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Ex ausgezogen und will nun ABR
#51
at daddy....
"Seit Juli ist nun meine Alte in eine 3 Zi. Whg. in der gleichen Stadt gezogen.
Sie will nun die Kinder im Wechselmodell betreuen.
Ich sehe darin allerdings erhebliche Probleme und kann mich mit dem Gedanken nicht anfreunden. ..."

Da wäre die Einigung in greifbarer Nähe gewesen. Ich würde mir die Beiträge von iglu noch ein paar mal durchlesen, das mit den Problemen der Ex mal ein bisschen tiefer hängen (haben wir nicht alle einen an der Klatsche ...) und dann auf dieses Angebot zurückkommen, ggf. mit Hilfe einer vermittelnden Drittperson. Vergiss die Anwälte und den ganzen Kram, einige dich mit ihr. Das ist das Beste, was du für die Kinder tun kannst.
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#52
Unfassbar das die Mutter 2 Jahre Trennungsunterhalt und Kindergeld bekommen hat. Ob es sowas schon mal umgekehrt gegeben hat? Die Wahrscheinlichkeit ist groß das sie sich informierte was auf sie zukommt als du das Kindergeld haben wolltest und sie deshalb jetzt das Wechselmodell will.
Wenn du ihr Borderline vorwirfst geht es eher in die Richtung erziehungsunfähigkeit der Mutter und das passt mit deiner Vorstellung das die Kinder auch die Mutter brauchen nicht überein. Also nicht stimmig.
Stimme dem Wechselmodell zu!

Kinder bleiben bei dir gemeldet.
Kindergeld beziehst du und zahlst gr. Anschaffungen.
gegenseitiger Unterhaltsverzicht.
Anträge zurückziehen und dann ab in die Mediation. Bei erfolgreicher Mediation start des Wechselmodells. Wichtig erstmal Anträge zurück. Ob die Mediation erfolgreich ist entscheidest dann du! Wenn sie nicht mitspielt gilt weiterhin der jetzige Zustand für sie + Kindesunterhalt.
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#53
Wer konziliant ist und sich einigen will gewinnt. Wer streiten will, verliert und bei Gleichstand gewinnt das Haus, also die Mutter.Big Grin Ich kann doch wirlich nicht der einzige sein, der hinter diese Erkenntnis gekommen ist.

@notiglu: wenn die kinder beim papa schon seit 2 jahren wohnen, gewinnt das papahaus...das ist kontinuität

@daddy: fordere den unterhalt von ihr zurück! den hast du ohne eine rechtspflicht gezahlt! mann - lass dich nicht verarschen und lies dir meine punkte durch!

fertig! die bekommt NIE und NIMMER das ABR!

bb
netlover
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#54
(21-09-2014, 22:57)Daddy2child schrieb: Meine Ex hat die Kinder unter Druck gesetzt, wenn sie nicht 2 Wochen zu Ihr kommen, dann sollen sie ganz zu mir gehen, sie will die Kinder dann nicht mehr sehen.

- Sie beantragt sofort das alleinige Aufenthaltsbestimmungrecht, obwohl dieses alleinige ABR das Wechselmodell unterminiert, weil es damit nicht am laufen, sondern jederzeit abgewürgt werdern kann

- sie erpresst die Kinder mit einer indiskutabel üblen, missbrauchenden Methode

- sie fordert widersinnigerweise ein Wechselmodell mit der Bgründung, deine Erziehung würde nichts taugen ("Kinder verwöhnen, alles erlauben, manipulieren"). Was soll das Wechselmodell dagegen helfen?

Voraussetzungen für das Wechselmodell auf Seite der Eltern sind z.B. Bindungstoleranz, Akzeptanz gemeinsamer Rechte, Akzeptanz nichtidentischer Erziehungsstile. Das ist bei der Ex alles nicht gegeben, jedenfalls jetzt nicht.

Wackelpudding hat bereits gute Vorschläge gemacht. ABR-Antrag zuückziehen, Beibehaltung des gemeinsamen ABR beantragen (was im übrigen der beste Weg dazu wäre, später doch noch ein Wechselmodell zu probieren), Fortführung des Status Quo. Wichtig halte ich es ausserdem, eine feste und gute Umgangsregelung zu beantragen, denn das habt ihr bisher ebenfalls nicht geschafft. Da solltest du dich beim Inhalt flexibel zeigen, aber diesen Inhalt dann detailliert fixieren. Es soll wenig Raum für späteres nachkarten bleiben.

Dafür kannst du zwar nichts, aber leider ist die Sache schon vor Gericht weil sie sofort losgeschossen hat, noch vor dem 2. Jugendamtstermin. Hat sie auch einen Anwalt?
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#55
Ja, sehr interessant der Fall.
Bin echt gespannt wie es weiter geht und was am Ende übrig bleibt.
Von der Logik her ist der Fall klar, aber was heißt das schon in dieser Vaterlosen Gesellschaftspolitik und Juristerei.
Was ich nicht so ganz verstehe ist das Frau keinen Unterhalt und auch das Kindergeld behalten hat.
Wenn ich mich da an meinen ersten Termin beim Jugendamt erinnere, da kam extra eine Dame und da ging es um das ABR und den Unterhalt. Am liebsten hätte sie auch noch das ich das betitelt hätte.. naja...
Aber wundern tut mich eigentlich nichts mehr, wenn es um das Jugendamt geht.
Da kenne ich einen da, leben die Kinder auch bei dem Vater und er durfte sich dann so Dinge anhören wie ... Zitat.. Dame Jugendamt ....
"Ja, warum leben denn auch die Kinder bei Ihnen"
Ich muss dazu sagen, das seine Ex ausgezogen ist und mit 2 Kerlen in einer WG Plus lebt und ansonsten nicht viel Interesse an den Kindern zeigt.
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#56
Kurze Info: Die Kinder leben erst seit 6 Monaten bei mir, nicht seit 2 jahren.
Weiß nicht wer auf die 2 Jahre gekommen ist?
Zahle seitdem Trennungsunterhalt.
Ja Sie hat auch einen Anwalt.
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#57
@daddy2: dann ist alles klar! kinder bleiben bei dir, da brauchst keine sorgen haben! du kannst natürlich einen gegenläufigen antrag stellen.

du hast dich konziliant gezeigt, das wirkt beim FG. die kinder JETZT SCHON wieder weg .... das widerspricht der kontinuität.

stelle den exenunterhalt ein!

bb
netlover
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#58
(23-09-2014, 16:21)Daddy2child schrieb: Zahle seitdem Trennungsunterhalt.

Wie wurde der festgelegt?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#59
Absprache zwischen Ihr und mir.
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#60
Bei entsprechender Einkommensdifferenz wirst Du TU zahlen müssen. Wenn Du Damit zurecht kommst, ist es mMn z. Z. nicht opportun da eine Front aufzumachen, indem Du eine Absprache einfach nicht einhältst...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#61
(24-09-2014, 00:24)wackelpudding schrieb: indem Du eine Absprache einfach nicht einhältst...
Nachdem sie sich nicht an Absprachen hält.
Ich erlebe es immer wieder, dass sich jemand an Absprachen gebunden fühlt, obwohl die Gegenseite sich nicht an Absprachen hält.
Die Situation ist übel. Wenn du, Daddy2child, dich nicht an die Absprache hältst, wird es gegen dich verwendet werden. Und wenn du dich daran hältst, zeigst du, dass bei dir etwas zu holen ist.
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#62
So, nach einen Gerichtstermin wurde ein Verfahrensbeistand dazugeholt.
Die Tante hat uns gestern besucht und erst mit den Kindern alleine geredet und dann mit mir.
Sie hat mir dann auch direkt mitgeteilt, daß die Kinder unter der Trennung leiden und ihre Mutter vermissen und Sie die Mutter öfter sehen wollen.
Sie hat mir auch mitgeteilt, wenn Sie heute ihre Meinung abgeben müsste, würde Sie sagen daß die Kinder zu der Mutter sollen.
Nicht weil ich irgendwas falsch machen, oder die Kinder mich nicht so gern hätten wie die Mutter, sondern weil die Kinder ihre Mutter momentan so arg vermissen würden.
Ich sagte Ihr, dass ich gerne zu einem Kompromiss bereit bin, allerdings nicht zu einem Wechselmodell,
da es hierfür im Moment keinerlei Basis gibt und die Kinder unter der Situation dann noch mehr leiden würden.

Es gibt nun bereits eine Regelung für erweiterten Umgang (Fr-Mo) alle 14 Tage und dann noch einen zusätzlichen Besuchstag.

Dies ist laut Verfahrensbeistand jedoch zu wenig, obwohl diese Regelung bis jetzt noch gar nicht praktiziert wird.

Kann doch nicht sein, dass ich nun die Kids, wenn es blöd läuft, nur noch alle 14 Tage sehe.
Zu erwähnen wäre noch, dass die Dame bereits vor der Verhandlung gesagt hat, dass Sie das Nestmodell für das Beste Modell halte.

Wie sollte ich mich nun weiter verhalten.
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#63
Nestmodell heißt, die Kinder sollen ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht wechseln. Da wäre es doch widersprüchlich, wenn die Beiständin die Kinder jetzt zur Mutter wechseln lassen wollen würde.

Nestmodell würde aber auch bedeuten, dass ihr 3 Wohnungen brauchen würdet: Wer soll/kann die denn finanzieren?

Festzuhalten ist der Wunsch der Kinder, die Mutter mehr sehen zu wollen. Da wäre ich gesprächsbereit bis zum paritätischen Wechselmodell, soweit die Sorgen wegen der momentanen Instabilität der Mutter sich als unnötig herausstellen würden.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#64
Das Nestmodell bedeutet, dass die Alte wieder in die Wohnung kommt und kurzfristig d2c rauskegelt! Ganz böses Spiel!

Nochmals klar die Frist vom 1361b Abs. 4 dokumentieren und im Zweifel noch formal die Wohnung zuweisen lassen.

Der Verfahrensbeistand spielt falsch, rette Dich über die Zeit und lasse Gutachten anfertigen.

In einem Jahr ist Junge 12 oder 13, da sieht er die Welt wieder ganz anders!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#65
Das möchte ich mal erleben, dass eine Helferindustriefigur den Wechsel von zwei Kindern zum Vater empfiehlt, weil sie ihn öfter sehen wollen. Ein Witz, wie üblich - kein Wunder, dass 90% der Trennungskinder immer der Mutter zugewiesen werden. Die Sätze dazu sind immer dieselben: Beide Eltern ganz toll erziehungsgeeignet, Kinder bei beiden Eltern gerne, aber ein bisschen, nur ein kleines bisschen Übergewicht zugunsten der Mutter. Argumentativ liegt die faule Stelle darin, dass dieses Bisschen ja nur ein bisschen ist und ergo nicht solide begründet werden muss. Man kann es sich ohne Grundlage aus den Fingern saugen und damit trotzdem eine Riesenentscheidung verursachen. Ein Steinchen, das einen gigantischen Erdrutsch auslöst.

Das Nestmodell ist für grössere Kinder wie deine eher ein Witz und wurde nur ins Spiel gebracht, um dir den Istzustand zu versalzen. Reagiere gar nicht darauf.

Bleibe dabei: Mehr Umgang für Mutter: Ja. Auch eine 60/40 Lösung wäre drin. Wechsel zur Mutter: Nein. Das soll der Richter mal schön begründen, wenn er das verordnet.
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#66
Die Verfahrensbeiständin hat wohl das Wechselmodell angezogen, weil sie sich klar ist, dass der Wechsel der Kinder zur Mutter schlecht zu begründen ist. Dabei hat sie eine im Grunde unrealistische Position eingenommen; es sei denn, sie spekuliert darauf, dass beide Eltern im Wechsel die vorhandenen Wohnungen nutzen: Darauf darf sich der TO keinesfalls einlassen.

Wenn der TO Einigungsbereitschaft signalisiert, aber klar sagt, dass für den Wechsel der Kinder zur Mutter ein Beschluß notwendig wird, kann das Gericht sich den Grund ausmalen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#67
Also das Nestmodell wurde nur am Rande erwähnt und für mich auch keine Option.
Für mich steht fest, dass ich weder ausziehen noch die Wohnung alle paar Tage wechseln werde.
Es ist mir auch wichtig dass die Kinder Ihre Mutter öfter sehen, es gab deshalb auch bereits jetzt schon mehr Umgang.

Zitat:Bleibe dabei: Mehr Umgang für Mutter: Ja. Auch eine 60/40 Lösung wäre drin. Wechsel zur Mutter: Nein. Das soll der Richter mal schön begründen, wenn er das verordnet.
Bin gerne zu einem Kompromiss bereit. Mit dem 60/40 Vorschlag könnte ich problemlos leben.[/quote]

Zitat:Das möchte ich mal erleben, dass eine Helferindustriefigur den Wechsel von zwei Kindern zum Vater empfiehlt, weil sie ihn öfter sehen wollen. Ein Witz, wie üblich - kein Wunder, dass 90% der Trennungskinder immer der Mutter zugewiesen werden.
Genau das gleiche habe ich auch gedacht. Wenn der Vater auszieht wollen Ihn die Kinder auch öfter sehen. Passieren tut aber nichts.

Zitat:Wenn der TO Einigungsbereitschaft signalisiert, aber klar sagt, dass für den Wechsel der Kinder zur Mutter ein Beschluß notwendig wird, kann das Gericht sich den Grund ausmalen...
Wie meinst du das?
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#68
Ein Beschluß ist anfechtbar und zwingt das Gericht zu sorgfältiger Begründung.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#69
Wenn die Tante nun ein zweites mal kommt, wie verhalte ich mich dann am besten?
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#70
Lass sie halt erzählen, was sie sich vorstellt. Wenn Du möchtest, kannst Du ihr aber auch erklären, dass Kontinuität für das Kindeswohl wichtig ist. Hier findest Du dazu einige Argumente, die auch bei Dir zutreffen könten:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln...90706.html
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#71
So langsam solltest du doch merken, dass du mit deiner beratungsrestistenten Haltung nicht weiter kommst. Es gibt zwei Möglichkeiten:

1. Die Verfahrensbeiständin ist unprofessionell und meint das ernst, normalerweise lassen die sich nicht einfach so in die Karten schauen. Dann hast du ein richtig fettes Problem.
2. Sie winkt dir mit dem Zaunpfahl.

Im ersten Fall ist die Sache gelutscht. Im zweiten Fall solltest du die zahlreichen Hinweise, dass ein gutes Angebot für die Mutter angebracht ist einfach einmal in die Tat umsetzen.

Ganz grundsätzlich sind Verfahrensbeistände eigentlich eine tolle Sache, weil die schon wissen, wie die Sache ausgeht, das haben die ja vorher mit dem Richter ausgekaspert. Wenn man ganz genau zuhört, was die einem sagen, dann weiß man, was Sache ist und kann das für sich nutzen. Abseits dessen sollte man sich der Tatsache bewusst sein, dass ein Verfahrensbeistand Beteiligter ist und einem Vergleich zustimmen muss.
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#72
An einem guten Angebot arbeite ich bereits, bzw. wird es nun praktiziert.
Dieses Angebot ist auch ausbau fähig.

Welche Optionen hab ich im ersten Fall?
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#73
(20-10-2014, 23:55)Daddy2child schrieb: Was für Optionen hab bzw. hätte ich im ersten Fall?

Du hast überhaupt keine Optionen [*]. Die Sache ist entschieden. [*] Wenn es mit rechten Dingen zugeht bekommst du vor der nächsten Verhandlung den Bericht der Verfahrensbeiständin und dann hast du das ganze schriftlich.

Das Prozedere ist nicht fest gefügt. Sollte es noch einmal ein Gespräch mit der Verfahrensbeiständin geben, dann erklärst du ihr, dass du einsiehst, dass deine Kinder wesentlich mehr Zeit mit der Mutter brauchen, was ja wohl auch tatsächlich so ist, dass du deinen Antrag auf das alleinige ABR zurückziehen wirst. Wenn es kein Gespräch außerhalb des Gerichtssaals mehr gibt, wirst du bevor noch irgendjemand etwas Wesentliches sagen kann, das so oder so ähnlich im Gerichtssaal vortragen beziehungsweise deinen Anwalt vortragen lassen. Wobei ich es für klüger halte, sich das für die Verhandlung zu sparen, um die Gegenseite damit zu überrumpeln. Das ist allerdings ein bisschen riskant, denn wenn der Bericht der Verfahrensbeiständin absolut vernichtend ausfällt, schmilzt deine Verhandlungsmasse auf Null.
Konkret bietest du der Mutter alle zwei Wochen von Donnerstag bis Montag Morgen, dazu die halben Ferien und Feiertage an. Dann beginnt das übliche Basargefeilsche und dann wird man sehen, wo sich das einpendelt. Vielleicht kommst du ja mit weniger als Wechselmodell davon.
Mit deinem Anwalt solltest du das auf jeden Fall absprechen. Er kennt die Handelnden Figuren. Darüber hinaus solltest du ihn auf eine ehrliche Analyse verpflichten. Dann wird er dir wohl mehr oder weniger das selbe sagen.

[*] Beleidigende Äusserungen entfernt.
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#74
(20-10-2014, 19:57)Daddy2child schrieb: Sie hat mir auch mitgeteilt, wenn Sie heute ihre Meinung abgeben müsste, würde Sie sagen daß die Kinder zu der Mutter sollen.

Bei der Aussage hättest Du reagieren müssen. Die Kinder vermissen den anderen Elternteil bei einer Trennung so oder so. Kein Grund Dich zu diskriminieren. Wenn sie keinen triftigeren Grund nennen kann ist das traurig.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#75
Zitat:Bei der Aussage hättest Du reagieren müssen. Die Kinder vermissen den anderen Elternteil bei einer Trennung so oder so.
Genau das habe ich auch zu Ihr gesagt.
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