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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-01-2016, 17:43 von Bruno.)
gegeben:
- meine Einnahmen sind bestenfalls gleich den Ausgaben
- zukünftig werden meine Ausgaben durch entsprechende Urteile zum Thema Kindesunterhalt und evtl. Ehegattenunterhalt wohl steigen
Ich lebe recht sparsam und vermeide vermeidbare Ausgaben weitestgehend. Bisher ist es mir mehr oder weniger gelungen trotzdem bestehende finanzielle Defizite durch den Verkauf von Dingen die ich doppelt habe oder ohnehin nicht benötige auszuregeln. Dies stellt jedoch naturgemäß keine dauerhafte Lösung des Problems dar.
Lange Rede kurzer Sinn. Rein rechnerisch wird wohl eines Tages der Tag kommen an dem der Gerichtsvollzieher bei mir klingelt und Ausschau nach Dingen hält auf die er seinen Kuckuck kleben kann.
Dinge auf die er ohnehin seinen Kuckuck kleben wird möchte ich selber im Vorfeld geregelt über die zweite Hand, Ebay Kleinanzeigen usw., jedoch nicht im Bekanntenkreis verkaufen. Zum einen erziehle ich damit theoretisch einen höheren Erlös und zum anderen treffe ich in der Variante etwas später auf den Gerichtsvollzieher. Den Erlös verwende ich zur Bedienung der monatlichen Verpflichtungen.
Fragestellung:
Soweit so gut. Die Frage die ich mir stelle ist, welche Dinge ich behalten kann ohne das diese einen Kuckuck des GV erhalten und welche Dinge ich lieber woanders leihen oder mieten sollte (z.B. in Form eines möblieren Zimmers mit Inventarliste).
Von Dingen die bei Besuch eines GV einen Kuckuck erhalten würden möchte ich mich rechtzeitig trennen. Woraus ergibt sich was alles verpfändet wir und was nicht ?
Ich gehe mal davon aus, dass der GV nicht meine dreckigen Socken pfänden wird aber sehr wohl Ausschau nach einer bis zum Rand mit Krügerrand Münzen gefüllten Bauerntruhe halten wird.
Auf meine Yacht, den Privatjet als auch auf meine Sommerresidenz in der Karibik wohl zukünftig verzichten müssen :-))
Wo liegen die Grenzen dessen was nicht verpfändet wird und aus welcher Rechtsgrundlage ergeben sich diese ?
Gibt es da eine Liste der Dinge die einem gelassen wird ?
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Vergiss Sachpfändung. Das interessiert keinen Gerichtsvollzieher. Da müsstest du schon eine wertvolle Münzsammlung herumliegen haben, echten Schmuck, ein dickes Auto das wirklich dir gehört. Der übliche Gebrauchtkrempel in den Wohnungen ist schon lange nicht mehr so viel wert, dass sich eine Sachpfändung lohnen würde.
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(20-01-2016, 17:24)Bruno schrieb: Wo liegen die Grenzen dessen was nicht verpfändet wird und aus welcher Rechtsgrundlage ergeben sich diese ?
Gibt es da eine Liste der Dinge die einem gelassen wird ?
Vielleicht hilft Dir diese Seite weiter:
Gerichtsvollzieher: Nicht alles kann gepfändet werden
Zitat:Was der Gerichtsvollzieher pfänden darf – und was nicht- Bargeld: Vom Bargeld darf der Gerichtsvollzieher nur einen Teil mitnehmen, wenn es sich dabei um den ausgezahlten Lohn oder eine Sozialleistung handelt. Je mehr Tage der nächste Auszahltermin noch entfernt ist, desto mehr darf der Schuldner behalten.
- Gegenstände: Was für eine einfache Lebensführung notwendig ist, bleibt da. Dazu zählen Kleidung und einfache Möbel, Fernseher und Radio, Fahrrad und Küchengeräte, Uhr und Staubsauger. Auch Wasch- und Spülmaschine bleiben meistens da, ebenso alle Geräte, die bereits alt sind. Dafür nimmt der Gerichtsvollzieher oft das Handy mit, ebenso luxuriöse Gegenstände wie Musikanlagen, DVD-Player oder Kameras. Die Geräte werden versteigert, der Erlös geht an die Gläubiger. Achtung: Schuldner sollten dem Gerichtsvollzieher unbedingt mitteilen, wenn ein Gerät noch nicht vollständig bezahlt ist. Dann muss der Gläubiger die restlichen Raten zahlen, wenn der Gerichtsvollzieher das Gerät mitnimmt.
- Auto und Computer: Was für Beruf und Ausbildung notwendig ist, muss ebenfalls bleiben. Auto und Computer sind unpfändbar, wenn der Schuldner (oder der Ehepartner) das Gerät unbedingt für die Arbeit braucht. Ausnahme: Die Raten für Computer und Auto sind noch nicht abbezahlt – dann darf der Verkäufer den Gerichtsvollzieher beauftragen, Computer oder Auto wiederzuholen. Der Gerichtsvollzieher kann auch veranlassen, dass ein luxuriöses Auto durch ein einfaches Gefährt ausgetauscht wird.
- Schmuck: Schmuck muss fast immer dran glauben – auch wenn die Gegenstände einen persönlichen Wert haben. Nur Eheringe sind grundsätzlich unpfändbar. Auch was eindeutig dem Partner gehört, muss der Gerichtsvollzieher dalassen.
- Gegenstände zurückfordern: Nimmt der Gerichtsvollzieher irrtümlich den Gegenstand des Partners mit, sollten Betroffenen schnell dem Gläubiger schreiben. Hilft das nicht, bleibt eine „Drittwiderspruchsklage“ bei Gericht. Die Klage muss der Eigentümer schnell einreichen, damit das Stück nicht versteigert wird.
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(20-01-2016, 18:48)Simon ii schrieb: Auch Wasch- und Spülmaschine bleiben meistens da, ebenso alle Geräte, die bereits alt sind. Dafür nimmt der Gerichtsvollzieher oft das Handy mit, ebenso luxuriöse Gegenstände wie Musikanlagen, DVD-Player oder Kameras.
Das war vor 15 Jahren vielleicht noch interessant. DVD-Player, grins. Selbst bei einem teuren iPhone winkt der Gerichtsvollzieher lieber ab. Wenn der Besitzer es nicht mit seiner Apple-id abmeldet, ist das Gerät wertlos. Die Abmeldung ist nicht erzwingbar.
Die Seiten der Justizversteigerungen sind ausgesprochen Gerätearm. Wenn die nicht ab und zu beschlagnahmte Zigarettenstangen zu verscheppern hätten, können sie ganz zu machen.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-01-2016, 19:24 von Bruno.)
(20-01-2016, 18:48)Simon ii schrieb: Der Gerichtsvollzieher kann auch veranlassen, dass ein luxuriöses Auto durch ein einfaches Gefährt ausgetauscht wird. Hat schon mal einer was gelesen wo da die Grenze beim Wert eines zulässigen Autos gezogen wird ?
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Hier kann man sehen, was der Zoll so beschlagnahmt: http://www.zoll-auktion.de
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Das ist der Zoll. Gerichtsvollzieher versteigern woanders: https://www.justiz-auktion.de/
Und wie lächerlich wenig angesichts der Gesamtzahl der Zwangsvollstreckungen das ist, sieht man sofort.
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Wenn dein bescheidener Wohlstand nicht im Grundbuch eingetragen wäre, könntest du ja
eine nette Wohngemeinschaft mit ein paar einkommenslosen und nicht in Arbeit vermittelbaren Figuren gründen. In diesem Fall kann man sich aussuchen, wen man unterhält. Der Schuldenzähler wird davon aber nicht zwingend angehalten.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-01-2016, 15:18 von Bruno.)
(21-01-2016, 13:28)Petrus schrieb: Hier kann man sehen, was der Zoll so beschlagnahmt: http://www.zoll-auktion.de Also, die bieten bei den Zollauktionen teilweise mehr als das Zeug Wert ist. Seltsam. Für mich ist im Moment nicht offensichtlich woher der Zoll die Sachen eigentlich hat. Immerhin wird innerhalb der EU ja kein Zoll mehr erhoben.
(21-01-2016, 14:30)p__ schrieb: Das ist der Zoll. Gerichtsvollzieher versteigern woanders: https://www.justiz-auktion.de/ Teilweise haben die dort Startgebote über dem was ich (ohne es gegen gecheckt zu haben) als Neupreis empfinde. Das bedeutet das sie wohl nicht alles los werden und somit Aufwand (und vermutlich auch Gebühren) für Dinge an fallen obwohl kein Erlös erziehlt wird.
D.h. meine Strategie des geregelten selber Vertickens von doppelten und nicht benötigten Dingen scheint mir nicht ganz falsch zu sein. Auch senkt das die Entsorgungs und Umzugskosten im Falle eines Umzugs.
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(21-01-2016, 15:06)Bruno schrieb: D.h. meine Strategie des geregelten selber Vertickens von doppelten und nicht benötigten Dingen scheint mir nicht ganz falsch zu sein. Auch senkt das die Entsorgungs und Umzugskosten im Falle eines Umzugs.
Ist ja logisch, dafür muß man nur ein wenig kaufmännisches Gespür haben. Zu Ramschpreisen kann ich fast alles loswerden.
Die Strategie ist letztlich nur dazu da, um die umlaufenden Mittel zu erhöhen. Die Gläubigerinteressen befriedigt sie nicht.
Wenn bei einer Versteigerung vom Erlös nach Abzug der Schulden und Vollstreckungskosten noch ein Betrag übrig bleibt, bekommst du den ausgehändigt. Aber wie P schon sagte, Sachpfändung wird heute meistens wegen erkennbarer Fruchtlosigkeit abgeblasen. In den Armutsbundesländern sind die Ansprüche bei Sachpfändungen allerdings nicht ganz so hoch wie in den restlichen Ländern. Da wird auch ein Laptop mit einem Zeitwert von 100 Euro mitgenommen. Den Ausbau der Festplatte durch eine entsprechende und autorisierte Fachkraft zahlt der Schuldner. Meinte doch auch das VG Münster vor nicht langer Zeit, als dem Kläger der einzige Rechner (Laptop) gepfändet wurde:
Zitat:So können etwa in der Stadtbücherei N. kostenlos 18 Personalcomputer als Internet-PC oder als Schreib-PC genutzt werden. Zudem scheint dem Gericht im vorliegenden Einzelfall auch der Verweis auf ein Internetcafé zumutbar. Schließlich besteht bei dem heutigen Verbreitungsgrad von Computern und Notebooks auch die Möglichkeit, auf Geräte von Familienangehörigen, Freunden oder Kollegen zurückzugreifen.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Solch ein Fall hat sicher absoluten Seltenheitswert. Man kann als Schuldner aber etwas dafür tun, so etwas im Vorfeld zu vermeiden.
Hausbesuche von Gerichtsvollziehern können bedingt abgewehrt werden. Diesen lässt man zunächst an der Tür auflaufen und bietet nach Einwurf eines Zettels im Briefkasten dann an, den Gerichtsvollzieher bei ihm aufzusuchen und die Vermögensauskunft dort zu erteilen. Sollte nach dem Grund gefragt werden warum der Einlass verweigert wurde, gebt einfach an, man hat ne Messi Wohnung und es wäre einem peinlich, diese zu zeigen (einfache Auflösung, ihr wart nicht da). Sollte der Gerichtsvollzieher unmittelbar an der Wohnungstüre stehen und ihr öffnet, gebt an, dass ihr just auf dem Sprung zu einem Vorstellungsgespräch oder ähnliches seit. Sollte wider erwarten ein Druck auf die Wohnungstür nach innen entstehen, sofort (egtl grundsätzlich) den Fuss an der Tür abstellen und Gegendrücken (Gerichtsvollzieher nicht anfassen). Bietet immer Gesprächsbereitschaft an, dann endet das weich. Sollte die Wohnung dann immer noch aufgesucht werden wollen, habt ihr nun etwas Vorlaufzeit, die Messi Wohnung aufzuräumen. Nebengelasse (Garagen, Kelleräume) sind kein geeigneter Ort, Dinge zwischen zu lagern. Habt ein gutes Verhältnis zu euren Nachbarn.
Sollte der Gerichtsvollzieher mit Förstern vor der Tür stehen, zieht euch aus (oder warm an).
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ich verstehe mich mit meiner ex sehr gut, was wäre wenn sie unterschreiben würde dass sämtliche Unterhaltungselektronik ihr gehört und sie diese beim Auszug dagelassen hat ?
Der Gerichtsvollzieher muss es nicht anerkennen und dann geht der Run zum Gericht los. Dino spricht immer von der parat stehenden Akte, so muss man aufgestellt sein. Gut ist, man zahlt eine verhältnismässige Leihgebühr über ein Girokonto für sein Eigentum mtl. an einen Bekannten eurer Wahl, samt Vertrag. Das macht das Eigentum schon weitestgehend unantastbar. Günstiger wäre natürlich der möblierte Vertrag mit Frau Vermieterin. Wichtig ist, es muss belegbar und glaubwürdig ausschauen. Alle Angaben wie immer ohne Gewähr.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-01-2016, 19:38 von Bruno.)
(21-01-2016, 17:02)Sixteen Tons schrieb: Da wird auch ein Laptop mit einem Zeitwert von 100 Euro mitgenommen. Ich werde weiter meinen nicht benötigten Kram verticken. Wer braucht schon mehr als einen Wohnmobil / Wohnwagen, mehr als einen TV, mehr als ein Handys, mehr als ein Fahrrad (pro Person) usw. usw.
Das schiebt den Besuch des GV etwas weiter nach hinten. Und bis der tatsächlich kommt hab ich wohlmöglich bereits im Lotto gewonnen :-)) Bis dahin beschäftige ich mich einfach damit den jeweiligen aktuellen Monat zu überstehen.
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Bruno, ich halte es so, das ich Dinge verkaufe, die zwar teuer sind, mir aber nichts bedeuten. Andere Dinge wiederum behalte ich. Ihr monetärer Wert ist meistens interessanterweise maginal, aber der ideelle Wert ist da.
Etwas zu verkaufen, worüber Du Dich später ärgerst, um etwas Unvermeidliches - so wie Du es beschreibst - in die Zukunft zu schieben, wäre falsch. Vorredner sagten es schon. Du wirst Dich wundern, wie unspektakulär ein GV Besuch ist und welch großes Desinteresse an Materiellem seinerseits herrscht.
Du legst dann halt ein oder zwei eV ab und das wars.
(21-01-2016, 21:16)Nappo schrieb: Du wirst Dich wundern, wie unspektakulär ein GV Besuch ist und welch großes Desinteresse an Materiellem seinerseits herrscht. Nicht jeder der gegen die Wand klatscht, muss vorher auch schlecht aufgestellt gewesen sein. Es soll Almosenempfänger geben, die leben einen höheren Standard als der Gerichtsvollzieher. Und da schauen die auch schon mal sehr genau hin.
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Es stellt sich mir die Frage wie es zu solchen Urteilen kommen konnte? Ein gewisser Betrag muss ja nun mal jedem bleiben. Der Selbstbehalt bei KU liegt ja nun mal bei etwas über 1000 euro. Bist du da drunter? Wenn ja, warum? Wenn du so wenig Geld hast können die ja nicht auch Unterhalt für die Ex von dir verlangen? Das man mit den 1000 Euro nicht in saus und Braus leben kann ist auch klar.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-01-2016, 09:58 von Bruno.)
(22-01-2016, 08:17)Micha aus Bayern schrieb: Es stellt sich mir die Frage wie es zu solchen Urteilen kommen konnte? Ein gewisser Betrag muss ja nun mal jedem bleiben. Hmm, ich kann das jetzt leider aus Gründen des Selbstschutzes nicht im Detail ausbreiten. Trotzdem will ich mal symbolisch folgende Beispiele dafür geben geben:
- Es ist aber so, daß der KUH unabhängig von sonstigen, z.B. bestehenden Verpflichtungen fest gelegt wird. Das führt dann sehr wohl dazu das man dann deutlich weniger als 1080 € pro Monat für seine Lebenshaltungskosten und andere nicht vermeidbare Kosten hat.
- Auch werden einem gerne fiktiv Einkünfte unterstellt obwohl diese nicht bestehen und somit kann durchaus ein nicht unerheblicher Damenunterhalt ausgeurteilt werden. Dieser verlangte Unterhalt kann schnell höher sein als das Einkommen was man überhaupt hat.
In beiden dargestellten Beispielen wird der GV natürlich den geltenden Recht (Gerichtsurteile) Geltung verschaffen. Das kann man ihm nicht vorwerfen. Das ist sein Job. Er sichert damit sein Einkommen und das diverser anderer.
(18-01-2016, 18:59)Micha aus Bayern schrieb: Durch Unterhaltszahlungen ist noch keiner am Hungertuch gelandet, durch Verweigerung und Ablehnung der augenblicklichen Situation schon. Eine gewisse Zusamenarbeit mit den Gerichten oder Jugendämtern hilft da ungemein. Amen
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(22-01-2016, 09:47)Bruno schrieb: Hmm, ich kann das jetzt leider aus Gründen des Selbstschutzes nicht im Detail ausbreiten. Trotzdem will ich mal symbolisch folgende Beispiele dafür geben geben:
- Es ist aber so, daß der KUH unabhängig von sonstigen, z.B. bestehenden Verpflichtungen fest gelegt wird. Das führt dann sehr wohl dazu das man dann deutlich weniger als 1080 € pro Monat für seine Lebenshaltungskosten und andere nicht vermeidbare Kosten hat.
- Auch werden einem gerne fiktiv Einkünfte unterstellt obwohl diese nicht bestehen und somit kann durchaus ein nicht unerheblicher Damenunterhalt ausgeurteilt werden. Dieser verlangte Unterhalt kann schnell höher sein als das Einkommen was man überhaupt hat.
Dann ist bei Dir irgendetwas im Verfahren ganz übel schiefgelaufen!
Hattest Du einen schlechten Anwalt?
Oder hast Du es ohne Anwalt versucht?
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(22-01-2016, 03:04)Martini schrieb: Es soll Almosenempfänger geben, die leben einen höheren Standard als der Gerichtsvollzieher. Und da schauen die auch schon mal sehr genau hin.
Gerade die wissen aber auch, wie man die Vollstreckung umgeht und das ist wirklich leicht. Da gehört einem halt nichts, was pfändungsgefährdet ist. Wenn man schon eine Weile vorher ahnt, dass eine Vollstreckung kommt und genug Zeit hat. geht das locker. Dann werden alle Neuanschaffungen bereits im Namen Dritter gekauft und es liegt ein schöner Ordner parat, der das astrein nachweist.
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(22-01-2016, 09:47)Bruno schrieb: - Es ist aber so, daß der KUH unabhängig von sonstigen, z.B. bestehenden Verpflichtungen fest gelegt wird. Das führt dann sehr wohl dazu das man dann deutlich weniger als 1080 € pro Monat für seine Lebenshaltungskosten und andere nicht vermeidbare Kosten hat.
- Auch werden einem gerne fiktiv Einkünfte unterstellt
Bei aller Polemik, aber dem ist nichts hinzuzufügen.
(18-01-2016, 18:59)Micha aus Bayern schrieb: Durch Unterhaltszahlungen ist noch keiner am Hungertuch gelandet, durch Verweigerung und Ablehnung der augenblicklichen Situation schon.
Mußtest du selber nicht gewisse Arrangements mit deiner Erwerbsquelle eingehen, damit dein Tisch nicht zwangsläufig mit dem Hungertuch gedeckt wird?
(18-01-2016, 18:59)Micha aus Bayern schrieb: Eine gewisse Zusamenarbeit mit den Gerichten oder Jugendämtern hilft da ungemein.
Also, so weit es mich betrifft, ich war so kooperativ, wie man nur sein kann. Ein Dankeschön bekommt man nicht dafür,
das man Transparenz schafft und sich damit der totalen Ausplünderung ausliefert. Da wedele ich im Gerichtssaal schon als Vollzeitbeschäftigter mit ca. 4 K Brutto mit meinen Arbeitslosengeldbescheiden herum (weil ich nach Unterhaltszahlung den Kühlschrank nicht mehr befüllen kann) und bekomme trotzdem noch fiktives Einkommen draufgeschlagen. Ich werde in Zukunft nicht mehr so kooperativ sein.
(22-01-2016, 09:47)Bruno schrieb: und somit kann durchaus ein nicht unerheblicher Damenunterhalt ausgeurteilt werden
Fiktives Einkommen für Ehegattenunterhalt? Wäre mir neu. Das ist eher bei KU angesiedelt. Den Stiefel würde ich aber zurückreichen:
Zur Erwerbsobliegenheit der Ehefrau:
Zitat:Es kann davon ausgegangen werden, dass eine zwar ungelernte, aber erfahrene Bürokraft mindestens ein Entgelt in Höhe des künftigen Mindestlohns von 8,50 € erzielen kann.
OLG Brandenburg, 07.August 2014, Az. 9 UF 159/13
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Das funktioniert aber eigentlich so ohne weiteres nicht. Auch die Geschichte mit den fiktiven Einkünften ist recht seltsam. Denn diese können bekanntlich nur dann beschlossen werden wenn diese tatsächlich erwirtschaftet und möglich sind.
Aber wie schrieb das Bundesverfassungsgericht so schön:"Eltern haben gegenüber ihren minderjährigen Kindern eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Es ist daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass nicht nur die tatsächlichen, sondern auch fiktiv erzielbare Einkünfte berücksichtigt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit unterlässt, obwohl er diese "bei gutem Willen" ausüben könnte"
Und weiter "Die Zurechnung fiktiver Einkünfte zur Begründung der Leistungsfähigkeit setzt zweierlei voraus: Zum einen muss feststehen, dass subjektiv Erwerbsbemühungen des Unterhaltsschuldners fehlen. Zum anderen müssen die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte für den Verpflichteten objektiv erzielbar sein, was von seinen persönlichen Voraussetzungen wie beispielsweise Alter, beruflicher Qualifikation, Erwerbsbiographie und Gesundheitszustand und dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen abhängt."
Also so einfach mal fiktive Einkünfte anrechnen ist nicht, es sei den man will absolut, oder nur aus kaum ersichtlichen Gründen, nicht arbeiten. Selbst einen Zweitjob braucht keiner auszuüben wenn er schon 38 oder 40 Stunden arbeitet.
Eventuelle Zahlverpflichtungen können natürlich ein Problem sein. Das werden ja in der Hauptsache Kredite für Anschaffungen sein. Bevor ich aber befürchten muss das der GV andauernd vor der Tür steht würde ich gucken das ich die Kredite los werde. Das das nicht einfach ist, meist ist das was man bezahlen muss ja weniger wert als das was man noch abtragen muss, ist mir auch klar. Bei einem Haus oder einer Wohnung ist es noch schwieriger.
Sollte man sich nicht als erstes fragen ob man nicht die Mögllichkeit hat mehr Geld zu verdienen? Auch wenn man dann vielleicht etwas mehr Unterhalt zahlen muss? Wahrscheinlich hat man dann trotzdem mehr im Portomonaie
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[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]
Wo haben sie dich denn laufen lassen?
Bibel, Jesus Sirach 8.1
(22-01-2016, 10:00)p__ schrieb: Wenn man schon eine Weile vorher ahnt, dass eine Vollstreckung kommt und genug Zeit hat. geht das locker. Manchmal muss es aber doch schnell gehen. In solch einem Fall sofort zum Bürgerbüro und auf "ohne festen Wohnsitz" ummelden. Postalische Anschrift auf das ortsansässige Obdachlosenheim angeben. Namen auf Türklingel und Briefkasten auf "Ganzenuss" abändern. So zerbröselt der Keks dann schon mal.
Heute mache ich das ganz easy, aber ich lass die nicht bei mir rein, denn ich möchte keine Begehrlichkeiten wecken. Fahr immer zu denen.
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(22-01-2016, 10:43)Micha aus Bayern schrieb: Auch die Geschichte mit den fiktiven Einkünften ist recht seltsam. Denn diese können bekanntlich nur dann beschlossen werden wenn diese tatsächlich erwirtschaftet und möglich sind.
Das interessiert die unteren Instanzen aber regelmässig nicht. Darum werden solche Beschlüsse ja auch vom BVerfG kassiert. Das Problem ist, da kommt man nicht mal so eben hin und klärt das im Hausflur. Vor allem nicht, wenn
die Beschwerdeinstanz dir auch noch Verfahrenskostenhilfe verweigert. Du mußt aber den Rechtsweg ausschöpfen und den Weg durch die Instanzen gehen, um in der Sache vor dem BVerfG überhaupt antreten zu können und da beißt sich die Katze wieder in den Schwanz. Ich soll also auf eigene Kosten die justiziablen Rechtsfehler korrigieren lassen und dafür jahrelang in Vorleistung gehen? Würdest du freiwillig deine Nettoeinkünfte in der Errichtung des Flughafens Berlin-Brandenburg versenken? Mal abgesehen davon, lässt sich jede Instanz alle Zeit der Welt. Hier gibt es User, die damit schon 6 Jahre zugange sind, um nur eine einzige Entscheidung revidieren zu lassen. Bis dahin hat ein angegriffener Titel bestand.
Außerdem geht es dabei nicht nur um fiktives Einkommen aus Erwerbsarbeit, es geht z. B. auch um die Monetarisierung von freiwilligen Leistungen Dritter, die plötzlich eine verlässliche Einahmequelle werden oder Haushaltsersparnissen durch Zusammenleben mit neuem Partner, Wohnwertvorteile, Sachbezüge usw. etc...
(22-01-2016, 10:43)Micha aus Bayern schrieb:
Sollte man sich nicht als erstes fragen ob man nicht die Mögllichkeit hat mehr Geld zu verdienen? Auch wenn man dann vielleicht etwas mehr Unterhalt zahlen muss? Wahrscheinlich hat man dann trotzdem mehr im Portomonaie
Klar. Welcher verantwortungsbewußte Familienvater ist denn aus reiner Bequemlichkeit schon vorher unter seinen beruflichen Möglichkeiten geblieben? Der muß seine Arbeitszeiten ausweiten, wenn er das arbeitsvertraglich überhaupt kann. Und wer vorher schon bis zum Umfallen nur gearbeitet hat um die Familie über die Runden zu bringen, dem bleibt außer der Arbeit nichts mehr, jedenfalls nicht auf dem Konto. Also dann eben Arbeit statt Umgang. Wer den Mindestunterhalt nicht zusammenbekommt, für den ist seine zusätzliche Beschäftigung nicht überobligatorisch. Was nach Steuern, Unterhalt und Erwerbsaufwändungen übrig bleibt, rechtfertigt den Zeiteinsatz gar nicht mehr. Was bleibt, ist ein Haufen Arbeit und weniger Lebensqualität, dafür ein höheres Krankheitsrisiko.
Das macht man dann ein paar Jahre bis zur Erschöpfung und dann holt einen das System wieder ein.
Wer als Durchschnittsverdiener zwei Unterhaltsberechtigte oder mehr zu versorgen hat, dümpelt i. d. R. immer am Selbstbehalt herum. Je mehr Unterhaltsberechtigte, desto grösser wird die Verteilmasse durch weitere Einkünfte, aber der Unterhaltsanspruch wird nie befriedigt, der Hunger steigt über die Jahre (bzw. die DDT) immer weiter an.
Selbst wenn einer aus der Unterhaltskette rausfällt, ändert sich nichts, weil dann die anderen eben ein größeres Stück vom Kuchen bekommen als bisher.
Insofern ich finde es konsequent, wenn der Staat dem Zahlemann mit gesetzlichen Regelungen wieder auf die Füße hilft, nachdem er einen mit einer anderen Regel umgestoßen hat, so daß man sich nicht ohne Not verschulden muß.
Wenn das konsequent angewendet wird, ist das für eine freundlichere Rechtsgestaltung an Zahlemännern viel effektiver, als sich selber an Gerichts- und Anwaltskosten und familiärem Zwist zu verschleißen. Aber mir fällt gerade auf, daß ich mich wiederhole und das auch noch als OT.
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