09-12-2014, 09:34
Ob die vorgetragenen Gründe tatsächlich zutreffen, ist zunächst nicht relevant. Allein der Vortrag potentiell das Kindeswohl berührender Gründe schließt das vereinfachte Verfahren im Grunde aus. Zur genaueren Prüfung stehen sodann die Anhörung und Vorträge der Eltern zur Verfügung:
http://openjur.de/u/708176.html
Was für eine Verarschung. Für wie blöd halten die eigentlich die Anwälte der Mütter.
Welche Anwältin ist bitte schön nicht in der Lage so etwas zu formulieren:
"Das vereinfachte Verfahren kommt nicht in Betracht, wenn - jedenfalls im Ansatz - Gründe vorgetragen werden, die im Bezug zum gemeinsamen Kind, zum Eltern-Kind-Verhältnis und/oder konkret zum Verhältnis der beteiligten Eltern und somit im Zusammenhang mit der Einrichtung des Sorgerechts stehen können."
http://trennungmitkind.com/allgemein/ver...sorgerecht
http://openjur.de/u/708176.html
Was für eine Verarschung. Für wie blöd halten die eigentlich die Anwälte der Mütter.
Welche Anwältin ist bitte schön nicht in der Lage so etwas zu formulieren:
"Das vereinfachte Verfahren kommt nicht in Betracht, wenn - jedenfalls im Ansatz - Gründe vorgetragen werden, die im Bezug zum gemeinsamen Kind, zum Eltern-Kind-Verhältnis und/oder konkret zum Verhältnis der beteiligten Eltern und somit im Zusammenhang mit der Einrichtung des Sorgerechts stehen können."
http://trennungmitkind.com/allgemein/ver...sorgerecht