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(25-05-2014, 19:03)Skipper schrieb: Oft sind die JC-Sachbearbeiter auch einfach strunzdoof...
Ich mache mir nicht nur bei den Leuten vom JC Sorgen.
In dem am Freitag erhaltenen Protokoll meines Termins am Sozialgericht steht:
Zitat:...schliessen die Beteiligten ... folgenden Vergleich
Zitat:Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass der Beklagter bei
der Berechnung für die endgültigen Bescheide von einem Einkommen entsprechend der sich aus den Gehaltsbescheinigung ergebenen Auszahlungsbeträge ausgeht zuzüglich eines Betrages in Höhe von 24,07 Euro (private Nutzung eines Dienstwagens), Einkommen entsprechend §2 Abs. 4 ALG II Verordnung
Schau ich mir doch mal diese von dem Gericht genannte Vorschrift aus der ALGII-Verordnung an und was steht da? Der Abs. 4 ist gestrichen worden...
Nach meiner Rechtsauffassung wäre ja §2 Abs. 6 ALGII-VO richtig gewesen. Möglicherweise war der ja auch gemeint...
Mal abgesehen davon, ist mit der Rechtschreibreform die korrekte Bezeichnung von Artikeln und der Plural weggefallen?
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Hey.
Morgen fahre ich zum Gericht. Die Anwältin die ich hier gefunden habe schrieb folgendes.
"Guten Tag,
ja: zum Antrag benötigen Sie den Bescheid, gegen den Sie vorgehen wollen, Einkommensnachweise, Mietvertrag (also Miethöhe) und die letzten Kontoauszüge. Am besten 3 Monate rückwirkend alles und dann mitnehmen zum Gericht. Lassen Sie sich aber nicht nur das Antragsformular geben, sondern füllen den Antrag gleich vor Ort aus und machen auf dringend und warten auf den Berechtigungsschein. Der Rechtspfleger wird Ihnen sagen, dass der Anwalt auch diesen Antrag stellen kann im Nachhinein. So was mache ich aber nicht. Also bitte nicht abwimmeln lassen."
Wie kann ich verhindern das ich abgewimmelt werde?
gruß
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Ich weiß nicht, ob es da regionale Unterschiede gibt, aber hier gibt es für Widersprüche keinen Beratungsschein. Das fällt unter Schreibhilfe, die nicht Teil einer Rechtsberatung ist. Ich hatte einmal so eine Ablehnungsbegründung vor mir liegen.
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27-05-2014, 00:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-05-2014, 00:54 von sorglos.)
(26-05-2014, 22:26)raid schrieb: Mich wundert aber, dass dein Anwalt den Beratungsschein nicht selbst stellt, gerade, nachdem er den fehlerhaften Bescheid gesehen hat.
Vermutlich weil die Anwältin genau weiß, dass sie bei den meisten SG keinen kriegt für einen schlichten Widerspruch? Oder? Aber sie läßt den Bedürftigen mal losrennen, ob er ein Wertpapier für sie rausleiert.
Finger weg von teuren Anwaltsexperimenten!
@Anonymus, was willst du denn bei Gericht? Wo ist der Ansatz für einstweiligen Rechtsschutz?
Sonst muss erst mal ein Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden. Das kannst du und jeder auch selbst. Einfach schreiben:
Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom .... ein.
A und B und C sind falsch berechnet worden.
Fertig. Eingang beim JC beweisbar (faxen, Stempel geben lassen, Boten, etc.) gestalten.
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Hey Jungs.
ich war beim gericht und man gab mir so einen Antrag und meinte ich könne den die tage abgeben und in ca. 8Tagen käme der Bescheid.
Das war mir nicht schnell genug und ich behaarte auf die sofortige Bearbeitung. Dies lehnt man mit Blick auf die Uhr ab und man meinte das mache man nie am gleichen Tag.
Meine Wut stieg langsam und ich murmelte nur "einstweilige Verfügung und Strafanzeige §8a und schwupps schien es möglich.
Leider währte meine Freude nur kurz denn als die Angestellte sah das ich nur Originale hatte, lehnte sie die Antragsannahme ab. Man sei kein öffentlicher Copy-Shop.
Ich solle morgen zum um 12Uhr wiederkommen mit Kopien. Auf meinen Einwand hin das ich in Vollzeit arbeite und nicht vor 17Uhr beim gericht sein könnte.....zuckte sie die Schulter.
Ich bin dann wutentbrannt raus und nach Hause. Jetzt trinke ich einen Kaffee und versuche meinen Blutdruck in den Griff zu kriegen.
Ich werde jetzt selbst Widerspruch einlegen und dann den Bescheid abwarten. Wegen der einstweiligen Verfügung wegen Dringlichkeit werde ich mich mal belesen was ich da machen kann.
Kann ich den Widerspruch so formulieren?
"Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den o.g. Ablehnungsbescheid vom 16.05.14 lege ich fristgerecht
W I D E R S P R U C H
ein.
Begründung:
In Ihrem Bescheid ist sind u.a.
1. die Umgangskosten nicht beachtet worden
2. falsche Freibeträge (falsche Verdienstobergrenze) benutzt worden
3. die Miete falsch berücksichtigt worden
4. keine Fahrtkosten zur Arbeit berechnet worden
Ich möchte NOCHMALS darauf hinweisen dass das Wohl des Kindes gefährdet ist, weil mir keine Fahrtkosten wegen Umgang gewährt wurden.
Dies kann unter Umständen zu einer Anzeige wegen Kindeswohlgefährdung § 8a führen.
Ich beantrage die genannten Fehler zu korrigieren und einen neuen, korrekten Bescheid zu erlassen. Gleichzeitig beantrage ich, die mir zustehenden Leistungen in voller Höhe und rückwirkend auszuzahlen."
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Leg einfach Widerspruch ein wie unter 1.-4., wobei du dir 4. sparen kannst, wenn die Aufwendungen 100€ nicht überschreiten, und 2. falsch formuliert ist. Den Rest kannst du weglassen, damit amüsierst du die Figuren bestenfalls.
2. Zur Ermittlung des Freibetrages ist der Bruttolohn heranzuziehen. Es ergibt sich ein Freibetrag von 330€
oder so ähnlich.
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So. Widerspruch ist weg.
Ich hare der Dinge.
Eine Fachaufsichtsbeschwerde wird wohl nix bringen, oder?
Gruß
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Wie man es nimmt. Irgendjemand muss sich die Arbeit machen, sie zu beantworten und zu bescheiden.
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(01-06-2014, 22:51)raid schrieb: Wichtig ist in die Aufstockerei reinzukommen, denn das ist gutes Geld, das einem förmlich nachgeworfen wird.
Also unter "Nachgeworfen" verstehe ich etwas anderes. Ich muß dafür
alle 6 Monate vor Gericht.
(01-06-2014, 22:51)raid schrieb: Gegen einen (offiziell) Vollzeitaufstocker sind die komplett machtlos
Siehe oben. Hierzulande gibt es die Antragsformulare nur
in den Geschäftsräumen der Optionskommune. Wie Iglu schon mal
woanders schrieb, muß man sich am Anfang die Dinger von den Leuten aus den zusammengeballten Fäusten krallen.
Nach den ersten Gerichtsverfahren läuft es dann etwas geschmeidiger.
Fachaussichtsbeschwerde bringt persönlich nicht viel, macht aber mehr Arbeit.
Was sind eigentlich inoffizielle Vollzeitaufstocker?
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Tja, die Wahrheit im SGB II liegt wohl irgendwo zwischen dem
unauffälligen Aufstocker und dem aufstockenden, notorischen
Prozesshansel.
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Man kann mit dem Jobcenter sehr gut leben und umgehen, wenn man nicht wirklich bedürftig ist oder man es nicht wirklich eilig hat.
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Nicht jeder hat die kriminelle Energie oder das Netzwerk für das, was du ausdrückst. Bei manchen ist es Notwehr und bei anderen einfach nur Schmarotzertum oder knallharter Betrug.
Ich hatte Sie alle da und sie sind leicht auseinanderzuhalten.
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Widerspruch ist eingegangen.....man bitte um Geduld zur Bearbeitung.
Ist ja kein Problem für mich mit weniger klarzukommen wie einem Menschen zusteht (350€ zu 390€).
Jetzt dauert es bestimmt 4Wochen mit der "Bearbeitung".
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(06-06-2014, 22:28)Anonymous schrieb: Jetzt dauert es bestimmt 4Wochen mit der "Bearbeitung".
Oder auch länger. Sie haben 3 Monate Zeit dafür.
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Das werden die Erfahrungsgemäß auch voll ausnutzen oder?
Meint ihr es wäre gut eine Fachaufsichtsbeschwerde zu schreiben?
Nicht um was zu beschleunigen aber um Aufwand zu verursachen und die faulen Schw**** dort mal aufzurütteln.
gruß
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07-06-2014, 13:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-06-2014, 13:14 von sorglos.)
(06-06-2014, 22:28)Anonymous schrieb: Ist ja kein Problem für mich mit weniger klarzukommen wie einem Menschen zusteht (350€ zu 390€).
Naja, das ist ja kein Weltuntergang. Die Differenz ist ja kaum höher als der im Regelsatz vorgesehene angebliche "Ansparbetrag". Da wirst du dich gedulden müssen, weil du denen bei der Antragstellung nicht genug auf die Finger gesehen hast. Lerne daraus.
Etwas anders wäre (und solche Fälle kenn ich mehrere) wenn z.B. der anteilige Regelsatz für 3 Kids, die an 12 Tagen des Monats beim Vater sind, komplett ignoriert wird (8,70 x 12 x 3 = 313,20€) Da wirds dann so eng, dass Druck und eine EA erforderlich wird.
Die Fachaufsichtsbeschwerde kannst du dir kneifen - solange du keinen wirklich gravierenden Fehler benennen kannst, sondern nur unzufrieden bist mit fast schon normaler Schlamperei.
Wenn du sie jetzt einlegst, werden sie bestimmt die gesetzliche 3-Monatsfrist ausnutzen. Also kanns tdu das auch noch später tun. Ist ja formlos, fristlos, meist fruchtlos.
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12-06-2014, 17:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-06-2014, 17:42 von Anonymous.)
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Na, da plustert sich aber jemand auf.
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Hast du Tips was Richtig und was Unfug ist, und wie ich dem Schreiben begegne?
Gruß
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-06-2014, 20:02 von sorglos.)
Der übliche Wahnsinn.
Sie machen eine monströse Mitwirkungsverpflichtung (die nur in Teilen rechtlich zulässig ist) und hoffen, dass die Väter aufgeben oder Fehler machen.
Z.B. Anstrich 2 - Die Liste selbst ist OK. Für die "Gegenzeichnung durch die "Kindsmutter" der Liste der Aufenthaltstage gibt es keine Rechtsgrundlage. Auch wenn wir regelmäßig danach fragen [Weshalb soll die Mutter die Hilfspolizistin für das Jobcenter spielen und auf welcher Rechtsgrundlage können wir diese Unterschrift von ihr einfordern? In welchen Fällen und auf welcher Rechtsgrundlage werden die Väter bei Alleinerziehenden gebeten die Abwesenheitstage der Kinder, die regelmäßig aufgrund §1684BGB zu erwarten sind, gegenzuzeichnen? ], haben wir noch nie eine Antwort erhalten.
Du machst die Liste. Unterschreibst die. Und Punkt. Als Antragsteller bist du eh zu "richtigen Angaben" verpflichtet. Für Unterstellungen, dass diese unrichtig wären, hast du keinen Anlaß gegeben.
Die Fragen aus Anstrich 4 würde ich direkt an die Mutter weitergeben. Anschließend schreibst du dem JC: Die Mutter wurde mit Fristsetzung um Auskunft gebeten. Eine Antwort ist bis dato nicht erfolgt.
Verschärft: Soweit Sie (das Jobcenter) die Weiterverfolgung dieses Auskunftsanspruches im Klagewege verlangen, erwarte ich a) eine Benennung der Rechtsnormen aufgrund derer dieses Erfolg habe könnte und b) sehe ich zeitnah Ihrer ausdrücklichen Kostenübernahmeerklärung entgegen. Ohne diese kann meine Mitwirkung leider nicht vertieft werden
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Hallo Jungs. Danke für eure Postings.
Eine von beiden Eltern unterschriebene Elternvereinbarung existiert und liegt dem Jobcenter seit Antragsbeginn vor.
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Ok.....was soll ich schreiben?
1. Verdienstnachweise gebe ich gerne ab....aber nicht fortlaufend
2. ich verweise auf die abgegebene Umgangsvereinbarung und biete an selbst eine Liste abzugeben. Ohne Unterschrift der Mutter natürlich.
3. ich lege eine Erklärung eines Familienmitgliedes vor indem hervorgeht das ich sein Auto benutzt habe. Was wenn ich Tankquittungen vorlegen muss?
4. Ich verweise auf was? Was soll ich da entgegnen? Ein Kontakt zur KM besteht nicht mehr.
5. Warum soll ich nachweisen das ich versucht habe Wohngeld zu beantragen?
Wie soll ich auf seinen letzten Satz antworten?
Danke und Gruß
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1. ja
2. ja
3. geht die nichts an. Wenn du nett bist errechnest du ihnen die Strecke.
4. du verweist auf die ständige und gefestigte Rechtsprechung
5. musst du nicht. Wohngeld ist keine vorrangige Leistung im Sinne des Gesetzes.
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Ich denke noch mal drüber nach, aber es stellt sich auch die Frage,
ob Tankbelege überhaupt ein verwertbares Beweismittel im Sinne
des §60 SGB I sind. Das beweist, das Kraftstoff gekauft wurde.
Welche Strecke um welche Uhrzeit mit dem KFZ zurückgelegt wurde und wer getankt hat, ist damit nicht bewiesen. Eigentlich müsste die Erklärung von Lollek und Bollek reichen, das ein Auto geliehen wurde. Ist mindestens genauso beweiswürdigungsfähig wie die Tankbelege, die Lollek und Bollek aus X-Stadt mitgebracht haben könnten.
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