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Unterhaltsverhandlung naht...
Habe nun die Berechnung vom Gericht bekommen.
Ich soll 95 Euro im Monat VKH zurückzahlen. LOOOL!
Die haben mal eben das ALG II für mich und die Kinder zusammengeworfen und daraus "weitere Einkünfte" gemacht.
Die monatlichen Beträge ALG II für 6 Monate haben sie zusammenaddiert und durch 6 geteilt und das Ergebnis meinem
Netto aufgeschlagen. Ist irgendwo gesetzlich geregelt, das die Bedarfsgemeinschaft gesamtschuldnerisch für VKH eines
der Mitglieder der BG haftet?
Die Zahlungen an die Kinder sind ja nicht "mein" Einkommen. Angel
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Was nicht passt, wird passend gemacht :-)
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Eichelburg wuerde sagen das dient dem Hassaufbau.

Siehe Hartgeld.com
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Die Rechtspflegerin ist diesmal eine andere. Vielleicht liegt es daran. Putzig ist doch, daß das gleiche Gericht mit den fast identischen
Zahlen zu Einkommen und Ausgaben nach einer Einkommensprüfung vor 12 Monaten, für ein anderes Verfahren (Scheidungs), weiterhin ratenfreie VKH gewährt hat.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Ok. Es geht dann doch ohne Ratenzahlung mit der VKH zu Ende. Man hat dann in der Rechtspflege doch ein Einsehen gehabt, daß eine Ratenzahlung nur dazu geführt hätte, daß sich der Staat die VKH dann selber zurückzahlt. Wink
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Vor ein paar Tagen wurde ich mal zu einem Gespräch zur Ex und zum Next eingeladen. Man kam schnell zur Sache, es ging um Geld. Die Kinder fangen nun an, richtig Geld zu kosten. Sie sind älter geworden und die Ansprüche wachsen. Immer öfter gibt es Schulausflüge, die bezuschußt werden müssen und nun schlagen auch die Kosten für die Zahnbehandlungen (Spangen) richtig zu Buche.
Das hatte ich ja vorausgesehen und ist auch die Quittung dafür, die Kinder im Kleinkindalter mit gesüssten Teeflaschen ruhig zu stellen. Nunja. Next wird die Sache langsam zu teuer. Seine Ex will jetzt für sich und seine Tochter aus der vorherigen Beziehung nun mehr Geld (Aha. Und ich soll das querfinanzieren?). Ich wäre ja gesetzlich verpflichtet und so weiter, bla bla.

Wie auch immer, ich habe ganz langmütig erklärt, das ich wegen des aktuellen Unterhalts schon auf Staatskosten leben muß und selbst meine jüngste Gehaltserhöhung nichts daran ändern wird. Ich habe keinen Spielraum, freiwillig mehr Unterhalt zu zahlen.
Gerne stelle ich meine Gehaltsnachweise zur Verfügung, dann könnten die beiden rechnen. Im Prinzip wäre es mir auch egal, wenn ich mehr zahlen müsste. Ich bin schon auf Hartz IV und tiefer kann ich so kaum noch sinken.
Allerdings kann ich nicht freiwillig mehr zahlen, weil das meine sozialrechtliche Bedürftigkeit erhöhen würde. Das wäre dann quasi Vorsatz und das Jobcenter könnte dann meinen, daß das mein Privatvergnügen wäre. Habe dann erklärt, daß man mich dann auf höheren Unterhalt verklagen müsste. Wäre mir dann aber auch egal, mit Hartz IV bekomme ich mit 90prozentiger Sicherheit Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung. Ich habe gemeint, das die beiden sich doch vielleicht einfach mal freuen sollten, das es ohne weiteres Zutun nicht sogar noch weniger Geld wird als jetzt. Das haben die beiden dann auch abgenickt und das war es dann erst mal wieder. Ex selber hat sich übrigens gar nicht getraut, mich auf mehr Kohle anzusprechen. Das hat sie an den Next delegiert.

Bemerkenswert war, das er mir in einem Moment unter vier Augen bestätig hat, das Ex nicht mit Geld umgehen kann und der Kuckuckskleber quasi Stammgast wäre, wenn man sie nur gewähren lassen würde. Insofern bestärkt das meine Überzeugung, das es richtig war, vor ein paar Jahren die Beine in die Hand zu nehmen und das Weite zu suchen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Wussten die nicht, dass du schon seit langer Zeit Aufstocker bist und Leistungen vom Jobcenter beziehst?

Zitat:Die Kinder fangen nun an, richtig Geld zu kosten. Sie sind älter geworden und die Ansprüche wachsen.

Da fürchte ich, dass die Kinder erzieherisch nicht davon profitieren, dass die Ex nicht mit Geld umgehen kann. Mit anderen Worten, die mangelnden Fähigkeiten der Mutter sind ein schlechtes Vorbild für die Kinder. Die jetzt sicher verstärkt im Alter sind, in dem mehr und mehr Kosumausgaben gefordert werden. "Alle in der Klasse haben ein Hääändi! Ausser mir, ich hab nur die alte Gurke, das ist peinlich!"
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(23-06-2017, 12:06)p__ schrieb: Wussten die nicht, dass du schon seit langer Zeit Aufstocker bist und Leistungen vom Jobcenter beziehst?

Doch. Aber sie haben keine Ahnung, was das für Konsequenzen hat. Wenn im Ergebnis der Staat den Unterhalt bezahlen würde, wären sie nicht so verlegen, es doch nicht anzunehmen.
Hauptsache, es kommt mehr rein. Es wurde ja auch gefragt, ob denn da so sozialrechtlich nicht auch was für den Stiefvater möglich wäre? z. B. Verlagerung der Zahnbehandlungskosten, Schulfahrten etc. über Jobcenter. Meinte ich, allenfalls dann, wenn das Betreuungsmodell geändert wird, z. B. Wechselmodell. Da hörte die Fragerei auf. Jetzt, nach fast 7 Jahren, noch mit einem Wechselmodell anzufangen, wäre außerdem wohl ziemlich sinnlos.

Zitat:Die Kinder fangen nun an, richtig Geld zu kosten. Sie sind älter geworden und die Ansprüche wachsen.

(23-06-2017, 12:06)p__ schrieb: Da fürchte ich, dass die Kinder erzieherisch nicht davon profitieren, dass die Ex nicht mit Geld umgehen kann. Mit anderen Worten, die mangelnden Fähigkeiten der Mutter sind ein schlechtes Vorbild für die Kinder. Die jetzt sicher verstärkt im Alter sind, in dem mehr und mehr Kosumausgaben gefordert werden. "Alle in der Klasse haben ein Hääändi! Ausser mir, ich hab nur die alte Gurke, das ist peinlich!"

Natürlich. Genau so ist es. Die Große hat auch kein gesundes Verhältnis zu Geld. Auch fehlt der Wille zur Werterhaltung, Fehlanzeige. Vielleicht fällt ja was Neues vom Himmel. Hat ein I-Phone 7 und das Display war nach nicht mal 14 Tage wegen runterfallen gerissen, das Geld für eine Versicherung wollte sie nicht ausgeben. Jetzt muß sie eben mit der Spiderapp leben. Insgesamt das 4. oder 5. defekte Gerät in 18 Monaten.
Habe ihr vor Anschaffung des I-Phone ein gebrauchtes Gerät für einen Ausflug geliehen, bekam ich 2 Wochen später mit Spiderapp und heftigsten Macken und Kratzern zurück. Einschaltknopf gebrochen. Totalschaden. Fahrrad hatte Plattenfuß auf beiden Reifen. Keine Lust, Fahrrad zu reparieren, Stiefvater hat Hilfe angeboten. Fährt dann damit quasi auf Felgen durch die Gegend und jetzt sind auch die Felgen im Eimer. Reparatur lohnt jetzt schon nicht mehr. Ein gebrauchtes Fahrrad kostet bei Ebay ja nicht die Welt, aber auf solchen Vorkriegsgurken kann man ja nicht fahren. Jetzt geht sie eben zu Fuß. Die Mutter hat nichts gegen dieses Verhalten einzuwänden. Der Stiefvater schon. Er kann sich nur nicht durchsetzen. Die Große war quasi jahrelang eigenständig neben der Ex, bevor der Next ins Spiel kam. Das "Privileg" wird sich die Große nicht nehmen lassen.

Bei der 11jährigen sind Handy und das neue Tablet auch kaputt. Die wenigen Ersparnisse reichen nicht, um an die Markenmodelle der Vorgänger (von Mama übernommen) anzuknüpfen. Also bleibt das der Status Quo.

Der 7jährige hat zum Geburtstag ein 5Zoll Smartphone bekommen. Warum? Wieso und wofür braucht ein Kind in der 1. Klasse ein Smartphone mit Simkarte und Datentarif, also mit lfd. Kosten?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Die ganze Technik ist doch irre teuer. Neues iPhone 7, das fängt bei über 600 EUR an. Das muss man erst mal aufbringen können. Oder ist sie noch so kreditwürdig, dass sie dafür neue Schulden eingehen kann?

Als Next würde ich bei sowas schnell die Fliege machen, das würde ich mir nicht antun. Und sich dann noch zum Versuch heranziehen zu lassen, dem Vater mehr Geld aus der Tasche zu leiern... der muss selber so einige Probleme haben, dass es das alles mit sich machen lässt.
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(23-06-2017, 13:46)p__ schrieb: Die ganze Technik ist doch irre teuer. Neues iPhone 7, das fängt bei über 600 EUR an. Das muss man erst mal aufbringen können. Oder ist sie noch so kreditwürdig, dass sie dafür neue Schulden eingehen kann?

Kreditwürdig ist die Mutter mit Sicherheit nicht mehr. Glaube nicht, das die eine saubere Schufa hat. Soweit ich weiß, läuft die Finanzierung über einen Knebelvertrag mit einem Provider. Kostet ja nur 24 Monate schlappe 40 Euro im Monat. + 200 Euro Anzahlung. Wer Vertragsnehmer ist, weiß ich nicht.

(23-06-2017, 13:46)p__ schrieb: der muss selber so einige Probleme haben, dass es das alles mit sich machen lässt.

Zumindest hat er das Problem des Kostendrucks, das er schon mit eigenen "Altlasten" mitbringt. Er muß ja auch noch 2 Leute Alimentieren und kann dort nicht mal eine DDT-Stufe drücken. Warum er den anderen Wahnsinn mit macht, weiß ich auch nicht. Muß ich auch nicht wissen. Ich habe das schon hinter mir.
Dafür hat sich der Vater der Ex jetzt erst mal einen Mercedes SLK als Jahreswagen gegönnt. Opa war vor der Jahrtausendwende auch schon mal kurz vor der Pleite. Die bekommen das alle gut vorgelebt.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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In ziemlich genau einem Jahr wird meine älteste Tochter volljährig und hat einen Altersabstand von fast 5 Jahren zum nächstjüngeren Kind. Es gibt noch vier weitere jüngere Geschwister. Ich habe für alle Kinder statische Titel, die auf das 18. Lebensjahr beschränkt sind. Zu meiner Grossen habe ich ein ganz gutes Verhältnis. Sie geht aktuell für ihr Geld arbeiten und lässt sich nicht den Allerwertesten nachtragen. Schulisch ist es auch besser geworden, wobei zum Schulabschluß nicht mehr der ganz grosse Wurf zu erwarten ist. Danach strebt sie eine Ausbildung als Krankenpflegerin an, die sie allerdings erst mit 18 (wg. Schichtdienst) beginnen darf. Bis dahin will sie nach dem Abschluß sinngemäß jobben, bis sie die Ausbildung anfangen kann. In den Sternen steht, ob sie auch einen Ausbildungsplatz bekommt. Die Preisfrage ist, wie ich die Verhandlungsrunde mit ihr und ihrer Mutter, welche die jüngeren Kinder vertreten wird, gestalten kann. Letztlich sollte es so sein, daß entweder mein Selbstbehalt gewahrt oder ich die Kosten an den Staat durchreichen kann, wenn ich übergebührlich in Anspruch genommen werde. Ein Gerichtsverfahren wollen wohl alle Beteiligten vermeiden. Wäre es möglich, das die alten Urkunden zurückgegeben und neue vom JA ausgestellt werden?
Zuletzt war ein Gericht mit den Titeln beschäftigt. Besteht deswegen nun "Gerichtszwang" für eine Abänderung der Urkunden (für die jüngeren Kinder)?
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Dann ist die Grosse im Sommer mit der Schule fertig, aber noch minderjährig? Dann kann die Mutter gemäss §129 und §371 BGB in öffentlich beglaubigter Form eine Verzichtserklärung für den Titel abgeben. Auch für einvernehmliche Änderungen wird kein Gericht benötigt. Aber sie müssen beurkundet werden, blosse Absprachen gelten dafür nicht.
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Der Titel für die Große wird bis zu ihrem 18. Lebensjahr laufen. Der Mutter ist schon bewußt, daß sie mit einer neuen
Unterhaltsberechnung vermutlich schlechter wegkommt, als mit dem Betrag den sie jetzt für alle Kinder erhält. Also läuft ein Titel einfach aus, die vier anderen bleiben bestehen. Die Frage ist also, ob sich die Verteilungsmasse insgesamt verändert und damit die anderen Titel zwangsläufig mit angepaßt werden müssen. Oder ob nur ein Titel für die Große errichtet werden muß.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Der Titel für die Grosse hat zwar begrenzte Laufzeit bis 18, aber wenn sie mit 17 aus der Schule kommt und dann jobbt oder gar nichts macht (weil sie auf einen Ausbildungsplatz wartet), dann ist sie nicht mehr unterhaltsberechtigt und der Titel ist zurückzugeben oder abzuändern. Die spätere Volljährigkeit spielt dabei keine Rolle, nur für die Frage wer später ihre Rechte wahrnimmt: Sie selbst oder noch die Mutter bzw. eine damit beauftragte Beistandschaft.

Die Verteilmasse für die anderen Kinder wird wegen des wegfallenden Unterhalts von Tochter 1 damit grösser und es könnte sein, dass deswegen deren Unterhalt steigt, klar. Als Mangelfall auf jeden Fall. Als Aufstocker könnte sich die Endsumme vielleicht nicht ändern (also auch keine Titeländernung), aber der aufgestockte Betrag. Das muss mit konkreten Zahlen durchgerechnet werden.
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Hmmm...die Mutter wird den Titel vor dem 18 Lebensjahr nicht freiwillig rausrücken. Das wird dann auf einen Rechtsstreit hinauslaufen, dessen Abschluß mit großer Wahrscheinlichkeit die Volljährigkeit der Tochter überdauern wird.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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(05-03-2018, 13:35)Sixteen Tons schrieb: Hmmm...die Mutter wird den Titel vor dem 18 Lebensjahr nicht freiwillig rausrücken. Das wird dann auf einen Rechtsstreit hinauslaufen, dessen Abschluß mit großer Wahrscheinlichkeit die Volljährigkeit der Tochter überdauern wird.

Eben!

Zudem vermute ich, daß die Kosten des Rechtsstreit die möglichen Einnahmen übersteigen wird.

Mal ganz abgesehen davon, daß die Gefahr besteht, daß dann auch das gute Verhältnis zur Tochter flöten geht.

Mein Tip: Laß es gut sein und zahle die paar Monate noch entsprechend des Titels.

Simon II
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So einfach läuft das nicht. Man kann als Aufstocker nicht einfach freiwillig weiterzahlen. Das ginge zu Lasten des Jobcenters, die werden für zivilrechtlich nicht vorhandene Ansprüche nicht weiter aufstocken wollen. Hier spielen noch mehr Akteure und Zwänge eine Rolle.

Die Angst vor der Beschädigung eines guten Verhältnisses ist kein guter Grund für die Hinnahme des Unrechts, sondern sendet ein verhängnisvolles Signal der Erpressbarkeit an die Ex und alle Anderen aus. Eine Klage würde mit dem Antrag auf sofortige Aussetzung der Vollstreckbarkeit beginnen, so dass nicht ab Beschluss, sondern ab Klage kein Unterhalt mehr anfällt.
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(05-03-2018, 13:57)p__ schrieb: So einfach läuft das nicht. Man kann als Aufstocker nicht einfach freiwillig weiterzahlen. Das ginge zu Lasten des Jobcenters, die werden für zivilrechtlich nicht vorhandene Ansprüche nicht weiter aufstocken wollen. Hier spielen noch mehr Akteure und Zwänge eine Rolle.

Ok, das habe ich nicht beachtet.

Simon II
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(05-03-2018, 13:22)p__ schrieb: Die Verteilmasse für die anderen Kinder wird wegen des wegfallenden Unterhalts von Tochter 1 damit grösser und es könnte sein, dass deswegen deren Unterhalt steigt, klar.  Als Mangelfall auf jeden Fall. Als Aufstocker könnte sich die Endsumme vielleicht nicht ändern (also auch keine Titeländernung), aber der aufgestockte Betrag. Das muss mit konkreten Zahlen durchgerechnet werden.

Ich denke, ich habe es verstanden. Wenig bis nix für die Große, für die anderen Kinder ggf. mehr. Ich hoffe nur, daß ich der Mutter diese Argumentationskette zugänglich machen kann.
Da geht ja viel über die emotionale Ebene und nicht über die sachliche.
Sogar unserem geschiedenen Geschäftsführer wird die Verweigerungshaltung vorgeworfen, weil er den Unterhalt für seine mittlerweile volljährigen Kinder überprüfen lässt.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Wenn die große aber "nahtlos" in ein freiwilliges soziales Jahr übergeht in Vorbereitung der Ausbildung?

Ist sie dann noch privilegiert?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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FSJ begründet nur in seltenen Ausnahmefällen überhaupt einen Unterhaltsanspruch. Und wenn, dann keinesfalls in privilegierter Stellung.
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Könnte sie jetzt etwas tun, was sie weiterhin privilegiert?

ST braucht ja eine Perspektive mit ihr.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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Im letzten Schuljahr durchfallen und das Jahr wiederholen.
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(08-03-2018, 09:57)p__ schrieb: Im letzten Schuljahr durchfallen und das Jahr wiederholen.

Das wäre nicht völlig auszuschliessen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Also wäre eigentlich jetzt der richtige Zeitpunkt zum "freiwilligen Wiederholen".
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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