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BVerfG 1 BvR 2843/14: Abstammungsgutachten gegen den Willen des sozialen Vaters
#1
1 BvR 2843/14 vom 19.11.2014
http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...84314.html

Mutter und sozialer Vater verweigern Abstammungsgutachten für das 2011 geborene Kind.
Der (voraussichtlich) leibliche Vater verlangt ein Abstammungsgutachten im Rahmen eines Umgangs- und Auskunftsverfahrens nach § 1686a BGB, da unstreitig ist, dass er und die Mutter während der gesetzlichen Empfängniszeit miteinander Geschlechtsverkehr hatten.

Das Amtsgericht schützt natürlich die "soziale Famile" und lehnte den Antrag ab. Das OLG dagegen ordnet das
Abstammungsgutachten an. Die folgende Verfassungsbeschwerde wird nicht angenommen.
Das BVerfG verweist im Großen und Ganzen auf EGMR, Urteil vom 22. März 2012 - 23338/09.

...dem mutmaßlichen leiblichen Vater zur Durchsetzung des neu geschaffenen Umgangs- oder Auskunftsanspruchs eine Abstammungsklärung ermöglicht....

Das scheint bei einigen Amgtsgerichten noch nicht angekommen zu sein.
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#2
Dann kann ein leiblicher Vater jetzt erreichen, dass sein Kind nicht mit ´ner Lüge aufwachsen muss.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#3
Ist schon klar @raid. Ein Abstammungstest direkt nach der Geburt würde so einiges erleichtern.
Und so einigen Vätern in D die Augen öffnen. ;-)

Aber auch hier in diesem Fall hatte der soziale Vater wohl einen Verdrändungsmechanismus inne.
2009 geheiratet, 2011 Kind, zwischendurch Muddi eine Karnevalsbekanntschaft....

Der soziale Vater wehrte sich mit Händen und Füßen dagegen, nicht anerkennen zu müssen, dass er betrogen wurde. Warum?

Ich gehe davon aus, dass diese Ehe keine goldene Hochzeit erleben wird.
Um dann darf der hoffnungsvolle "soziale" Vater ca. 20 Jahre weiter für das Kind bezahlen, welches ihm durch seine geliebte Frau untergejubelt wurde?

Ich verstehe solche Männer nicht.
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#4
@blue

Das kann man so pauschal nicht sagen.
Ich bin inzwischen überzeugt davon, dass die mehrheitlichen Fälle der ''Kuckuckskinder'' in dem Sinne eigentlich gar keine sind. Die sozialen, bzw. juristischen Väter wissen also von Anfang klar, dass sie nicht biologischer Vater sind.
Das ist das Ergebnis meiner Recherchen, bzw. Gespräche im letzten Jahr.
Diese Väter wollen den Beziehungs-, bzw. Ehefrieden nicht gefährden, sind oftmals zeugungsunfähig oder -unwillig.
Da gibt es ein ganz, ganz breites Spektrum, gespickt mit einem Haufen von Einzelfällen.
Ich bin selbst betroffen, auch wenn mein Antrag auf Vaterschaftsfeststellung gegen den Willen der ''Eltern'' bereits in erster Instanz vom Richter positiv bestätigt wurde. (stand im Beschluss: Anordnung ist nicht revisionsfähig)
Kann aber auch damit zusammenhängen, dass ich eher in einem progressiven, statt erzkonservativen Bundesland lebe.
Ob solche Ehen mehr Bestand haben als andere, das ist auch völlig unklar.
Letztendlich ist es doch so, der soziale bzw. juristische Vater begeht eine Zwangsadoption. Meist in dem Wissen, der leibliche Vater würde niemals sein Kind zur Adoption freigeben. Der ''Scheinpapa'' ist also in einer verdammt blöden Situation. Er will Ruhe haben, weiß aber ganz genau, da ist noch ein anderer Mann. Und zwar derjenige, welcher ''seine'' Frau gev****t hat.
Weil er selber nicht konnte, wollte, oder wie auch immer...
Ja, diese Wahrheit ist grausam. Sehr grausam für Männer, welche sich ihr eigenes Versagen und ihre eigenen Lebenslügen nicht eingestehen wollen.
Und solcherart weichgespülte Männer laufen ja heutzutage immer mehr durch die Gegend. Verlierer 2.0 - so nenne ich die mal.
Aber egal, das nur am Rande...
Quintessenz der neuen Gesetzeslage wird aber sein, es gibt 'ne ganze Menge neuer Väter.
Das Umgangsrecht wird definitiv KEINER von denen, bzw. uns, gegen den Willen der KM durchsetzen können.
Da gebe ich Brief und Siegel drauf.
Es wird halt nur geklärt, von wem das Kind abstammt.
Eine Rolle im Leben seines Kindes wird der biologische Vater nie spielen.
Er wird immer am Egoismus der KM und des ''glücklichen'' Scheinvaters scheitern.
Wenn ich persönlich gewusst hätte was auf mich zukommt, ich hätte auf den Rat von ''p'' vor zwei Jahren hören sollen...
Ich denke, mir würde es heute emotional doch etwas besser gehen.
So weiß ich, ich bin Vater, aber im Grunde ist es egal...
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#5
(08-12-2014, 23:41)Zuschauer schrieb: Das Umgangsrecht wird definitiv KEINER von denen, bzw. uns, gegen den Willen der KM durchsetzen können.

Da gebe ich Brief und Siegel drauf.
Es geht nicht um Vater oder Mutter. Das Kind wird seinen Ursprung suchen wollen.
Und dass dieses Recht des Kindes unumstößlich ist, sollte ausser Frage stehen.
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#6
(09-12-2014, 21:42)blue schrieb: Es geht nicht um Vater oder Mutter. Das Kind wird seinen Ursprung suchen wollen.
Und dass dieses Recht des Kindes unumstößlich ist, sollte ausser Frage stehen.

Das steht auch in den Sternen, ob ein Kind irgendwann seinen Ursprung in Erfahrung bringen möchte.
Zuerst wird es ja mal jahrelang belogen. Vorsätzlich.
Die ''Eltern'' haben es immer in der Hand, durch gezielte Falschinformationen bzw. durch vorenthalten von Informationen, das Kind geschickt zu manipulieren. Und das machen alle Eltern, welche in solch einer Situation sind.
Wer einmal den Weg der Lüge beschreitet, wird diesen Weg lange Zeit konsequent gehen müssen.
Ich habe im erweiterten Bekanntenkreis einen Kumpel, der hat mit 18 Jahren erfahren, dass sein Vater nicht sein leiblicher Vater ist.
Obwohl der leibliche Vater immer den Kontakt gesucht hat, der junge Mann interessiert sich nicht dafür. Für ihn ist die Welt auch so in Ordnung.
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