27-02-2015, 12:20
Guten Morgen zusammen,
ich brauche da mal einen Rat, was ich für Möglichkeiten habe, es geht um Finanzen, aber nicht nur.
Ich habe mir gerade das Aufenthaltsbestimmungsrecht abnehmen lassen, was der KM jetzt noch mehr Aufwind für ihr krankes Verhalten gibt. Da kann man nichts mehr machen, ich bin beschissen beraten worden, der Anwalt war eine Pfeife, hätte ich auch alleine hingehen können. Sie hat vorher schon gemacht was sie will und jetzt hat sie quasi den offiziellen Segen dazu, fehlt nur noch das alleinige Sorgerecht.
Doch erstmal kurz zu den Grundlagen:
11/2007 Geburt unseres Sohnes
10/2010 Auszug der KM mit unserem Sohn aus der gemeinsamen Wohnung „wegen Wiederaufnahme ihrer Arbeit“ – 150km von der gewohnten Umgebung entfernt – ich konnte da nichts dagegen unternehmen, ich hatte arbeitsbedingt nicht die Möglichkeit alleine eine durchgehende Betreuung sicherzustellen. Zwei Monate später dann offizielle Trennung.
05/2013 Rechtsgültige Scheidung, Nachehelicher Unterhalt befristet bis Einschulung
11/2014 Verhandlung um Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf mich. Ich verliere den Prozess, nachdem JA und gerichtlich bestellter Beistand empfehlen das Kind bei der Mutter zu belassen. Als einziger und oberster Grund wird hierfür das Kontinuitätsprinzip angegeben, weil alle anderen Argumente für mich gesprochen hätten. Entscheidung des Gerichts dann wie erwartet, alle Kosten zu meinen Lasten – gesamt 1.940,- €.
So blute ich langsam finanziell langsam aus, seitdem ich versucht habe meinen Sohn zu mir zu bekommen, lehnt es die KM ab an den Umgangswochenenden eine von den beiden Strecken zu fahren, was wir in 2011 im Rahmen einer Elternvereinbarung beim JA gemeinsam so festgelegt hatten. Ich will den Umgang, also kann ich auch die anfallenden Kosten dafür übernehmen, das wären zu den 309,- Euro Unterhalt nochmal 150,- Euro rein für Benzin ohne Verschleiß (1200km/Monat). Von den weiteren Kosten für Essen, Urlaub und sonstige Unternehmungen will ich garnicht reden, aber im Prinzip ist es so, daß mehr als ¼ meines Nettoeinkommens für den Umgang draufgehen.
Auf der anderen Seite kam nun vor zwei Jahren eine neue Liebe ins Spiel. Wir sind vor einem Jahr zusammengezogen, sie hat drei Kinder mitgebracht. Sie bekommt Kindergeld und verdient ca. 600 Euro im Monat, das war’s. Ich zahle Miete/Nebenkosten und was sonst noch fehlt. Anders als in meinem Fall, kommt vom Vater ihrer Kinder kein Geldregen, er ist Pole und lebt auch dort, mit entsprechend niedrigem Einkommen. Aus dem Verkauf einer Immobilie hat er einen sechsstelligen Betrag erlöst, den er komplett beiseite geschafft hat, hätte ich auch gemacht. Er macht sich bei den Kindern beliebt mit Geschenken (Laptop, Motorrad, IPhone…), aber für die undankbaren Dinge wie Kleidung oder Essen zahlt er nichts. Es gibt für einen 180,- Unterhaltsvorschuß, alles andere meine Partnerin bzw. ich.
Jetzt zu meinen Fragen:
- ich überlege, ob ich meinen Kindesunterhalt neu berechnen lassen kann. Zum einen bewege ich mich mit meinem augenblicklichen Einkommen relativ nahe an der nächstniedrigeren Klasse (Düsseldorfer Tabelle), zum anderen frage ich mich, ob es sich immer nach dieser scheinbar allgemeingültigen Tabelle richten muss oder ob auch besondere Einzelumstände zu würdigen sind, zum Beispiel die Fahrtkosten oder meine Lebenssituation?
- spielt es bei der Bemessung der Höhe des Unterhalts für meinen Sohn irgendeine Rolle, daß ich mich selbst sozusagen unterhaltspflichtig für eine Frau und drei Kinder gemacht habe? Meine Partnerin hat dadurch, daß sie mit mir zusammenlebt, nämlich keinen Anspruch auf irgendwelche Sozialleistungen, weil wir in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft sind. Alle bedienen sich von mir gewollt und ungewollt an meinem Einkommen, nicht zuletzt auch Vater Staat, der all diese Regeln gegen mich erfunden hat und mich schön Lohnsteuerklasse 1 schmücken lässt. Klasse 3 ist ja nur homosexuellen Bedarfgemeinschaften vorbehalten oder gibt es da eine andere Möglichkeit als Heiraten?
- wie funktioniert überhaupt eine Unterhaltsanpassung? muss ich mit meinen Lohnabrechnungen zum Jugendamt hin? oder wird da wieder ein Gericht bemüht werden?
- wieviele Lohnabrechnungen werden herangezogen für die Berechnung des Unterhalts?
- bleibt die Unterhaltshöhe solange konstant, wenn einmal festgelegt, bis die KM mir das nächste Mal die Hosen runterziehen läßt?
- bin ich verpflichtet Einkommensänderungen anzuzeigen? habe hier gelesen, daß frühestens nach zwei Jahren wieder nachgefragt werden darf, ob mein Gehalt sich verdoppelt oder verdreifacht hat. Gibt es in dem Zusammenhang eine Nachzahlungspflicht?
- noch eine Frage zu dem gerade gelaufenen Gerichtsverfahren: das Verfahren ist sicherlich beschissen für mich gelaufen, da hätte ich im nach hinein einiges anders gemacht. Aber es ist jetzt nicht mehr zu ändern, die Einspruchsfrist ist abgelaufen, jetzt flattern nach und nach die Rechnungen ins Haus. Ist es normal, daß ich zusätzlich zu den Anwalts- und Gerichtskosten noch 600 Euro für einen Beistand schmücken muß, den ich garnicht bestellt habe?
Tja, das war’s erstmal. Wenn jemand etwas zu meinen Fragen sagen kann, ich bin für jeden Hinweis und auch sonstige Anregungen dankbar.
Gruß
Stefan
ich brauche da mal einen Rat, was ich für Möglichkeiten habe, es geht um Finanzen, aber nicht nur.
Ich habe mir gerade das Aufenthaltsbestimmungsrecht abnehmen lassen, was der KM jetzt noch mehr Aufwind für ihr krankes Verhalten gibt. Da kann man nichts mehr machen, ich bin beschissen beraten worden, der Anwalt war eine Pfeife, hätte ich auch alleine hingehen können. Sie hat vorher schon gemacht was sie will und jetzt hat sie quasi den offiziellen Segen dazu, fehlt nur noch das alleinige Sorgerecht.
Doch erstmal kurz zu den Grundlagen:
11/2007 Geburt unseres Sohnes
10/2010 Auszug der KM mit unserem Sohn aus der gemeinsamen Wohnung „wegen Wiederaufnahme ihrer Arbeit“ – 150km von der gewohnten Umgebung entfernt – ich konnte da nichts dagegen unternehmen, ich hatte arbeitsbedingt nicht die Möglichkeit alleine eine durchgehende Betreuung sicherzustellen. Zwei Monate später dann offizielle Trennung.
05/2013 Rechtsgültige Scheidung, Nachehelicher Unterhalt befristet bis Einschulung
11/2014 Verhandlung um Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf mich. Ich verliere den Prozess, nachdem JA und gerichtlich bestellter Beistand empfehlen das Kind bei der Mutter zu belassen. Als einziger und oberster Grund wird hierfür das Kontinuitätsprinzip angegeben, weil alle anderen Argumente für mich gesprochen hätten. Entscheidung des Gerichts dann wie erwartet, alle Kosten zu meinen Lasten – gesamt 1.940,- €.
So blute ich langsam finanziell langsam aus, seitdem ich versucht habe meinen Sohn zu mir zu bekommen, lehnt es die KM ab an den Umgangswochenenden eine von den beiden Strecken zu fahren, was wir in 2011 im Rahmen einer Elternvereinbarung beim JA gemeinsam so festgelegt hatten. Ich will den Umgang, also kann ich auch die anfallenden Kosten dafür übernehmen, das wären zu den 309,- Euro Unterhalt nochmal 150,- Euro rein für Benzin ohne Verschleiß (1200km/Monat). Von den weiteren Kosten für Essen, Urlaub und sonstige Unternehmungen will ich garnicht reden, aber im Prinzip ist es so, daß mehr als ¼ meines Nettoeinkommens für den Umgang draufgehen.
Auf der anderen Seite kam nun vor zwei Jahren eine neue Liebe ins Spiel. Wir sind vor einem Jahr zusammengezogen, sie hat drei Kinder mitgebracht. Sie bekommt Kindergeld und verdient ca. 600 Euro im Monat, das war’s. Ich zahle Miete/Nebenkosten und was sonst noch fehlt. Anders als in meinem Fall, kommt vom Vater ihrer Kinder kein Geldregen, er ist Pole und lebt auch dort, mit entsprechend niedrigem Einkommen. Aus dem Verkauf einer Immobilie hat er einen sechsstelligen Betrag erlöst, den er komplett beiseite geschafft hat, hätte ich auch gemacht. Er macht sich bei den Kindern beliebt mit Geschenken (Laptop, Motorrad, IPhone…), aber für die undankbaren Dinge wie Kleidung oder Essen zahlt er nichts. Es gibt für einen 180,- Unterhaltsvorschuß, alles andere meine Partnerin bzw. ich.
Jetzt zu meinen Fragen:
- ich überlege, ob ich meinen Kindesunterhalt neu berechnen lassen kann. Zum einen bewege ich mich mit meinem augenblicklichen Einkommen relativ nahe an der nächstniedrigeren Klasse (Düsseldorfer Tabelle), zum anderen frage ich mich, ob es sich immer nach dieser scheinbar allgemeingültigen Tabelle richten muss oder ob auch besondere Einzelumstände zu würdigen sind, zum Beispiel die Fahrtkosten oder meine Lebenssituation?
- spielt es bei der Bemessung der Höhe des Unterhalts für meinen Sohn irgendeine Rolle, daß ich mich selbst sozusagen unterhaltspflichtig für eine Frau und drei Kinder gemacht habe? Meine Partnerin hat dadurch, daß sie mit mir zusammenlebt, nämlich keinen Anspruch auf irgendwelche Sozialleistungen, weil wir in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft sind. Alle bedienen sich von mir gewollt und ungewollt an meinem Einkommen, nicht zuletzt auch Vater Staat, der all diese Regeln gegen mich erfunden hat und mich schön Lohnsteuerklasse 1 schmücken lässt. Klasse 3 ist ja nur homosexuellen Bedarfgemeinschaften vorbehalten oder gibt es da eine andere Möglichkeit als Heiraten?
- wie funktioniert überhaupt eine Unterhaltsanpassung? muss ich mit meinen Lohnabrechnungen zum Jugendamt hin? oder wird da wieder ein Gericht bemüht werden?
- wieviele Lohnabrechnungen werden herangezogen für die Berechnung des Unterhalts?
- bleibt die Unterhaltshöhe solange konstant, wenn einmal festgelegt, bis die KM mir das nächste Mal die Hosen runterziehen läßt?
- bin ich verpflichtet Einkommensänderungen anzuzeigen? habe hier gelesen, daß frühestens nach zwei Jahren wieder nachgefragt werden darf, ob mein Gehalt sich verdoppelt oder verdreifacht hat. Gibt es in dem Zusammenhang eine Nachzahlungspflicht?
- noch eine Frage zu dem gerade gelaufenen Gerichtsverfahren: das Verfahren ist sicherlich beschissen für mich gelaufen, da hätte ich im nach hinein einiges anders gemacht. Aber es ist jetzt nicht mehr zu ändern, die Einspruchsfrist ist abgelaufen, jetzt flattern nach und nach die Rechnungen ins Haus. Ist es normal, daß ich zusätzlich zu den Anwalts- und Gerichtskosten noch 600 Euro für einen Beistand schmücken muß, den ich garnicht bestellt habe?
Tja, das war’s erstmal. Wenn jemand etwas zu meinen Fragen sagen kann, ich bin für jeden Hinweis und auch sonstige Anregungen dankbar.
Gruß
Stefan