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Diskussion zu: "Kinder mit einer behinderten Frau"
#1
Geschichte: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid169180

Hallo kalu1976,

bei jeder Argumentation vor Gericht muss man aufpassen, dass man sich nicht selbst widerspricht bzw. selbst unglaubwürdig macht. Das folgende Argument von Dir sehe ich in dieser Hinsicht als eher gefährlich an:
(14-10-2015, 15:39)kalu1976 schrieb: -gefahr für Kinder bei ihr zb Brände wegen behinderung

Du hast mit der Frau drei Kinder, die sie während der Ehe tagsüber wohl allein betreut hat. Dabei hattest Du offenbar nie Bedenken, weil sie ja die Kinder gefährden könnte. Wenn solche Bedenken jetzt auf einmal nach der Trennung aufkommen, riecht das ganz stark nach "an den Haaren herbeigezogen".

Was Dir in Bezug auf den Umzug der Kinder zu Dir auch auf die Füße fallen könnte, sind Deine Depressionen, die wohl so stark sind, dass sie Dich zumindest teilweise arbeitsunfähig machen. Da wird schnell die Frage aufkommen, ob Dir trotz Depressionen noch die Versorgung zweier weiterer Kinder zugetraut werden kann.

Auch im Übrigen sehe ich Deine Chancen auf Aufenthalt der jüngeren Kinder bei Dir eher gering: Gutachten und Verfahrenspfleger stehen gegen Dich, Kontinuität spricht gegen Dich und das eine Kind, das zu Dir wechseln wollte, ist noch zu jung, als dass sein Wille wirklich maßgeblich wäre.

Die besten Chancen sehe ich in Bezug auf Unterhaltsreduzierung.
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#2
Danke erstmal für eine Amtwort.

Dein Hinweis ist berechtigt und wird auch von der Gegenseite genutzt.

Doch:
- das Krankheitsbild von ihr verschlechtert sich von Jahr zur Jahr bis zur Erblindung
-einen Brand gibt sie im Gutachten sogar selbst zu
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#3
@kalu1976...

Interessant wäre der Inhalt deiner Argumentation in deinen Anträgen wegen Sorgerecht und Unterhalt.

Gibt es denn eine Verlaufsdiagnose bezüglich der nicht aufzuhaltenden Erblindung der KM?

Wenn Sie erblindet, sich ergo völlig neu finden muss, dann macht der Sorgerechtsantrag ja eigentlich Sinn. Allerdings macht er nicht unbedingt Sinn, wenn Du vor Gericht auf Bindungsintoleranz bei der KM plädierst. Vor Gericht dem Gericht damit zu kommen wird straff nach hinten losgehen für Dich. Und da wird Dir auch das zweifache Fremdgehen der KM nichts nützen. Dir wird entgegengehalten werden, dass Du mit dieser Frau drei Kinder in die Welt gesetzt hast. So läuft das doch meistens.

Der Fokus deiner Argumentation vor Gericht muss in die Richtung gehen, dass Du Dir auf Grund der Fortschreitung der Sehschwäche der KM bis möglicherweise hin zu ihrer vollständigen Erblindung akute Sorgen um die Zukunft eurer gemeinsamen Kinder machst. Und zwar so, dass es Dir deswegen momentan nicht besonders geht. Wobei viele Leute Depressionen haben wegen allen möglichen Angelegenheiten. Trotzdem ist es nicht günstig, einerseits das Sorgerecht für alle drei Kinder haben zu wollen, dann vor Gericht aber mit Depressionen und weniger arbeiten gehen zu argumentieren. Denn die Nummer: "Sind meine Kinder erst bei mir, geht es mir schnell wieder gut!" zieht meist eine negative Entscheidung durch das Gericht nach sich. Vor Gericht ist es nun mal so, dass man die Leute dort auf seine Seite argumentieren muss. Wenn Du den Leuten dort ergo mit Argumenten kommst, die die NICHT hören wollen, erreichst Du dein Ziel nicht.

Da die KM alsbald erblindet, wäre doch sinnvoll, über barrierefreies wohnen der KM genauso nachzudenken, wie über vielleicht einen Blindenhund. Mit solchen geschickt dargebrachten Gedanken lenkst er besagte Leute vor Gericht in eine Richtung, die nicht vermuten lässt, dass Dir im Prinzip egal ist, was aus der KM wird. Hauptsache deine Kinder sind bei Dir und Du musst ihr für eure Kinder keinen Unterhalt mehr bezahlen. Das dächte ich ist doch dein ziel. Oder?

Dass die KM im schwangeren Zustand fremdgegangen ist. Darüber musst Du einfach hinwegsehen. Das war nicht schön. Ist aber passiert. Es zeugt davon, dass die KM sehr verzweifelt sein muss. Auch vor einer Erblindung muss die Frau zusehen, noch mitzunehmen, was sich ihr anbietet.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#4
Das ist fürwahr ein schwieriger Fall.....

Wie die Sache bezueglich der Kinder ausgeht (Sorge, Aufenthalt etc.) ist schwer vorherzusagen. Alle Varianten können nachher zutreffen:
- Kinder bleiben bei der Mutter
- Kinder werden fremdbetreut durch Jugendamtsbeschluss
- Kinder kommen zu Dir
-
-
-

Du solltest auf jeden Fall Deine Finanzen in Ordnung bringen, also Alles was noch greifbar ist zu Geld machen und sicher deponieren.
Und lasse Dich auf keine langwierigen Prozesse ein. Entweder die Gegenseite kooperiert dann kommt ihr kurzfristig zu einer vernünftigen Einigung.
Oder, Falls das nicht funktioniert, gleich auf Plan B umschwenken:
Falls Dich die Unterhaltskeule voll trifft und Du wenig oder keine Chancen hast Dich um Eure Kinder zu kümmern solltest Du einen Neustart machen ausserhalb des Zugriffsbereiches der Leute welche Dir (hoffentlich nicht) die Sorge um eure Kinder entziehen.

Ich drück Dir die Daumen

Gruß vom Zahlmeister
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#5
Ich halte das auch für einen ziemlich aussichtslosen Fall. Wenn ich alles richtig gelesen und verstanden habe, waren die physischen Behinderungen der Frau zum Zeitpunkt der Eheschliessung bereits vorhanden und damit eheprägend.

Der geneigte Familienrichter wird zu der Auffassung kommen, dass da einem die Frau lästig wird und er sie loswerden will.

Ich würde mir keine Illusionen über die Zukunft machen. Da kann man getrost auch gleich aufhören mit dem Hamsterrad und alles vor die Wand setzen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#6
Die Entscheidung "alles vor die Wand" würde ich noch nicht treffen aber auf alle Fälle Burnout und Hälfte der Arbeitszeit nur noch!

Mann ist traumatisiert.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#7
Wie wörtlich soll oder muss man denn die Aussage nehmen, dass kurz nach dem Kennenlernen das erste Kind kam?
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