 1.600.- € Rente werde ich ihr keine 1.700.- € zahlen können. Also wird man mir meine Rente auf den Selbstbehalt von aktuell 1.100.- € wegnehmen und der Exe geben. Da sich die Einkommensverhältnisse zu diesem Zeitpunkt wesentlich ändern, dürfte ein Antrag auf Abänderung des Unterhaltsbeschlusses durchaus erfolgsversprechend sein.
Storm
(14-01-2014, 09:53)Austriake schrieb: Im Herbst 2009 habe ich Exe die Trennung/Scheidung angedroht, wenn sie nicht auf Entzug geht. Mal davon abgesehen warst Du einfach zu lange verheiratet. Jedes Gericht wird der "guten alten" Dame Deine Rente und noch mehr zur Verfügung stellen.
Für uns "Alten" gilt, unsere Söhne auf sowas hinzuweisen.
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Geh doch einfach irgendwo hin, wo es schön ist, und wo man von 1100EUR und der hohen Kante gut leben kann. An der Adria soll es sehr schön sein. Montenegro vielleicht. Oder am nordafrikanischen Mittelmeer.
Aber da sind dir wahrscheinlich zu viele Ausländer, bzw. bist du dann der Ausländer. Jedenfalls scheint dich hier ja nichts zu halten. Arbeitsleben ist bald rum, Kinder wollen nichts von dir wissen etc. Das ist doch die perfekte Basis, um es sich irgendwo anders gemütlich zu machen.
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Soetwas zu lesen, macht mich sehr betroffen, wobei die Rahmenbedingungen den meinigen möglicherweise nicht ganz unähnlich sind!
Mir scheint, Du verdienst derzeit einfach zu viel, damit gibt es eine zu grosse Verteilungsmasse! Schon mal an längere Krankheit gedacht (Burn out?), ggf. Jobverlust und Neuanfang in Selbständigkeit? Jedenfalls müssten schon lange Strategien entwickelt worden sein, um das "Wasser" umzuleiten ... (vermute mal, dass Ltd Dino hier zu den Experten zählt und seine Gebrauchsanweisung hier im Forum nicht offen legen kann, bin da auch gerade am Basteln ...).
Frage am Rande: Führt Weiterarbeiten trotz Möglichkeit zum Rentenbezug eigentlich zu überobligatorischer Tätigkeit?
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20-04-2014, 07:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-04-2014, 08:02 von Pennfred.)
Ich denke mir geht es ähnlich wie Austriake. Wenn einmal ausreichend Kohle rangeschafft wurde, wird dies von der Helferindustrie lebenslang an die ach so krane Exfrau verteilt.
Ich habe mich auch länger mit dem Thema beschäftigt und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:
- wenn möglich, nicht mehr in die Rentenkasse, Eichel-, Riester- und Sonstige Renten einbezahlen, welche vom Staat gefördert werden als die Pfändungsgrenze. Alles was darüber hinausgeht ist weg (vor der Scheidung ist sowieso 50% verloren), was grundsätzlich die Frage nach dem Sinn dieses Vorsorgeinstruments stellt. Aus diesen Zwangsabgabe Selbstbedienungskassen für Politiker, Beamte und Helferindustrie kommt man jedoch nur raus wenn man das Land verlässt oder selbstständig ist.
- Land verlassen und nach Asien oder Südamerika gehen. Hier hat die Helferindustrie verloren. Alles was in und um Europa ist, hat oder wird in absehbarer Zeit Zugriff gewähren
- Selbstständigkeit in DE mit der Möglichkeit nicht über die Pfändungsgrenze zu kommen. Mit Freunden und Verwandten ergibt sich die Möglichkeit durchaus akzeptabel zu leben, auch in DE
- Rente unter Pfändungsgrenze beziehen und beispielsweise für ein Unternehmen mit Sitz in Italien in einem Drittland wie China etc. tätig werden. Geld fließt auf ausländische Konten, Steuern werden ebenfalls im Ausland bezahlt, Exe geht leer aus.
Wer Rente in DE bezieht und darüber hinaus noch in DE arbeitet, kann sofort die Kohle an die Ex senden. Ich denke Austriake hätte gute Chancen wenn er sich verrenten lässt und dann als Consultant im Ausland arbeitet. Exe verkauft man sowas als Selbstfindungstrip. Frauen kennen sich ja mit so einem Mist bestens aus.
Gruß aus Angkor Wat
Pennfred
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Wer so einen Quatsch wie Riester, Rürup, Bausparen etc. macht, dem ist in Geldfragen sowieso nicht zu helfen. Scheidung hin oder her.
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