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Der Weg zum ABR - Antrag gemeinsames Sorgerecht
#26
Hintergrund des kurzen Antrages ist einfach erklärt. Schreibe ich eine Begründung, wie gut ich doch als sorgeberechtigter Vater wäre, setze ich mich den Anfeindungen der Mutter aus. Die neue Sorgerechtsregelung gibt doch vor, "Mutter muss begründete Zweifel anmelden". Das kann sie gerne versuchen. Bis dahin gilt, "glatt wie eine Wand". Die im Vorfeld getätigten Aktionen, Antrag Ordnungsmittel und Anzeige Kindeswohlgefährdung, sind alle sattelfest. Sie ist am Zug zu entscheiden, wie dolle die Auseinandersetzung wird. Danke für eure guten Wünsche. Wink

Nachgereicht, PDF-Dokument anhängig.

P.S. In unserem Amtsbezirks-Bereichen kommt eine separate JugendamtsmitarbeiterInnen zum Verfahren, um etwaiige Elternlastigkeit auszuschließen. War ein blanke Empfehlung von ihr, da sie das Dilemma mit der Mutter noch aus Verhandlungen 1 und 2, um Sorge sowie Umgang kannte, eine neutralen Antrag zu stellen. Evt. Anträge sowie VKH und RA kann später erfolgen.
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#27
Nachdem der Antrag auf gemeinsame Sorge abgeschmettert wurde, einen Antrag auf die alleinige Sorge zu stellen, ist entweder ein Ausdruck von Selbstvertrauen und Zuversicht oder ein Zeichen von Dummheit.

Ansonsten @Wackelpudding hast du es festgestellt. Wir wissen eigentlich nichts über die Hintergründe. Was wir wissen ist, dass der TO glaubt aus diversen Gesprächen im Jugendamt und sonstwo Hinweise erhalten zu haben, dass alleinige Sorgerecht zu beantragen zu sollen und deswegen Bestrebungen bzgl. des Umgangsrechts fallen ließ. Er hat scheinbar in einer strittigen Konstellation trotz Anwalt eine Umgangsvereinbarung, die nicht vollstreckbar ist, selbiger Anwalt rät ihm offenbar zu einem Antrag auf die alleinige Sorge.
Ein Richter oder eine Richterin nimmt seinen zwecklosen Antrag auf Ordnungsgeld "zur Kenntnis" und er freut sich darüber und leitet daraus positive Signale in Hinblick auf das bevorstehende Sorgerechtsverfahren ab, anstatt das als die schallende Ohrfeige zu begreifen, die es ist.

Ordentliche Richter und Richterinnen, die Väter nicht in die Pfanne hauen wollen, erteilen die Belehrung gemäß 89 Abs. 2 FamFG von Rechts wegen, so wie es sich gehört und lachen sich nicht zur Kenntnis nehmender Weise ins Fäustchen.

Nun ist ja nichts unmöglich, aber wenn ich den verschiedenen Szenarien gewisse Wahrscheinlichkeiten zuordne, komme ich zu genau dem Ergebnis, zu dem ich gekommen bin.
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#28
(06-05-2014, 23:11)Timo Sassi schrieb: ...einen Antrag auf die alleinige Sorge zu stellen,...

Wo macht er das?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#29
Also ABR, so lautet der Antrag nicht sondern auf gemeinsames Sorgerecht. Und Richterentscheid hat was mit Wechsel zu tun. Bei uns sind drei Richter für Familienangelegenheiten zuständig. Ganz vorne stand wie ich es halten möchte: Antrag geS, --> Widerspruch, --> Antrag auf Alleinsorge zu Bildung und Gesundheit. Antrag auf ABR, unter Vorbehalt, wird nach Lage entschieden, wegen z:B. Gutachten, Richterin-Einstellung, etc.

Welche Hintergründe braucht ihr?

P.S. Ich habe Umgangsbeschluss 10/2012 (Sorge 12/2012), NICHT Vereinbarung. Mutter lehnt Umgangsmodifizierung ab. Sohn kommt im September in die Schule, Umgang bis Montag früh Schulbeginn, wie derzeit zur KiTa, wäre dikutierenswert wegen Förderlichkeit. Also ein guter Aufhänger für Antrag auf Abänderung des Umgangsbeschluss. Dazu die Jugendamtstante befragt, kam sie mit dem geS um die Ecke, da sie meine Intention noch kennt.
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#30
Ach, Entschuldigung. Es war die gemeinsame Sorge.

Aber das ist doch Quatsch. Es wurde doch schon vor kurzem abgelehnt. Wie kommst du darauf, dass es ein paar Monate später durchgeht?

Wenn die Mutter so defizitär ist, dann gab es die Defizite doch auch schon vor ein paar Monaten.
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#31
(06-05-2014, 23:21)Niels567 schrieb: möchte: Antrag geS, --> Widerspruch, --> Antrag auf Alleinsorge zu Bildung und Gesundheit. Antrag auf ABR,

Nach dem Antrag GES kommt Beschwerde in der gleichen Sache. Alleiniges Sorgerecht beinhaltet das ABR schon.

Beleg mal bessere Bildung und Gesundheit
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#32
(06-05-2014, 23:22)Timo Sassi schrieb: Wenn die Mutter so defizitär ist, dann gab es die Defizite doch auch schon vor ein paar Monaten.

Du glaubst gar nicht, wie gezielt da vorbei geguckt wird, wenn das nicht handfest belegt werden kann. Das ist hier ja unsere wesentliche Wissenslücke...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#33
Meine Guete, mir haben damals auch alle erklaeren wollen, dass es zweck- und sinnlos ist das Sorgerecht ueberhaupt zu beantragen. Gut dass ich auf "alle" nicht gehoert habe. Was man nicht beantragt, kann einem auch vor Gericht nicht zugesprochen werden!!!! Etwas zu beantragen kann wohl nicht schaden. Ausserdem ist er doch noch garnicht soweit und sein Antrag auf GSR ist meiner Meinung nach sehr gut und die vom ihm erlaeuterte Strategie klingt richtig. Soll die Exe sich doch abmuehen mit Widerspruchsbegruendungen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#34
Habe oben drüber mal ein paar Hintergründe ergänzt.

@Zala: Sorry, habe mich falsch ausgedrückt, Sorge in den Teilen Bildung und Gesundheit "würde" ich gerne alleine belegen. Ich werde NICHT sofort nach dem Aufenthaltsbestimmungsrecht greifen. Lieber den Spatz in der Hand... vorerst.

P.S. @Wackelpudding: Gutachten wurde im Verfahren 1 abgelehnt. Gescheitert ist das ganze an nicht funktionierender Kommunikation. Mediation ist erfolglos verlaufen. Der Sachstandsbericht dazu ist Wertungsfrei verfasst. Einzig die Teilnahmen sind aussagekärftig, Vater 8 und Mutter 2 Einzelsitzungen von acht.
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#35
(06-05-2014, 23:25)Zala schrieb: Alleiniges Sorgerecht beinhaltet das ABR schon.
Beleg mal bessere Bildung und Gesundheit

Alleinige Sorge zu Bildung und Gesundheit beinhaltet kein ABR.

Bei mir besteht GeS und ich kann wg. der LRS meines Sohnes alleine Entscheidungen zu schulischen und psychotherapeutischen Maßnahmen treffen.
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#36
(06-05-2014, 23:33)wackelpudding schrieb: Du glaubst gar nicht, wie gezielt da vorbei geguckt wird, wenn das nicht handfest belegt werden kann. Das ist hier ja unsere wesentliche Wissenslücke...
Das brauch oder muss ich nicht glauben, das weiß ich. Tatsache ist, das der TO den Grund für die Ablehnung des Sorgerechts damals bis heute nicht aus dem Weg geräumt hat..."Ich habe Telefonate verweigert", oder so ähnlich.

(06-05-2014, 23:33)kay schrieb: Etwas zu beantragen kann wohl nicht schaden.

Du bist wohl auch erst seit gestern dabei? Selbstverständlich kann das verheerenden Schaden anrichten.

So, ich bin gerade dabei mich bettfein zu machen, insofern kann es durchaus sein, dass ich etwas nicht richtig gelesen habe oder auch grundsätzlich nicht mehr auf der Höhe bin. Ich will auch grundsätzlich niemandem ausreden Anträge zu stellen, aber es sollte doch schon Sinn haben.

Was ich hier mitgenommen habe und was sich bei mir gefestigt hat ist, dass Umgang erstens nicht funktioniert und zweitens geändert werden sollte, man davon abgelassen hat und man sich stattdessen jetzt in aus meiner Sicht nutzlosen Sorgerechtsverfahren aufreibt und zerfasert.
Meine Idee dazu ist, dass das nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führen wird und man sich lieber um den Umgang kümmern sollte.
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#37
(06-05-2014, 23:35)Niels567 schrieb: Gescheitert ist das ganze an nicht funktionierender Kommunikation.
Ach so meinst Du das!
Daran wird es wieder scheitern. Darf es eigentlich nicht aber es wird sich auf das Bundesverfassungsgericht berufen. Leider auch mein Problem. Kindeswohl interessiert niemand Dein Geld schon.
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#38
(06-05-2014, 23:35)Niels567 schrieb: Gutachten wurde im Verfahren 1 abgelehnt.

Gutachten beim Antrag auf GeS? Ich muß gestehen, das verwirrt mich...
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#39
Wenn Du das machst halt uns auf jedem Fall auf dem laufenden. Vielleicht ändern Richter ja doch mal ihre Meinung und halten sich an die Gesetze.
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#40
Wenn man auf Würfelspiele steht, kann man das ja machen. Ich bin der Ansicht, dass es in dieser Konstellation unwahrscheinlich ist. Der Richter wird dann wohl so etwas sagen wie, sie können sich ja noch nicht einmal über den Umgang einigen und Ihre Kommunikation hat sich auch noch nicht verbessert und dann ist er durch damit. Wenn der TO dann noch damit hausieren geht, dass er eigentlich Teile des Sorgerechts für sich alleine beanspruchen will, dann ist sowieso Feierabend. Aber vielleicht hat er auch Glück. Vielleicht ist die Mutter ja wirklich so unzumutbar und stadtbekannte Drogenabhängige oder so. Das kann alles sein.

Ich persönlich verlasse mich nicht auf Glück.
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