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jetzt geht der mist wieder los...
#1
Music 
so - nach fast 2 jahren bei ABR papa, schulbesuch, sozialer verflechtung, mitgliedschaften beim reiten, kein KU von mama, ab september auf die wirtschaftsschule, will KM:

a) ABR wieder beantragen, damit kind bei mama wohnt
b) alle sozialen verbindungen abbrechen
c) andere schule

mama hat nur

a) 1jährig befr. AV
b) kleine 2 zimmer wohung (hier hat tochter bei mir 1 eigenes zimmer mit hasen im garten etc)
c) unterstütung b. lernen etc
d) mama spricht nach 20 jahren in D nur schwer deutsch...
e) mama will keinen KU...
f) mama hat einkommen netto eur 800,--
g) will in münchen größere wohnung suchen...
h) hat kind in den verg. 2 jahren gg neue lebenspartnerin programmiert

jetzt kommts:

schulsozialpädagoge will der gegn. rattin ein schreiben schicken, in dem folgender wortlaut steht:

Auch äußerte sie den Wunsch, wieder bei ihrer Mutter leben zu wollen, dass also das Aufenthaltsbestimmungsrecht wieder an die Mutter geht.

und:

Frau F. bestätigte diesen Wunsch und bekräftigte, sich um das Aufenthaltsbe-stimmungsrecht zu bemühen und gleichzeitig nach einer größeren Wohnung zu schauen.

und:

Da ich auch mit Herrn F in Kontakt bin und ich das Gefühl habe, dass beide Elternteile ihre Tochter lieben und das Wohl des Kindes im Auge haben, fällt es mir schwer, eine klare Stellungnahme für die eine oder andere Seite abzugeben.

und:

Dennoch hoffe ich, mit dieser kurzen Stellungnahme dazu beitragen zu können, dass N vor dem Familiengericht selbst Stellung beziehen darf und sich zur familiären Si-tuation äußern kann.
N nämlich wirkt in ihren Aussagen sehr reflektiert und ist meines Erachtens in ihrer Meinung nicht durch einen Elternteil instrumentalisiert

ich hab ihm gesagt, er soll sich um die kinder in der schule mit problemen kümmern und so ein schreiben nicht abschicken, da es mich als vater und abr-inhaber ziemlich in den dreck zieht und ihm angekündigt, daß im falle des versendens ich eine DA beim scheffe der schule und schulamt wie jugendamt, je nachdem WER sein vorgesetzer ist erheben werde.

lt. jugendamt müssen sehr gewichtige gründe vorliegen, um die kontinuität zu ändern und das gericht und jugendamt sehr genau hinsehen werden, außerdem meint die Ja-frau, daß bei der vorgeschichte, die sich mama geleistet hat, ein negativ-bescheid rauskommen wird.

mir graut es nur davor, jetzt den ganzen schmarrn wieder durchleben zu müssen und die kleine wieder durch den seelischen fleischwolf gedreht wird.

wichtig noch: lt. ja erlischt das erteilte ABR erst mit volljährigkeit! also wenn nichts anderes entschieden wird - lebt das kind bis zum 18ten beim abr-inhaber!

was meint ihr???

bb
netlover
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#2
-Wie alt ist Deine Tochter?

-Auf wessen Veranlassung hin will der Schulsozialpädagoge das Schreiben erstellen?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#3
hallo WP, sie ist 12 und der sozpäd WILL einfach was schreiben....

ich mach schon mal den nuke scharf...

bb
netlover
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#4
Dann frage ich ´mal anders herum: Aus welchem Grunde ist es zu dem Gespräch Deiner Tochter mit dem Schulsozialarbeiter gekommen?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#5
weil sie irgendwie nicht mit der geforderten disziplin klarkommt. und mama haut natürlich da rein...und es ist eben ein lernprozess...

bb
netlover
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#6
(12-06-2014, 14:49)netlover schrieb: weil sie irgendwie nicht mit der geforderten disziplin klarkommt.

Bei Dir?
In der Schule?

Wegen peanuts verlassen kids nicht einfach so den Elternteil, mit dem sie leben oder geben ein Umfeld auf, in dem sie integriert sind. Ich werde das Gefühl nicht los, dass wichtige Infos fehlen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#7
ne - da fehlt nix....die ist in so einem loyalitätskonflikt, daß es raucht, und die mama versteht es immer, auf die tränendrüse....

bb
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#8
Echt schwer vorstellbar für mich. Als vor etwas mehr als einem Jahr mein Sohn (jetzt 12 +) zu mir wechselte, hatte ich ja auf ´ne ABR-Entscheidung verzichtet, als die Mutter einem Verbleib hier im Verfahren zustimmte. Meine Aussage war und ist zudem, dass mein Sohn zu seiner Mutter kann, wenn er das wünscht.

Ich denke, das ist etwas, was nicht rechtlich, sondern zwischen Dir und Deiner Tochter geklärt werden muß. Denn gegen ihren Willen wird sie niemand zur Mutter zwingen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#9
hallo wp,

nein - da ist nix...problem ist, daß mama immer zu den unmöglichsten zeiten anruft, sei es früh morgens, abends, während hausis etc. klar gibt das geplapper etc. sie hat das kind über das telefon so an der kandarre, daß unsre kleine wie ein roboter ferngesteuert zickt. ich werd jetzt mal das handy kastrieren....

es war ein ziemliches hickhack vor gericht, bis und warum die kleine bei uns wohnte - ich habe der km alles recht gemacht, damit kein ortswechsel notwendig ist, aber 2 x im jahr und dann im laufenden schuljahr wieder umgezogen, da ist dem FG der kragen geplatzt. seit dem ist die km 5 x umgezogen und meint jetzt, daß sie das abr wieder beantragen kann.

mal sehen...

habe vorhin nochmal mit dem JA gesprochen, es gibt leitlinien und strenge voraussetzungen für einen wechsel des abr zurück in den gemeinsamen status bzw. alleinigen status - und beides ist nicht erfüllt.

bb
netlover
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#10
(12-06-2014, 17:30)netlover schrieb: habe vorhin nochmal mit dem JA gesprochen, es gibt leitlinien und strenge voraussetzungen für einen wechsel des abr zurück in den gemeinsamen status bzw. alleinigen status - und beides ist nicht erfüllt.
Warum fragst Du dann hier nach, wenn Dir diese Richtlinien unseres ach so guten JAes genügen?

Du hast einen Fehler begangen! Tongue
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#11
(12-06-2014, 17:30)netlover schrieb: ich werd jetzt mal das handy kastrieren....
Das hatte mein Sohn seiner Mutter sehr übel genommen. Wäre es nicht möglich, Deine Tochter mit kindertherapeutischer Hilfe soweit aufzubauen, dass sie mit solchen Anrufen angemessen umgehen lernt?

(12-06-2014, 17:30)netlover schrieb: ... aber 2 x im jahr und dann im laufenden schuljahr wieder umgezogen, da ist dem FG der kragen geplatzt. seit dem ist die km 5 x umgezogen und meint jetzt, daß sie das abr wieder beantragen kann.
Ich denke ´mal, das spricht gewaltig dagegen, das Kind zur Mutter zu lassen.

(12-06-2014, 17:30)netlover schrieb: habe vorhin nochmal mit dem JA gesprochen, es gibt leitlinien und strenge voraussetzungen für einen wechsel des abr zurück in den gemeinsamen status bzw. alleinigen status - und beides ist nicht erfüllt.
Ein gemeinsames ABR hieße ja auch noch nicht, dass sich der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes ändert. Was mMn auf Dauer kritisch werden kann, wäre, wenn Tochter den Eindruck gewänne, Du kämpftest gegen sie...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#12
hallo wp,

in teilen hast du recht!

bb
netlover
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