Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
KU - neuer Titel oder Klage abwarten?
#76
Stell den Beschluss doch mal (anonymisiert) ein. Nichtzulassungsbeschwerde hat nur Chancen, wenn es um ein wichtiges Detail geht, das bisher noch nicht vor dem BGH war.
Zitieren
#77
Hallo,

es geht um eine Stufe mehr monatlich, über die Jahre sind es Stand heute ca. 5.000 Euro, zudem noch Anwalts- und Gerichtskosten die ich allein zu tragen habe (ca. 2.000 Euro).

Die Sachen (Nettoeinkommen, fiktive Steuerberechnung, BU-Versicherung) waren alle schon beim BGH, das OLG hat aber diese ständige Rechtsprechung zu meinem Nachteil nicht berücksichtigt und kommt deswegen im "Namen des Volkes" zum Urteil, ich muss zahlen.

Grüße

Lullaby
Zitieren
#78
Probier das mit der Nichtzulassungsbeschwerde. Ansonsten wissen die OLGs ganz genau, dass sie mit diesem Instrument dem BGH eine lange Nase drehen können, wenn ihnen etwas nicht in ihre Unterhaltsmaximierungsstrategie passt.
Zitieren
#79
Hallo zusammen,

danke für die Antworten. Nach Auskunft von meinem RA ist eine Nichtzulassungsbeschwerde bei Familiensachen grundsätzlich nicht möglich.

Grüße

Lullaby
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Risiko eingehen oder Titel erstellen? superdupersonic 2 1.616 16-05-2022, 22:24
Letzter Beitrag: Ruffys
  Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht? Clint Eastwood 35 27.153 20-12-2018, 16:13
Letzter Beitrag: Clint Eastwood
  Neuer Titel nach einem gerichtlichen Vergleich IVER 12 11.100 21-02-2017, 10:40
Letzter Beitrag: Pfanne
  Vollzeitjob, Selbständig und neuer Titel? ibu400 6 5.925 29-07-2015, 22:32
Letzter Beitrag: raid

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste