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Antrag auf Hilfen zur Erziehung
Gerade ´ne sms bekommen:

"Hallo (wackelpudding), ich gehe davon aus, dass du den (Sohn) gegen mich beeinflußt. Mit anderen Worten, ich denke, dass du weder ein gemeinsames noch ein alleiniges Sorgerecht ausüben kannst. (Mutter)"
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Da hat wohl gerade jemand ein wenig zuviel wärmende Getränke eingenommen.
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Ach, ich habe da keine Sorge: Mein Sohn wird so lange hier leben, wie er das will.

Nee, die Mutter sollte endlich das tun, was ich ihr seit mehr als 4 Jahren und viele andere seitdem geraten haben: Sich professionelle Hilfe holen...
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Sie hat sich eine eigene Realitätsblase geschaffen, aus der sie ohne Hilfe nicht mehr herauskommt. Das passiert manchmal bei Vätern, manchmal bei Müttern. Schick sie doch in ein Väterforum :-)
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Na ja, als ich die sms bekam, war mein erster Gedanke, dass das nicht originär sie ist... Wer weiß, wer sich ihrer angenommen hat?
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Wie auch immer es bei ihr weitergeht: Umgang gegen den Willen eines >13Jährigen wird kein vernünftiges Gericht anordnen wollen. In ein paar Monaten wird er zu ihn direkt betreffenden Angelegenheiten eigene Anträge bei Gericht stellen können. Egal, was sie von mir hält - es ist bestenfalls irrelevant für ihr Verhältnis zu unserem Sohn, schlechterenfalls nimmt er es ihr Übel.

Ab Anfang nächsten Jahres hat er ´ne neue Therapeutin (in der selben Praxis). Er hat viel an Entwicklung aufgeholt und er wird weiter altersgerecht gestärkt werden. Für mich bleibt dafür zu sorgen, dass er die Möglichkeit hat, seine Entscheidungen zu treffen.     
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wp,
mach Dir das mal nicht zu einfach:

Die Rechtsprechung verlangt
z.B. OLG Saarbrücken am 8. Oktober 2012, Az. 6 WF 381/12:

(...) Dem betreuenden Elternteil obliegt es deswegen, auf das Kind erzieherisch dahin
einzuwirken, dass psychische Widerstände des Kindes gegen den Umgang mit dem
anderen Elternteil abgebaut werden und das Kind eine positive Einstellung dazu
gewinnt. Der Obhutselternteil hat Kontakte zum anderen Elternteil nicht nur zuzulassen,
sondern positiv zu fördern, um dem Kind mögliche Loyalitätskonflikte zu ersparen. Die
Wohlverhaltensklausel verbietet dem Obhutselternteil jede negative Beeinflussung des
Kindes gegen den Umgangsberechtigten, und zwar auch in mittelbarer Weise dergestalt,
dass sich das Kind scheinbar aus eigenem Entschluss gegen den Umgang wendet
(…)
weiter:
(...)Der betreuende Elternteil darf es dem Kind daher auch nicht freistellen, ob es
Umgangskontakte zum anderen Elternteil wahrnehmen will oder nicht; vielmehr muss er
alle zur Verfügung stehenden erzieherischen Mittel anwenden, um das Kind zu zum
Umgang mit dem anderen Elternteil zu bewegen
(…)


S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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Einmal mehr: Das Wesentliche nicht verstanden...
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Der Junge ist 1,77 m und seine Mutter ca. 10 cm kleiner. So lange ein Umgang im öffentlichen Raum stattfinden würde und er einfach gehen könnte, wenn sie eine Situation schafft, in der er sich nicht mehr wohlfühlt, mag das gehen. Wer seine Mutter kennt, weiß dass sie unendlich provozieren kann und das auch körperlich. Er kennt das und sagt, da würde er sich wehren müssen.

Er traut sich zu, eine solche (mögliche) Situation rechtzeitig zu verlassen, wenn die Bedingungen entsprechend sind.
Und ich dränge ihn auch weniger, als dass ich ihn ermutige, seine Fähigkeiten für das zu nutzen, was er erreichen möchte: Gestalten statt hinzunehmen... Seine Mutter gehört nun ´mal zu seinem Leben.

Es kann natürlich sein, dass seine derzeitige Bereitschaft kippt, wenn seine Mutter im Vorfeld noch drauflegt und dazu würde ein gerichtliches Umgangsverfahren sicher gehören.
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Nun hatte die Mutter unserem Sohn vorgeschlagen, ihn in seinen Winterferien (2 Tage) zu besuchen. Er war auch einverstanden und hat zurück gesimst, wie das ablaufen solle.

Und mich hat er dummerweise dann auch informiert. Ich mußte ihn entscheiden lassen, ob ich seine Konfi-Fahrt absage, oder er seiner Mutter. Er hat seiner Mutter abgesagt.

Seine Mutter hätte den Termin kennen können, denn ich hatte ihr vor rd. 18 Monaten ´ne Kopie seines Konfi-Planes geschickt (mehrere Samstagstermine), damit sie ihn bei ihren Umgangsvorschlägen berücksichtigen kann. Von ´nem 13Jährigen kann man wohl nicht erwarten, dass er seine Termine so genau präsent hat.

Ich nehm´s ´mal als positiv, dass sie ihm ´nen Vorschlag gemacht hat. Aber wenn ´mal irgendwo der Wurm drin ist...
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Ich werfe so wie andere Eltern Termine meiner Kinder nicht weg, die hängen bei mir an der Pinnwand. So zielsicher, wie die Mutter in Konflikte (z.B. den Terminkonflikt jetzt) hineinstösst, könnte man den Eindruck bekommen, dass sie genau das will. Immerhin kann sie somit immer nachweisen, dass sie es versucht hat, aber ihr etwas verweigert wurde. Damit liegt die Schuld bei anderen, ihre Welt ist vielleicht wieder mehr in Ordnung wie ein möglicherweise mittlerweile für sie unangenehmer Kontakt voller Unsicherheit mit dem Kind. Nur so ein Gedanke.
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Ich werde das ´mal im Hinterkopf behalten - andererseits halte ich es auch gut für möglich, dass es ihr gar nicht in den Kopf kommt, dass ihr "Kind" wichtige eigene Termine haben könnte... Oder sie hat den Brief einfach weggeschmissen, weil er von mir war...

Ein Cousin von ihr wollte ihr skype einrichten, damit sie mit dem Jungen Video-Telefonate führen kann - will sie nicht: Da muß sie den Vater ja immer sehen... Haben ihm seine Großeltern erzählt, als er letztens mit denen geskypt hat. So´n Schrott; der Junge hat ´nen eigenes Zimmer, ´nen eigenen PC, ´nen eigenen account. Er hat´s dann kopfschüttelnd mir erzählt. Ich hab´ihm gesagt, da fiele mir nix zu ein...
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Das deutet in dieselbe Richtung. Sie flieht geradezu vor Kontakt. Probiert es nicht mal aus, obwohl es nur ein paar Mausklicks kosten würde. Ich würde dem Kind unter diesen Umständen raten, öfters zu schreiben. Vielleicht baut das Blockaden bei ihr ab. Es wäre persönlich, aber nicht interaktiv und aus sicherer Entfernung.
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(05-01-2015, 22:54)p__ schrieb: Ich würde dem Kind unter diesen Umständen raten, öfters zu schreiben.

Mal schauen, was ich hinkriege. Er hat zwar beträchtliche Fortschritte beim Umgang mit seiner LR-Störung gemacht, aber seine Vermeidenshaltung ist halt noch da. Ich will Anfang Februar mit seiner Psychotherapeutin reden, was er denn in das Verhältnis zu seiner Mutter investieren kann - ein Mißerfolg ist ja nicht ausgeschlossen...
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Na ja, er ist ja schon in der Lage, grundsätzlich ja zu sagen , aber die Bedingungen eines Umganges vorher wissen zu wollen... Und immerhin war ihm seine Konfi-Fahrt wichtiger als der Besuch seiner Mutter. Bei möglichen Schuldgefühlen hilft ihm sicher seine Therapeutin. Schuldig werden wir alle irgendwann/irgendwie - ist nur die Frage, wie gut wir damit leben können.

Das wird schon: Nicht vermeiden, sondern gestalten... er hat das Potenzial.
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Da sind wir unterschiedlicher Auffassung: Ich sorge dafür, dass er stark genug wird, sich selbst zu lösen - auch von mir.
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Ach, ich vertraue da auf die Frauen, die mit ihm arbeiten - die kennen ihre Schwestern besser als ich.

@raid
Ich will nicht alles kontrollieren und ich kann nicht alles selber tun - aber ich kann dafür sorgen, dass er qualifizierte Hilfen hat.
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"Fehler" seiner Mutter kennt er aus eigenem Erleben - wahrscheinlich sogar besser als ich, denn er war ihr ja lange Jahre sehr nahe. Es war seine Entscheidung, nicht mehr bei ihr leben zu wollen.

Er weiss, dass seine Mutter wütend wird, wenn etwas nicht so läuft, wie sie sich das vorstellt und das es sehr, sehr schwer ist, mit ihr über Alternativen zu reden. Jede Entscheidung ist für sie schwer... da wird dann geschoben, irgendwann kommt vielleicht was, häufig für andere Beteiligte dann aber selbst bei gutem Willen so nicht (mehr) machbar...

Er sieht das schon sehr klar, dass seine Mutter so nicht gut für ihn ist. Er begreift aber auch, dass das Teil einer Krankheit ist und wünscht ihr und sich, dass sie sich helfen läßt.

Ich werde ihm auch keine mail schreiben. Seine Muter ist ein Teil seines Lebens und er lernt diesen so zu gestalten, wie er es kann und will.
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Kurzes update

Hallo (wackelpudding), du hast mir Post geschickt. Ich werde sie nicht öffnen. Bitte wende dich mit deinem Anliegen an Frau (Anwältin). Gruß (Mutter)

Hallo (Mutter),
danke für Deine sms. Ich werde Dich in (Sohn) betrefffenden Angelegenheiten weiterhin direkt anschreiben. Wenn Du meinst, die Hilfe einer Anwältin zu benötigen, ist es dir ja unbenommen, Dich an eine zu wenden.
Gruß (wackelpudding)

Das war meine letzte Post an sie (Karte im Umschlag),

(23-12-2014, 02:00)wackelpudding schrieb: Von mir ist auch ´ne Weihnachtskarte für die Mutter unterwegs mit dem Vorschlag, damit Umgang überhaupt in die Gänge kommt, möge sie doch ´mal  einen Besuch bei ihrer Freundin in Y-Stadt in Erwägung ziehen und dabei einen Nachmittag mit unserem Sohn in X-Stadt (halbe Stunde Bahnfahrt von dort) einplanen - ich würde den Jungen dann auch dort hinbringen (halbe Stunde Autofahrt von uns aus) und ich könnte mir vorstellen, dass er sich darauf einließe.

nachdem sie mit Schreiben an mich Umgang zu Weihnachten und Neujahr sowie die Teilnahme unseres Sohnes an einer Mutter-Kind-Kur begehrt hatte und unser Sohn ihr dazu direkt geantwortet hatte.
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Wenn sie nicht mal einen Brief aufmachen will, dann will sie eben nicht. Deine Schreiben waren immer sachlich, konstruktiv und knapp, was soll ein Vorschlag für ein Treffen von Mutter und Kind beim Anwalt?

Zahlt sie eigentlich Unterhalt?
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(13-01-2015, 14:47)p__ schrieb: ...was soll ein Vorschlag für ein Treffen von Mutter und Kind beim Anwalt?
?

(13-01-2015, 14:47)p__ schrieb: Zahlt sie eigentlich Unterhalt?
Bisher ist bei mir nichts eingegangen. Es gibt ja eine Beistandschaft beim hiesigen JA und es wurde auch durch das FG im vereinfachten Verfahren tituliert. Mein letzter Stand: Es gibt beim JA keine Erkenntnisse über eine Erwerbstätigkeit.
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Deine Post war doch nur eine Weihnachtskarte, höchstens noch irgendwas zum Umgang? Welchen Sinn hätte es, das über einen Anwalt gehen zu lassen?

Zum Unterhalt: Es gibt also einen Titel. Wenn ich denke, mit welcher überbordnenen Energie Väter um Geld angegangen werden, wäre das schon mal eine nähere Untersuchung wert. Immerhin könnte sie mit Teilerwerbstätigkeit vielleicht über die Aufstockermethode zahlen. Was macht sie denn? ALG 2 Empfängerin?
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Ach, ich denke, sie ist der Anwältin noch ´was schuldig: Je 1 Umgangs- und Unterhaltsverfahren, wo es keine VKH gab. Big Grin
Aber ich akquiriere nix Neues, solange ich keine Provision krieg... Big Grin Big Grin

Also hier war schon der Vorschlag da, ein §170-StGB-Verfahren einzuleiten, um ein Mitwirken von ihr zu erzwingen. Ich habe aber (noch) nicht zugestimmt, weil ich hoffte, allein wegen des (jetzt fehlenden) Kontaktes zu ihrem Kind würde sie vielleicht doch ´mal ´ne richtige Therapie machen...
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§170 StGB ist fast immer eine Sackgasse, abgesehen davon halte ich diesen Paragrafen angesichts der zivilrechtlichen Möglichkeiten für hirnrissig und grundsätzlich für unethisch. Bei einer Mutter geht das garantiert so aus: Das Verfahren wird eingestellt. Und dann hat sie es amtlich, dass ihr auch beim Unterhalt keiner was kann.

Ein Titel existiert, also kann die Beistandschaft in die Vollstreckung gehen. Haben die das probiert? Wer nicht mitbetreuen will und sonst nichts beitragen will, soll auch Unterhalt zahlen.
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Naja, sie ist wg. Mietschulden an ihrem letzten Wohnort sozusagen gerade erst zwangsgeräumt worden... Im Februar letzten Jahres endete ihre Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung... Also wenn man nicht da abkassieren kann, wo ihr gerade etwas zusteht, ist es eher zappenduster... war ja auch der Grund für die Beistandschaft: Ich wollte mit ´nem Anwalt nicht mein Geld verbrennen, aber auch nicht, dass andere Gläubiger ggf. ´nen Titel haben und unser Sohn nicht...
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