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Umgang von der EX wegen schlechtem Wetter abgesagt
#1
Moin Moin,

habe mich mal angemeldet da ich mal kurz etwas wissen wollte, mein Anwalt erreiche ich erst Montag.

Wie bereits im Betreff steht hat meine ex heute den Umgang (10 Monate alt der kleene) abgesagt weil es regnet und stürmt.
Sie will auch keinen Ausweichtermin nennen da sie ja schließlich nichts für das Wetter könne.
Ich wäre natürlich trotzdem hingefahren darauf sagte sie nur sie macht die Tür nicht auf.

es war halt zu Beginn alles in Ordnung aber seit dem ich das gemeinsame Sorgerecht (Welches ich dank dieser Seite so gut wie in der Tasche habeSmile) beantragt habe versucht sie alles um mir das Leben schwer zu machen.
Anfangs waren es exorbitante Unterhaltsforderungen dann darf ich keine Fotos mehr auf mein Whatsapp profil von dem lütten hochladen usw. und so fort.

Meine Frage ist jetzt muss sie einen Ausweichtermin nennen oder habe ich hier Pech?!

Danke schonmal vorab für eure Hilfe!
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#2
Willkommen im Forum!

Gibt´s über den Umgang eine schriftliche Vereinbarung und wie ist die zustande gekommen?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#3
Nein keine schriftliche Vereinbarung.

Wurde mit dem Jugendamt so abgesprochen nachdem die EX meinte ich darf ihn eine Woche gar nicht sehen da ich die Frechheit besaß das gemeinsame Sorgerecht an zu sprechen.
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#4
Tja, da kann sie dann machen was sie will. Wenn Du mehr Sicherheit willst, brauchst Du eine schriftliche Vereinbarung, in der auch die Frage der Gründe für Umgangsausfall geregelt ist und ggf. der Ersatztermine. Da das JA bei Euch vermittelt, solltest Du Dich zunächst dahin wenden und auf eine schriftliche Vereinbarung drängen. Wenn das nichts wird, bleibt Dir nur der Gang vor´s Familiengericht.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#5
wirklich traurig aber anscheinend wahr.

vielen dank für deine prompte antwort.
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#6
Solange du das Sorgerecht noch nicht wirklich hast, vermeide unbedingt sowas wie Bilder des Kindes veröffentlichen, wenn die Mutter etwas dagegen hat. Das geht nur bei gemeinsamem Sorgerecht. Bis das rechtskräftig gilt: Vorsicht mit solchen Konflikten.
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#7
Eine Elternvereinbarung ist NICHT an eine Form gebunden.
Selbstverständlich ist die Mutter an einen solchen 'Vertrag' gebunden.

Problem eines mündlichen Vertrages ist seine Nachweisbarkeit.
Wurde er unter Zeugen abgeschlossen, sollte auch das kein Poblem sein.

Besser aber ist stets die Schriftform.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#8
Ja das mit den Bildern habe ich bereits abgestellt.

die Tante vom Jugendamt war auch bei der Anhörung zum Sorgerecht und hat der Richterin den Umgang erläutert .Nachweisbarkeit ist also absolut gegeben.

vielen dank an alle.
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#9
Eigentlich solltest Du auch die Begründung der Absage dokumentieren. Bestätigungsmail?

Demnächst ist es zu warm, dann geht die Waschmaschine nicht und schließlich ist Mutti alleine langweilig, weil der Stromableser kommt ...

Die hat sie doch nicht alle!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#10
steht alles im WhatsApp Verlauf.
ich habe sie so schonmal vor Gericht sehr schlecht aussehen lassen.

von daher mache ich alles wichtige nur noch so.

auf die ausrede mit der Waschmaschine warte ich nur Big Grin
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#11
Moin.
Vor dem Hintergrund des Sorgerechtsantrages kann gut sein, daß der Mutti geraten wurde, Streit und Differenzen zu provozieren, um der gES entgehen zu können, daher...

"Hallo Jasmin,

schön, daß Du Dich so liebevoll um unseren Mike sorgst und wir als Eltern so gut zusammenarbeiten können.

Ja, ich denke wir sind uns einige, auch ich sehe, daß das Wetter ungünstig für ihn ist.
Ich hole ihn dann zum nächsten vorgesehenen Termin am ... um... bei Dir ab.

Bis dahin von mir einen ganz lieben Drücker für ihn und Dir eine gute Zeit.

Gruß"


Big Grin

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#12
(30-07-2015, 22:26)isso.de schrieb: die Tante vom Jugendamt war auch bei der Anhörung zum Sorgerecht und hat der Richterin den Umgang erläutert

Es gab zum Sorgerecht bereits einen Termin vor Gericht, aber noch keinen Beschluss?
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#13
(31-07-2015, 08:50)isso.de schrieb: ich habe sie so schonmal vor Gericht sehr schlecht aussehen lassen.

Übertreibe es damit nicht: Gemeinsames Sorgerecht setzt voraus, dass Eltern miteinander kooperieren (können). Wenn es Dir gefällt, sie vorzuführen, kann man annehmen, dass es mit der Kooperationsfähigkeit nicht so weit her ist. Sicher, wenn die Mutter oder ihre Rechtsverdrehung mit Lügen oder Dreck schmeissen, kann man schon sachlich richtigstellen und sich auch ´mal empört zeigen, wenn´s arg heftig wird...

MMn sollte man angemessene Antworten finden, aber nichts selber eskalieren... ist ja auch für das Kind umso besser, je mehr Eltern gemeinsam um es besorgt sind.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#14
@skipper genau so habe ich das auch gemacht habe noch freundlich gefragt ob sie bereits einen ausweichtermin im Kopf hat.

@P_ ja Anhörung War bereits. Richterin noch extrem jung wollte sich nach eigener Aussage nochmal schlau machen da sie sowas noch nicht hatte. sie hat einen verfahrensbeistand vorgeschlagen obwohl Jugendamt und auch sie keine kindeswohlgefährdung gesehen haben und das Jugendamt die gemeinsame sorge empfohlen hat. da hat mein Anwalt nur gefragt ob jetzt Gründe gesucht werden sollen die gegen das gemeinsame sorgerecht sprechen.
jetzt 3 Wochen später soll nochmal eine Stellungnahme abgegeben werden wie der Stand der Dinge ist und der ex wurde nahegelegt die gemeinsame sorge beim Jugendamt ein zu richten da immer noch nichts dagegen steht.

@wackelpudding ich antworte immer freundlich und zuvorkommen.
den WhatsApp Chat habe ich gegen sie verwendet weil sie einen arzttermin der im Beisein beider Anwälte abgesprochen wurde von ihr abgesagt mit den Worten sie habe keine Lust darauf mich mit zu schleifen.

Dank dieser Seite bin ich bestens vorbereitet gewesen auf alles und habe mich strikt an die Anleitungen gehalten.
kann ich nur jedem empfehlen auch wenn es öfters sehr schwierig ist.
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