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OLG Karlsruhe 3.7.2014, 18 WF 11/14: Missbrauchsvorwürfe ziehen immer
#1
OLG Karlsruhe Beschluß vom 3.7.2014, 18 WF 11/14 Volltext: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rec...w&nr=18322

Ein Fall, der gut illustriert, welchen Mechanismus Missbrauchsvorwürfe ausnutzen und wie sehr sich das nach wie vor als Universalwaffe einsetzen lässt.

Vater bekommt vom Gericht eine Umgangsregelung für jeden dritten Sonntag tagsüber. Mutter passt auch das nicht, nimmt aber Beschwerde dagegen zurück.

Vater beantragt ein Jahr später Umgang alle 14 Tage, Übernachtung, Ferienumgang. Mutter beantragt Umgangsausschluss. Der Vater hätte das Kind vor fast zwei Monaten "mit der Hand an der Scheide berührt und es aufgefordert haben, ihn an seinem entblößten Glied zu küssen.". Sie geht mit dem Kind zur Kriminalpolizei, dort wird das Kind vernommen.

Der Vater bietet daraufhin an, sein Umgangsrecht nicht geltend zu machen und schlägt begleiteten Umgang vor. Mutter lehnt sogar dies ab. Vater sagt, wenn sie sogar das ablehnt, macht er Umgang auf Grundlage des früheren Beschlusses geltend.

Gericht bestellt Verfahrensbeistand, der schlägt auch begleiteten Umgang vor. Mutter verweigert alles, kein Umgang. Vater beantragt Ordnungsgeld, dann Ordnungshaft. Schliesslich beschliesst das Gericht e"in halbes Jahr ist seither vergangen), die Mutter habe die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten. Die Gewährung eines Umgangs sei der Antragsgegnerin vorliegend unzumutbar, kein Ordnungsgeld. Der Vater legt sofortige Beschwerde ein. Der bloße Verdacht des sexuellen Missbrauchs rechtfertige keinen Umgangsausschluss. Für ihn gelte die Unschuldsvermutung. Der von ihm angebotene begleitete Umgang sei von der Mutter abgelehnt worden. Einen Eilantrag auf Aussetzung des Umgangs habe die Mutter nicht gestellt.

Fast zeitgleich wird auch Anklage gegen den Vater wegen Kindesmissbrauch erhoben. Ein halbes Jahr später wird er davon freigesprochen. Dem Gericht genügt aber die Behauptung, um die Anträge des Vaters abzulehnen:

Damit hat die Antragsgegnerin neue Tatsachen vorgetragen, die geeignet sind, einen Antrag auf Abänderung der Ausgangsentscheidung zu stützen. Der zulässige Antrag der Antragsgegnerin auf Ausschluss des Umgangs ist nicht von vornherein ohne Aussicht auf Erfolg. (...) Unter diesen Umständen bestehen gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass die Umgangsregelung im Beschluss vom 27.06.2012 keine dem Wohl des Kindes dienliche Umgangsregelung mehr enthält, sondern eine - den neuen Umständen, namentlich dem im Raum stehenden Verdacht des sexuellen Missbrauchs - entsprechende Abänderung des Titels geboten ist.

Der Vater habe die Umgangsregelung ausserdem selbst nicht mehr als durchsetzbar erachtet: Bereits die Mitteilung des Antragstellers im Schriftsatz vom 10.07.2013, sein Umgangsrecht zunächst bis Ende August 2013 (zur Deeskalation) nicht einzufordern und insbesondere sein Vorschlag, den Umgang ab September 2013 begleitet beim Kinderschutzbund in … fortzusetzen, zeigt, dass auch er die Umgangsregelung vom 27.06.2012 als derzeit nicht (mehr) durchsetzbar erachtet hat. Ihre Vollziehung konnte somit - nach dem Abänderungsantrag - nicht mehr mit Ordnungsmitteln durchgesetzt werden (so auch OLG Frankfurt FamRZ 2009, 796 Rn. 5).



Der reine Vorwurf sexuellen Missbrauchs bricht jede Umgangsregelung sofort. Fast jede Reaktion des Beschuldigten ist danach falsch. Hier wollte der Vater deeskalieren, das hat ihm zusätzlich das Genick gebrochen. Den Freispruch später hat das Beschwerdegericht ebenfalls nicht mehr interessiert, es durfte sich nur auf Vorträge stützen, die damals bekannt waren.
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#2
Ich frage mich, ob der Fehler nicht war, überhaupt zu glauben, vor Gericht weiter zu kommen, ob er nicht diretkt auf zivilem Weg hätte aktiv werden sollen, also an die Eltern der Mutter herantreten, an die Freunde, an alle irgendwie involvierten, in die Öffentlichkeite gehen, ....
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#3
Erinnert mich an die Hexen-, Juden- und Wasweissichverfolgung (jetzt Männer-...?)

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#4
Wahnsinn - das kostet dem Vater eine Energie! Hinterher ist er vermutlich ohne Job und ausgebrannt.
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#5
Ja, der Fall ist unglaublich. Väter ohne Rechte. Ich frage mich woher der Hass vieler Richter und Richterinnen auf uns Väter kommt. Liegt es vielleicht daran, dass viele Richter heute homosexuell bzw. lesbisch sind und in ihrer Herkunftsfamilie der Mann in den Augen der Mutter sowieso der Allerletzte war und abgewertet wurde die späteren Richter und Richterinnen da eine spezielle Sichtweise übernommen haben? Ja, ist nur eine Spekulation, aber sie würde diese in unzähligen Entscheidungen zum Ausdruck kommende Blindheit bei Richterinnen und Richtern erklären.

Und alles im Schutz der Dunkelheit ,also FamGerichte tagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Wie praktisch.

Vielleicht könnten man sich einmal ein besonders ganz krasses Gericht vorknöpfen und solche kruden Entscheidungen, vor allem wenn sie sich bei bestimmten Richtern häufen, skandalisieren, zum Beispiel mit Inseraten im örtlichen Wochenblatt, mit Flugblättern, die vor Ort in der Nähe von Schulen, in der nächsten Uni, Fachhochschule .... verteilt werden .... oder indem sonstwie auf irgendeine Weise Öffentlichkeit hergestellt wird.
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#6
Na ja, die Aktivitäten der Richter bei den Missbrauchsvorwürfen kann ich schon verstehen; was gibt es für einen Klamauk, wenn sich die vorgeworfenen Aktivitäten beim Umgang nachweisbar wiederholen? Dann steht RTL vor dem Gericht und macht eine Sondersendung über den ahnungslosen/ gutgläubigen Richter/in.

Dass da erst mal Vorsicht waltet, ist klar.

Ein Missbrauchsvorwurf wirkt wie Atomschlag! Hinterher ist nichts mehr wie vorher.
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#7
Ich kann davon überhaupt nichts verstehen. Erstens wäre der Vater auch einverstanden gewesen, betreuten Umgang zu haben, Hauptsache der Umgang bricht nicht ab. Damit wären alle eventuellen Risiken erledigt gewesen und RTL hätte schwer etwas daraus stricken können. RTL wäre mir eh egal, die Journaillie kann sowieso aus allem Mist stricken.

Zweitens tritt hier ein generelles Problem zutage und das sind die rotzfaulen Juristenhintern, die auf teuren gepolsterten Stühlen sitzen. Vorwürfe über sexuellen Kindesmissbrauch sind eine gewichtige Sache und jeder weiss, dass jeder Tag damit eine Vorverurteilung und schweren Schaden bedeutet. Wenn solche Vorwürfe im Mai erhoben werden und im Juli nächsten Jahres erst verhandelt, dann wird hier ganz bewusst und mit voller Absicht 14 Monate lang auf Seiten des Beschuldigten schwerer Schaden verursacht. Ganz besonders dann, wenn all die Staatsexamenträger ganz genau wissen, dass er sowieso schon vorher und laufende Probleme hat, sein Umgangsrecht geltend zu machen.

Komme mir keiner mit Ermittlungsdauer, das ist die frechste Lüge der Justiz überhaupt und kommt an "wir haben den Dienststempel nicht gefunden und mussten deshalb ein Jahr auf einen Neuen warten" heran. Hier wurde ein kurzes Einzelereignis behauptet, dessen Umstände in spätestens einer Woche ermittelt werden können. Bei anderen Straftaten geht das auch und auch eine schnelle Verhandlung geht.

Korrekt wäre gewesen, nach zwei Wochen zu verhandeln und nach einem rechtskräftigen Freispruch gegen die Lügnerin sofort einen Strafbefehl zu verschicken. Wenn sie den Umgang verhindert, natürlich sofort Ordnungshaft. Dann kann sie bei einem Umgangswochenende nicht dazwischenfunken, sondern sitzt in einer ruhigen Umgebung, wo sie über ihr Verhalten nachdenken kann.
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#8
Da schien der Vorwurf doch von der Tochter zu kommen, oder hatte ich da etwas überlesen?
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#9
Die Mutter hatte behauptet, der Vater hätte das Kind missbraucht.
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#10
14 Monate einen Unschuldigen sitzen lassen , quasi zuschauen wie die Vater-Tochter-Beziehung und das Leben des Vaters zerstört wird .... und das in Deutschland, wo für Flüchtlinge, Asylanten usw. alles getan wird, was nur möglich ist, um ihnen ein würdiges Leben zu ermöglichen .... Wahnsinn!

Bin mir sicher, dass diese Ignoranz und Kaltschnäuzigkeit unserer Gerichte mit eine Grund für die sehr stark erhöhte Suizidrate bei ausgegrenzten Vätern verantwortlich ist.
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#11
Ab dem Zeitpunkt in der solch ein unglaublicher Vorwurf im Raum steht, ist das Leben des Beschuldigten erst mal dahin!
Ich hatte das unverschämte Glück, dass der dumme Gegenanwalt zusammen mit meiner Ex nicht weiter ausgeholt hatten. Alleine der Vorwurf einer grenzüberschreitenden Affinität zu meinem Kind war schon ungeheuerlich und stand tagelang mal so im Raum.
Der Versager vom Jugendamt konnte eindeutig zwischen den Zeilen was erkennen, dafür danke ich noch Hr. H aus Fürth. Tolle Leistung! Nicht auszumalen, wenn die Mutter meiner Tochter sich noch mehr in diesen Irrsinn verrannt hätte.
Ich war danach jedenfalls sehr, sehr vorsichtig. Gottseidank hatte und habe ich eine großartige Lebenspartnerin welche sachlich auf mich einwirken konnte.
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#12
Gibt es auch Urteile/Veröffentlichungen mit "umgekehrtem" Vorzeichen?

Mutter missbraucht Sohn, der bei ihr lebt. Wie geht so etwas aus?
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#13
@CheGuevara
Da muss schon ziemlich Wildes vorfallen, zum Beispiel dass die Mutter vor Zeugen erzählt, dass sie ihr Kind befummelt, um sich aufzugeilen, und dass das Kind es als Missbrauch erkennt oder körperlich beschädigt wird. Die Behauptung des Vaters reicht sicher nicht.
Das Wichtigste bei sexuellem Missbrauch ist, ob der Täter ein Mann ist. Das steht zwar nicht in den Gesetzen, ist aber tatsächlich so.
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#14
(26-12-2014, 14:00)p__ schrieb: Fast zeitgleich wird auch Anklage gegen den Vater wegen Kindesmissbrauch erhoben. Ein halbes Jahr später wird er davon freigesprochen.
Dabei bleibt unklar, ob das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde, oder tatsächlich ein Freispruch durch Urteil erfolgte.


(26-12-2014, 14:00)p__ schrieb: Der reine Vorwurf sexuellen Missbrauchs bricht jede Umgangsregelung sofort.
Das ist im Grunde ja auch richtig so, wobei jedoch begleitete Umgänge - bis zur strafrechtlichen Klärung der Beschuldigung - stattfinden können und auch sollten.

In meinem Fall dauerte es vom Zeitpunkt der Strafanzeige bis zur Einstellung nach § 170 (2)  etwa 6 Monate.
Auch in dieser Zeit habe ich immer den ursprünglichen Umgang gefordert (weil es keine Tat gab), musste aber zwangsläufig mit begleiteten Umgängen einverstanden sein.
Nach der Einstellung des Strafverfahrens gab es keinen Grund mehr für begleiteten Umgang.
Das OLG allerdings bestätigte den ablehnenden Beschluss im ursächlichen gSR-Verfahren, da die Eltern (aufgrund der Missbrauchsvorwürfe !) "hochstrittig" kein gSR ausüben könnten.
Letztlich hatte die KM also Erfolg mit ihren Falschbeschuldigungen, obgleich sie ihr Ziel des langfristigen Totalboykotts nicht durchsetzen konnte.
Nach meiner Erfahrung enden aber falsche Missbrauchsbeschuldigungen im überwiegendem Teil tatsächlich mit einem Kontaktabbruch zum Kind mit allen dazugehörigen Folgeschäden.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#15
(30-12-2014, 13:41)Pistachio 00 schrieb: Dabei bleibt unklar, ob das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde, oder tatsächlich ein Freispruch durch Urteil erfolgte.

Nein. Es steht ausdrücklich "Am 28.05.2014 wurde der Antragsteller freigesprochen" drin und nicht "das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt". Ich hoffe mal, dass der OLG-Richter hier noch weiss, was der Begriff Freispruch bedeutet. Vielleicht sind auch zwei Staatsexamen zu wenig, um das zu wissen, wundern würde es mich nicht.

(30-12-2014, 13:41)Pistachio 00 schrieb: Das ist im Grunde ja auch richtig so, wobei jedoch begleitete Umgänge - bis zur strafrechtlichen Klärung der Beschuldigung - stattfinden können und auch sollten.

Die richtige Reaktion ist nicht, begleitete Umgänge zu verordnen, sondern die Vorwürfe innerhalb von Tagen statt Monaten oder gar Jahren zu klären. Anschliessend ist ebenso schnell zu klären, ob die Vorwürfe in der Absicht geschehen sind, den Umgang zu unterbrechen. Wenn ja, liegt eine Erziehungsunfähigkeit der Beschuldigerin vor, die einen sofortigen Sorgerechtsentzug zur Folge haben muss, das Kindeswohl ist bei so einem Verhalten schwer gefährdet.

Ein Grossteil der miesen Kinderentfremdungstäterinnenstrategie beruht darauf, dass die hochbezahlten Juristen auf ihren Schreibtischen nasenpopeln statt ihren Job zu machen. Jede Verzögerung erhöht den Gewinn für die Lügnerinnen.
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#16
(30-12-2014, 13:41)Pistachio 00 schrieb: Auch in dieser Zeit habe ich immer den ursprünglichen Umgang gefordert (weil es keine Tat gab), musste aber zwangsläufig mit begleiteten Umgängen einverstanden sein.

Eben! Einfach nur der Vorwurf reicht aus, dass Du so erniedrigt wirst und dem BU zustimmst. Weniger wird von Dir nicht erwartet.
Eine Strafanzeige ist allerdings keine "notwendige" Wink Bedingung, diese Sutuation zu erreichen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Notwendige_..._Bedingung
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