Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kein Kindesunterhalt von KM
#26
Wg Unterhalt: Wenn es zwecklos ist, wuerde ich da keine Energie und Muehe fuer vergeuden.
Wg. Umgang und Geldforderungen: Gib ihr kein Geld sondern "Naturalien" mit, sprich Trinken, Essen etc. fuer die Kinder. Das Geld geht bei solchen Frauen meistens eh nur fuer Kippen oder Alk drauf.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#27
(04-11-2014, 11:22)wackelpudding schrieb: Steuern werden für alles Mögliche verschwendet. Für Kinder nie.

Wenn sinnlos geklagt wird, dann ist es schon Verschwendung von Steuergeldern und vor allem Ressourcen für die wirklich wichtigen Fälle.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#28
Ich schlage abweichend vom Mainstream folgendes vor:

(habe da ein bischen Erfahrung, bin selbst AE KV)

- Unterhalt mit allen Mitteln durchsetzen
- das ist das Geld der Kinder, nicht dein Geld
- wenn du darauf verzichtest, kommt niemand um sich bei dir zu bedanken
- Die KM verkauft sich.... und verdienst mehr als 2000 netto monatlich
- du hast ein gewisses Risiko, wenn die Forderungen ins Leere laufen
- wenn du es nicht versuchst, so verjähren Unterhaltsfordungen wenn sie älter als 12 Monate sind
- die 20 Euro Nummer hat die KM vermutlich zur Abschreckung gebraucht. Du sollst an ihre Armut glauben.


--
Zitieren
#29
(04-11-2014, 11:55)wackelpudding schrieb: Kennst Du einen Fall, wo ein Gericht einen umgangsunwilligen Elternteil zum Umgang zwingen konnte?

Es hat meines Wissens nach bisher noch keiner versucht.

Simon II
Zitieren
#30
Möglichkeiten gibts viele. Erst Druck wegen Unterhalt aufbauen und dann anbieten, damit konziliant zu sein, vorausgesetzt sie hält die Umgangstermine ein. Vor Gericht bringt es nichts, ausser dem Nachweis dass das Vater es wirklich versucht hat. Was auch schon was wert ist und gegen spätere Lügen und Verdrehungen hilft.
Zitieren
#31
Sicher, wenn man einen Unterhaltsanspruch aufgebaut hat, kann man auf die Realisierung unter vereinbarten Bedingungen teilweise oder ganz verzichten. Die Möglichkeiten, einen umgangsunwilligen Elternteil gerichtlich zum Umgang zu zwingen, hat das BVerfG ja im Grunde ausgeschossen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#32
Zwingen ja, aber es gibt auch niederschwelligere Versuche, z.B. das richterliche Vermittlungsverfahren.
Zitieren
#33
OK, das würde aber voraussetzen, dass die KM sich beeindrucken läßt und von ihrer anwaltlichen Vertretung nicht "aufgeklärt" wird.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#34
https://www.bundesverfassungsgericht.de/...8-044.html
Zitieren
#35
(04-11-2014, 13:17)gegen-das-system schrieb: https://www.bundesverfassungsgericht.de/...8-044.html

Diese Entscheidung war ein klarer Fehler und der VAFK hat sich auch ausdrücklich gegen diese Entscheidung ausgesprochen (übrigens meines Wissens als einziger der im Vorfeld befragten Verbände).

Trotz dieser Entscheidung würde ich die KM diesbezüglich unter Druck setzen.

Simon II
Zitieren
#36
Nun, egal, was der vafk und/oder andere davon halten... sie ist in der Welt und limitiert den rechtlichen Raum. Insofern bekäme der TO ganz sicher Verfahrenskosten, aber nichts Durchsetzbares...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#37
(04-11-2014, 13:29)wackelpudding schrieb: Nun, egal, was der vafk und/oder andere davon halten... sie ist in der Welt und limitiert den rechtlichen Raum. Insofern bekäme der TO ganz sicher Verfahrenskosten, aber nichts Durchsetzbares...

Ok., Du hast recht.

Das ändert jedoch nichts daran, daß er eine richterliche Vermittlung beantragen kann.

Manche KMs lassen sich beeindrucken.

Simon II
Zitieren
#38
(04-11-2014, 11:22)wackelpudding schrieb:
Zitat:Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.
Finde ich gut: Ich zahlte Unterhalt. Ich schaute nach. Ich fand das Gesetz. Big Grin
Es heißt nicht: Sorge dafür, dass das, was du für richtig hältst, zur allgemeinen Gesetzgebung wird, auch wenn es angewendet auf andere mehr Schaden als Nutzen anrichtet.
Zitieren
#39
(05-11-2014, 02:22)Das Nerdliche Orakel schrieb: ...auch wenn es angewendet auf andere mehr Schaden als Nutzen anrichtet.

Wie meinst Du das? in dem Sinne, dass es mehr Menschen nutzt als schadet, oder in dem Sinne, dass es jemand anderem mehr schaden als Nutzen bringt?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Kindesunterhalt - es nimmt kein Ende Trullo1 7 7.136 21-07-2015, 22:00
Letzter Beitrag: CheGuevara

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste