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Kindesunterhalt und neue Partnerin
#1
Guten Morgen zusammen,

ich brauche da mal einen Rat, was ich für Möglichkeiten habe, es geht um Finanzen, aber nicht nur.
Ich habe mir gerade das Aufenthaltsbestimmungsrecht abnehmen lassen, was der KM jetzt noch mehr Aufwind für ihr krankes Verhalten gibt. Da kann man nichts mehr machen, ich bin beschissen beraten worden, der Anwalt war eine Pfeife, hätte ich auch alleine hingehen können. Sie hat vorher schon gemacht was sie will und jetzt hat sie quasi den offiziellen Segen dazu, fehlt nur noch das alleinige Sorgerecht.
Doch erstmal kurz zu den Grundlagen:
11/2007 Geburt unseres Sohnes
10/2010 Auszug der KM mit unserem Sohn aus der gemeinsamen Wohnung „wegen Wiederaufnahme ihrer Arbeit“ – 150km von der gewohnten Umgebung entfernt – ich konnte da nichts dagegen unternehmen, ich hatte arbeitsbedingt nicht die Möglichkeit alleine eine durchgehende Betreuung sicherzustellen. Zwei Monate später dann offizielle Trennung.
05/2013 Rechtsgültige Scheidung, Nachehelicher Unterhalt befristet bis Einschulung
11/2014 Verhandlung um Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf mich. Ich verliere den Prozess, nachdem JA und gerichtlich bestellter Beistand empfehlen das Kind bei der Mutter zu belassen. Als einziger und oberster Grund wird hierfür das Kontinuitätsprinzip angegeben, weil alle anderen Argumente für mich gesprochen hätten. Entscheidung des Gerichts dann wie erwartet, alle Kosten zu meinen Lasten – gesamt 1.940,- €.

So blute ich langsam finanziell langsam aus, seitdem ich versucht habe meinen Sohn zu mir zu bekommen, lehnt es die KM ab an den Umgangswochenenden eine von den beiden Strecken zu fahren, was wir in 2011 im Rahmen einer Elternvereinbarung beim JA gemeinsam so festgelegt hatten. Ich will den Umgang, also kann ich auch die anfallenden Kosten dafür übernehmen, das wären zu den 309,- Euro Unterhalt nochmal 150,- Euro rein für Benzin ohne Verschleiß (1200km/Monat). Von den weiteren Kosten für Essen, Urlaub und sonstige Unternehmungen will ich garnicht reden, aber im Prinzip ist es so, daß mehr als ¼ meines Nettoeinkommens für den Umgang draufgehen.

Auf der anderen Seite kam nun vor zwei Jahren eine neue Liebe ins Spiel. Wir sind vor einem Jahr zusammengezogen, sie hat drei Kinder mitgebracht. Sie bekommt Kindergeld und verdient ca. 600 Euro im Monat, das war’s. Ich zahle Miete/Nebenkosten und was sonst noch fehlt. Anders als in meinem Fall, kommt vom Vater ihrer Kinder kein Geldregen, er ist Pole und lebt auch dort, mit entsprechend niedrigem Einkommen. Aus dem Verkauf einer Immobilie hat er einen sechsstelligen Betrag erlöst, den er komplett beiseite geschafft hat, hätte ich auch gemacht. Er macht sich bei den Kindern beliebt mit Geschenken (Laptop, Motorrad, IPhone…), aber für die undankbaren Dinge wie Kleidung oder Essen zahlt er nichts. Es gibt für einen 180,- Unterhaltsvorschuß, alles andere meine Partnerin bzw. ich.  

Jetzt zu meinen Fragen:
- ich überlege, ob ich meinen Kindesunterhalt neu berechnen lassen kann. Zum einen bewege ich mich mit meinem augenblicklichen Einkommen relativ nahe an der nächstniedrigeren Klasse (Düsseldorfer Tabelle), zum anderen frage ich mich, ob es sich immer nach dieser scheinbar allgemeingültigen Tabelle richten muss oder ob auch besondere Einzelumstände zu würdigen sind, zum Beispiel die Fahrtkosten oder meine Lebenssituation?
- spielt es bei der Bemessung der Höhe des Unterhalts für meinen Sohn irgendeine Rolle, daß ich mich selbst sozusagen unterhaltspflichtig für eine Frau und drei Kinder gemacht habe? Meine Partnerin hat dadurch, daß sie mit mir zusammenlebt, nämlich keinen Anspruch auf irgendwelche Sozialleistungen, weil wir in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft sind. Alle bedienen sich von mir gewollt und ungewollt an meinem Einkommen, nicht zuletzt auch Vater Staat, der all diese Regeln gegen mich erfunden hat und mich schön Lohnsteuerklasse 1 schmücken lässt. Klasse 3 ist ja nur homosexuellen Bedarfgemeinschaften vorbehalten oder gibt es da eine andere Möglichkeit als Heiraten?
- wie funktioniert überhaupt eine Unterhaltsanpassung? muss ich mit meinen Lohnabrechnungen zum Jugendamt hin? oder wird da wieder ein Gericht bemüht werden?
- wieviele Lohnabrechnungen werden herangezogen für die Berechnung des Unterhalts?
- bleibt die Unterhaltshöhe solange konstant, wenn einmal festgelegt, bis die KM mir das nächste Mal die Hosen runterziehen läßt?
- bin ich verpflichtet Einkommensänderungen anzuzeigen? habe hier gelesen, daß frühestens nach zwei Jahren wieder nachgefragt werden darf, ob mein Gehalt sich verdoppelt oder verdreifacht hat. Gibt es in dem Zusammenhang eine Nachzahlungspflicht?
- noch eine Frage zu dem gerade gelaufenen Gerichtsverfahren: das Verfahren ist sicherlich beschissen für mich gelaufen, da hätte ich im nach hinein einiges anders gemacht. Aber es ist jetzt nicht mehr zu ändern, die Einspruchsfrist ist abgelaufen, jetzt flattern nach und nach die Rechnungen ins Haus. Ist es normal, daß ich zusätzlich zu den Anwalts- und Gerichtskosten noch 600 Euro für einen Beistand schmücken muß, den ich garnicht bestellt habe?

Tja, das war’s erstmal. Wenn jemand etwas zu meinen Fragen sagen kann, ich bin für jeden Hinweis und auch sonstige Anregungen dankbar.

Gruß
Stefan
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#2
Ein dickes Problembündel. Nicht nur wegen der Umstände, auch Selbstverschuldetes.

Das Aufenthaltsbestimmungrecht zu beantragen war so ein Fehler, in einer derartigen Situation geht das auch mit einem guten Anwalt schief. Wenn, dann maximal über § 1628 BGB wäre vorzugehen gewesen. Das Kontinuitätsprinzip zieht immer, Defizite bei der Mutter werden zwar erwähnt, sind dann aber nicht ausschlaggebend bzw. ein Wechsel des Kindes wäre noch nachteiliger. Sowas darf man nur anfangen, wenn damit eine engagierte Jugendamtsperson befasst ist, die sich vehement für den Wechsel ausspricht. Ansonsten wird man dazu verurteilt, zuzusehen wie das Kind bei der Mutter vor die Hunde geht und darf dafür noch fett blechen.

Die neue Freundin war wohl kein Glücksgriff. Wenn man glaubt, nicht ohne neuen Klotz am Bein samt ihrem Anhang aber ohne nennenswertes Einkommen auszukommen, darf man um gottes willen nicht mit ihr zusammenziehen. Nicht nur, weil man dann indirekt unterhaltspflichtig wird, sondern auch weil dir fortan eine Haushartsersparnis erstellt werden kann, wenn du Mangelfall werden solltest. Dann wird die Kiste richtig heiss für dich.

Nebenbei, was über den Vater ihrer Kinder erzählt wird, kann ich nicht ganz glauben. Das war vor 20 Jahren mal so. Aber heute ist es mit Geldwäschegesetzen, Bank- und Kontendurchleuchtung, stark erleichtertem zivilrechtlichem Durchgriff auf Leute in anderen EU-Staaten kaum mehr möglich, sechsstellige Beträge verschwinden zu lassen. Das kann böse auffliegen, insbesondere in Polen, die haben nämlich ein knallhartes Vollstreckungsrecht. Das Bundesamt für Justiz kennt sich gut mit Durchsetzung in Polen aus, dorthin glauben viele Pflichtige entkommen zu können, die Jugendämter können sich an die kostenlos wenden.

Beim Kindesunterhalt ist wegen der Fahrtkosten vielleicht eine Stufe weniger drin, aber wenn du dir ansiehst, was das ausmacht, wirst du davon nicht glücklich werden. Anzugehen wäre das idealerweise, wenn ohnehin eine Neuberechnung ansteht. Die Durchsetzung der Vereinbarung über die Fahrtkosten wird wahrscheinlich mehr bringen. Juristisch ist das eine Erfüllungsübernahme und je nach Formulierung ist die durchsetzbar. Einkommensänderungen musst du nicht von dir aus bekannt machen, ausser es gibt eine entsprechende Vereinbarung. Bei den Gerichtskosten gehört leider auch der Beistand mit dazu. Auch ein Gutachten hättest du zahlen müssen, wenn der Richter auf die Idee kommt, eins in Auftrag zu geben.
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#3
....das ging ja schnell, erstmal vielen Dank "p_" für Deine Anteilnahme Smile .... hätte noch ein paar Rückfragen.


Ein dickes Problembündel. Nicht nur wegen der Umstände, auch Selbstverschuldetes. ich weiß, ich weiß... seufz.... Confused

Das Aufenthaltsbestimmungrecht zu beantragen war so ein Fehler, in einer derartigen Situation geht das auch mit einem guten Anwalt schief. Wenn, dann maximal über § 1628 BGB wäre vorzugehen gewesen. Das Kontinuitätsprinzip zieht immer, Defizite bei der Mutter werden zwar erwähnt, sind dann aber nicht ausschlaggebend bzw. ein Wechsel des Kindes wäre noch nachteiliger. Sowas darf man nur anfangen, wenn damit eine engagierte Jugendamtsperson befasst ist, die sich vehement für den Wechsel ausspricht. Ansonsten wird man dazu verurteilt, zuzusehen wie das Kind bei der Mutter vor die Hunde geht und darf dafür noch fett blechen.
...tja, genauso sieht es aus. Daß die KM sich in (psychologischer) Beratung befindet, Antidepressiva nimmt (hat sie zugegeben), unseren Sohn offensichtlich manipuliert, damit er sich sozusagen für sie entscheidet (wurde durch Beistand vor Gericht bestätigt),aber all das tat bei der Entscheidungsfindung natürlich nix zur Sache.

Die neue Freundin war wohl kein Glücksgriff.  --- sehe ich anders, aus finanzieller Sicht sicherlich richtig....
Wenn man glaubt, nicht ohne neuen Klotz am Bein samt ihrem Anhang aber ohne nennenswertes Einkommen auszukommen, darf man um gottes willen nicht mit ihr zusammenziehen. --- naja, alles in allem haben wir zusammen ungefähr drei große Scheine
zur Verfügung. Auf dem platten Land geht das....mich ärgert nur, daß ich auf der einen Seite als alleinstehend gelte, lang und schmutzig Steuern zahle à la Klasse 1 zzgl. drei Scheine Unterhalt... auf der anderen Seite bekommt meine jetzige Partnerin nicht die Bohne an Unterstützung, weder von Ihrem Ex-Mann noch in Form von Transferleistungen, weil man uns in der Hinsicht zusammenveranlagt. Da muß sich irgendwas ändern...ohne Hochzeit

Nicht nur, weil man dann indirekt unterhaltspflichtig wird, sondern auch weil dir fortan eine Haushartsersparnis erstellt werden kann, wenn du Mangelfall werden solltest. Dann wird die Kiste richtig heiss für dich. --- also  Also was machen?

Nebenbei, was über den Vater ihrer Kinder erzählt wird, kann ich nicht ganz glauben. Das war vor 20 Jahren mal so. Aber heute ist es mit Geldwäschegesetzen, Bank- und Kontendurchleuchtung, stark erleichtertem zivilrechtlichem Durchgriff auf Leute in anderen EU-Staaten kaum mehr möglich, sechsstellige Beträge verschwinden zu lassen. Das kann böse auffliegen, insbesondere in Polen, die haben nämlich ein knallhartes Vollstreckungsrecht. Das Bundesamt für Justiz kennt sich gut mit Durchsetzung in Polen aus, dorthin glauben viele Pflichtige entkommen zu können, die Jugendämter können sich an die kostenlos wenden.
das zuständige JA meinte, daß es wenig Aussicht auf Erfolg gäbe, dem Vermögen des Vaters beizukommen. ER sagt offiziell "Geld hat er seinen Eltern gegeben, es stünde ihnen zu, weil sie ihn jahrelang unterstützt hätten." Inoffziell sagt er, er hat alles "sicher untergebracht, da kommt keiner ran." Jugendamt meint, es stünde uns frei es zu versuchen, sie würden es auch anpacken, das Kostenrisiko läge aber komplett bei uns. Ist das richtig?

Beim Kindesunterhalt ist wegen der Fahrtkosten vielleicht eine Stufe weniger drin, aber wenn du dir ansiehst, was das ausmacht, wirst du davon nicht glücklich werden. Anzugehen wäre das idealerweise, wenn ohnehin eine Neuberechnung ansteht. Die Durchsetzung der Vereinbarung über die Fahrtkosten wird wahrscheinlich mehr bringen. Juristisch ist das eine Erfüllungsübernahme und je nach Formulierung ist die durchsetzbar. - also wieder Anwalt mit Gericht und wenn ich Pech habe, dann ist außer Spesen nichts gewesen? kann man das wenigstens alleine ohne Anwalt angehen? geht das über JA oder Gericht?
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#4
(27-02-2015, 14:44)Schnabelhalter schrieb: Daß die KM sich in (psychologischer) Beratung befindet, Antidepressiva nimmt (hat sie zugegeben)

Insbesondere bei Exen, die einen an der Birne haben sind die Gerichte zurückhaltend. Da gilt: "Wenn wir der Mutter das Kind wegnehmen, knallt sie vollends durch". Man glaubt es kaum, aber das steht sogar manchmal höflicher formuliert in den Urteilen. Kind als Geldbringer und Therapie für insuffiziente Mütter.

(27-02-2015, 14:44)Schnabelhalter schrieb: Also was machen?

Nicht zusammen wohnen! Getrennte Wohnungen beibehalten. Und natürlich dafür sorgen, dass keine "Verhütungsunfälle" passieren.

(27-02-2015, 14:44)Schnabelhalter schrieb: Jugendamt meint, es stünde uns frei es zu versuchen, sie würden es auch anpacken, das Kostenrisiko läge aber komplett bei uns. Ist das richtig?

Euer Jugendamt hat ganz offensichtlich keine Ahnung. Erstaunlich, wenn man in Betracht zieht, mit welcher Konsequenz und Energie ansonsten gegen Pflichtige vorgegangen wird und auch erstaunlich, weil über Jahrzehnte europaweit dicke, fette Autobahnen zu allen Werten von Unterhaltsschuldnern gebaut wurden.

Also bekommt das Jugendamt hiermit mal eine kostenlose Schulung :-) Das Jugendamt muss nicht mal gross was machen. Beantragt wird beim zuständigen Amtsgericht, das auch berät. Die sammeln die nötigen Unterlagen ein, beauftragen das Bundesamt für Justiz, leiten die Unterlagen weiter. Das Bundesamt für Justiz setzt dann durch. Beim BfJ fallen keinerlei Kosten für den Unterhaltsgläubiger an. Ansonsten wird für Unterhaltsansprüche von Kindern ohne weitere Prüfung immer Verfahrenskostenhilfe gewährt. Nur die Kosten für einen ausländischen Anwalt müsste man selbst tragen, aber das steht nicht an. Anträge nach der EG-UntVO benötigen keinen ausländischen Anwalt. Auch Kosten für Übersetzungen gibts nicht mehr, da nach § 10 Abs. 3 Auslandsunterhaltsgesetz vorgegangen wird.

Details: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Shared...onFile&v=3

(27-02-2015, 14:44)Schnabelhalter schrieb: kann man das wenigstens alleine ohne Anwalt angehen? geht das über JA oder Gericht?

Kindesunterhalt und finanzielles vor Gericht: Anwaltspflicht. Leider.
Eine kleine Chance auf Freiwilligkeit ohne Gericht sehe ich nur in dem oben bereits beschriebenen Szenario: Eine neue Einkommensauskunft steht bei dir an, wie alle zwei Jahre. Das Jugendamt fragt dich also: Her mit deinen Unterlagen zum Einkommen. Du schickst wieder alles hin, machst die Fahrkosten einkommensmindernd geltend und verlangst eine Herabsetzung des Titels (gibts den überhaupt?). Lehnen sie ab -> Gericht.
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#5
(27-02-2015, 14:44)Schnabelhalter schrieb: ...tja, genauso sieht es aus. Daß die KM sich in (psychologischer) Beratung befindet, Antidepressiva nimmt (hat sie zugegeben), unseren Sohn offensichtlich manipuliert, damit er sich sozusagen für sie entscheidet (wurde durch Beistand vor Gericht bestätigt),aber all das tat bei der Entscheidungsfindung natürlich nix zur Sache.


(27-02-2015, 14:44)Schnabelhalter schrieb: Da muß sich irgendwas ändern...ohne Hochzeit

Gut, wenn Du Hochzeit ausschließen willst, dann wäre die m.E. beste Lösung, Deine Freundin zu überzeugen, vollzeit arbeiten zu gehen. Soweit ersichtlich sind die Kinder ja schon groß und nur noch eines unter 12.

Eigentlich also kein Grund vorhanden, die Teilzeithausfrau zu spielen. Es wäre insbesondere in Bezug auf Rentenanwartschaften auch in ihrem ureigensten Interesse, vollzeit zu arbeiten. Für Dich wäre es vermutlich etwas unbequemer, wenn die Hausarbeit dann halbe-halbe geteilt würde, für Deine Freundin aber eine fairere Regelung (und Ihr hättet mehr Geld in der Haushaltskasse).
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#6
Das sind einige wertvolle Hinweise, vor allem die Sache die Polen, vielen Dank dafür.

In meinem Fall ist ein Unterhaltstitel vorhanden, hat die Ex gleich bei der Scheidung mit eingebaut, obwohl ich von der Trennung an den "vorgesehenen" Betrag regelmäßig freiwillig gelöhnt habe.

Nochmal zu dieser Sache mit den Fahrtkosten: hab gerade in der DüTabelle nachgesehen, eine Stufe niedriger sind gerade mal 18 Euro, dafür lohnt der Aufwand in der Tat nicht.
Was käme denn bei der Durchsetzung einer Vereinbarung über Fahrtkosten heraus? Wie geht man denn das an so eine Erfüllungsübernahme? Hat das schon mal jemand gemacht hier? Meine 150km sind zwar Kacke, besonders wenn man die Strecke acht Mal pro Monat fährt, aber es gibt ja weitaus größere Distanzen über die sowas laufen kann. Was kann da bei mir im günstigsten Fall herauskommen und wie wahrscheinlich ist es, daß sowas klappt?

Gut, wenn Du Hochzeit ausschließen willst, dann wäre die m.E. beste Lösung, Deine Freundin zu überzeugen, vollzeit arbeiten zu gehen. Soweit ersichtlich sind die Kinder ja schon groß und nur noch eines unter 12.

Eigentlich also kein Grund vorhanden, die Teilzeithausfrau zu spielen. Es wäre insbesondere in Bezug auf Rentenanwartschaften auch in ihrem ureigensten Interesse, vollzeit zu arbeiten. Für Dich wäre es vermutlich etwas unbequemer, wenn die Hausarbeit dann halbe-halbe geteilt würde, für Deine Freundin aber eine fairere Regelung (und Ihr hättet mehr Geld in der Haushaltskasse).

....jup, die beiden großen sind 13 und 17, Vollzeit arbeiten ist geplant, muss aber erstmal gefunden werden. Solange haben die vier (Partnerin, drei Kinder) ohne mich erstmal eine Vorsorgunglücke. Für mich ist es dabei nicht nachvollziehbar, daß einerseits mal eben mein Einkommen als Ausgleich herangezogen wird, weil wir unsere Zahnbürsten in den gleichen Becher stellen möchten, und andererseits ich das steuerlich nicht geltend machen kann. Es wird praktisch wie eine Ehe gelebt, der eine steht für den anderen ein usw., aber Steuerklasse 1 bleibt.
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#7
Keine Ahnung. Dazu muss man den exakten Text, die genaue Art der Vereinbarung, die Situation der Ex analysieren. Egal wie du vorgehst, muss zunächst ein aussergerichtlicher Einigungsversuch gemacht werden. Ex zu dem auffordern, was du willst, Frist dafür setzen. Nach erfolglosem Fristablauf dann vor Gericht. Da du dann eh zum Anwalt musst, kann der auch die Erfolgsaussichten beurteilen.
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#8
Also ich habe es so gemacht. Die Kosten für die Fahrten zu den Umgängen habe ich geltend gemacht mit 0,20 Cent pro Kilometer. Bei mir waren es aber auch ca. 450 km für eine Fahrt. Weiterhin fahre ich ....... mit meinem Auto für meinen Arbeitgeber zu den Kunden. Allerdings bin ich auch Handwerker. So kommt einiges zusammen. Dadurch spare ich ca. 200 Euro Unterhalt im Monat, weil ich dadurch Mangelfall wurde. Kontrollen ob diese Kilometer tatsächlich zusammen kommen, gerade die für die Arbeiterei gab es bisher noch nie. Das sollte aber mit dem Chef abgeklärt sein.
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