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So macht Mediation natürlich Sinn..!?
Mensch, LNB,
Du gehörst wirklich zur Kategorie Väter, die sich nicht von der Ex und Mutter trennen wollen bzw können.

Kränkung ist mE ein Zeichen dafür, daß Du die Angelegenheit zu dicht an Dich ran, dich überwältigen läßt und Dich damit außerstande setzt, souverän auf den Sollzustand hin zu arbeiten.

S.
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Wenn Du beim Gericht beantragst, entsprechend Deinem Vorschlag zu beschliessen, wird die Mutter doch darauf mit abweichenden Vorstellungen antworten. Das wird dann im Termin zu diskutieren sein und da kannst Du dann vorbringen, warum Dein Vorschlag gut für das Kind ist.

Ich würde das Gericht auch darum bitten, die Umgangsregelung mit Sanktionen zu versehen, da Du aufgrund der bisherigen Erfahrungen nicht damit rechnen kannst, dass sie eingehalten wird. Für den Fall, dass das Gericht hierzu detaillierte Informationen möchte, würde ich um richterlichen Hinweis bitten.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Zumindest kann ich jetzt schon mehr als deutlich beweisen, daß Frau Mama nicht gewillt ist sich an Absprachen zu halte, einzusehen daß Regelmäßigkeit fürs Kind wichtig ist, und den Kontakt von sich aus auf ein Minimum beschränkt... Wie war das mit der Bindungstoleranz?

(16-05-2014, 00:13)wackelpudding schrieb: . Für den Fall, dass das Gericht hierzu detaillierte Informationen möchte, würde ich um richterlichen Hinweis bitten.

Was heißt das?
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet
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(16-05-2014, 00:15)LifeNoBeach schrieb: Wie war das mit der Bindungstoleranz?

Nicht jetzt falscher Zeitpunkt!
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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(16-05-2014, 00:13)Skipper schrieb: Mensch, LNB,
Du gehörst wirklich zur Kategorie Väter, die sich nicht von der Ex und Mutter trennen wollen bzw können.

Kränkung ist mE ein Zeichen dafür, daß Du die Angelegenheit zu dicht an Dich ran, dich überwältigen läßt und Dich damit außerstande setzt, souverän auf den Sollzustand hin zu arbeiten.

S.

Damit magst Du insofern Recht haben, daß mir die fehlende Zeit mit Tochter sehr nahe geht; aber von der Mutter trennen muss ich mich emotional gar nicht, da wir nie ne Beziehung hatten....
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet
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Du schreibst, dass Du aufgrund der bisherigen Erfahrung Sanktionen beantragst. Punkt. Nicht mehr. Daran hängst Du dann den Satz: "Sofern das Gericht hierzu detaillierte Informationen wünscht, wird um richterlichen Hinweis gebeten." Damit hast du das Thema gesetzt, aber gleichzeitig gezeigt, dass Dir nicht unbedingt daran gelegen ist, zu eskalieren. Wenn der Richter vor der Verhandlung mehr wissen möchte, wird er es Dir schreiben. Ansonsten wird das ja zur Begründung der beantragten Sanktionen auch im Termin zur Sprache kommen. Und wichtig ist dabei, nach vorne zu argumentieren: Es gilt zu verhindern, dass auch zukünftig das Kindeswohl durch die Mutter vernachlässigt wird.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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(16-05-2014, 00:17)Zala schrieb:
(16-05-2014, 00:15)LifeNoBeach schrieb: Wie war das mit der Bindungstoleranz?

Nicht jetzt falscher Zeitpunkt!

Auch das weiß ich ja..! ;-) aber grad eben könnt ich sie einfach mal wieder an die Wand klatschen..! Der Abstand zu Tochter wird halt beständig vergrößert...
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet
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LNB,
Du arbeitest Dich, steigerst Dich immer weiter in den Streit mit der KM rein, statt Umgang anzupeilen.
Du mußt dazu nix beweisen. Umgang begründet sich aus sich selbst heraus.

S.
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SmileSmile Uns geht es genauso!
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Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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(16-05-2014, 00:21)wackelpudding schrieb: Ja, aber mach das schriftlich vor der Verhandlung nur, wenn Du den richterlichen Hinweis bekommst. Ansonsten wird das ja zur Begründung der beantragten Sanktionen auch im Termin zur Sprache kommen. Und wichtig ist dabei, nach vorne zu argumentieren: Es gilt zu verhindern, dass auch zukünftig das Kindeswohl durch die Mutter vernachlässigt wird.

Ok das gefällt mir..! Danke Dir! D.h. Sanktionen auch erstmal ganz ohne Begründung beantragen und den richterlichen Hinweis aufnehmen...?! Und dann ggfs ihre Antwort auf den UG-Vorschlag beilegen....
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Die KM ist wieder weg in den "Urlaub"? Antrag ans Gericht und fertig. Termin beim KSB natuerlich wahrnehmen, kann nicht schaden. Wie hier schon empfohlen den Antrag kurz fassen, keine Abrechnung mit der Ex.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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(16-05-2014, 00:25)Zala schrieb: SmileSmile Uns geht es genauso!

... Womit haben wir und unsere Kinder das bloß verdient..!?
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Das fragen wir uns alle! Fakt ist das unsere Kinder darunter sehr leiden.
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(16-05-2014, 00:29)kay schrieb: Die KM ist wieder weg in den "Urlaub"? Antrag ans Gericht und fertig. Termin beim KSB natuerlich wahrnehmen, kann nicht schaden. Wie hier schon empfohlen den Antrag kurz fassen, keine Abrechnung mit der Ex.

Natürlich! Damit hat Sie Ihren Umgangsvorschlag von letzter Woche gleich mal in die Tat umgesetzt.... Nicht daß Sie erst abends nach meinem Umgang fahren könnte (geht um 50 km...) Nein! Sie muss das bereits Nachmittags machen und Nachholen geht nicht, bedeutet ja Streß für sie...!. Confused

(16-05-2014, 00:21)wackelpudding schrieb: Du schreibst, dass Du aufgrund der bisherigen Erfahrung Sanktionen beantragst. Punkt. Nicht mehr. Daran hängst Du dann den Satz: "Sofern das Gericht hierzu detaillierte Informationen wünscht, wird um richterlichen Hinweis gebeten." Damit hast du das Thema gesetzt, aber gleichzeitig gezeigt, dass Dir nicht unbedingt daran gelegen ist, zu eskalieren. Wenn der Richter vor der Verhandlung mehr wissen möchte, wird er es Dir schreiben. Ansonsten wird das ja zur Begründung der beantragten Sanktionen auch im Termin zur Sprache kommen. Und wichtig ist dabei, nach vorne zu argumentieren: Es gilt zu verhindern, dass auch zukünftig das Kindeswohl durch die Mutter vernachlässigt wird.

Top! Vielen dank
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet
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... so wie Du drauf bist, LNB, kann ich Deine Begeisterung für Kriegstreiberei gut nachvollziehen. Ich halte den zu frühen Hinweis auf Ordnungsmittel für kontraproduktiv, er eskaliert!

Gut informierte Mütter wissen, daß Androhungen Ordnungsmittel ein stumpfes Schwert sind und ihre Möglichkeiten, dem Vater im Gegenzug das Leben unerträglich zu machen, dagegen nahezu grenzenlos sind.

S.
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(16-05-2014, 00:48)Skipper schrieb: Ich halte den zu frühen Hinweis auf Ordnungsmittel für kontraproduktiv, er eskaliert!

Quatsch!
Er signalisiert Bereitschaft zum Konflikt, wenn jemand ihn möchte - und im Sinne ihrer Kinder ist das für Väter ganz in Ordnung und kann sehr wohl zur Deeskalation beitragen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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(16-05-2014, 00:48)Skipper schrieb: ... so wie Du drauf bist, LNB, kann ich Deine Begeisterung für Kriegstreiberei gut nachvollziehen. Ich halte den zu frühen Hinweis auf Ordnungsmittel für kontraproduktiv, er eskaliert!

S.

Du findest wirklich so in Hinweis hat mit Kriegstreiberei zu tun? es geht hierbei doch wirklich um das Kindeswohl; um Verlässlichkeit, Regelmäßigkeit,
sowie die Einhaltung des ganzen, was anders wohl nicht möglich ist...!?
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet
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(16-05-2014, 00:48)Skipper schrieb: Gut informierte Mütter wissen, daß Androhungen Ordnungsmittel ein stumpfes Schwert sind und ihre Möglichkeiten, dem Vater im Gegenzug das Leben unerträglich zu machen, dagegen nahezu grenzenlos sind.

S.

...und das versucht Sie ja auch jetzt schon, ohne gut informiert zu sein....
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet
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Ordnungsmittel muessen rein, ansonsten lacht die psychisch kranke Exe sich nur ins Faeustchen und macht erst recht was sie will.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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