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Ferienumgang
#1
Hallo zusammen,

wie würdet Ihr reagieren wenn der Ferienumgang ohne genauen Beschluss nur soweit festgelegt wurde, dass im jährlich abwechselnden Turnus entweder die erste Hälfte oder die zweite Hälfte genommen werden kann.
Konkretes Beispiel- Faschingsferien.

Ferienbeginn Montag- Ende Freitag. Ich habe 2015 die erste Hälfte. Somit würde ich unser Kind Montag früh holen und Mittwoch Mittag abgeben.
Meine Ex hätte Sie regulär dann von Mittwoch Mittag bis Freitag.

Speziell wird es, wenn ich klar in einem Brief festlege: " Hallo Frau, ich hole unser Kind am Montag um 8 und bringe es am Mittwoch um 12. Am folgenden Freitag hole ich sie dann wieder zum regulären Umgangswochenende ab 17.30 Uhr".

Ihre schriftliche Antwort ist: " Montag abholen- 8.00 Uhr, Donnerstag ab 11 Uhr bei mir!"

Jetzt habe ich mich artig für den geschenkten Tag bedankt wohlwissend, dass sie das kommende WE nicht als mein Umgangswochenende sondern als ihre Ferienhälfte miteinrechnet.

Ich könnte selbstverständlich wieder deeskalierend wirken und es so hinnehmen oder ein Fass aufmachen. Dummerweise wenn ich ihr entgegenkommen würde, wird sich das zukünftig bis zur nächsten Gerichtsverhandlung als selbstverständlich besehen werden, dass der Exmann einknickt wenn sie zeitliche Vorgaben macht. Hat ja schon zweimal in der Vergangenheit geklappt.

Ein Deppen Spiel ist das.
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#2
Verstehe ich nicht, bleib doch einfach bei deiner Ansage. Mittwoch 12:00 und fertig.
Donnerstag hast du was anderes vor, wo ist das Problem ?
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#3
Das ich am Freitag vor verschlossener Tür stehe.
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#4
Du hast einen Antrag gestellt, der ist eh unterwegs.

Wenn jetzt noch Diskussionsbedarf hinsichtlich Interpretation dazu kommt, ist das gar nicht verkehrt!

Jetzt ist Tochter bei Dir (Faschingsferien), jetzt kannst Du die Ex einfach "vorsorglich" fragen, damit kein Missverständnis entsteht, ob die dir die Tochter einen Tag mehr geben wollte- weil Sie wohl selbst was vor hat. Du wirst Tochter jedenfalls am Freitag um ... Uhr abholen.

Offenes Visier, keine Taschenspielertricks und klare Ansagen! Alles andere führt Dich in den Wald!
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Don´t let the bastards get you down!

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This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#5
Mir wurde das von meiner Anwaeltin in Gibraltar so erklaert, dass in den Ferien die normale Umgangsregelung ausgesetzt wird. Ferien wurden definiert ab Ende des letzten Schultages bis Anfang der ersten Schultages danach. Faengt die Schule am Montag wieder an, gehen die Ferien halt auch uebers Wochenende. Nach dieser Regelung haette Deine Exe Recht und wuerde Dir einen Tag schenken. Dein regulaerer Umgang wuerde dann am Wochenende nach den Ferien wieder losgehen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#6
Das kommt halt schon auf die Vereinbarung/den Beschluß an. Wenn nichts näher bestimmt ist, würde ich zunächst davon ausgehen, dass die offiziellen Ferientage gemeint sind. ´Mal als Beispiel: In Bayern enden die Winterferien mit dem Freitag, in Sachsen und dem Saarland mit dem Samstag.

Für Sachsen und Saarland wäre dann die Frage, ob Ferien- oder turnusmäßiger Umgang vorgeht.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#7
Wenn ich es genau auslege sind es fünf Tage( Bayern) von Montag bis Freitag a`120 Stunden, jeder die Hälfte also 60 Stunden Ferienumgang. Nachdem ich sie erst heute um 8 bekommen habe, wären es somit noch 52 Stunden. Hole ich sie am Freitag um 17.30 Uhr wieder ab, sind es insgesamt 58,5 Stunden. Ich schenke ihr also noch 1,5 Stunden.
Warum sie auf Do. 11 Uhr kommt bleibt mir ein Rätsel.
Ich kann meine Ex nicht fragen! Sie reagiert darauf nicht! Sollte ich sie unter der mir bekannten Nummer anrufen (würde ich nur für den äußersten Notfall wie KH- Einweisung etc. benutzen) würde sie sofort die die Nummer wiederholt wechseln!
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#8
Man(n) muss sich nur darüber klar sein, dass regelmäßige einvernehmliche Abweichungen vom Wortlaut von Vereinbarung
oder Beschluß etwaige Sanktionsmechanismen aushebeln...

@Knecht
Schicke ihr das per Einwurf-Eischreiben und versuche dann den Umgang "richtig" zu realisieren. Abweichungen dokumentierst Du und nimmst sie mit in die nächste Verhandlung, z. B. um die Notwendigkeit einer Sanktionsbewehrung zu belegen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#9
Weiß ich. Nur wo habe ich meine Planungssicherheit?
Was kommt beim nächsten Mal?
Wird sie wieder mir vorschreiben, zukünftig unser Kind wieder erst um 10 abholen zu dürfen da Mutter sonst nicht ausschlafen kann?
Der Beschluss ist einfach lächerlich und hat eine zu große Interpretationsfläche.
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#10
Du hast doch Antrag auf geändertem Umgang gestellt; da kannst Du ganzen Interpretationsnotwendigkeiten dem Anwalt vortragen lassen.

Hinsichtlich der Kommunikation schickst Du ihr eben eine SMS mit Abholtermin Freitag ... .

Wegen der 1 1/2 Stunden ... ist doch egal! Hauptsache Du bleibst entspannt!
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(Donovan)
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#11
Wegen 1,5 Stunden sollte manN kein Fass aufmachen und einer Nachtschwester sollte manN auch ihren Schlaf goennen. Das es in diesem Fall wohl einer besseren und genaueren gerichtlichen Regelung bedarf, ist nicht zu uebersehen. ABER bis diese kommt, sollte Deine Planungssicherheit die sein, dass Du eben nicht auf eine Stunde genau planen kannst. Gerade bei Ferien kommt es ja auf eine Stunde auch nicht wirklich an.
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#12
Eben. Ich verzichte gerne auf die 1,5 Stunden aber nicht ihrem Befehl folgend auf 19 Stunden.
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#13
Der Umgangsrythmus setzt in den Ferien aus. Das ist ganz normal und auch vernünftig.
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#14
Leutz,

macht nicht so einen Wirbel um Selbstverständlichkeiten.

Wie iglu bereits sagte, ist es durchgehende Praxis:
Ferienregelung geht vor Umgang in der Woche und an Wochenenden... 1. UND 2. Hälfe!

Üblich ist, daß die Ferienzeit am letzten Schultag nach Schulschluß beginnt und am letzten Tag vor dem ersten Schultag endet, die Wochenenden eingeschlossen!

Ist erster Schultag am Donnerstag und nach Schema schon am folgenden WE Umgang, dann ist das so. Endet die Ferienzeit etwa am Dienstag und wäre U-WE dann erst wieder am übernächsten WE, dann ist auch das so hinzunehmen.
Hatte der Vater das Kind dann in der ersten Hälfte der langen Sommerferien, kann es durchaus passieren, daß er das Kind dann erst in 3 + knapp 2 Wochen wieder zu sehen bekommt. Is halt so. Die Freude auf's Wiedersehen ist dann umso größer.       

Bewährt hat sich: Wenn der U-Elternteil die zweite Hälfte der langen Sommerferien nimmt, diese am vorletzten Tag vor Schulbeginn enden zu lassen, um einem Kind min. einen Tag Zeit zur Anpassung an die Alltagsverhältnisse des anderen ET, das meist strengere mütterliche Regime, zu lassen.

Das sind mE alles Selbstverständlichkeiten, die vorsichtshalber aber in der U-Elternvereinbarung fixiert werden sollten,... wie es teils auch in den sattsam hier eingestellten Regelungsentwürfen nachzulesen ist.  
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#15
Ich gebe Euch ja gerne Recht. Nur dann hätte ich unser Kind schon letzte Woche Freitag bekommen.
Den Anspruch hatte ich jedoch laut Mutter erst ab Montag.
Somit hat sie sich einfach ihr Wochenende genehmigt und ich soll darauf verzichten. Also der typische Apfel/Birnen Vergleich.
Witzig ist auch, dass ab Freitag sie wieder in den Nachtdienst geht und ab da die Kleine bis einschließlich Sonntag fremdbetreut werden soll.
Ich komme meiner Ex bei driftigen Gründen gerne entgegen aber doch nicht wenn ich das unselige Gefühl von Schikane spüre.
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#16
Meine Güte, raid.

Entwickle doch mal Deine eigenen Vorstellungen, statt wie ein kleiner Bub an den Lippen von Richter und Anwalt zu hängen!

Die eine Hälfte gehört das Kind zu Dir, die ander KOMPLETT zur Mama.
Ein Tag endet um 24 Uhr. Wenn die mütterliche Ferienhälfte am Sonntag endet, dann erst 24 Uhr.

Nun kann man sich streiten, ob ein U-Block nur am Stück zu nehmen ist oder gestückelt werden kann ...
und ob Du das Kind um 0 Uhr aus dem Schlaf und zu Dir reißt, weil ja dann rechnerisch und punktgenau Dein Umgang beginnt...

So richtig im Fokus scheinst Du das Kind noch nicht zu haben. Lieber Armdrücken mit Mama. Hmmh? Undecided

S.
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#17
@knecht:

Da wäre es für die Zukunft wichtig, dass Du mit KM eine Tabelle austauschst, wo sämtliche Übernachtungen und Ferien drin stehen.

Entsprechende Dateien gibt es unter Ferienkalender und Excel zu googeln.

Vor dem nächsten Prozess wirst Du da keine Abstimmung mehr bekommen, aber das würde ich gleich danach erledigen bzw. beim Gerichtstermin überreichen.
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#18
Das notwendige ist gesagt. Wenn du @Knecht das mit dir machen lässt und dir einreden lässt, du könntest das Kind erst am Montag holen, dann ist das schon irgendwie dein Problem.

Ganz grundsätzlich sollte man sich, gerade was Ferien betrifft, frühzeitig Klarheit durch Absprachen mit der Mutter verschaffen, damit man ggf. noch die Zeit hat zu intervenieren. Frühzeitig bedeutet in diesem Zusammenhang 2-3 Monate.
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#19
Danke für Eure Gedanken und Meinungen.
Ich werde noch diese Woche sehen wie es weitergeht.
Den Vorschlag einer Ganzjahrseplanung werde ich vorschlagen.
Dazu werde ich den hier reingestellten Planer benutzen.
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#20
www.schoenherr.de
www.schulferien.org

Mal durchklicken zu den Jahresansichten.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#21
Soweit ich mich erinnere, habe ich meine Vorlagen von Kalenderpedia.de und dort in Excel-Tabelle jeweils noch Spalten für Initialen eingefügt.
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#22
@Skipper...

Lasse doch einfach diese ständigen Seitenhiebe gegen @raid bleiben. Würde er u. a. Dich hier NICHT mit sehr wohl aus dem Leben gegriffenen Situationen füttern, wäre hier doch schon lange tote Trennungsvaterzählhose.

Egal. Der Knecht macht sich zum Knecht, weil seine Ex ist ungerecht. Nämlich so wie er werden noch jede Menge andere Väter von den Müttern ihrer Kinder zu
Umgangsidioten auf Zeit degradiert.

Zieht der Knecht seinen Stiefel durch, steht er ala seiner Variante vor verschlossener Mutterwohnungstür und trägt deppert wieder ab. Und die wird sich auch in Zukunft nicht auf vernünftige Umgangsvorschläge vom Knecht einlassen. Sie wird den
Kindsumgang nach IHREN Freizeitplänen gestalten. Diese Variante kennen viele Trennungsväter ganz genau.

Standardumgangsväterschaft ist genauso bescheuert wie begleiterter Umgang. Der Betroffene macht sich zum Affen und wird beim umgehen auf Fehler hin beobachtet, um hinterher gemaßregelt zu werden.

Stellt Euch vor es ist Standardumgang und keiner geht hin.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#23
Man o man, vorhin ist meine Kleine bevor ich sie zur Mutter fahre wollte an den Briefkasten gegangen und hat sofort gesehen , das ein Brief von ihrer Mutter darin lag.
Darin stand wortwörtlich: "Für Kind pures rumgeschiebe! 1 Wo Ferien 1Hälfte bei Dir bis Do 11.00 dann bei mir wie mit Nele besprochen!!

Ich habe dann es der Kleinen nicht ersparen können und ihr gesagt sie könne sich jetzt wieder ausziehen.

Ich habe es mir erspart unser Tochter zur Mutter zu fahren da sie 100% nicht anwesend gewesen wäre. Natürlich war sie jetzt erst mal wieder sehr unsicher und hatte Angst, dass ihre Mutter sauer auf mich wäre.
Konnte sie zwar beruhigen und dennoch hinterlässt das wieder eine gewisse Unsicherheit.
Ich werde sie jetzt auch nicht am Freitag abholen und verschiebe freiwillig mein Umgangswochenende auf den 27.2. bis 29.02.!
Bis zur Verhandlung halte ich die Füße still und hätte es davor schon tun sollen.
Ganz ehrlich...........ich schäme mich, dass ich es der Kleinen nicht ersparen konnte und mich zum jetzigen Zeitpunkt auf diese Provokation eingelassen habe.
Und es ärgert mich, dass ab Freitag Madame in die Nachtschicht geht und unser Kind wieder fremdbetreut wird, was den heutigen Zettel ad absurdum führt und hoffentlich gegen sie verwendet werden kann!
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#24
Was passiert, wenn du Tochter bis Sonntag bei dir behältst und das der Gutsten mitteilst.

Du bist nicht bereit zuzusehen, wie Kind (mit ihren Worten) rum geschubst wird.

Tochter soll vor Anhörung ruhig die Erfahrung machen, dass Papa auch Ansagen machen kann und nicht nur Mutter.

Trennungsväter (nehme mich da nicht aus) haben zu viel Angst und spielen zu viel nach den Spielregeln der Alten.

Schämen musst Du dich nicht!!!
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#25
Hatte gerade ein Telefonat mit meinem Anwalt. Der meinte, dass das vor Gericht schon Beachtung finden wird wenn meine Ex einerseits von Rumgeschiebe meinerseits schreibt und anderseits selber genauso verfährt. Er war der Meinung, dass ich im Sinne meines Kindes mich richtige verhalten habe. Ich solle jetzt nicht weiter provozieren und dem Kind mit meiner Ruhe, Sicherheit vermitteln.
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