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Es geht nicht um mich sondern um Kumpel.
Kurze Frage: Scheidungsverfahren läuft noch, haben gemeinsames Sorgerecht. Frau will mit Kind ins ausereuropäische Ausland Urlaub machen. Kind 11 Jahre alt. Braucht die Frau die Zustimmung vom Mann? Mein Kumpel erlaubt es ihr ja, aber die Frau ist sich net sicher ob ohne Zustimmung von ihm sie aus Deutschland mit dem Kind wegfliegen darf.
Wenn Zustimmung nötig wie soll die aussehen?
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Kind braucht Ausweis, dann darf sie los.
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Ok das ist sicher so gel. Braucht also keine Zustimmung vom Kindesvater.
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Wenn er sich Sorgen macht, kann er eine schriftlichen Einverständniserklärung mitgeben - doppelt genäht.
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Wenn sie einen Pass fuers Kind hat, kann sie jeden Flieger besteigen. Ich zitiere mal die Airberlin "Es ist nicht unsere Aufgabe das zu kontrollieren". Selbst wenn es ihr verboten waere, wuerde sie keiner aufhalten.
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12-06-2014, 20:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-06-2014, 20:38 von Skipper.)
Hi sleepsheep.
Nach
§ 1687 BGB sind Entscheidungen von erhebliche Bedeutung für das Kind zustimmungspflichtig.
Es ist also zu klären, ob diese Reise von ergeblicher Bedeutung ist.
Soweit ich weiß, sind Alter des Kindes und das Reiseziel wichtige Kriterien bei der Frage, ob eine Reise zustimmungspflichtig ist.
Ist das Kind noch klein und geht's in eine gefährliche Region, dann hat der andere Sorgeberechtigte ein Vetorecht, Reise hat erstmal zu unterbleiben und die Sache landet streitig vor Gericht.
Nach
§ 1628 BGB kann das Gericht die Entscheidung ersetzen, wenn es zu keiner Einigung der Eltern kommt.
Die Rechtsprechung ist mW uneinheitlich.
Zunächst wird in Erfahrung zu bringen sein, wohin die Reise geht und ob sie gefährlich werden könnte, bevor man sich da quer stellt.
S.
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@skipper
(12-06-2014, 14:22)sleepsheep schrieb: Mein Kumpel erlaubt es ihr ja, aber die Frau ist sich net sicher ob ohne Zustimmung von ihm sie aus Deutschland mit dem Kind wegfliegen darf.
Schon gelesen?
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12-06-2014, 21:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-06-2014, 21:17 von Skipper.)
OK.
Ich habe die Fragestellung anders akzentuiert.
Sollte die Frau mit Kind in einen Flieger offensichtlich in ein Kriegs-, Erdbeben- oder Tsunami-Gebiet steigen wollen, dann kann ich mir Fragen der Bundespolizei nach der Zustimmung des anderen ET und ggf ein Ausreiseverbot gut vorstellen.
Entscheidungsgrundlagen siehe oben.
Die BP hier am DUS ist da ziemlich pingelig.
Die Frage der Mutter ist also berechtigt und mit meinen Hinweisen zu beantworten.
S.
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Ah,nun habe ich es auch gelesen, ausserhalb Europas. Da mag es was anderes sein, da wuerde ich an seiner Stelle eine schriftliche Genehmigung plus ev. Ausweiskopie mitgeben. Kommt auch immer aufs Land drauf an. Nicht das es dann bei der Heimreise Schwierigkeiten gibt....
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Also sie will mit dem Kind nach Kasachstan Urlaub machen.
Wie hat die schriftliche Genehmigung auszusehen?
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Oh jeh, Kasachstan!!!! Naja, muss halt Dein Bekannter selber wissen. Ich persoenlich wuerde einfach auf Deutsch und auf Russisch (?) schreiben, dass ich genehmige das KM mit Kind von dann bis dann nach Kasachstan in den Urlaub faehrt. Ausweiskopie wuerde ich dann auch noch beifuegen. Im Zweifellsfall sollte man sich bei der Fluggesellschaft oder der Bundespolizei erkundigen.
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