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ausbildungskosten/schulkosten für volljährige tochter
#1
hallo liebe gemeinde,

ich hab mal ne frage zu ausbildungskosten bei meiner 19j. tochter (lebt bei der mutter), die ab september eine ausbildung zur physiotherapeutin mit eigenem hausstand beginnt.

in den letzten zwei jahren gab es kaum noch ein rankommen an meine tochter. die gründe hierfür kann ich nur erahnen.
ein mix  aus.... pubertät, negativer einfluss seitens der mutter und meine eigene situation. bin seit ca. 1o jahren frührenter.
meine gesundheit ist äusserst instabil. bin halt der loser papa... (kam aus ihrem munde... nicht nur einmal... leider)

nachdem sie ihr abi hatte, ging es erstmal auf weltreise. sie brauchte zeit um sich zu orientieren (konnte ich nur unterstützen, da sie einfach nicht wusste, was sie nach dem abi machen sollte). anfang mai kehrte sie zurück und teilte mir ihre gedanken, wie ihre vorstellungen bzgl. studium/ausbildung sind, mit.
sie spielte mit dem gedanken eine ausbildung zur physiotherapeutin zu beginnen, da sie aufgrund ihres mittelguten/schlechten abi ihre angedachten studiengänge nicht belegen konnte.
auch andere optionen weckten ihr interesse. wie z.b. ein weiteres jahr an einem sozialen projekt teilzunehmen, da sie von der ausbildung zur physiotherapeutin nicht wirklich zu 100% überzeugt war.
leider gab es in den letzten monaten nur spärlich infos wie es weitergehen soll. vor drei wochen bei einer meiner erneuten anfragen und sie da....
ist schon alles fix.....  neue stadt/whg/ausbildungsplatz etc.....  hat sie alles mit der mutter ausgekaspert...... es ging nur noch um den unterhalt..... 

wie soll ich das jetzt formulieren....

ich wünsche meiner tochter nur das beste... ABER.. 

oder

juhuu... sie hat einen ausbildungsplatz... ABER....

kurz um.... die zusätzlichen ca. 120 € (mein anteil für die schulkosten) belasten mich sehr.
ich schäme mich, das schreiben zu müssen!!!! es geht nicht anders...
leider muss ich fragen, inwieweit ich alles finanzielle, ohne vorherige mitsprache, mittragen muss.
tja.. das wars schon...

liebe grüsse
jan
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#2
Im Grunde ist das doch fast super.
Sie tut was und lümmelt nicht rum bzw hält "nur" die Hand auf.
Es werden zwei Sachen ggf kompliziert.
a) Sie hat eine eigene Wohnung. Somit wohnt Sie nicht mehr bei Mutti. --> Dadurch hat Sie aber auch höhere Ansprüche (Kosten)
b) (und da wird es oft problematisch) Nun sind beide Elternteile Barunterhaltspflichtig. ABER: Wie Du fast überall hier nachlesen kannst sind nun div. Faktoren zu beachten:
1) Sie muß Dich auffordern Deine Einküfte offen zu legen
2) Sie muss im gegenzug Dir IHRE und die Einkünfte Ihrer Mutter offenlegen.
Dann kann man sich einigen oder Sie muss klagen.
Fertig
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#3
Wie hoch ist denn Deine Frührente?
Dein Selbstbehalt, dürfte 1300€ sein, bekommst aber sicherlich noch antworten von den Forum Profis!

Alles Gute
Bitas
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#4
Bis September hat sie keinerlei Ansprüche, danach hat sie Anspruch auf den üblichen Volljährigenunterhalt, solange ihre Ausbildung geht. Ob du den leisten kannst bzw. musst und in welchem Verhältnis zur Mutter (die ebenfalls pflichtig ist), ist ohne eine einzige Zahl zu kennen nicht zu sagen.
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#5
hallo fragender

1. meine unterlagen hat sie vor drei wochen bekommen
2. die einkünfte von meiner tochter und die der mutter bekomme ich nicht zu gesicht..
    meine tochter lässt alles von der mutter ausrechnen, nebst rechtsanwalt der ihr neuer
    lebensgefährte ist. dieses spiel hatten wir bereits vor zwei jahren. ich hatte die unterlagen eingefordert.
    im gegenzug wurde mir übelst gedroht. es wäre nur über
    den rechtsweg gelaufen. dafür hatte/habe ich nicht das geld und wollte/will ich auch nicht.
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#6
Zahlst du momentan was?
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#7
@bitas
ca. 1400 aus gesetzlicher rente und privater bu
davon gehen noch etwas über 300 € monatlich für meinen 11j sohn weg.
miete, strom, medikamente, die nötigsten versicherungen, keine alterversorge...
dann bleiben etwas über 300€ zum leben.
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#8
Der angemessene Eigenbedarf gegenüber volljährigen Kindern beträgt in der Regel mindestens monatlich 1300 EUR. Dir bleiben weniger als 1100 EUR, damit ist das Thema Unterhalt für die 19jährige Tochter auf Jahre hinaus erledigt. Sie kriegt keinen von dir.
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#9
im moment zahle ich nichts, da sie ihren schul/ausbildungsweg seit august 2016 unterbrochen hat. war mit ihr so vereinbart.
ab september beginnt die ausbildung. von da an ab leiste ich wieder unterhalt. zuletzt waren es im juli 2016
ca. 150 €.
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#10
Da war sie aber privilegierte Volljährige oder sogar noch Minderjährig. Mit der Ausbildung ist sie nur noch nichtprivilegierte Volljährige und rutscht im Unterhaltsrang auf die vierte Position weit ab, §1609 BGB.

Wenn du wieder Unterhalt zahlst, dann ist das eine freiwillige Leistung von dir, zu der du nicht verpflichtet bist.
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#11
An Deiner stelle würde ich keinen Cent mehr zahlen.....sie nennt Dich Looser und Du zahlst "freiwillig" weiter?
Was ist hier denn los.....Leute wacht doch mal auf!
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#12
Weiterzahlen ist doch prima, vorausgesetzt man ist stark masochistisch veranlagt und empfindet tiefe Befriedigung, dass man dafür gedemütigt wird.

Wer nicht masochistisch veranlagt ist und trotz geringen Einkommens und der ruinierten Gesundheit sich Geld aus den Rippen schneidet, sich dafür beleidigen lässt, der sollte sich dringend in psychologische Behandlung begeben.
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#13
ok... herzlichen dank für die antworten....
auch wenn sie mich zu einer zeit mit gewissen wörtern betitelt hat, möchte ich sie bis zum
ende ihrer ausbildung unterstützen. die reise hat sie in ihrer person im positiven sinne vorangebracht. auch mir gegenüber war sie die erste zeit um einiges aufgeschlossener. nur ist sie wieder in den alten fängen gelandet und die alte kühle mir gegenüber ist mehr oder weniger wieder eingekehrt.
bei mir hat es nix mit masochismus zu tun... ich liebe sich einfach.. trotz alledem. sie steht halt unter sehr starken einfluss der mutter. es braucht noch seine zeit....
in meinen planungen ist der "vermutete" unterhaltsbetrag berücksichtigt.
nur die schulkosten bringen mich ins finanzielle grübeln.

dies hier war bis jetzt sehr hilfreich. habe ein paar gute infos erhalten. ich muss mir erstmal einen überblick verschaffen.

lg jan
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#14
Unterstuetze sie so wie Du kannst und moechtest immer mit dem Gedanken im Hinterkopf dass es freiwillig ist. D.h. lass Dich nicht dazu draengen auch noch Sachen zu zahlen die Du Dir nicht leisten kannst.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#15
Sorry, aber mit der Einstellung kann dir nicht wirklich geholfen werden.
es wurde ein zahlungsfähig next installiert, der Deiner Tochter zeigt, wie Du zu springen hast.
wenn die Zahlen von dir auch nur annähernd stimmen, dann bekommst du Verfahrenskosten bezahlt.
Ich War auch lang genug in deiner situation, aber warum lässt du dich rum scheuchen wie einen hund?
Wenn Deine Tochter normal mit dir redet, dann kann man sich normal und auch großzügig zeigen, aber das...?
Fakt ist, kommt Sie und fordert Unterlagen, dann bist Du gesetzlich dazu verpflichtet, diese zu liefern. Im Gegenzug (gleichzeitig mit Übersendung deiner unterlagen) forderst du sie auf, dir ihre gesamten Unterlagen inkl. Die deiner ex zu liefern.
Kommt nix, fließt kein Geld, da du nichts falsch machst. Kommen die Unterlagen! Prüfen, berechnen und dann entsprechend reagieren.
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