12-06-2014, 12:40
so - nach fast 2 jahren bei ABR papa, schulbesuch, sozialer verflechtung, mitgliedschaften beim reiten, kein KU von mama, ab september auf die wirtschaftsschule, will KM:
a) ABR wieder beantragen, damit kind bei mama wohnt
b) alle sozialen verbindungen abbrechen
c) andere schule
mama hat nur
a) 1jährig befr. AV
b) kleine 2 zimmer wohung (hier hat tochter bei mir 1 eigenes zimmer mit hasen im garten etc)
c) unterstütung b. lernen etc
d) mama spricht nach 20 jahren in D nur schwer deutsch...
e) mama will keinen KU...
f) mama hat einkommen netto eur 800,--
g) will in münchen größere wohnung suchen...
h) hat kind in den verg. 2 jahren gg neue lebenspartnerin programmiert
jetzt kommts:
schulsozialpädagoge will der gegn. rattin ein schreiben schicken, in dem folgender wortlaut steht:
Auch äußerte sie den Wunsch, wieder bei ihrer Mutter leben zu wollen, dass also das Aufenthaltsbestimmungsrecht wieder an die Mutter geht.
und:
Frau F. bestätigte diesen Wunsch und bekräftigte, sich um das Aufenthaltsbe-stimmungsrecht zu bemühen und gleichzeitig nach einer größeren Wohnung zu schauen.
und:
Da ich auch mit Herrn F in Kontakt bin und ich das Gefühl habe, dass beide Elternteile ihre Tochter lieben und das Wohl des Kindes im Auge haben, fällt es mir schwer, eine klare Stellungnahme für die eine oder andere Seite abzugeben.
und:
Dennoch hoffe ich, mit dieser kurzen Stellungnahme dazu beitragen zu können, dass N vor dem Familiengericht selbst Stellung beziehen darf und sich zur familiären Si-tuation äußern kann.
N nämlich wirkt in ihren Aussagen sehr reflektiert und ist meines Erachtens in ihrer Meinung nicht durch einen Elternteil instrumentalisiert
ich hab ihm gesagt, er soll sich um die kinder in der schule mit problemen kümmern und so ein schreiben nicht abschicken, da es mich als vater und abr-inhaber ziemlich in den dreck zieht und ihm angekündigt, daß im falle des versendens ich eine DA beim scheffe der schule und schulamt wie jugendamt, je nachdem WER sein vorgesetzer ist erheben werde.
lt. jugendamt müssen sehr gewichtige gründe vorliegen, um die kontinuität zu ändern und das gericht und jugendamt sehr genau hinsehen werden, außerdem meint die Ja-frau, daß bei der vorgeschichte, die sich mama geleistet hat, ein negativ-bescheid rauskommen wird.
mir graut es nur davor, jetzt den ganzen schmarrn wieder durchleben zu müssen und die kleine wieder durch den seelischen fleischwolf gedreht wird.
wichtig noch: lt. ja erlischt das erteilte ABR erst mit volljährigkeit! also wenn nichts anderes entschieden wird - lebt das kind bis zum 18ten beim abr-inhaber!
was meint ihr???
bb
netlover
a) ABR wieder beantragen, damit kind bei mama wohnt
b) alle sozialen verbindungen abbrechen
c) andere schule
mama hat nur
a) 1jährig befr. AV
b) kleine 2 zimmer wohung (hier hat tochter bei mir 1 eigenes zimmer mit hasen im garten etc)
c) unterstütung b. lernen etc
d) mama spricht nach 20 jahren in D nur schwer deutsch...
e) mama will keinen KU...
f) mama hat einkommen netto eur 800,--
g) will in münchen größere wohnung suchen...
h) hat kind in den verg. 2 jahren gg neue lebenspartnerin programmiert
jetzt kommts:
schulsozialpädagoge will der gegn. rattin ein schreiben schicken, in dem folgender wortlaut steht:
Auch äußerte sie den Wunsch, wieder bei ihrer Mutter leben zu wollen, dass also das Aufenthaltsbestimmungsrecht wieder an die Mutter geht.
und:
Frau F. bestätigte diesen Wunsch und bekräftigte, sich um das Aufenthaltsbe-stimmungsrecht zu bemühen und gleichzeitig nach einer größeren Wohnung zu schauen.
und:
Da ich auch mit Herrn F in Kontakt bin und ich das Gefühl habe, dass beide Elternteile ihre Tochter lieben und das Wohl des Kindes im Auge haben, fällt es mir schwer, eine klare Stellungnahme für die eine oder andere Seite abzugeben.
und:
Dennoch hoffe ich, mit dieser kurzen Stellungnahme dazu beitragen zu können, dass N vor dem Familiengericht selbst Stellung beziehen darf und sich zur familiären Si-tuation äußern kann.
N nämlich wirkt in ihren Aussagen sehr reflektiert und ist meines Erachtens in ihrer Meinung nicht durch einen Elternteil instrumentalisiert
ich hab ihm gesagt, er soll sich um die kinder in der schule mit problemen kümmern und so ein schreiben nicht abschicken, da es mich als vater und abr-inhaber ziemlich in den dreck zieht und ihm angekündigt, daß im falle des versendens ich eine DA beim scheffe der schule und schulamt wie jugendamt, je nachdem WER sein vorgesetzer ist erheben werde.
lt. jugendamt müssen sehr gewichtige gründe vorliegen, um die kontinuität zu ändern und das gericht und jugendamt sehr genau hinsehen werden, außerdem meint die Ja-frau, daß bei der vorgeschichte, die sich mama geleistet hat, ein negativ-bescheid rauskommen wird.
mir graut es nur davor, jetzt den ganzen schmarrn wieder durchleben zu müssen und die kleine wieder durch den seelischen fleischwolf gedreht wird.
wichtig noch: lt. ja erlischt das erteilte ABR erst mit volljährigkeit! also wenn nichts anderes entschieden wird - lebt das kind bis zum 18ten beim abr-inhaber!
was meint ihr???
bb
netlover