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31-05-2015, 22:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-05-2015, 23:15 von Zala.)
Mir wurde im Jahr 2011 Prozesskostenhilfe bewilligt und nun bekomme ich ein schreiben das mir diese wieder entzogen wurde. Das Verfahren wurde auch 2011 abgeschlossen. Geht das wirklich?
Die müssten mir doch beweisen dass ich unwahre Angaben gemacht habe oder?
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So wie mir das bekannt ist, ist Prozesskostenhilfe dazu da, weil man einen Prozess aus einkommen, und Verpflichtungen nicht leisten kann.
Kumpel hat auch Prozesskostenhilfe erhalten, und stotert den betrag Monatlich ab.
So jetzt habe ich das hier gelesen,
http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe
demnach sage ich eindeutig, nein. Können es nicht entziehen. Versuchen ja. Nicht nachgeben.
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Danke für den Link.
Demnach kann diese innerhalb von 4 Jahren überprüft und gegeben falls entzogen werden. Diese Frist wurde überschritten.
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Das scheint bei mir ein kleiner Rache Akt zu sein.
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01-06-2015, 00:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-06-2015, 00:53 von Zala.)
Der Grund war ein schreiben. Es habe jemand einen Antrag gestellt um Vermögensauskunft zu erhalten. Wer weiß nur der Teufel. Dieser Antrag war nicht dabei.
Dafür wurde mir schon Prozesskostenhilfe im Vorfeld bewilligt. Ich habe dann geantwortet iss nicht, der Antragsteller möge sich bitte an das zuständige Gericht wenden. Da dieses Gericht schon lange nicht mehr zuständig ist. Sie haben dann nur die darauf folgenden Bettelbriefe als Grund verwendet nicht den Anfangsbrief.
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Ist sie dir wirklich entzogen worden oder wirst du jetzt zu Ratenzahlung aufgefordert?
Das ist nicht dasselbe.
Und die 4 Jahresfrist läuft nicht ab Bewilligung der VKH, sondern ab Ende des Verfahrens.
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07-06-2015, 11:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-06-2015, 11:17 von neuleben.)
Wenn ich mich richtig erinnere, wurde bei mir 2 mal nachgefragt, wie es mit Einkommen und Vermögen aussieht.
So in etwa alle 4 Jahre, könnte hin kommen.
Oder war die Überprüfung in 4 Jahren 2 mal ? Weiß es nicht mehr, ist schon so lange her.
Muß dazu sagen, war aber auch vor und nach der Scheidung ohne Einkommen im Ausland.
Zumindest offiziell.................
Was ich natürlich nachweisen mußte.
Also ich habe es irgendwie geschafft, daß ich von der Prozesskostenhilfe keinen Cent zurückzahlen mußte.
neuleben
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Ich glaube, sie wollten auch als einen Steuerbescheid.
Aber da habe ich mich dann immer drum gewunden, und die Angaben so gemacht.
Ist natürlich vorteilhaft die Angaben so zu machen...............
Damals zumindest, konnten die nicht beim Finanzamt nachfragen, wegen dem Steuergeheimnis.
Wie das heute ist, weiß ich nicht, es gibt ja keine Geheimnisse mehr.
neuleben
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(07-06-2015, 10:24)beppo schrieb: Ist sie dir wirklich entzogen worden oder wirst du jetzt zu Ratenzahlung aufgefordert?
Das ist nicht dasselbe.
Ja die wurde wirklich entzogen. Von einer Überprüfung haben die nix geschrieben.
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