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Trennung, jetzt geht´s los
#1
hallo,

kurze fakten:

- 15 jahre beziehung, ledig
- 1 kind, zehn jahre
- gemeinsames sorgerecht
- km zieht mit kind aus*
- verdienst ich 70% / km 30%

*ich arbeite schicht „querbeet" (wochenden, tageszeiten unregelmäßig), daher konnte ich spontan kein kindgerechtes betreuungsangebot (8-15 uhr, freie wochenden) machen, womit ein sauberes wochenwechselmodell ausscheidet.

beide wollen eine schadensbegrenzende trennung praktizieren, kommunizieren miteinander (km zieht mit kind in eine wohnung in der nähe).in meiner annahme, hilfe beim jugendamt in anspruch nehmen zu dürfen,wollte ich dort eine kindesunterhaltssumme ermitteln lassen, um mit der km ihre/meine künftigen finanzen planen zu können.
der ja-sachbearbeiter sagte mir, nicht ich sondern die km solle sich bei ihm melden, er werde ggf. parteiisch hilfe leisten, schließlich wolle ja die km etwas !!?
worauf habe ich mich einzustellen? wer ermittelt eine realistische unterhaltssumme? in welcher form ist diese festzulegen?(freiwilliger dreizeiler über xy oder titel per ja?)

vielen dank
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#2
Hallo mijo,

Deine Fragen deuten darauf hin, daß Du in de T-faq noch viele Antworten finden kannst oder anderweitig Dich beraten lassen und informieren könntest. In der Tat hat nur die Mutter Anspruch auf Hilfe, was den KU betrifft.
Geh mal davon aus, daß sich der KU an der Düssekdorfer Tabelle orientiert oder Tabellen anderer OLG.
Damit, den Umgangskosten und mit Deinem Gehalt usw. sollte Dir eine recht exakte Finanzplanung möglich sein.

Was den Umgang betrifft, das mit den Schichtdiensten kenne ich.

Schichten werden geplant und diese 'Dienstplanung' kann dann wiederum als Grundlage für eine verbindliche Umgangsregelung dienen.

Schichtdienst kann den Vorteil haben, daß größere Frei-Zeiten dann mit dem Kind verbracht weden können, dieses dann bei Dir lebt und zwar nicht nur am WE. Voraussetzung ist natürlich, Hauptwohnsitz des Kindes und Schule liegen nicht zu weit von Dir entfernt.



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#3
Ob und wieviel Unterhalt gezahlt wird, ist eure Sache, Sache der Eltern. Der Staat hat seine schmierigen Finger da rauszuhalten. Er marschiert natürlich trotzdem bei euch ein, wenn ein Elternteil seinerseits irgendwas beim Staat beantragt, z.B. aufstockendes ALG 2 und natürlich dann, wenn einer den anderen verklagt. Die beste aller Lösungen ist aber immer schon ein Tritt in den Hintern des Jugendamtes gewesen und ein Riesentritt in den Hintern von allem, was nach Juristen stinkt. Wenn die Eltern miteinander sprechen und sich einigen können, ist das optimal. Haltet eure Vereinbarungen schriftlich fest, das hat zwar keine Bindewirkung aber psychologisch ist das günstig.

Versuche trotz Schichtdienst, das Kind so lange wie möglich mitzubetreuen. Je besser das gelingt, desto weniger ist Unterhalt ein Thema.
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#4
(27-08-2011, 15:30)mijo schrieb: in meiner annahme, hilfe beim jugendamt in anspruch nehmen zu dürfen,wollte ich dort eine kindesunterhaltssumme ermitteln lassen, um mit der km ihre/meine künftigen finanzen planen zu können.
Dafür benötigt ihr kein JA. Macht das unter euch aus!
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#5
Das JA schlägt meistens 272€ vor (Mindestbetrag). Wenn du gut verdienst auch mehr.
Wichtig: wenn du das Netto deiner Noch-Partnerin kennst, weisst du relativ schnell, ob es zu Problemen kommt oder nicht:
Netto+Unterhalt+Kindergeld deutlich unter ALG2-Satz: dann Krieg, ansonsten habt ihr es selbst in der Hand.
Sobald staatl. Organisationen mitmischen geht es nur noch um maximales Auspressen, demütigendes Offenlegen von Einkünften, hohen Forderungen, Klagedrohungen etc.
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#6
Den Fehler, einem Jugendamt zu vertrauen hatte ich auch gemacht.
Der KM wird eine sogenannte "Beistandschaft" angeboten, welche sich ausschließlich um den Unterhalt kümmert. Allerdings vertritt dieser "Beistand" ganz offiziell das Kind gegen den Vater und hat die Aufgabe, mit Hilfe von "Düsseldorfer Tabellen" und möglichst unbegrenzten "Unterhaltsurkunden"den maximal zu erzielenden Unterhalt rauszupressen. Auf Fairness brauchst du dabei nicht zu hoffen, stell dich lieber mal auf den letzten Satz von @Mitglied ein: "maximales Auspressen, demütigendes Offenlegen von Einkünften, hohen Forderungen, Klagedrohungen etc." Jugendämter schlichten keinen Streit, sie schaffen Kriege indem sie einen Elternteil zur "Unterwerfung" zwingen um ihn dann gnadenlos auszubeuten. Dabei ist denen jedes Mittel recht. In den Augen des Beistandes willst du dich nur um den Unterhalt drücken, egal ob du freiwillig zahlst oder nicht.
Ach wie unbegreiflich hohl, ist der Begriff vom Kindeswohl
(zitat eines 14-jährigen, aus dem Buch "Du bist MEIN Kind" von Jürgen Rudolf)
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#7
Jugendämter handeln grundsätzlich nach Gesetzen!
Wenn diese Gesetze 'unzweckmäßig' sind, gegen andere Vorschriften verstoßen, dann sind diese zu überprüfen. Dann ist der Gesetz-Geber gefragt.

In der Anwendung bestehendder Gesetze sind natürlich gewisse Spielräume möglich.

Nur auf die JÄ einzudreschen führt mE an Verantwortlichen, am Gesetzgeber vorbei.

Gnadenlos angehen und anprangern sollte Man(n) Sachbearbeiter, Teams und ganze Behörden, letztlich die Politik, die hier ideologisch getrieben übers Ziel hinausschießen und - faschistoid in anderem Gewand - Väter verfolgen und zu vernichten trachten.

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#8
Habt vielen Dank für Eure Beiträge,

ich hoffe für´s Kind, die Umstände lassen ein konstruktives Nebeneinander wachsen.
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#9
(28-08-2011, 12:09)Profiler schrieb: Jugendämter handeln grundsätzlich nach Gesetzen!
You made my day! Heart Big Grin
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#10
... bezogen hier auf Beistandschaften! Die Vorschriften dort sind mE recht klar.

Was sich die ASD allerdings aufgrund schwammigen SGB bis rauf in die Prüfungsetagen gelegentlich leisten, das ist mitunter als kriminell zu bezeichnen. Gar keine Frage.

Nach Aufsichtsbeschwerden wollte der oberste Boß nicht mehr mit mir reden.Big Grin
Nun habe ich seine Murks-Behörde zum 'Gespräch' ins VG 'eingeladen', um den Sack Würmer von innen zu öffnen. Big Grin






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