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Kontaktabbruch erwünscht
#26
Ich würde nicht auf die KM focussieren, sondern primär versuchen, mit dem JA zusammen herauszubekommen, warum da ein Kind in Not ist.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#27
@Skipper...

Bleib beim Thema.

Soll er nun tschüssikowski sagen und Gras über die Sache wachsen lassen.

Oder soll er sich nackend wie er geboren wurde der gefrässigen Hyäne anbiedern. Was kein Problem wäre. Er kann ja kämpfen. Weil er von Natur aus Mann ist!

Der TO ist am verzweifeln und sicher auch am Ende seiner Ideen, das Ruder Elternschaft noch herumreißen zu können, auf dass in Zukunft doch noch elterlich ein bisle in die gleiche Richtung gesegelt werden kann.

Und dann kommst Du angerudert in deiner farblich gut akzentuierte Beleere, erzählst was von Männern, die Raubtiere wären und doch kämpfen könnten? Was glaubst Du, dass er die ganze Zeit gemacht hat? Seine Haare von Guido Horn schön in lila föhnen lassen?

Unglaublich! Aber leider wahrCool
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#28
Der TO hat die Situation schwärzer gezeichnet als sie ist. Des Weiteren hat er die Situation durch nachgeholte Rebellion ggü. den sonstigen Beteiligten stärker eskalieren lassen, als es hätte sein müssen.
Es gab hier einige Impulse, mit der Situation konstruktiv umzugehen, vielleicht sogar noch einen Vorteil daraus zu schlagen. Zu Fatalismus, Selbstmitleid und Panik besteht kein Anlass, weder auf Seiten des TOs noch auf Seiten der Kommentatoren.
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#29
Streng genommen gehen 90% der Beiträge am Thema, an der Fragestellung vorbei:
Muß gerichtlich geregeln und bestätigt werden, wenn Umgang unerwünscht ist?

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#30
Das ist schon gerichtlich abschließend geregelt:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/...8-044.html

Isofern würde als antwort ein link reichen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#31
Soweit ich weiss, ging es da um die Frage, ob eine Umgangsregelung gegen den Willen des nichtbetreuenden Elternteils durchsetzbar ist. Es gab nie Umgang.

Bei resistance01 gehts um eine existierende, praktizierte Regelung die vollstreckbar ist. Davon abzuweichen ist etwas anderes wie sich einer neuen Regelung zu verweigern.
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#32
Es geht darum, dass Zwangsmaßnahmen zu Umgangsdurchsetzung gegen einen umgangsunwilligen Elternteil nicht möglich sind.
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#33
Es gibt Vollstreckungsmöglichkeiten zur Herausgabe eines Kindes nicht zur Annahme eines Kindes. Letzteres sieht unsere Rechtsordnung nicht vor.
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#34
Wenn der TO sich per Elternvereinbarung zum Umgang bzw. Betreuung des Kindes verpflichtet hat und von diesem 'Vertrag' nun einseitig abweicht, dann könnte die Mutter Schadenersatz fordern, weil sie das Kind anders unterbringen muß.

Insofern wäre es mE durchaus sinnvoll, die Elternvereinbarung gerichtlich überprüfen und abändern zu lassen.

S.
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#35
Ein Schadenersatz ist schon etwas anderes als ein Zwangs- oder Ordnungsmittel. Der Schadenersatz greift auch nur, solange sich die Mutter objektiv darauf verlassen kann, dass sich der Vater an die Vereinbarung hält. Also im Zweifel einmal. Ganz zu schweigen davon, dass die Mutter erst einmal einen Schaden nachweisen müsste.
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#36
(23-09-2014, 20:03)Skipper schrieb: ...dann könnte die Mutter Schadenersatz fordern, weil sie das Kind anders unterbringen muß.

Der Barunterhaltspflichtige kommt seinen Unterhaltspflichten durch Geldleistung nach, der andere Elternteil durch Betreuung.

Hatte die Mutter zwangsläufige Aufwendungen durch einen nicht angekündigten nicht wahrgenommenen Umgang, könnte sich hier möglicherweise eine Erstattungspfllicht ergeben.
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#37
Laß die Mutter nachweisen, daß sie langfristig mit dem Einsatz des Vaters gerechnet hat, Betreuungsverträge, Urlaub, nicht kurzfristig anpaßbare Verpflichtungen usw. dann könnte das großere Dimensionen annehmen.

UU könnte sich das auch auf den Kindesunterhalt auswirken, der (im Stillen) davon ausgeht, daß ein Kind zeitweilig auch vom Pflichtigen betreut wird.
Ich meine, da auch mal ein Urteil gesehen zu haben.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#38
(23-09-2014, 20:13)wackelpudding schrieb: Der Barunterhaltspflichtige kommt seinen Unterhaltspflichten durch Geldleistung nach, der andere Elternteil durch Betreuung.

Das hat damit nichts zu tun.

(23-09-2014, 20:13)wackelpudding schrieb: Hatte die Mutter zwangsläufige Aufwendungen durch einen nicht angekündigten nicht wahrgenommenen Umgang, könnte sich hier möglicherweise eine Erstattungspfllicht ergeben.

Genau das nennt man Schadenersatz. Wobei das in den meisten Fällen wohl sehr weit hergeholt sein dürfte.
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#39
@resistance: ich kann Deine Überlegung gut verstehen, offensiv eine Entpflichtung vom Umgang zu beantragen. Hat ein wenig von paradoxer Intervention. Im Antrag wäre ich kurz und knapp und möglichst sachlich: "Aus Gründen, die nicht in meinem Einflussbereich liegen, kann Umgang nicht mehr stattfinden. Ich beantrage, mich von der Verpflichtung aus dem Beschluss vom..... zu entlassen. Ich bin jederzeit bereit, den Umgang wieder aufzunehmen, sobald in Aussicht steht, dass der Umgang dann auch tatsächlich stattfinden wird."

Je nach Engagement und Temperament hat der Richter verschiedene Möglichkeiten, zu reagieren. Dann kannst Du weitersehen.

Wie andere schon geschrieben haben, brauchst Du nichts zu machen. Das ist das Schöne in der Position: da man nichts mehr richtig machen kann, kann man auch kaum noch etwas falsch machen. Diese Entlastung darf man auch mal geniessen.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#40
(23-09-2014, 20:13)Skipper schrieb: Laß die Mutter nachweisen, daß sie langfristig mit dem Einsatz des Vaters gerechnet hat... Urlaub

Ich denke nicht, dass es als Schaden im Sinne des Gesetzes gilt, wenn die Mutter ihr Kind in den Urlaub mitnehmen muss.Big Grin

Es ist denkbar, aber wie ich schon sagte, in den meisten Fällen wohl weit hergeholt und nicht darstellbar und wenn, dann, da wiederhole ich mich ebenfalls, nur einmal oder für einen sehr begrenzten Zeitraum.
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#41
Sie hat dann nachzuweisen, dass sie ihrer Schadensminderungspflicht hinreichend nachgekommen ist: I. d. R. kann sie nicht damit rechnen, dass ihre Betreuungszeiten durch Umgang reduziert werden. Sie muß halt andere Betreuung auf ihre Kosten einkaufen, wenn sie nicht selbst betreuen will. Soweit Vereinbarungen mit Unterhalts- und Kostenregelungen bei Umgang bestehen, ist dann auf die tatsächlichen Verhältnisse abzuheben. Aber das sind schon wieder alles Sachen, zu denen der TO gar nichts mitgeteilt hat.
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#42
Offtopic Beiträge verschoben nach:

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid142842
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#43
1. Ich bin doch manchmal verwundert, mit welchen Bewertungen einige Forumsteilnehmer leichtfertig um sich werfen. Ich renne seit 5 Jahren zwischen Gerichtsverhadlungen, psych. Gutachtern, dem JA, verschiedenen Schulen und diversen anderen Institutionen hin und her und kämpfe um meinen Sohn. Dabei habe ich nicht wie so mach anderer beruflich das Handtuch geworfen und lebe nebenbei auch noch in einer intakten Familie mit Ehefrau und Kind.

Dass ich den Schwanz einziehen will, brauche ich mir nicht sagen zu lassen. Solche Sprüche kommen in der Regel auch von Leuten, die selber ganz bescheiden wenig auf die Kette kriegen, aber sich vollmundig im Internet auslassen können.

2. Eine Frage an alle, die sinngemäß meinen, ich solle doch die Situation zu meinem Vorteil nutzen: Was soll denn realistischerweise passieren?

Es stellt sich raus, dass an den Geschichten nichts dran ist. Die kompetente JA-Tante findet es aufgrund meiner Ausführungen zudem plausibel, dass PAS vorliegt, wenn sie das nicht schon selbst erkannt hat, weil sie äußerst fachkundig, interessiert und väterfreundlich ist. Sie sieht daher eine Gefährdung des Kindes durch die Mutter.

Bei Gericht stelle ich einen Antrag auf Übertragung des ABR, den das JA deswegen unterstützt. Das anberaumte Gutachten kommt auch zu dem Schluss, dass das Kind zu mir muss, weil bekanntlich die Grundvoraussetzung für eine Therapie des PAS die (zeitweilige) Trennung vom entfremdenden Elternteil ist.
Sohnemann kommt zu mir, und wir kriegen auch noch eine Vater-Kind-Kur auf Kosten der KM spendiert. Undecided

Es wir doch eher so laufen: Es stellt sich raus, dass an den Vorwürfen gegen mich nichts dran ist, und vielleicht wird sogar der KM gesagt, sie möge doch bitte darauf hinwirken, dass das Kind mir gegenüber positiv eingestellt ist. Die Teilnahme an einer Trennungsgruppe wird zum 48ten Male empfohlen. Darüber hinaus passiert gar nichts. Das JA wird sagen, es hätte keinen Einfluss auf mögliche Manipulationen der KM und auch nicht die psych. Kenntnisse um PAS zu diagnostizieren. Ein eventuell angestrengtes Gutachten kommt mit Sicherheit nicht zu dem Schluss, dass das Kind zu mir muss o.ä.

Es bleibt einfach beim Standardumgang mit einem Kind, das nicht zu mir will und mit allen Mitteln versucht, mir jedes 2te Wochenende zu versauen, egal was ich tue. Das ist die bittere Wahrheit. Ich male da auch nichts schwarz. Es läuft seit Jahren darauf hinaus. Mein Sohn hat auch erkannt, dass eine Rechtfertigung seines Fehlverhaltens, z.B. in der Schule, durch seine Beziehung zu mir von seiner Mutter mit Beifall begrüßt wird. Sie deckt ihm dann den Rücken, so dass er munter weiter über die Bänke gehen kann. Im Zweifelsfall sagt er einfach: "Papa ist ist schuld." Seine Mutter tut dann alles, um das Dritten gegenüber plausibel zu machen. Meine Stellung als Südenbock nutzt meinem Sohn also. Das hat er auch ganz klar erkannt und benimmt sich entsprechend.

3. Wenn mir jemand ein positiveres, realistisches Szenario aufzeigen kann, denke ich gerne um. Im Augenblick sehe ich keins.

4. Die Hinweise, ich hätte die Lage eskalieren lassen, verstehe ich nicht. Selbst wenn ich jetzt gar nichts mehr mache, wird mein Wochenendumgang weiterhin stattfinden, weil niemand eine akute Kindeswohlgefährdung durch mich nachweisen kann. So what?

5. Vielen Dank für alle sinnvollen Hinweise, insbesondere auch das BVG-Urteil Wink
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#44
(23-09-2014, 19:51)wackelpudding schrieb: Es geht darum, dass Zwangsmaßnahmen zu Umgangsdurchsetzung gegen einen umgangsunwilligen Elternteil nicht möglich sind.

Schon, aber das BVerfG - Urteil gibt das für den Fall von Resistance nicht her. Die Fälle liegen zu unterschiedlich. Es gibt noch mehr Probleme, dieses Urteil heranzuziehen, z.B. dass es die FGG nicht mehr gibt, die Regelungen wurden auch nicht nur ins FamFG übernommen sondern deutlich verändert. Und die Grundlagen sind anders. Resistance hat sich im früheren Umgangsverfahren zu dieser Umgangsregelung verpflichtet und sie auch eingehalten. Der BVerfG - Fall ging dagegen um eine Umgangsregelung, die erst beantragt war und die der Vater ablehnte, der das Kind noch nie gesehen hatte.

resistance, ignoriere doch die Bewerter einfach. Das sind nur wenige Dauerlaberer und es gibt eine Filterliste. Du siehst die Postings dann gar nicht mehr. Das ist ein Segen.

Zitat:ich solle doch die Situation zu meinem Vorteil nutzen: Was soll denn realistischerweise passieren?

Ein wichtiges Ziel wäre ganz einfach mal, die Vorwürfe loszuwerden. Ein schwerer erreichbares positives Ziel wäre eine Verbesserung der Umgangssituation. Gemeinsame Gespräche auch mit dem Sohn enthalten diese Chance. Und wenn du tatsächlich keinen Umgang mehr willst, dann wäre ein Ziel, dir im Jugendamt Rückendeckung dafür zu holen, dort bei dieser Gelegenheit klarzumachen wie mies es läuft. Sollte es wieder vor Gericht gehen, wird auch das Jugendamt wieder gehört werden.
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#45
@p

"Allerdings dient ein Umgang mit dem Kind, der nur mit Zwangsmitteln
gegen seinen umgangsunwilligen Elternteil durchgesetzt werden kann, in
der Regel nicht dem Kindeswohl. Daher ist in solchen Fällen die
Zwangsmittelvorschrift des § 33 FGG verfassungskonform dahingehend
auszulegen, dass eine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht zu
unterbleiben hat. Anders liegt es, wenn es im Einzelfall hinreichende
Anhaltpunkte gibt, die darauf schließen lassen, dass ein erzwungener
Umgang dem Kindeswohl dienen wird."

Das geht deutlich über den Einzelfall hinaus. Gibt´s einen Fall, der entsprechend dem letzten Satz entschieden wurde?
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#46
Ja, das ist der Pressetext, in der üblichen Gerichts-Pressetextqualität. Relevant ist aber ausschliesslich die Beschlussbegründung.
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#47
Unsere Einschätzungen über die Wirkung gehen da auseinander, weil ich nicht sehe, wo die Beschlußbegründung der Mitteilung widerspricht. Wir müssen das aber nicht vertiefen. Falls es einen anderslautenden obergerichtlichen Beschluß gäbe, fände ich dessen Begründung außerordentlich spannend.

Der Sohn des TO tut mir in vielerlei Hinsicht leid und er bräuchte wohl gerade jetzt die bedingungslose Liebe seines Vaters. Allerdings kann nur der TO einschätzen, ob er seinen Sohn noch erreicht.
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#48
at wackelpudding

(24-09-2014, 00:13)wackelpudding schrieb: Der Sohn des TO tut mir in vielerlei Hinsicht leid und er bräuchte wohl gerade jetzt die bedingungslose Liebe seines Vaters. Allerdings kann nur der TO einschätzen, ob er seinen Sohn noch erreicht.

Für was ist diese Bemerkung gut? Solche Bemerkungen machen es dem TO doch nur noch schwerer. ...

at resistance
Ja, manche sind sehr, sehr leichtfertig ... und was du auf die Reihe bekommen hast bis heute, ist anzuerkennen. Dir kann auch niemand vorwerfen, auch später nicht der Sohn, dass du dich nicht gekümmert, dass du nicht gekämpft hättest. Jetzt würde ich dieses Gespräch wegen diesen Vorwürfen mitmachen, damit sie ausgeräumt werden können. Und es wird wohl so kommen wie du sagst, also Ermahnngen an die KM .... Vielleicht wäre denkbar, dass in diesem Gespräch der Vorschlag gemacht wird, dass die PAS-Vorwürfe abgeklärt werden, das ein Gutachten erstellt wird.
Dann würde ich die Besuche nicht von dir her einstellen. Ich würde einmal die Auswirkungen des PAS auf deine Seele abklären lassen. Da wird es ja sicher welche geben. Und dann könnte die psychologische/ psychiatrische Fachkraft mal eine Aussetzung des Umgangs verordnen, damit deine Seele sich wieder regenieren kann. Nach zwei, drei Monaten kann man dann mal schauen, ob der Sohnemann sich meldet. Man könnte sagen, dass man sich nur treffen wolle, wenn der Wunsch vom Sohnemann kommt und er allenfalls auch zu dir gebracht wird ....
Das wären meine Ideen. Es tut mir auch leid, wie die Sache bei dir läuft. Das Kind muss sich da ausrichten, wo es unter Druck gesetzt wird, wo seelische Gewalt herrscht. Im Umkehrschluss heisst dies auch, dass du der Menschlichere, Humanere bist ... vielleicht ein kleiner Trost
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#49
@resist:

Das muss eine schreckliche Situation für Dich sein- keine Frage!

Hin werfen aus Selbstschutz ist sicher eine Lösung. Ob das dann die richtige Entscheidung war, wenn Du lebenslang keinen Kontakt zu deinem Sohn mehr haben kannst, wirst Du nie mehr herausfinden und Du wirst Dir deshalb möglicherweise einmal Vorwürfe machen.

Versuche einmal in eine andere Richtung zu denken! Mal angenommen, die Lehrerin ist Dein Freund? Sie sieht, wie Sohn in Schule abgeht und hält das NICHT für normal (gute Frau- nicht alltäglich! ) Sie kann nur so reagieren wie sie es tut, denn das sind die objektiven Gegebenheiten, selbst wenn sie eigentlich der durchgeknallten Mutter eine rein wirken möchte.

Wenn das Jugendamt im Spiel ist und solche Vorwürfe im Raum stehen, dann wäre es doch für alle Seiten konsequent, den Standardumgang auszusetzen und vielleicht für die nächsten Wochen einen begleiteten Umgang nur für jeweils kurze Zeit durchzuführen. Dass Du Dir so einen Kitt nicht dauerhaft geben kannst, ist logisch.

Was kann bei so einem Herangehen passieren?

- wenn Sohnemann zickt und sein Verhalten nicht ändert, gibt es eine hoffentlich kompetente Person die zunächst dokumentiert und dann einschreitet.

Wo du dann raus kommst, wird man sehen, gut möglich dass die KM ihr Fett weg bekommt und der Fall komplett neu aufgerollt wird. Wenn nein, dann ist die Klappe zu und Du hast es offiziell, dass nix zu machen war. Damit wirst du dir auch in zehn Jahren keine Vorwürfe machen, nicht alles versucht zu haben.

- wenn Sohn sich anders verhält, kannst Du ggf nochmals mit ihm neu anfangen, er wird die Manipulationen erkennen und sich gegen KM stellen. Das Alter hat er langsam. Reiche unter diesen Bedingungen dem Kerle weiterhin die Hand, er kann nix dafür.

Es wird hier innerhalb der nächsten Monaten zu großen Veränderungen kommen (müssen). Den begleiteten Umgang würde ich schon aus Selbstschutz für JA und dich selbst aufgrund der im Raum stehenden Vorwürfe einfordern. Gar nicht auszudenken für JA, wenn hier etwas passiert.

Es klingt jetzt sicher arrogant, aber die Situation birgt für Dich genauso viele Chancen wie Risiken, vielleicht überwiegen sogar die Chancen.

Viel Kraft!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#50
@Resistance01...

Die Gründe der Ablehnung deines Sohnes Dir gegenüber liegen bei der KM. Das dürfte UNstreitig sein.

Was meinst Du, müsste aus deiner Sicht passieren, damit mütterliche Manipulation eures Sohnes gegen Dich aufhört?
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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