20-04-2014, 09:27
Da magst Du recht haben. Es gibt aber sicher Leute, welche sich zu solchen Verträgen haben überreden lassen. Wenn ich mich nicht irre, ist dieses Forum ja dazu da für verschiedene Fragestellungen Hilfe zu bieten.
Tricksereien, um lebenslangen Unterhalt zu sichern
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20-04-2014, 09:27
Da magst Du recht haben. Es gibt aber sicher Leute, welche sich zu solchen Verträgen haben überreden lassen. Wenn ich mich nicht irre, ist dieses Forum ja dazu da für verschiedene Fragestellungen Hilfe zu bieten.
20-04-2014, 09:58
Muss es wirklich so komplex mit Asien oder Südamerika sein, (wo mir das Essen vermutlich nicht schmeckt) wenn Tätigkeit als "weitgehender" Freelancer möglich wäre.
Z.B. GmbH oder UG, die jemand anderem gehört, Anstellungsverhältnis, kleines Gehalt (weil nicht mehr voll leistungsfähig), da laufen dann auch keine großen neuen Rentenansprüche auf. Bleibt dann nur noch die Frage, wie das weitere "Wasser" umgeleitet wird und wo die vertrauenswürdigen Gesellschafter sitzen ... ... solche eine Konstruktion würde in in Anbetracht der Gesamtumstände als Notwehr klassifizieren ...
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Don´t let the bastards get you down! and This machine kills [feminists]! (Donovan)
Hab ich ja geschrieben. Selbstständig in DE. Mit Freunden und Verwandten kein Problem, wenn keiner petzt. Alles was Du legal in DE erwirtschaftest und hierzu zähle ich auch das erweiterte Europa, wird abgegriffen.
(19-04-2014, 21:32)Timo Sassi schrieb: Geh doch einfach irgendwo hin, wo es schön ist, und wo man von 1100EUR und der hohen Kante gut leben kann. An der Adria soll es sehr schön sein. Montenegro vielleicht. Montenegro (oder Crna Gora) wäre ein Option, da ich die Sprache schon kann, Deutsch habe ich erst im Kindergarten gelernt. Mit Ausländern per se habe ich keine Probleme - nur mit Völkern, die als Parasiten an anderen Völkern leben. (20-04-2014, 07:59)Pennfred schrieb: - wenn möglich, nicht mehr in die Rentenkasse, Eichel-, Riester- und Sonstige Renten einbezahlen,... Bin derzeit im Gespräch mit einer Firma in Singapur. Abgesehen davon: Wenn ich für mein Alter aus eigener Kraft vorgesorgt habe, mir aber im Namen des (deutschen) Volkes diese Altersvorsorge weggenommen und jemand anderem gegeben wird, dann soll das deutsche Volk gefälligst für die Folgen gerade stehen. So sehe ich das. Ausserdem habe ich drei Kinder, die dann gerne Elternunterhalt an ihren bedürftigen Vater leisten werden...... Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1
20-04-2014, 12:36
(20-04-2014, 11:10)Austriake schrieb: Ausserdem habe ich drei Kinder, die dann gerne Elternunterhalt an ihren bedürftigen Vater leisten werden...... Das vielleicht schon. Aber dann musst du auch damit rechnen, das du evtl. später einen netten Kurztrip mit Endstation in einem Pflegeheim in Osteuropa machst.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater (20-04-2014, 12:36)Sixteen Tons schrieb: Das vielleicht schon. Aber dann musst du auch damit rechnen, Ob ich nun "freiwillig" irgendwo in Osteuropa meine letzten Tage verbringe, weil ich dort von schmalen 1.100.- € leben kann - oder nicht ganz freiwillig in einem Pflegeheim - macht das wirklich einen Unterschied? Es geht hier auch weniger um mich selbst; ich schildere meinen Fall hier deshalb so ausführlich, damit andere was daraus lernen können. Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1
20-04-2014, 18:24
21-04-2014, 22:54
Bei einer solchen Konstellation würde ich sehr schnell sehr kreativ werden, um nicht abgreifbares Einkommen zu generieren.
Firma in Singapur - hört sich gut an..
22-04-2014, 10:46
(21-04-2014, 22:54)Clint Eastwood schrieb: Bei einer solchen Konstellation würde ich sehr schnell sehr kreativ werden, um nicht abgreifbares Einkommen zu generieren. Der erste und wichtigste Schritt ist jetzt, der Exe den Geldhahn zuzudrehen. Im Moment befasse ich mich vorrangig mit der eigenen Pfändungssicherheit. Bis auf einen Wertgegenstand von ca. 3.500.- € gehört mich nichts mehr - resp. befindet sich im ehem. gemeinsamen Haus. Exe hat bislang die Herausgabe meines Eigentums verweigert, letztlich bin ich mit zwei Koffern (Inhalt: meine Klamotten) ausgezogen. Alles von Wert, was ich noch besitze, befindet sich dort. Wenn also eines Tages der Gerichtsvollzieher hier auftauchen sollte, dann schicke ich ihn geradewegs zur Exe.... Ich werde jetzt zum Monatswechsel die Unterhaltszahlungen einstellen, verheiratet sind wir immer noch. D.h., Exe kann sich nicht mal einen Unterhaltsvorschuss von irgendeiner Sozialkasse (zu meinen Lasten) abholen. Der dann drohende Hungertod wird zeigen, ob sie tatsächlich erwerbsunfähig ist oder nicht. Alles weitere entscheide ich dann danach. Für ein paar Monate wird Exe vielleicht mein Gehalt pfänden können; mal sehen ob das geht. Mein aktueller Arbeitgeber sitzt in Nordamerika, mein Gehalt wird über eine europäische Tochterfirma ausbezahlt - und genau da wäre ich pfändbar. Heute abend treffe ich meinen Chef in London, ich werde ihn nach Alternativen fragen. Vielleicht kann man mein Gehalt über unsere Niederlassung in China ausbezahlen oder so. Wichtig ist jetzt nur, dass ich die letzten drei Monate Kindesunterhalt noch pünktlich bezahle, damit ich keine Angriffspunkte hinsichtlich § 170 StGB biete. Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1
22-04-2014, 11:48
@Austriake
Verblüffende Parallelen. Ich bin auch mit zwei Koffern weg und Exe hat alles behalten. Wenn Dein Gehalt in Europa ausbezahlt wird, ist vielleicht auch London oder die Kanalinseln möglich. Sollte Exe so schnell auch nicht dran kommen. Weiß sie denn welche europ. Zweigstelle auszahlt? Gruß Pennfred
22-04-2014, 11:54
Ja. Ich habe leichtsinnigerweise ein paar Gehaltsabrechnungen aus 2012 nicht geschwärzt bzw. unleserlich gemacht, bevor ich sie dem Gericht übergeben habe.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1
22-04-2014, 11:57
Wohnorte, Arbeitgeber, Auszahlungsstellen wenn möglich immer wieder wechseln. Allein der jedesmal nötige neue Anlauf zur Vollstreckung zermürbt. Auf die Idee, dass selber verdienen einfach ist, führt das allerdings selten.
22-04-2014, 12:31
Stimmt, aber Exe geht es nur um Rache und darum, maximalen Schaden anzurichten.
Die verhungert lieber, als arbeiten zu gehen. Soll mir auch recht sein.... Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1
22-04-2014, 22:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-04-2014, 22:34 von Clint Eastwood.)
Geldentzug hat meine Exe jedenfalls zur Vernunft kommen lassen - allerdings ist sie einiges juenger, die Ehedauer war begrenzt und lebenslangen Unterhalt haette es sowieso nie gegeben - sie arbeitet und verdient einen Gutteil ihres Lebensunterhaltes und ich bin nicht mehr der alleinige Fokus, was Geldquellen angeht.
In Deinem Fall, @Austriake, wuensche ich Dir einen verstaendnisvollen Chef - wenn Du ihm die Umstaende schilderst, dann wird er schon ein Einsehen haben... Wenn die Firma mitzieht, dann ist alles moeglich.. Wuensche Dir viel Glueck!
23-04-2014, 07:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-04-2014, 07:41 von Leutnant Dino.)
(22-04-2014, 10:46)Austriake schrieb: Wichtig ist jetzt nur, dass ich die letzten drei Monate Kindesunterhalt noch pünktlich bezahle, damit ich keine Angriffspunkte hinsichtlich § 170 StGB biete. Das ist der einzig echte Angriffpunkt gegen Dich. Zahle 135,- €/Kind, auch für die Zukunft. Jede Strafanzeige endet dann mit einer kleinen Auflage im Nichts. Strafanzeigen wird es mit Sicherheit eh geben und das lässt sich nicht verhindern. Ist aber nichts schlimmes und man gewöhnt sich daran. Ansonsten eine möblilierte Wohnung anmieten oder Untermieter in einer schönen Wohnung werden. Vielleicht in eine kleine Firma wechseln, wo man wenig verdienen und dennoch einige Vorteile genießen darf. In Deiner Gehaltsklasse brauchst Du bestimmt keinen Rat - Du bist schlau genug. Dein Fall zeigt, dass man in der Tat sofort und gleich alles gegen die Wand klatschen soll und muss. Irgendwann wird die eigene Anständigkeit sowieso bestraft und man wird skrupellos ausgenutzt. In Kürze ziehe ich um und mich müssen dann alle erstmal aufwändig suchen. Klar, werde ich gefunden, aber es kostet Zeit und Geld. Da reibe ich mir die Hände. Meine Verfolger habe ich über die Jahre zermürbt und seit 3 Jahren schreibt mich kein Jugendamt mehr an.
23-04-2014, 19:20
Viel Spass dabei (ich hoffe es kostet die sehr viel).
23-04-2014, 22:53
(22-04-2014, 11:57)p schrieb: Wohnorte, Arbeitgeber, Auszahlungsstellen wenn möglich immer wieder wechseln. Allein der jedesmal nötige neue Anlauf zur Vollstreckung zermürbt. Auf die Idee, dass selber verdienen einfach ist, führt das allerdings selten. Ist es für viele Frauen nicht. Uns Männern fällt das regelmässige Arbeiten leichter, Frauen sehen das eher als Hobby bzw sind bei weitem (!) nicht so belastbar und dementsprechend viel schneller an ihre Grenzen. Da kenne ich einige Beispiele persönlich. Wenns ums jammern über den Job geht, dann siehts schon wieder anders aus.
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
24-04-2014, 13:39
Früher war die Alte echt mal fleißig, aber zu viel Farcebook hat ihr wohl das Hirn eingetrocknet.
Vielleicht hat sie auch "Kopf" oder "Rücken", jedenfalls aber "Faul". Ich wundere mich, dass die vom Jobcenter nicht zum Arbeiten geschickt wird. Oder hofft das Jobcenter noch auf nachehelichen Unterhalt, um die Alte los zu werden ... Wie soll ich mir das sonst erklären? Mitte 40, Sohn hat Ganztages-Betreuung.
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25-04-2014, 09:24
So,
bin gestern nacht von einem Business-Trip aus UK zurückgekommen. Die nächsten Tage und Wochen wird mit Hochdruck am Thema Pfändungssicherheit gearbeitet. Meines Wissens haben deutsche Behörden keinen Zugriff auf Kontenbewegungen ausserhalb Deutschlands (sonst müssten sie ja nicht für teuer Geld CD´s aus der Schweiz kaufen) - jedenfalls keine Staatsanwälte und keine Rechtspfleger / Gerichtsvollzieher. Zumindest nicht im Ermittlungsverfahren, nach rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilung und Fahndung mag das anders aussehen. Ich fürchte mich weniger vor dem § 170 StGB (wenn man mich einsperrt, gibt es auch keinen Euro mehr an Unterhalt...) als vor den Banken. Wie erwähnt gibt es noch Restschulden aus der Immobilie, und falls die Zwangsversteigerung nicht diese Restschulden deckt, werden die Banken bei mir Pfändungsversuche unternehmen. Das "pfändungsfest machen" zu Lasten einer Exe wird keinen Staatsanwalt zu ehrgeizigen Aktionen motivieren, zu Lasten zweier Banken eventuell schon. Da ich mir das Finanzamt vom Hals halten will, werde ich freiwillig was an Einkommenssteuer-Vorschüssen zahlen (erheblich weniger als bisher, weil diese Drecksbande die steuerliche Geltendmachung von Scheidungskosten einfach per Verordnung abgeschafft hat, im Widerspruch zu eindeutigen Gerichsturteilen....), somit scheidet die Variante "plötzlich verarmt" aus, weil sonst strafrechtliche Verfolgung wegen Steuerhinterziehung droht. Und die ist nicht lustig. Krankenversicherung zahle ich dann freiwillig als Freiberufler, von der Rentenversicherungspflicht lasse ich mich die nächsten drei Jahre befreien, als Existenzgründer geht das (wozu weitere Ansprüche bei der Rentenversicherung ansparen - damit Exe später mehr bekommt?). Die Forderungen der Banken zu befriedigen, dazu habe ich absolut keine Lust, da Exe die alleinige Nutzniesserin ist. Hat jemand persönliche Erfahrungen mit einer solchen Konstellation? Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1
28-04-2014, 00:34
Also ich habe lange Zeit eine Immobilie finanziert, die allein der Ex gehörte.
Da wir völlig überschuldet waren und daher bei uns ständig prekäre Zustände herrschten, habe ich sie vor die Wahl gestellt: Entweder das Haus oder ich. Sie entschied sich für das Haus. Nach der Trennung hatte ich keinen Grund mehr, da noch einen Eurocent reinzustecken und die Hütte war wegen einiger Neuschulden immer noch bis unter das Dach fremdfinanziert. Als ich den Banken einen Schuldenbereinigungsplan (Nullplan) vorlegte, haben die drei beteiligten Banken ganz unterschiedlich reagiert. Die Bank mit dem Hauptkredit hat erst mal die Füsse stillgehalten. Die zweite Bank hat sofort die Geschäftsbeziehung gekündigt und die Darlehenssumme, einen fünfstelligen Betrag, mit ein paar Wochen Frist fällig gestellt. Diese Bank meinte dann auch noch, das ich mit Dienstwagen ja noch über den Pfändungsfreigrenzen liegen würde, aber da ich ja eine Mehrkindfamilie zu versorgen habe, sind die Banken als Gläubiger nachrangig und von dem mir verbleibenden Rest ist nichts mehr pfändbar. Nach einem Zweizeiler wurde dann noch mein Sparbuchguthaben von 2 Euro und ein paar zerquetschten eingezogen und seither habe ich nichts mehr von dort gehört. Die dritte Bank hat ihren Anteil an einen Inkassoladen verkauft und der wiederum war sehr hartnäckig und wollte wenigstens monatlich die 79 Eurocent von meinem Arbeitgeber haben, weil ich eine Gehaltsabtretung unterschrieben hatte und eben um diesen Betrag über der Pfändungsfreigrenze lag. Da dürfen die Gläubiger selbst noch im Insoverfahren mit 2 Jahre lang vor allen anderen Gläubigern abkassieren (wenn sie eine unterschriebene Lohnabtretung von dem Schuldner haben). 2 Monate später wurden die gesetlichen Freigrenzen angehoben und das war es dann. Die hauptfinanzierende Bank wollte dann eine komplett neue Finanzierung machen, wenn ich und Ex einsteigen würden. Ich legte das meinem Insolvenzverwalter vor. Mein Insolvenzverwalter guckte sich dann noch die Titel an, die ich für die Kinder nach der Berechnung der RAin von meiner Ex unterzeichnet hatte und meinte: "Da bleiben Ihnen (nach Wechsel der Steuerklasse) noch 700 Euro. Wovon wollen Sie denn da noch Darlehensverbindlichkeiten tilgen? Können Sie das ggf. mit dem Kindesunterhalt verrechnen?" "Nein. Das kann ich und darf ich auch nicht." "Dann wird es mit mir auch keine Neufinanzierung geben." Für das unterjährige und das folgende Trennungsjahr durfte ich die Steuernachzahlungen an das FA in Klasse drei jeweils ganz alleine stemmen. Es waren jeweils keine ganz kleinen dreistelligen Beträge, die ich mir auch noch aus den schmalen Rippen schneiden mußte. Mittlerweile bin ich zwar einen grossen Batzen Schulden losgeworden, weil die Immobilie dann aus meinem Schuldenbereinigungsverfahren herausgekauft wurde. Die Restschulden rechtfertigen es aber immer noch, das Verfahren bis zum Ende zu betreiben und die Verfahrenskosten (Gerichtskosten, Treuhändergebühren) stottere ich auch noch mit 20 Euro im Monat ab. Meine Erfahrung ist, das man spätestens dann in Ruhe gelassen wird, wenn offensichlich ist, das man finanziell völlig auf dem Zahnfleisch geht. Wer nichts hat, dem kann man auch nichts mehr weg nehmen. Es gibt aber eben solche und solche Gläubiger. Die Einen nehmen den Verlust ihrer ausgegebenen Kredite eben als Geschäftsrisiko hin, andere versuchen mit allen Mitteln, noch irgenwie an Bares zu kommen, auch wenn Nutzen-Aufwand unverhältnismässig sind. Mitunter sind auch welche dabei, die das sogar sehr persönlich nehmen und Versuche unternehmen, dem Schuldner noch über das StGB vor das Schienbein zu treten (Eingehungsbetrug etc.). Damit wird bezweckt, eine Forderung aus unerlaubter Handlung über die Dauer einer möglichen Insolvenz des Schuldners zu erhalten. Damit war ich auch schon konfrontiert worden. Das sind eben so meine Erfahrungen dazu.
14-03-2021, 14:42
14-03-2021, 16:52
Du hast aber schon gesehen, dass der Beitrag 9 Jahre ist? Vielleicht ist Skippie mittlerweile Uropa und zahlt Urenkelunterhalt. Muss er ja, §1601 BGB ist da ganz eindeutig.
15-03-2021, 10:07
(14-03-2021, 16:52)p__ schrieb: Du hast aber schon gesehen, dass der Beitrag 9 Jahre ist? Vielleicht ist Skippie mittlerweile Uropa und zahlt Urenkelunterhalt. Muss er ja, §1601 BGB ist da ganz eindeutig. Mann mag kaum glauben, wie lange sich solche Auseinandersetzungen hinziehen können. Ich bin auch immer noch vor Gericht mit meiner Exe und seit kurzem mit ihrer Schwester zugange. Ich wurde im November 2014 zu lebenslangem nachehelichem Unterhalt verurteilt und im gleichen Termin dann auch rechtskräftig geschieden. Den vom OLG Stuttgart ausgeurteilten Unterhalt zahle ich heute noch - obwohl ich nach mehreren Jahren des sozialen Absturzes nurmehr zum Mindestlohn beschäftigt bin. Ich verdiene unter Selbstbehalt und stocke mit ALG II-Leistungen auf. In den Jahren dazwischen konnte ich den nachehelichen Unetrhalt nur leisten, weil ich innerhalb der Verwandtschaft meine Erbansprüche aus dem Elternhaus verpfändet habe. Zwei Abänderungsklagen, um den nachehelichen Unterhalt an mein Einkommen anzupassen, sind am Familiengericht gescheitert. In diesem Jahr noch gehe ich in Altersrente, abschlagsfrei. Dann wird das Jobcenter die Aufstockerleistungen einstellen, weil nicht mehr zuständig. Meine Altersrente wird aber nicht ausreichen, um den nachehelichen Unterhalt zu bezahlen, ohne deutlich unter den Selbstbehalt zu rutschen. Wie ich das stemmen soll, weiß ich im Augenblick noch nicht. Jetzt ist auch noch die Schwester meiner Ex aufgetaucht, die von mir noch 25.000.- € will, weil meine Ex ihr den Anteile aus der vorweggenommenen Erbfolge (wir hatten damals das Elternhaus der beiden von den Eltern übernommen und erweitert und modernisiert) nicht zahlen kann oder will. Ich habe meine Hälfte daraus schon 2005 bezahlt. Diesen Betrag kann ich nicht zahlen und werde jatzt als Rentner in die Verbraucherinsolvenz gehen müssen, um diese finanzielle Verpflichtung loszuwerden. Logischerweise bin ich komplett vermögenslos, und daher die Nachwirkung auf Kinder und Enkel: Von mir wird es nichts mehr geben - jetzt nicht, und nach meinem Tod auch nicht. Geheiratet habe ich 1980. So gründlich kann man sich das Leben versauen. Seit mehr als vierzig Jahren werde ich ausgeplündert und gemolken, ein Ende ist nicht in Sicht.
Bibel, Jesus Sirach 8.1
Oh Mann. Mein ehrliches Mitgefühl hast Du. Leider hilft es der Situation nicht ab...
1. Bezüglich der 25 K stellt sich vielleicht die Frage (ich weiß es natürlich jetzt gerade auch nicht wirklich...) ob du überhaupt für den Anteil, den die Ex nicht zahlt, zivilrechtlich haftbar bist. Mir kommt der Gedanke wegen Folgendem: Beispiel: Ein Ehepaar (geschieden) hat ein haus und Darlehensverträge die auf beide laufen (Kreditnehmer). Der Mann zahlt z.B. ein Darlehen in Gänze ab. Dann hat er einen zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch an die Ex. Sie ist ja auch Darlehensnehmer. Aber in Deinem Fall will eine Dritte etwas von Dir, weil die eigentliche Adressatin sich weigert. Da stellt sich die Frage: Ist der Anspruch gegen dich überhaupt vorhanden? Und wenn ja, was juristisch zu prüfen wäre, dann hättest Du den Anspruch gegenüber Deiner Ex als zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch. Also da sollte man mal dran bleiben... 2. Wegen des Unterhalts kann ich nur sagen, was ich wirklich machen würde und mir sonstwo vorbei ginge. Ich würde ab Beginn der Rentenzahlung meine Zahlung einstellen. Danach wird die Ex pfänden. wenn das geschieht, würde ich die Aufstockung der Rente beim Amt für Grundsicherung beantragen. Die sind genau dann, entgegen des Jobcenters, dann zuständig. 3. Sollte sich heraus stellen, dass die Forderung der 25 k berechtigt ist, dann liefe sie ja ins Leere, weil bei Dir keine pfändbaren Gehaltsbestandteile oder Rentenbestandteile bleiben. Somit bekommt die Schwester nichts. Pech gehabt. Natürlich gibt es im Prinzip noch die Möglichkeit der Verbraucherinsolvenz. Warum auch nicht. Das verfahren würde dann zwar in der Restschuldbefreiung endgültig dafür sorgen, dass die 25 K wenn sie berechtigt sind) erlöschen, aber du hättest die Verfahrenskosten abzustottern (ca. 1600 €). Sehr ärgerlich. Da stellt sich die Frage, ob man einfach dem Gerichtsvollzieher einen Kaffee bräut, er die Vermögensauskunft ausfüllt und im Prinzip das gleiche Ergebniss hat. P.S.: Kennst Du noch den Camper aus alten Forenzeiten? Der hat ja damals mal ein Hohelied auf seinen Anwalt gesungen. Der Gleiche hat damals den Amtsrichter verhauen, als ich kurz vorm Knast stand. Falls du doch nochmal einen brauchst, habe ich bis heute die Adresse. Aber auch für ihn lege ich natürlich nicht die Hand ins Feuer. Ist halt ein Anwalt, und wer weiß, wie der heute so drauf ist....
15-03-2021, 15:02
Die 25000 würde ich gelassen abwarten. Bei dir läufts doch so oder so auf Grundsicherungsniveau raus. Heirate eine reiche Witwe und geh auf Kreuzfahrt bis Exitus:-)
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