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Moinsen,
es geht hier mal wieder um den Unterhalt...
die Situation:
Die volljährige Tochter (18 jahre) für die ich Unterhalt zahle, (mehr, wie nach DD Tabelle angegeben) lebt mit der Mutter ca. 200km entfernt bei Hannover. Die Mutter will nun nach Bremen ziehen, die Tochter kann und möchte die Wohnung behalten, sie macht derzeit ein 450 Euro Job (Gastronomie), kann im Sommer eine Ausbildung anfangen.
Die Mutter lebt von Harz4, kann und wird wohl keinen Unterhalt zahlen. (ich denke nicht, dass sie über den kleinen Selbstbehalt (1080,- Euro?) kommen wird. Sie hatte übrigens nach der Scheidung keine Unterhaltsansprüche an mich gestellt)
Ich selbst lebe mit Freundin in ihrem Häuschen, wir beide haben zusammen ein Kind (3 Jahre) Wir verdienen beide gutes Geld, sie als BTA. bei einem großen internationalen Gemüsezüchter, ich selbst arbeite in einem Industriebetrieb (Chemielaborant im Schichtdienst).
Das Problem:
Ab Volljährigkeit des Kindes sind beide Elternteile bar unterhaltspflichtig, doch da die Mutter nicht zahlen kann (Harz4), ist natürlich die Frage, wer ist nun dafür zuständig? Das Amt? oder muss ich den Teil auch noch übernehmen? Kann sich der Staat da so einfach aus der Verantwortung ziehen? ich zahle ja immerhin genügend Steuern im Jahr...
Und immerhin habe ich ja noch ein 2. Kind (3 Jahre)...
Die Fragen:
Wieviel unterhalt stehen der volljährigen Tochter mit eigenem Haushalt zu?
Welches Kind ist denn nun Privelegiert und was heisst das ?
Wer kommt für den Unterhaltsanteil der Mutter auf?
Greets
Charly
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(03-05-2017, 08:55)Charly schrieb: Wieviel unterhalt stehen der volljährigen Tochter mit eigenem Haushalt zu? Eigentlich nichts, außer den Ergebnissen ihrer Arbeitskraft. Als U25 (= unter 25 Jahre) ist sie eigentlich verpflichtet im Haushalt der H4-Elternteils zu leben. Das geht nicht, wenn Mutti wegzieht.
Allenfalls noch bis zum Beginn der Ausbildung. Dann kann sie Berufsausbildungsbeihilfe oder Bafög beantragen.
Besteht ein Titel?
(03-05-2017, 08:55)Charly schrieb: Welches Kind ist denn nun Privelegiert und was heisst das ? Keines. Ein "privilegierter Volljähriger" ist ein Kind das sich a) über 18 ist, b) in schulischer Ausbildung befindet und c) im Haushalt eines Elternteils lebt. All das wird nicht zutreffen.
(03-05-2017, 08:55)Charly schrieb: Wer kommt für den Unterhaltsanteil der Mutter auf? Vermutlich die Allgemeinheit.
Wenn du allein zahlst, kannst du das Kindergeld voll beanspruchen, bzw. Steuerfreibetrag umschreiben lassen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Wenn Deine Ex-Frau Hartz4 bekommt, dann kannst Du froh sein, wenn Du nicht noch vom JC angeschrieben wirst und von dort Unterhalt für Ex verlangt wir.... Lach nicht, aber dass ist meiner Bekannten passiert. Sie ist seit Jahren geschieden und hat momentan beide Kinder bei sich. Leiblicher Vater ist Krank (zumind. laut Arzt) und kann daher nicht Arbeiten. Dies dauert mittlerweile schon so lange, dass er Harzt4 bekommt und bei seiner Ex frau wurde dann mal pauschal angefragt. Das er in diesem Fall wirklich keinen Unterhalt bezahlt ist den JC egal.
Aber, da Deine Tochter Ü18 ist und sich nicht in Ausbildung befindet, ist Sie für sich selbst verantwortlich. Es könnte natürlich sein, dass das JC ggf bei Dir und Deiner Ex nachfragt. Aber, da Du ein minderjähriges Kind zu verhalten hast, dürftest Du um weitere Zahlungen drum rum kommen, mal davon abgesehen, dass Du ja momentan schon bezahlst. Dies sollte, wenn Fragen vom JC kommen, auch schlüssig nachweisbar sein.
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(03-05-2017, 12:13)fragender schrieb: Wenn Deine Ex-Frau Hartz4 bekommt, dann kannst Du froh sein, wenn Du nicht noch vom JC angeschrieben wirst und von dort Unterhalt für Ex verlangt wir.... Lach nicht, aber dass ist meiner Bekannten passiert. Sie ist seit Jahren geschieden und hat momentan beide Kinder bei sich. Leiblicher Vater ist Krank (zumind. laut Arzt) und kann daher nicht Arbeiten. Dies dauert mittlerweile schon so lange, dass er Harzt4 bekommt und bei seiner Ex frau wurde dann mal pauschal angefragt. Das er in diesem Fall wirklich keinen Unterhalt bezahlt ist den JC egal.
Aber, da Deine Tochter Ü18 ist und sich nicht in Ausbildung befindet, ist Sie für sich selbst verantwortlich. Es könnte natürlich sein, dass das JC ggf bei Dir und Deiner Ex nachfragt. Aber, da Du ein minderjähriges Kind zu verhalten hast, dürftest Du um weitere Zahlungen drum rum kommen, mal davon abgesehen, dass Du ja momentan schon bezahlst. Dies sollte, wenn Fragen vom JC kommen, auch schlüssig nachweisbar sein.
Das sehe ich auch schon so, das Problem ist ja nur, wenn zuviel gezahlt wird, sagen die vom JC nix, aber wenn zuwenig gezahlt wird, kommen die ganz fix mit einer Nachzahlung...
Nur: wieviel muss ich denn jetzt zahlen? lt. DD Tabelle wären es 527Euro, abzüglich kindergeld 335Euro, ich zahle freiwillig 375 Euro...
So, nun habe ich folgendes gefunden:
"Hat das nicht privilegierte volljährige Kind dagegen einen eigenen Hausstand, beträgt sein Unterhaltsanspruch generell 735 Euro monatlich (Stand: 2017). Auch hier beläuft sich der Selbstbehalt für jedes Elternteil auf 1.300 Euro pro Monat."
Aha, also Unterhaltsanspruch 735 Euro. Von jedem Elternteil? oder insgesamt?
Und wenn das Kind 450 Euro selbst verdient?
Nicht, das das JC ankommt und will noch 400 Euro von mir...
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03-05-2017, 12:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-05-2017, 12:54 von Simon ii.)
Der Bedarf des Kindes beträgt, wenn es eine Ausbildung ohne eigenen Verdienst macht (also z.B. ein Studium, eine Berufsfachschule o.ä.), 735 EUR abzüglich Kindergeld.
Macht es eine Ausbildung mit Verdienst, wird der Verdienst abzüglich einer Pauschalsumme (irgendwo um 100 EUR herum) von den 735 EUR abgezogen. Außerdem wie oben beschrieben auch das Kindergeld.
Was dann übrig bleibt, müssen die Eltern übernehmen.
Macht das Kind KEINE Ausbildung, muß es seinen Bedarf selbst decken.
Simon II
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Charly, das ist erstmal wie Simon II richtig schreibt das was dem Kind zustehen würde. Wenn beide Eltern etwa gleich verdienen, dann wäre dies die Summe abzüglich dem gesamten Kindergeld geteilt durch 2.
Nun, da Du aber geschrieben hast, dass Ex Hartz4 bekommt wird erstmal von den 735 € das gesamte Kindergeld nur abgezogen. Wenn es nun dumm läuft, dann bleibt in der Theorie die restliche Summe an Dir hängen. Jedoch muss nun der erhöhte Selbstbehalt berücksichtigt werden, wobei der sich vermutlich in diesem Jahr etwas erhöhen wird. (Im Juni soll es hier wohl eine erhöhung des Selbstbehaltes von 1079,- € auf 1133,- geben). Ich denke, dass dann die 1300 auch nicht mehr ganz richtig sind.
Also in der Theorie :
(735 - 192= 543€ (verbleibender Unterhalt))
Dann zu Berücksichtigen Dein Netto abzüglich 5% Berufliche Aufwendungen (oder Du kannst diese genau Nachweisen und die werden dann noch anerkannt) und Dein derzeitigte Minderjähriges Kind muss auch noch berücksichtigt werden.
Ich gehe mal davon aus, dass wenn Du Netto so um die 1600 - 1800 liegst, dann wird auch nicht viel von Dir zu holen sein.
Dein Kind aus erster Ehe kann natürlich auch einfach sich mit Dir an einen Tisch setzen und Du machst Ihr einen gütlichen Vorschlag. (Was Du verschmerzen kannst)
Was aber noch wirklich interessant ist: Existiert irgendtein Titel momentan?
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Um welche Zeiträume handelt es sich denn? Wir haben schon Mai, ein Ausbildungsbeginn "im Sommer" wäre dann vielleicht nur zwei Monate entfernt? Und was bekommt sie dann, könnte sie davon die Wohnung halten?
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Hallo fragender,
"Was aber noch wirklich interessant ist: Existiert irgendein Titel momentan?"
Nö, nicht, dass ich wüsste. Wie gesagt: meine Ex und Tochter leben seit 5 Jahren im Raum Hannover und ich habe auch immer brav meinen unterhalt für meine Tochter gezahlt. Nun will die Ex weiterziehen und meine Tochter möchte dort wohnen bleiben. sie hat ja einen 450 Euro Job, und kann im Sommer dort in der Gegend eine Ausbildung anfangen.
Ich will meiner Tochter ja auch gern weiterhin Unterhalt zahlen und sie nach Möglichkeit unterstützen, ich möchte ja nur sicher sein, was ich wirklich zu zahlen habe, bzw. was ich gesetzlich zahlen muss, alles, was darüber hinausgeht, und freiwillig ist, steht auf einem anderen Blatt...
Nicht, dass unter umständen wegen einer falschen Formulierung oder zu geringer Zahlungen irgendwann wohlmöglich vom JC eine Nachzahlung gefordert werden kann.. und dann erstmal wieder die Anwälte verdienen.
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03-05-2017, 15:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-05-2017, 15:45 von Simon ii.)
Solange kein Titel besteht, hast Du keine Probleme!
Mach mit Deiner Tochter eine Summe aus, mit der Ihr beide leben könnt, und gut ist.
Wenn Deine Tochter JETZT von Dir einen Titel haben wollte, müßte sie gegen Dich aktiv werden.
Warum sollte sie das tun; Ihr scheint doch ein gutes Verhältnis zueinander zu haben?
Mit dem JC kenne ich mich nicht aus, aber mein Wissensstand ist, daß das nur aktiv werden würde, wenn Deine Tochter Hartz IV beanspruchen würde. In ihrem Alter greift wohl das JC dann auf die Eltern zurück.
(Frage an die Experten: liege ich damit richtig?)
Simon II
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-05-2017, 21:34 von sorglos.)
(03-05-2017, 15:05)Charly schrieb: was ich wirklich zu zahlen habe, bzw. was ich gesetzlich zahlen muss
Wenn a) kein Titel besteht und b) Kind über 18 und c) keine Ausbildung läuft, dann: musst du gesetzlich gar nix zahlen.
Also ist alles, was du zahlst freiwillig.
(03-05-2017, 15:05)Charly schrieb: irgendwann wohlmöglich vom JC eine Nachzahlung gefordert werden kann..
Wenn du gesetzlich nix zahlen musst, kann JC keine Forderung oder Nachforderung stellen (klar, dumm versuchen könnten sie, um Dumme zu finden). Allerdings dürfen sie Auskunft verlangen. Aber erst dann, wenn deine Tochter einen Antrag nach SGBII /vulgo Hartz4 stellt und nicht rückwirkend. Wenn sie eine Ausbildung beginnt, ist das ausgeschlossen. Allerdings kann auch Bafögamt/Berufsbildungshilfe/etc. Auskunft verlangen.
(03-05-2017, 14:30)fragender schrieb: (Im Juni soll es hier wohl eine erhöhung des Selbstbehaltes von 1079,- € auf 1133,- geben). Was du meinst ist nicht der Selbstbehalt, sondern die Pfändungsfreigrenze für eine Person ohne Unterhaltspflichten. Diese erhöht sich ab 1.7.2017 auf 1133,...
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Moinsen,
vielen Dank für die Antworten, nun bin ich schon mal etwas beruhigter.
Ich mein, ich zahle gern für meine Tochter, sie ist ja immerhin meine Tochter. Aber so habe ich die Möglichkeit,
die höhe der freiwilligen Zahlungen selbst zu bestimmen, bzw. auch an Bedingungen zu knüpfen...
Sie möchte gern, dass ich ihr den Führerschein bezahle, und somit kann ich ihr den auch zahlen, ein Teil unterhalt und ein Teil Führerschein, sozusagen zweckgebunden.
greets
Charly
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(09-05-2017, 11:37)Charly schrieb: bzw. auch an Bedingungen zu knüpfen...
Die Bedingung sollte meiner Meinung nach vor allem sein, daß sie auch wirklich etwas tut!
(09-05-2017, 11:37)Charly schrieb: Sie möchte gern, dass ich ihr den Führerschein bezahle, und somit kann ich ihr den auch zahlen, ein Teil unterhalt und ein Teil Führerschein, sozusagen zweckgebunden.
Hört sich doch gut an!
Simon II
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