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Die gegnerische Rechtsverdreherin macht auch nur ihren Job!! Denk da immer dran. Du musst nur eben einen RA suchen der besser ist plus Dich selber bestens informieren und gerichtsfeste Beweise haben und dann noch im Recht sein. Dann sollte das in Deinem Sinn augehen.
Und IMMER versuchen cool zu bleiben. Nochmals, ignoriere allen zukuenftigen Muell des Ex bis es ernst wird. Aergert ihn masslos und tut Dir gut. Du hast besseres zu tun als Dich mit seinem Dreck rumzuaegern. Er giert nur auf Deine Reaktionen, gib ihm diese einfach nicht.
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Jemand mit unehrenhaftem Job, der als Recht verkleidetes Unrecht durchsetzt muss man nicht lieben. Man muss nur sehen, dass der Schaden auf einen selbst minimiert bleibt.
Das negative Anfangvermögen ist meiner Ansicht nach der beste Punkt in deinen Anträgen. Es wird den Richter gar nicht erfreuen, wenn beweisbar rauskommt, dass das Verfahren auf einer Lüge über einen sechsstelligen Betrag basiert. Ich hoffe sehr, dass deine eigene Anwältin nicht zulässt, dass sich Ex da rausquasselt. Das könnte auch finanziell ein Befreiungsschlag sein, denn wie schon gesagt wird bei hohen Streitwert und Ablehnung der gegnerischen Anträge eine dicke Rechnung an den Ex fällig. Kosten sind der beste Lernbeschleuniger, den es gibt.
Rechne es mal aus: Streitwert sei S/100.
Geschäftsgebühr außergerichtlich S x 0,65 plus
Verfahrensgebühr gerichtlich S x 1,3 plus
Terminsgebühr gerichtlich S x 1,2
Aufs Ergebnis noch 19% MWSt draufgeschlagen.
Die Geschäftsgebühr kann allerdings bis auf 3 steigen, wenns länger geht. Plus Gerichtskosten in Höhe von irgendwas um die 2500 EUR.
Die Kosten für Verkehrswertgutachten im Zuge des Zugewinnausgleich sind übrigens auch äussert hoch, der Auftraggeber trägt die Kosten.
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Wenn ich die Zahlen richtig verstanden habe, dann sähe eine mögliche Rechnung so aus (zum Stichtag: Scheidungsantrag):
Er: AV -100.000 (FA-Schulden), EV 0 -> Zugewinn 100.000 EUR
Du AV +5.000, EV 200.000 (Haus) + 38.000 (Appartment) - 200.000 (Hypothek) - 50.000 (FA-Schulden) -> -12.000 EUR -> Zugewinn: 0
Folglich hättest DU einen Ausgleichsanspruch von 50.000 EUR ...
Wenn Du seine Schulden zu Ehebeginn und Deine Schulden beim Scheidungsantrag stichfest belegen kannst, dann bedarf es schon einiger richterlicher Fantasie, daß er auch nur einen Cent bekommt.
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Ich habe vom Gericht eben vorab ein Fax bekommen das mein Exmann schwer krank ist (Attest von der Klinik ligt bei) und das der Termin auf unbestimmte Zeit abgesagt wird. Jetzt bekomme ich schon wieder panik, eigentlich habe ich mich darauf eingestellt, das ich, egal wie es ausgeht ab dem 2.Feb. meine ruhe haben werde. Nur was kommt jetzt auf mich zu? Was ist wenn er stirbt? Werde ich dann weiter verfolgt, geht das dann an seine Kinder die mir dann das Leben zur Hölle machen können? Ich bin im Moment völlig von der Rolle und weiss nicht was ich denken soll. Das ist der reinste Horror für mich.
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Sofern du nicht an Wiedergeburt glaubst, hast du nach seinem Exitus Ruhe und er auch. Ich würde aber auch die Möglichkeit nicht ganz ausser acht lassen, dass eine Krankheit ganz gelegen kommt, um einen gepflegten Rückzieher aus der von ihm angeleierten Gerichtssache zu machen. Wenn keine persönliche Ladung angeordnet wurde, ist es im übrigen egal ob man beim Gerichtstermin krank ist oder nicht.
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Danke @P und United,
sorry ich war jetzt so durch den wind das ich erst nach dem Absenden gesehen habe das ihr mir geschrieben habt vielen dank für die Berechnung jetzt kann ich es schon etwas nach vollziehen. Ja ich kann seine Schulden belegen. Es sind noch einiges an Unterlagen da auch wenn diese schon 20 Jahre alt sind. Ich habe damals seinen ganzen Mist auf die Reihe gebracht damit er den Rücken frei hat. Darf ich die Berrechung von euch ausdrucken? würde diese gerne als Gedankenstütze zu meinen Unterlagen dazu legen. Ich meine wie ist das dann überhaupt, das geht doch dann an seine Tochter weiter ? in dem Schreiben von der Klinik steht auch das der Entlassungstermin nicht voraus zu sehen wäre.
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Drucke nach belieben, aber behalte im Hinterkopf dass wir alle Laien sind, engagiert zwar, aber alle Tips und Rechnungen hier sind blosse Vorschläge.
In gewissem Umfang können Unterhaltsberechtigungen vererbt werden, aber hier gehts nur um einen Antrag zu einem Zugewinnausgleich, der nun auf Eis liegt. Der Antrag vererbt sich nicht. Vererben würde sich der Betrag aus einem Beschluss, egal ob Plus oder Minus.
Wer Kriege fortführt, wird eher krank. Vor allem Herz-Kreislauf-Krankheiten werden geradezu angefacht. Wenn er wirklich sehr krank ist, denkt er vielleicht nun mehr an sich selber wie an die nächste Spinnerei, wie er dir schaden kann. Und wenn er hops geht, bist du das alles los.
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Danke und ja ich werde es nur als Richtlinie benützen, mir ist schon klar das es nur eine ungefähre Berechnung ist.
Also das Attest ist von der Klinik da steht drauf das es nicht absehbar ist wann er entlassen wird. Seine Rechtsanwältin hat geschrieben das er schwer erkrankt ist und Lebensgefahr besteht. Darf sie das überhaupt ? Ich meine es geht doch niemanden etwas an oder will mich die Rechtsanwältin verarschen?
Na da bin ich ja schon mal froh wenn es nicht vererbar ist ;-)
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Du weisst nicht ob es die Wahrheit ist, ich wuerde derartigen Infos nicht 100% trauen...
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Frag doch mal einen Dritten, was los ist.
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Ich habe leider keinen Kontakt zu einem Dritten. Habe nur gesehen das er im Moment seine Angebote aus seiner Homepage genommen hat. Sollte seine Rea das aber nur so geschrieben haben dann fände ich es schon sehr geschmacklos.
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Unsicherheit ist ein ungutes Gefühl!
Bei mir hat es Jahre gedauert, bis ich damit klar gekommen bin. Wenn das dann erreicht ist, kennst Du dich selber nicht wieder!
Viel Erfolg auf dem Weg.
PS:
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(26-01-2017, 05:52)CheGuevara schrieb: PS:
Schicke an die Klinik ne Karte GUTE BESSERUNG, zeige Souveränität
Auf keinen Fall! Keinen direkten Kontakt mehr zum kranken Ex! Sowas straft man am besten mit Nichtbeachtung.
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Stimme Kay zu. In derart emotional belasteten Situationen wird jede Kommunikation so interpretiert, wie es dem Empfänger in den Kram passt. Wäre nicht gut.
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Ok!
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Hallo ihr Lieben,
ich wollte mich mal kurz melden.
Also mein Exmann ist schon wieder arbeitstechnisch unterwegs. Nun bezweifle ich ob der wirklich so krank war? Meine REA sagt jedoch das die Gegenerische Seite keine falschen Behauptungen machen darf. Bin gespannt wann er mich wieder vor Gericht zerren will. Das mit der 0 habe ich fest im Hinterkopf.
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Die Anträge sind weiter gestellt, ein neuer Termin ist nur eine Frage der Zeit. oder er zieht die Anträge eben zurück.
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