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Selbsterhaltskürzung durch das Jugendamt.?
#1
Hallo an alle.Ich lebe seit 2Jahren getrennt meine Ex hat mich wegen eines anderen verlassen.Habe einen Selbsterhalt von 900€ Die Kinder bekommen einen geringen Unterhalt von mir und Unterhaltsvorschuß vom JA.Habe ein kleines Haus auf was meine Ex verzichtet hat trage aber die Bauschulden aus der Ehe die werden mir auch nicht angerechnet beim Selbsterhalt,so bleiben mir in der Woche noch etwa 40€ zum "Leben".Das Haus ist nicht verkäuflich steht auf dem Grundstück meiner Eltern.
Nun möchte ich mit meiner Neuen + Tochter im Haus zusammen wohnen.
Ich hätte mehr Geld übrig da sich die Nebenkosten teilen.Sie brauchte kein H4 mehr(sie ist Geringverdiener/Friseur).Miete würde ich keine von Ihr verlangen.
Nun ist mir zu Ohren gekommen das sich mein Selbsterhalt auf 730€ verkürzen würde da ich mit meiner Neuen zusammenlebe ? Ist das so?
Oder hat das JA da nur ein Gerücht in die Welt gestellt um die Geldpumpe noch mehr auf saugen zu drehen.??? Wer hat da Erfahrungen?
Heimlich geht nicht meine Ex wohnt 600 meter neben mir und meine beiden Kinder sind oft bei mir.
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#2
Jawohl, das ist richtig. Ihr seid dann nämlich eine "Bedarfsgemeinschaft" wegen genau der von Dir erwarteten Effekte wie Halbierung der Nebenkosten. Kühlschrank und Herd braucht ihr auch nur noch jeweils einen usw...
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#3
(24-06-2009, 13:37)bubble schrieb: Jawohl, das ist richtig. Ihr seid dann nämlich eine "Bedarfsgemeinschaft" wegen genau der von Dir erwarteten Effekte wie Halbierung der Nebenkosten. Kühlschrank und Herd braucht ihr auch nur noch jeweils einen usw...

Ja aber was oder wie wird das vom JA berechnet??? Die erkennen meine Nebenkosten die Ich im Moment habe doch auch nicht an berufen sich nur auf die 360€ die für Wohnkosten(ost) angesezt werden,das reicht aber noch nich ma für die Rate an die Bank.?
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#4
http://www.trennungsfaq.com/ehe.html#neuheirat Satz 3 beachten.
Das Jugendamt kann übrigens gar nichts festlegen. Es darf nur Vorschläge machen. Den Unterhalt kann nur ein Richter festlegen.
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#5
Die Herabsetzung des Selbstbehalts bei Zusammenleben
ist eine Kopfgeburt der Familienrichter, siehe Düsseldorfer Tabelle.
Das JA übernimmt nur die gängige Rechtssprechung und entnimmt die Zahlen der D-Tabelle.

Wer es genauer nachlesen will:
Herabsetzung des Selbstbehalts bei Zusammenleben
FamRZ 2008/24, S. 2240ff.
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#6
Hallo und danke finde die Seite der Zeitung nicht(2240).Brauche einen Rat wo ich die finde im web war nichts was ich lesen konnte.oder ich bin zu doof/.P.s. es gibt 1Jahr "Schonfrist für mich und meine Neue erst anschl.darf das JA an meinem Selbsterhalt saugen.Danke für die Hilfe
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#7
Gehen Sie in eine altmodische Bibliothek und suchen die Rechtsabteilung auf.

Ich war letztens im Landgericht und habe mir die Bibliothek angeschaut, die ist gut sortiert und für die Öffentlichkeit zugänglich.
Im Internet ist die Zeitschrift (glaube ich) auch zu finden, allerdings nicht kostenfrei.
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#8
(26-06-2009, 12:41)Mus Lim schrieb: Gehen Sie in eine altmodische Bibliothek und suchen die Rechtsabteilung auf.

Ich war letztens im Landgericht und habe mir die Bibliothek angeschaut, die ist gut sortiert und für die Öffentlichkeit zugänglich.
Im Internet ist die Zeitschrift (glaube ich) auch zu finden, allerdings nicht kostenfrei.

Danke für die info.Das mit dem Sie lassen wir.
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#9
(26-06-2009, 14:10)AKWITT schrieb: Danke für die info.Das mit dem Sie lassen wir.

Big Grin

Guckstu HIER

Ist im Inhaltsverzeichnis. Das Ganze ist eine Abhandlung von Werner Gutdeutsch. Ob sie denn so (rechts)verbindlich ist lassen wir mal dahingestellt.
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