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So macht Mediation natürlich Sinn..!?
#51
@skipper

Ok danke Dir!

Da bin ich mal auf morgen gespannt... ;-)

Wieso liest keine Mensch die Begründung? Eh nicht, oder weil meine uninteressant ist? Muss dem Gericht doch wenigstens sagen können, wieso die erwünschten umfangreichen Zeiten bei mir gut für Tochter sind?
Und würde schon gerne (wenigstens durch die Blume) aufzeigen, wie das bisher (nicht) gelaufen ist; ansonsten müsst ich ja gar nicht vor Gericht.

(14-05-2014, 00:12)Skipper schrieb: LNB,
Die Krankheitregelung ist überflüssig, streichen! Fällt ein Termin aus, ganz gleich aus welchen Gründen, dann wird nachgeholt.

Bei Deinem Vorschlag habe ich das Gefühl, daß er mehr Streit verursacht, als vermeiden hilft.

Und wenn du Mamas Begründung zur Krankheitsregelung, etc gelesen hast, bin ich ja mit ner weniger detaillierten Regelung nur noch am "Termine Nachholen"..?! Und sehen darf ich Tochter auch nicht, wenn Sie "Krank" (d.h. übermüdet, quengelig, weinerlich ist oder nicht spielen mag...)
renne von einem Termin zum anderen, den Sie für Tochter plötzlich ausmacht;
Oder stehe morgens wiedermal vor verschlossener Tür weil ihr einfällt, doch noch bei der Schwester bleiben zu wollen....
Also wieder gerenne mit Nachholterminen und keinerlei Planungssicherheit;

Ebenso mit dem Umgangstagebuch; Ohne krieg ich einfach keinerelei Infos; Und DAS darf das Gericht schon wissen, oder
besser wegen jedem kleinen Schiß wieder ein neues Verfahren starten? Das kanns doch auch nicht sein....!?

Aber Gute Nacht erstmal :-)
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet
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#52
Ausgefallene Umgangstermine sind immer sofort also das darauf folgende Wochenende nach zu holen.

Du kannst im Gericht darauf bestehen das sie dich anrufen muss so das Du nicht umsonst vor verschlossener Tür stehst.

Auf die Krankenkassenkarte solltest du auch bestehen während der Umgangszeiten man weiß ja nie.

Ordnungsmittel müssen unbedingt mit rein.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#53
womit ich euch ja Recht geben muss, beim GSR hats auch keine Begründung gebraucht; aber da hat Mama ja auch gar nicht überrissen um was es eigentlich geht....
Jetzt gehts "um Ihre Tochter" die auf keinen Fall zum Papa darf und da kämpft Sie mit allen Mitteln...
Bin nach nur einem Termin Ihrerseits beim KSB eh schon der, der nicht versteht, daß Tochter (ganz plötzlich) "halt ein Schlafkind" ist und deshalb meine UG-Nachmittage verschläft
der der nicht von Auge zu Auge reden will, und mit Tochter nicht angemessen umgehen kann... 8-)

@zala
Ferienregelung OK, da würde auch mehr rausspringen wie so;
dann wär das ja sozusagen jedes We 48 Stunden und die anderen Wochen auch 48 Stunden am Stück, oder wie? sonst wirds ja noch unübersichtlicher....
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#54
Lass die Mittwoch und Donnerstag 9.30 Uhr - 18.00 Uhr erst im August beginnen. Das wird mit dem Babyschwimmen zu Kompliziert.
Freitag 17.00 Uhr - Sonntag 17.00 Uhr.
Achte auf immer gleichbleibende Uhrzeiten sonst kommst Du irgendwann durcheinander.

Ziel dieser Regelung ist das Du feste Zeiten hast und keine Ausreden von der KM kommen das Kind war Krank.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#55
(14-05-2014, 00:58)Zala schrieb: Lass die Mittwoch und Donnerstag 9.30 Uhr - 18.00 Uhr erst im August beginnen. Das wird mit dem Babyschwimmen zu Kompliziert.

aber genau Mittwoch Vormittag ist doch das Babyschwimmen...

Freitag 17.00 Uhr - Sonntag 17.00 Uhr.
Achte auf immer gleichbleibende Uhrzeiten sonst kommst Du irgendwann durcheinander.

Das würde ja heißen in den anderen Wochen Donnerstag auf Freitag dann auch schon Mittwoch 17.00 Uhr bis Freitag 17.00 Uhr..!?

Und somit wären wir bei 4 ÜN in 2 Wochen; wäre ja toll, aber... hmmm Ob das der Richter macht? ;-)



Ich komme nicht durcheinander... hab ja nen Kalender, aber KM blickts ja jetzt scho nimmer... ;-)

Is ja die eine Woche immer Mittwochs, Samstag/Sonntag, die andere Woche dann eben Donnerstag/Freitag
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#56
Ein Versuch ist das Wert. Auf jeden fall wird darüber gesprochen. Das ist wichtig bei einer Umgangsregelung.

Das Geld für den Anwalt würde ich mir sparen das kriegst Du sicher alleine hin.
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#57
(14-05-2014, 00:58)Zala schrieb: Ziel dieser Regelung ist das Du feste Zeiten hast und keine Ausreden von der KM kommen das Kind war Krank.

... und genau das wird kommen, egal was ich vorschlag... :-(
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#58
Ist es in der Umgangsregelung erst mal drin dann bleibt es da auch und die Diskussionen sind weg.

Ausreden müssen im Vorfeld unmöglich gemacht werden.
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#59
deswegen ja das Attest vom Arzt, oder lieg ich da falsch?
dann weiß ich, das Kind wirklich krank ist.....

Und Besuchen würd ich Sie ja gerade dann auch sehr gerne....
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#60
Kleine Kinder fühlen sich schnell mal nicht gut oder bekommen Fieber.
Ob der Richter bei der Bescheinigung mitspielt ist fraglich. Was dann passieren kann ist das Du die KM auf dumme Gedanken bringst wenn der Richter es verneint. Geh dieser Gefahr lieber aus dem Weg.
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#61
@zala

Aber die "Dummen Gedanken" hat Sie ja eh schon; und das nicht zu knapp...
Und leider auch den Willen, Kind mächtig zu manipulieren....

(10-05-2014, 19:57)LifeNoBeach schrieb: Mama ließ schreiben:

Zu 6. Wenn KIND deutlich erkennbar krank ist (z.B. fiebrig, weinerlich, quengelig, schläfrig, spielt nicht, will immer auf dem Arm der Mutter sein, leidet erkennbar unter Schmerzen) bleibt sie bei der Mutter. Bei Schnupfen, Husten, leichtem Durchfall, leichtem Unwohlsein - ohne die beschriebenen Begleiterscheinungen - geht KIND zu ihrem Vater.

laut Meinung der Mama hätt Tochter dann die letzten 4 Wochen gar nicht zu mir dürfen; weil ja Totmüde und heut schon wieder den ganzen Umgangsnachmittag verschlafen... :-(
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#62
Mach Dir darüber keine großen Gedanken. Bei der Umgangsvereinbarung beim Gericht sprichst Du das mit an der Richter wird ihr schon sagen wie das zu laufen hat. Geh davon aus das Du auch abstriche machen must. Ihr werdet eine Lösung finden mit der Ihr beide leben könnt. Nur bei der Umsetzung nachher werden die Ordnungsmittel wichtig.

Richter haben auch eine eigene Ansicht wie sie sich das Vorstellen
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#63
(10-05-2014, 15:09)LifeNoBeach schrieb: Bei offensichtlicher Krankheit der Tochter (z.B. weinerliches Verhalten, "auf dem Arm bei Mama bleiben wollen", quengelig oder schläfrig sein, nicht spielen wollen) bleibt Tochter natürlich bei KM...

Bitte korrigieren:

(10-05-2014, 15:09)LifeNoBeach schrieb: Bei offensichtlicher Krankheit der Tochter (z.B. weinerliches Verhalten, "auf dem Arm bei VATER bleiben wollen", quengelig oder schläfrig sein, nicht spielen wollen) bleibt Tochter natürlich bei KV...
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#64
LNB,

ich komme leider erst später dazu, einen Entwurf einzustellen. Sorry.Undecided

Vielleicht magst noch warten, die eine oder andere Anregung bedenken, bevor Du abschickst.

S.
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#65
@ skipper

das ist gar nicht schlimm, Danke dir!
vor Mitte nächster Woche geht der nicht raus;
So lang hat Mama nochmal Gelegenheit dem Kompromißvorschlag zuzustimmen. Was sie eh nicht tut...
Aber will ja gut vorbereitet sein... ;-)
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#66
(14-05-2014, 01:09)Zala schrieb: Das Geld für den Anwalt würde ich mir sparen das kriegst Du sicher alleine hin.

Und nein, das mach ich nicht; So locker das mit dem GSR war, so derbe wirds glaub jetzt wenns um den Umgang geht....
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#67
Auf einen großen streit dort im Gericht brauchst Du Dich nicht einstellen. Das wird alles ruhig verlaufen. Du sagst was Du möchtest entweder der Richter gibt es Dir gleich oder es wird ruhig und sachlich darüber gesprochen. Du kämpfst jetzt mehr als im Gericht.

Die Gegenseite versucht etwas. Lass Dich nicht aus der ruhe bringen.
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#68
Du machst den Fehler mit dem in die Verhandlung zu gehen, was du willst und nicht mit dem was sinnvoll ist. Man geht nie mit dem in die Verhandlung, was man will. Das ist geheim. Du hast dich im Geiste auch schon festgelegt und festgefahren, das nimmt dir Flexibilität und Manövrierfähigkeit. Wenn ich wetten müsste, würde ich sagen, dass du vielleicht mit der Hälfte von dem aus der Verhandlung gehst, was du so in deinem regulierten Forderungskatalog hast. Anwalt ist grundsätzlich überflüssig, der macht weder nach oben noch nach unten einen Unterschied. Wenn du sozusagen emotional einen brauchst, dann ist das in Ordnung.
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#69
(14-05-2014, 20:17)iglu schrieb: Du machst den Fehler mit dem in die Verhandlung zu gehen, was du willst und nicht mit dem was sinnvoll ist. Man geht nie mit dem in die Verhandlung, was man will. Das ist geheim. Du hast dich im Geiste auch schon festgelegt und festgefahren, das nimmt dir Flexibilität und Manövrierfähigkeit.

Hmm. sinnvoll wäre, Tochter so bald wie möglich zu mir zu holen...
Aber ein Geheimnis ist das für mich auch nicht wirklich...

(14-05-2014, 20:17)iglu schrieb: Wenn ich wetten müsste, würde ich sagen, dass du vielleicht mit der Hälfte von dem aus der Verhandlung gehst, was du so in deinem regulierten Forderungskatalog hast. Anwalt ist grundsätzlich überflüssig, der macht weder nach oben noch nach unten einen Unterschied. Wenn du sozusagen emotional einen brauchst, dann ist das in Ordnung.

Ich fürchre einfach daß die KM "aus dem vollen" schöpfen wird
und alles mögliche an absurden Behauptungen kommen wird;
und genau um dem möglichst sinnvoll zu begegnen, hätt ich den Anwalt gern dabei....
gerade weilo die Gegensete alles mögliche versuchen wird;

Wenn ich bestimmte Dinge doch nicht einforder, werd ich Sie sowieso nicht bekommen, oder?
Dann bräuchten wir keine endlosen Diskussionen über "entsorgte Väter" und solche die mit Minimalumgang zurechtkommen müssen...
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#70
Beim Umgangsrecht sind diese Richter doch sehr entgegen kommend. Immer höflich bleiben. Du redest so oder so mehr wie Dein Anwalt.
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#71
Die meisten Väter verhalten sich denkbar ungeschickt. Das ist ihnen nicht vorzuwerfen sondern ein Ergebnis der emotionalen Belastung und der Verhältnisse insgesamt. Ich war da keine Ausnahme. Wenn und sobald man das System durchschaut und die Spielregeln erkannt hat, kann man sich darin ziemlich erfolgreich bewegen. So wie du spielst, wirst du verlieren. Auf deutsch heißt das, dass du nicht das bekommen wirst, was du willst.
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#72
(14-05-2014, 20:31)LifeNoBeach schrieb: Dann bräuchten wir keine endlosen Diskussionen über "entsorgte Väter" und solche die mit Minimalumgang zurechtkommen müssen...

Solange Dir keine Straftaten von der KM unterstellt werden ist alles gut. Das GSR hast Du doch schon. Bleib ganz ruhig.
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#73
(14-05-2014, 20:38)Zala schrieb: Solange Dir keine Straftaten von der KM unterstellt werden ist alles gut. Das GSR hast Du doch schon. Bleib ganz ruhig.

aber ich fürchte genau das wird früher oder später passieren;
vielleicht nicht in der Verhandlung, aber sicher dann bald....

Frau Mama wird mich sowieso als völlig unfähig und desinteressiert an Kommunikation hinstellen;
Das tut Sie ja jetzt schon, wo nur irgend möglich.
Aber die Realität seiht halt genau andersrum aus!?
und das muss ich doch zumindest mal erwähnen, oder nicht?

(14-05-2014, 20:36)iglu schrieb: So wie du spielst, wirst du verlieren. Auf deutsch heißt das, dass du nicht das bekommen wirst, was du willst.

und was wäre Deiner Meinung nach der richtige Ansatz?
Auf Begründung komplett verzichten?

Ich mein, das Ziel ist klar..! Möglichst viel Zeit mit Tochter;
weil alles andere ist ja eh (erstmal) Utopie;
und für Tochter wär das auf alle Fälle auch ein großer Gewinn....
Das wie ist dabei zweitrangig und zu tragfähigen und sinnvollen Kompromissen bin ich auf jeden Fall bereit...

mir dabei egal, in welcher Form genau; aber halt so viel wie geht;
und ins Bett bringen würd ich Sie auch sehr gerne mal....

Das kann doch alles nicht sooo kompliziert und offensichtlich realitätsfern sein?
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#74
Wenn die KM unsachlich wird bremst der Richter sie schnell. Da brauchst Du keine Angst zu haben. Spiel das Spiel mit dem Kopf. Meine zweite Umgangsreglung habe ich auch ohne Anwalt gemacht. Da ist wesentlich mehr für mich bei rausgekommen.
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#75
Was man nicht beantragt, kann man bei Gericht nicht bekommen. Ich habe es schonmal erwaehnt, haette ich auf "Alle" gehoert, wuerde mein Sohn jetzt nicht bei mir leben.....

Das sie Dich anzeigt oder beschuldigt wird kommen, so oder so. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Du hast aber im Gegensatz zu anderen den Vorteil, dass Du es weisst und Dich entsprechend vorbereiten kannst. Daher kann so eine Falschbeschuldigung am Ende auch zu Deinem Vorteil sein. Wie auch schon geschrieben, der Kampf wird Jahre dauern, kurzfristig kommst Du da nicht ans Ziel. Den ersten Schritt (GSR) hast Du geschafft, der zweite ist Umgang und dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Bei mir hat der Kampf drei Jahre gedauert und sobald die Hexe aus dem Knast draussen ist, geht der Terror weiter.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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