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Hallo zusammen!
Folgendes Problem. Die Mutter hat ohne Zustimmung des Vaters das Kind von der Schule umgemeldet. Es liegen beiden Schulen vor das der Vater dem Schulwechsel nicht zustimmt. Als wir ihn gestern von der Schule abgeholt haben, hatte er eine Verabschiedung und seine ganzen Schulsachen dabei.
Das Jugendamt kann wohl nichts machen. Die Anwältin schickt am Dienstag was raus.
Aber was kann man wirklich tun damit das Kind nicht die Schule wechselt?
Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht geht auch am Dienstag raus.
Generell wäre es möglich vom neuen Wohnort der Mutter mit dem Bus in die bisherige Schule zu fahren.
Vielen Dank schon mal im Vorraus!!
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(24-03-2016, 16:05)eve1510 schrieb: Aber was kann man wirklich tun damit das Kind nicht die Schule wechselt?
Alleinsorge. Bei gemeinsamer Sorge hat ein Elternteil keine Blockademöglichkeit gegen Schulanmeldungen oder -Wechsel. Urteil dazu steht in der faq.
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Und die bekommt der Vater in der regel nicht. Also muss man einfach dabei zusehen??
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Ja. Wenn die Mutter den Wechsel ankündigt, kann man sich dagegen aussprechen und mit § 1628 BGB gerichtlich eine Entscheidung in dieser Sache beantragen. Das ist noch am Besten. Wenn sie den Wechsel einfach ohne Ankündigung durchzieht, kann man nur hinterherdackeln und nachträglich den Wechsel zu revidieren versuchen. Wir schwer.
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frage mal euer kind, wie es dazu steht!
sicher - es werden soziale bindungen aufgegeben, aber neue kontakte
knüpft es überall. ich würd da evtl. kein fass aufmachen, aber mal
der mutter ins nicht vorhandene gewissen reden!
bb
netlover
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Der kleine will die Schule nicht wechseln. Er hat voll geweint. Ebenso will er bei uns wohnen aber er darf nicht. Mama ist dann böse. Ein Gewissen hat die Frau nicht. Vielleicht kann der Anwalt was erreichen.
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(25-03-2016, 12:32)eve1510 schrieb: Der kleine will die Schule nicht wechseln. Er hat voll geweint. Ebenso will er bei uns wohnen aber er darf nicht. Mama ist dann böse. Ein Gewissen hat die Frau nicht. Vielleicht kann der Anwalt was erreichen.
Zeit- und Geldverschwendung.
In meinem Fall war es so, dass der Richter sehr wohl erkannt und auch zugegeben hat, dass die Mutter unrechtmäßig gehandelt hat, als sie, ohne den sorgeberechtigten Vater auch nur zu informieren (geschweige denn sein Einverständnis einzuholen), das Kind einfach von einer Schule ab- und in einer anderen Schule angemeldet hat.
Gemacht hat er trotzdem nichts.
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dann beantrage das ABR!
ein kind wird gehört!
eine entscheidung kann getroffen werden, wenn es das KW nicht gefährdet UND das kind nicht
manipuliert wurde.
auf einen versuch würd ichs dann ankommenn lassen!
mfg
netlover
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Keinesfalls Aufenthaltsbestimmungrecht beantragen. Ein Kardinalfehler, der nicht totzubekommen ist, den auch Anwälte begehen. WENN vor Gericht, dann die Festlegung des Aufenthalts in der Wohnung des Vaters gemäss besagtem § 1628 BGB. Das ist niederschwelliger, mit mehr Chancen und weniger Risiken (schliesslich kann damit die Fortführung der Gemeinsamkeit betont werden, man nimmt der Mutter keine Rechte weg, sondern ändert nur eine einzige sorgerechtlich relevante Entscheidung), hat aber denselben Effekt.
Das WENN bleibt im Raum stehen. Ohne Unterstützung der Helferindustrie eine Klage sofort vergessen.
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Das abr wird sowieso gerade ein geklagt aus noch anderen gründen. Ja das kostet alles viel Geld, aber für das Kind müssen wir das jetzt einfach versuchen.
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@eve1510...
Wie jung ist das zum Schulwechsel betreffende Kind?
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.