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Antrag alleiniges Sorgerecht
#1
Hallo Ihr Lieben,

nach langem Suchen bin ich endlich auf Eurer Forum gestoßen und hoffe nun, hier einige hilfreiche Antworten zu bekommen, denn im Internet sind eigentlich keine guten Tips zu finden oder ich habe wirklich ein großes Brett vor dem Kopf.  Huh

Kurz und knapp:

Meine Tochter kommt voraussichtlich im Februar zur Welt, der KV und ich sind/waren nicht verheiratet. Auf seinen Wunsch hin haben wir die Vaterschaft bereits anerkennen lassen (finde ich vollkommen in Ordnung), aber auch das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt beantragt.

Im Leben läuft nicht alles rund und es geht auch nicht immer alles gut. Wir haben uns getrennt und nun möchte der KV gerne das Sorgerecht freiwillig komplett auf mich übertragen. Laut Jugendamt und Anwältin geht dies nur über das Familiengericht und nun möchten wir auch gern den Antrag stellen. Seine Erklärung über die freiwillige Abgabe wird natürlich beigefügt.

Hat jemand von Euch schon mal einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht mit Zustimmung des KV/der KM gestellt und kann mir bezüglich der Formulierung einige Tips geben?

Ich danke Euch von  Heart  im Voraus.

Viele liebe Grüße

Soe
#2
Die Auskunft ist richtig, es geht nur übers Gericht. Aber so ein Antrag ist eigentlich Quark. Wenn er keine gemeinsame Sorge will, dann braucht er sie nur nicht auszuüben, Thema erledigt. Es gibt sowieso nur ganz wenige Unterschriften (sogar die Schulanmeldung oder ein Umzug des Kindes geht mit nur einer Unterschrift), die bis zur Volljährigkeit des Kindes von beiden Sorgeberechtigten zu leisten sind und die kann er auch leisten, wenn er auf die Osterinseln auswandert. Er kann dir auch eine Vollmacht ausstellen.

Muss nicht eine Wand einreissen, wenn man das Haus verlassen will. Eine Tür öffnen reicht.
#3
hi soe,
mich würde interessieren, was aus deiner Sicht die Gründe sind, dass er das SR dir übertragen möchte?
#4
(08-01-2015, 19:21)zeitgenosse schrieb: hi soe,
mich würde interessieren, was aus deiner Sicht die Gründe sind, dass er das SR dir übertragen möchte?

Hallo Zeitgenosse,

es gibt einige Gründe, warum wir so entschieden haben. Zum einen hat er sich nie richtig mit dem Thema auseinander gesetzt und auch nicht wirklich dafür interessiert (sei es Thema Sorgerecht, Schwangerschaft, etc) und zum anderen ist er u.a. nicht in der Lage, verantwortungsvolle Entscheidungen für sich selber zu treffen. Seine Lieblingsargumentation ist: "Ich muss arbeiten."
Er hat einfach keine Lust, sich in Zukunft um "wichtige" Belange wie Kita, Schule usw kümmern zu müssen und ich möchte ihm diesbezüglich auch nicht hinterher rennen. Es ist nicht alles Gold, was glänzt und wir haben uns bis jetzt "friedlich" einigen können. Aber im Punkt SR sind wir uns einig. Er möchte es an mich abgeben und das auch ganz offiziell. Deswegen kommt auch eine sog. Vollmacht nicht in Frage.

Liebe Grüße

Soe
#5
Gibt es nicht die Moeglichkeit eine sog. Sorgerechtserklaerung abzugeben? Ihr wart ja nicht verheiratet und mir hatte man damals nach der Geburt meines Sohnes beim Konsulat in Malaga gesagt, man koennte sowas mit einer Sorgerechtserklaerung regeln.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
#6
(08-01-2015, 19:44)kay schrieb: Gibt es nicht die Moeglichkeit eine sog. Sorgerechtserklaerung abzugeben? Ihr wart ja nicht verheiratet und mir hatte man damals nach der Geburt meines Sohnes beim Konsulat in Malaga gesagt, man koennte sowas mit einer Sorgerechtserklaerung regeln.

Hallo Kay,

wie schon geschrieben ist es laut JA und RA nur über das Familiengericht möglich. Auch dieses sagt, dass es nur durch einen Gerichtsbeschluss geändert werden kann. KV und ich sind uns ja einig und nach §1671 Absatz 1 Satz 1 BGB ist ja auch alles geklärt. Es geht jetzt wirklich "nur" um die dementsprechende Formulierung. Vielleicht hat ja jemand so einen Antrag selber schon mal gestellt.

Ganz liebe Grüße

Soe
#7
(08-01-2015, 19:33)Soe2501 schrieb: Er hat einfach keine Lust, sich in Zukunft um "wichtige" Belange wie Kita, Schule usw kümmern zu müssen und ich möchte ihm diesbezüglich auch nicht hinterher rennen.

All das sind Dinge, für die das gemeinsame Sorgerecht in der Praxis irrelevant sind, da gibt es kein hinterherrennen. Du kannst ganz allein eine Kindertagesstätte aussuchen und das Kind dort ganz allein anmelden, nirgends ist eine Unterschrift des anderen Sorgeberechtigten nötig. Für praktisch gar nichts: Impfungen, Routineeingriffe, Urlaub, Lebensfühung, Umzug, alle Schulanmeldungen...

Das Sorgerecht ist ein Wunsch an die Eltern, sich gemeinsam über Belange des Kindes zu einigen. In zweiter Linie ist es ein Mitspracherecht, das aber keine Wirkung entfaltet, wenn es nicht ausgeübt wird. Kann es sein, dass das dem Vater gar nicht klar ist? Sorgerecht hat nichts mit Sorgepflicht zu tun.
#8
Wie p schon schrieb, eigentlich braucht Ihr nicht uebers Gericht gehen. Wenn Ihr es denn unbedingt wollt, schreibt doch einfach mal so einen Antrag selber und damit gehst Du zum Rechtspfleger bei Gericht und bittest um kurze Durchsicht. Falls da was voellig falsch ist, wird er es Dir schon mitteilen. Wenn Ihr Euch einig seit, ist so ein Antrag doch nur Formsache.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
#9
Zitat:Du kannst ganz allein eine Kindertagesstätte aussuchen und das Kind dort ganz allein anmelden, nirgends ist eine Unterschrift des anderen Sorgeberechtigten nötig. Für praktisch gar nichts: Impfungen, Routineeingriffe, Urlaub, Lebensfühung, Umzug, alle Schulanmeldungen...

Leider ist dies nicht richtig. Sowohl Kindergarten, Schulanmeldung, als auch Kontoeröffnung...für all das wird seine Unterschrift benötigt und bei uns im Kreis wird da auch explizit nachgefragt (eigene Erfahrung, Erfahrung von Freunden/Bekannten). Selbst umziehen dürfte ich nicht ohne weiteres, wenn er damit nicht einverstanden ist. Dazu kommt noch, dass, sollte er das GSR behalten und mir was passieren, unsere Tochter von ihm erzogen wird. Das hat die nächste Panik bei ihm ausgelöst. Hab ich das ASR, so kann ich über ein Testament eine andere Person bevollmächtigen.

(08-01-2015, 20:08)kay schrieb: Wie p schon schrieb, eigentlich braucht Ihr nicht uebers Gericht gehen. Wenn Ihr es denn unbedingt wollt, schreibt doch einfach mal so einen Antrag selber und damit gehst Du zum Rechtspfleger bei Gericht und bittest um kurze Durchsicht. Falls da was voellig falsch ist, wird er es Dir schon mitteilen. Wenn Ihr Euch einig seit, ist so ein Antrag doch nur Formsache.

Genau um die Formulierung geht es ja. Ich wollte ja nur mal nachfragen, ob es jemanden in diesem Forum gibt, der damit schon Erfahrungen gemacht hat und mir vielleicht den ein oder anderen Tip geben könnte.
#10
(08-01-2015, 20:14)Soe2501 schrieb:  Hab ich das ASR, so kann ich über ein Testament eine andere Person bevollmächtigen.



Nein, kannst du nicht. Beziehungsweise kannst du es schon, aber es entaltet keine rechtliche Wirksamkeit. Auch das entscheidet ein Gericht.
Und nun lass es dir doch einfach gesagt sein, dass das Sorgerecht im Alltag keine Rolle spielt. Wenn man sich einig ist, oder einer desinteressiert ist, spielt es auch sonst keine Rolle. Das wirkt eher nach außen ggü. Behörden bei Auskünften oder dergleichen. Willst du denn jedes Mal unterschreiben und verklagt werden, wenn der Vater etwas will oder braucht? Schulbescheinigungen, Zeugnisse etc.

Darüber hinaus, gibt es im Lande tausende von Anwälten, die dir deinen Antrag sicherlich sehr gerne formulieren werden.
#11
(08-01-2015, 20:14)Soe2501 schrieb: Leider ist dies nicht richtig. Sowohl Kindergarten, Schulanmeldung, als auch Kontoeröffnung...für all das wird seine Unterschrift benötigt und bei uns im Kreis wird da auch explizit nachgefragt (eigene Erfahrung, Erfahrung von Freunden/Bekannten). Selbst umziehen dürfte ich nicht ohne weiteres, wenn er damit nicht einverstanden ist. Dazu kommt noch, dass, sollte er das GSR behalten und mir was passieren, unsere Tochter von ihm erzogen wird. Das hat die nächste Panik bei ihm ausgelöst. Hab ich das ASR, so kann ich über ein Testament eine andere Person bevollmächtigen.

Das ist einfach nicht richtig. Du hast noch nie ein Anmeldeformular gesehen oder? Ich schon, für Kindergarten, Grundschule und weiterführende Schule. Und jedesmal allein unterschrieben, obwohl die Mutter mitsorgeberechtigt ist. Und nicht nur das: Ein Gerichtsurteil ist in der faq genannt, wo dem Mitsorgeberechtigten ausdrücklich sogar ein Blockaderecht abgesprochen wird.

Wenn du stirbst, wird der Vater auch ohne Sorgerecht die erste Tür sein, die für das Kind offen sein wird. Ein Kind kann man nicht vererben, eine Sorgerechtsverfügung kannst du wohl schreiben und beurkunden, aber rechtlich bindend ist sie nicht. Zunächst gilt §1680 BGB:

"Ist ein Elternteil, dem die elterliche Sorge gemäß § 1626a Absatz 3 oder § 1671 allein zustand, gestorben, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, soweit einem Elternteil die elterliche Sorge entzogen wird."

Ihr treibt Aufwand und wollt Gerichtsgebühren zahlen für etwas, das fast eine Nullität ist. Viel wichtiger ist, den Vater so weit zu begeistern, dass er sich nicht von gelebter Vaterschaft abwendet. Dabei geht es nicht um dich oder ihn, sondern um das Kind! Die Aktionen jetzt lassen dazu nichts Gutes erwarten. Die Trennung spielt dafür auch keine Rolle, das Paar ist weg aber Eltern seid ihr ein Leben lang.

Einen Antrag ans Gericht schreiben ist übrigens auch trivial, steht in der faq: Man geht einfach mal hin, ins Gericht. Dort gibts eine Rechtsantragsstelle und dort lässt man seinen Willen in die fürs Gericht passende Form schreiben. Das ist in diesem Fall eine Zeile. Mein Beileid an das Kind, das hat es nicht verdient.
#12
Moin Soe,

so ein Antrag ist keine große Sache. Leider.
Gem. 1671 ist der allerdings von dem Elternteil zu stellen, dem die Sorge allein übertragen werden soll.

"Antrag

in der Familiensache
wegen Elterlicher Sorge.

Antragsteller:
(Kindesmutter)

Beteiligte:
(Kindesvater)

und

(Kind, Geb.Datum)


Ich beantrage:
Die Elterliche Sorge für das gem. Kind xyz mir allein zu übertragen.


Begründung:

Wir Eltern waren und sind nicht miteinander verheiratet.
Am xyz beurkundeten wir im Jugendamt xyz die gemeinsame elterliche Sorge für das Kind xyz.
(Kopie der Urkunde als Anlage)

Wir Eltern haben uns nun darauf geeinigt, dass mir die elterliche Sorge allein übertragen werden soll.

Eine ensprechende Erklärung des Kindesvaters liegt dem Antrag bei.

(Unterschrift Kindesmutter)

Anlagen
"


So könnte das mE aussehen.

-

Gut finde ich die Entscheidung ganz und gar nicht, da hier über das Kind und seine Grundrechte hinweg gegangen wird. ME sollte sowas nur aus schwerwiegenden Gründen in Betracht kommen und auch gesetzlich erschwert werden.

Kann gut sein, daß das Kind später beiden Eltern schwere Vorwürfe machen wird. Der Mutter, weil sie nichts dagegen gestellt hat, sogar selbst beantragte hat, dem Vater, weil er das so gewünscht hat, das Kind ohne Not 'abgegeben' hat, beiden, weil sie ihrer elterlichen Verantwortung nicht entsprochen und aus egoistischen Motiven heraus gegen die Interessen des Kindes gehandelt haben.

Das Kind könnte sich von BEIDEN im Stich gelassen fühlen, sich gegen beide Eltern stellen....
und sich vaterlos und im wahrsten Sinne mutterseelenallein und verraten fühlen.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
#13
Hä, bin ich noch im richtigen Forum?
#14
(08-01-2015, 21:37)Skipper schrieb: Moin Soe,

so ein Antrag ist keine große Sache. Leider.
Gem. 1671 ist der allerdings von dem Elternteil zu stellen, dem die Sorge allein übertragen werden soll.

"Antrag

in der Familiensache
wegen Elterlicher Sorge.

Antragsteller:
(Kindesmutter)

Beteiligte:
(Kindesvater)

und

(Kind, Geb.Datum)


Ich beantrage:
Die Elterliche Sorge für das gem. Kind xyz mir allein zu übertragen.


Begründung:

Wir Eltern waren und sind nicht miteinander verheiratet.
Am xyz beurkundeten wir im Jugendamt xyz die gemeinsame elterliche Sorge für das Kind xyz.
(Kopie der Urkunde als Anlage)

Wir Eltern haben uns nun darauf geeinigt, dass mir die elterliche Sorge allein übertragen werden soll.

Eine ensprechende Erklärung des Kindesvaters liegt dem Antrag bei.

(Unterschrift Kindesmutter)

Anlagen
"


So könnte das mE aussehen.

-

Gut finde ich die Entscheidung nicht, da hier über das Kind und seine Grundrechte hinweg gegangen wird.
ME sollte sowas nur aus schwerwiegenden Gründen in Betracht kommen und auch gesetzlich erschwert werden.

Kann mir gut sein, daß das Kind später beiden Eltern schwere Vorwürfe machen wird. Der Mutter, weil sie nichts dagegen gestellt hat, sogar selbst beantragte hat, dem Vater, weil er das so gewünscht hat, das Kind ohne Not 'abgegeben' hat, beiden, weil sie ihrer elterlichen Verantwortung nicht entsprochen und aus egoistischen Motiven heraus gegen die Interessen des Kindes gehandelt haben.

Das Kind könnte sich von BEIDEN Eltern im Stich gelassen fühlen.

S.

Dankeschön, auf diese Art von Hilfe hatte ich gehofft.
#15
...habe noch ein bisl geändert und ergänzt.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
#16
Genau Raid. Du hast das Herz am rechten Fleck.

Ich fass es nicht:
Es mag ja Väter geben, die kein Kind wollten und es dann auch nicht sehen und erziehen wollen. Aber wie kommen wir dazu einer Frau, die eh fast alles tun und lassen kann, Ratschläge zu geben, wie sie alles tun und lassen kann? Ist das ein Test, oder was?

Der soll erst mal abwarten bis er sein Kind sieht. Wenn's von ihm ist, kann er es nicht mehr aus seinem Herzen verbannen. Und dann hast du aber die Falle mit unserer Hilfe zugemacht. Und blechen darf er sowieso, weiß der das? Hm, was wird hier gespielt?
#17
Ja, Raid hat das Herz am rechten Fleck ABER ich persoenlich finde es trotzdem nicht in Ordnung dass er JEDES MAL wenn eine Frau hier schreibt so agressiv ihr gegenueber ist. Wer ihr nicht antworten moechte, braucht das auch nicht zu tun! Ansonsten hat sie hier freundlich um Rat gefragt genauso wie es andere (Maenner) auch tun und da kann manN ihr auch freundlich antworten wenn manN denn will.

Ich weiss dass einige sich hier nicht vorstellen koennen, dass es Vaeter gibt die weder Sorgerecht noch Umgang haben moechten. LEIDER ist es aber so und es sind LEIDER garnichtmal so wenige.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
#18
@Soe...

Habt ihr nun die gemeinsame Sorge inne oder nicht?
#19
Das Kind kommt erst auf die Welt.
Kay, ich begrüße auch jede Frau. Aber hier ist doch was faul. Die sieht doch den Vater auch nur als Zeuger. Dann halt als einen, der sich selber ins Off stellt. Wäre ja mal schön, wenn's eine Frau gäbe, die um die Anwesenheit des Vaters kämpft. Fürs Kind.
#20
Die Sorgeerklärung ist bereits vorgeburtlich möglich. War ja bei mir der Fall.

Interessant wäre, was im Zeitraum der angeblichen Antragstellung und dem angeblich Wunsch des erst noch zum Vater werdenden Mannes zwischen den Beiden potentiellen Eltern vorgefallen ist. Der Text liest sich ja wie totaler Sinneswandel von jetzt auf gleich.

Das kann letztendlich aber egal sein. Da keine gemeinsame Sorge vorliegt, kann sie eh schalten und walten wie sie will.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
#21
@raid...

Bevor wir überhaupt ansatzweise etwas dazu sagen könnten, müsste sie schon mal aufklären dazu, ob sie und der KV denn nun die gemeinsame Sorge inne haben oder nicht. Sie sprach im Eröffnungstext von beantragen. 

Im Verlauf ihrer weiteren Mitteilungen redete sie jedoch dann so, als hätten sie und der KV die gemeinsame Sorge inne. Siehe ihre Mitteilungen bezüglich Kindsentscheidungen von erheblicher Bedeutung. Wozu @p doch eindeutig mitgeteilt hatte. 

Die gemeinsame Sorge wird durch die Eltern schriftlich erklärt vor dem Jugendamt. Ergo Anerkennung der Vaterschaft durch den KV und sodann gleich die Sorgeerklärung. Gleiches Zimmer, gleiche Urkundsbeamtin. 

Ich könnte mir vorstellen, daß sie und der KV das so vorgeburtlich erledigt haben und jetzt aber der KV ihren Worten nach angeblich Angst vor der Verantwortung bekam und sie nunmehr die Sorge allein ausüben lassen will. 

Was sodann ihre Worte nach dem Eröffnungstext logisch erscheinen lässt. Unabhängig davon, ob überhaupt stimmt, was sie bisher dargelegt hat.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
#22
Thema schon gestern erledigt, Fragestellerin wollte gelöscht werden.


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