Puuh, anstrengender Thread!
Auf Seite 5 die erste Antwort auf die Ausgangsfrage!
Die eigentliche Situation ist wahrscheinlich längst geklärt.
Egal, hier weitere Urteile, die online frei zugänglich sind:
KG Berlin 10.01.2011 - 17 UF 225/10 Kein eigenes Zimmer, kein eigenes Bett, allerdings Kauf eines Kinderbetts versprochen, Kind 2,5a
merkwürdigerweise wird im Ratgeber des EfKiR unter Zitierung dieses Urteils geschrieben: "für
Übernachtungen eigenes Kinderzimmer und Bett nötig, für jedes Kind einzeln, insbesondere wenn
Mädchen und Jungen". Das Gegenteil geht aber aus dem Urteil hervor.
BVerfG 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06 ausführlich hier im Forum besprochen, Hier geht es eher darum, ob Übernachtungen überhaupt
zugelassen werden, aber immerhin steht
drin, dass das Kind ein eigenes Zimmer habe.
OLG Frankfurt am Main 27.11.2001 - 2 UF 262/01 Hier geht es auch um Übernachtungen als solche, Kinderzimmer vorhanden.
OLG Brandenburg 29.12.2009 - 10 UF 150/09 Keine Aussage über Ausstattungen, aber klare Aussage GEGEN Übernachtungen unter der
Woche!
Anmerkungen zum thread:
- Wie jeder einzelne mit seiner Einzelfall-Mutter umgeht, ist, bei allen wohlwollenden Ratschlägen, seine Sache.
- Die Empfehlung der trennungsfaq ist eindeutig und skipper liegt hier voll auf der Linie " In der Kommunikation mit der zukünftigen Ex-Partnerin lächelnde Freundlichkeit zeigen, sagen was sie hören will, nichts sagen wenn sie nichts hören will. Nicht streiten." oder "Die Mutter höflich und knapp schriftlich auffordern an einer gemeinsamen Umgangsregelung mitzuwirken."
- Ich hätte der Mutter auch angeboten meine Wohnung anzuschauen, NACHDEM ich Ihre anschauen durfte, "um mir Inspiration zu holen", oder so. Je nach Konfliktniveau (mit oder ohne (falschen) Gewaltvorwürfen oder Missbrauch mit dem Missbrauch) wäre jeweils ein Zeuge dabei oder eben nicht. Erst Recht, wenn ansonsten derart umfangreicher Umgang besteht!
- @iglu: Abgesehen von dem wenig hilfreichen Sprachduktus, befremdet mich Deine Aussage, dass ein Schlafen im gemeinsamen Bett von Vater und 5,5 Jahre alter Tochter "gar nicht ginge". Dies ist sachlich falsch! Es gibt Länder in Nordeuropa, wo es durchaus üblich ist, dass die Kinder bis 12 im gemeinsamen Bett der Eltern schlafen. Ich persönlich schlafe auch mit meiner Tochter im Bett (6) und werde dies tun, solange sie es möchte bzw. bis sie eindeutig pubertär wird, was bei Mädchen durchaus ab 9 sein kann. Zweifelsfrei gerissen hat die Latte, der Typ über den ich neulich las: Mehrfache Falschanzeigen wegen Kindesmissbrauch, schläft aber immer noch mit seiner 14-jährigen Tochter im gleichen Bett. Er ist dabei nackt! Heult trotzdem rum
@bio: Und? Ziel erreicht? Wenn ja, auf welche Weise?